Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.LVII. Und von Philota einem Macedonischen Fürsten setzet Curtius lib. 6. c. 15. daß als Alexander Magnus im Zorn gesagt/ man solte ihn tödten/ demselben strack die Augen verbunden/ und also weggeführet worden. LVIII. Nach publicirten Urthel wurden die Cruciarii entweder im Gefängniß/ oder im Gerichts-Hause an eine Seulen gebunden und jämmerlich mit Ruthen und Peitschen gegeisselt und gestrichen: Zuweilen geschahe auch solches in Hinnausführen nach der Richtstat. Lipsius d. lib. 2. c. 4. Matth. Stephani de Jurisdict. lib. 1. c. 8. n. 18. & 19.LIX. Wenn die Geisel- und Peitschung zum Ende/ thät man ihnen das Tuch oder die Binde vom Gesichte wieder weg/ daß ein jeder sie ansehen konte. Kipping d. tr. exerc. 4. pag. 44. LX. Und wenn man sie zum Richtplatz führen wolte/ legte man ihnen das Creutz vorn/ wo das Qverholtz war/ auf die Achseln/ welches sie bis an den Ort/ da sie abgethan wurden/ tragen musten. Lipsius de Cruce lib. 2. c. 5. LXI. Kipping aber in mehrbesagten tractat de Cruce Exercit. 8. hält davor/ sie hätten nicht das gantze Creutz getragen/ denn solches wäre auch unmüglich gewesen/ weil sie sich wegen des Geisselns und Peitchens schon sehr verblutet gehabt/ auch abgemattet gewesen/ daß keine Kräffte bey ihnen mehr übrig/ ein solch grosses/ langes und schweres Bloch auf den Schultern und Rücken fortzuschleppen; Sie hätten ja drunter niederfallen und sterben müssen/ ehe sie an die Richtstat gelanget: sondern man hätte ihnen nur das Vorder oder Qverholtz / so Antenna genennet wurde/ aufgeleget/ welches hernach an das Crucilium, oder das grosse lange Holtz/ so in die Erden schon gepflantzet gewesen/ und des armen Sünders erwartet/ geschlagen und gehefftet worden. LXII. Worbey er auch die vortrefliche Mahler und Kupfferstecher als Albert Dürren, Sadlern/ Ruben, Merianen, Henrich Goltzen und andere eines Irrthums beschuldiget/ daß sie dem HErrn Christo das Creutze auf den Schultern und Rücken liegend/ gebildet/ da sie doch die Arme an das Qverholtz gebunden / hätten mahlen und stechen sollen. LXIII. Darbey ferner anführende/ daß Johannes Stephanus Menochius vorgebe/ man habe dem HErrn Christo unterwegens durch Simonem das Creutz abnehmen/ und es bis an die Schedelstat tragen lassen. Thomas Cajetanus wolte/ daß der HErr Christus vorn das Creutze/ Simon Cyre- LVII. Und von Philota einem Macedonischen Fürsten setzet Curtius lib. 6. c. 15. daß als Alexander Magnus im Zorn gesagt/ man solte ihn tödten/ demselben strack die Augen verbunden/ und also weggeführet worden. LVIII. Nach publicirten Urthel wurden die Cruciarii entweder im Gefängniß/ oder im Gerichts-Hause an eine Seulen gebunden und jämmerlich mit Ruthen und Peitschen gegeisselt und gestrichen: Zuweilen geschahe auch solches in Hinnausführen nach der Richtstat. Lipsius d. lib. 2. c. 4. Matth. Stephani de Jurisdict. lib. 1. c. 8. n. 18. & 19.LIX. Wenn die Geisel- und Peitschung zum Ende/ thät man ihnen das Tuch oder die Binde vom Gesichte wieder weg/ daß ein jeder sie ansehen konte. Kipping d. tr. exerc. 4. pag. 44. LX. Und wenn man sie zum Richtplatz führen wolte/ legte man ihnen das Creutz vorn/ wo das Qverholtz war/ auf die Achseln/ welches sie bis an den Ort/ da sie abgethan wurden/ tragen musten. Lipsius de Cruce lib. 2. c. 5. LXI. Kipping aber in mehrbesagten tractat de Cruce Exercit. 8. hält davor/ sie hätten nicht das gantze Creutz getragen/ denn solches wäre auch unmüglich gewesen/ weil sie sich wegen des Geisselns und Peitchens schon sehr verblutet gehabt/ auch abgemattet gewesen/ daß keine Kräffte bey ihnen mehr übrig/ ein solch grosses/ langes und schweres Bloch auf den Schultern und Rücken fortzuschleppen; Sie hätten ja drunter niederfallen und sterben müssen/ ehe sie an die Richtstat gelanget: sondern man hätte ihnen nur das Vorder oder Qverholtz / so Antenna geneñet wurde/ aufgeleget/ welches hernach an das Crucilium, oder das grosse lange Holtz/ so in die Erden schon gepflantzet gewesen/ und des armen Sünders erwartet/ geschlagen und gehefftet worden. LXII. Worbey er auch die vortrefliche Mahler und Kupfferstecher als Albert Dürren, Sadlern/ Ruben, Merianen, Henrich Goltzen und andere eines Irrthums beschuldiget/ daß sie dem HErrn Christo das Creutze auf den Schultern und Rücken liegend/ gebildet/ da sie doch die Arme an das Qverholtz gebunden / hätten mahlen und stechen sollen. LXIII. Darbey ferner anführende/ daß Johannes Stephanus Menochius vorgebe/ man habe dem HErrn Christo unterwegens durch Simonem das Creutz abnehmen/ und es bis an die Schedelstat tragen lassen. Thomas Cajetanus wolte/ daß der HErr Christus vorn das Creutze/ Simon Cyre- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0519" n="509"/> <p>LVII. Und von Philota einem Macedonischen Fürsten setzet Curtius lib. 6. c. 15. daß als Alexander Magnus im Zorn gesagt/ man solte ihn tödten/ demselben strack die Augen verbunden/ und also weggeführet worden.</p> <p>LVIII. Nach publicirten Urthel wurden die Cruciarii entweder im Gefängniß/ oder im Gerichts-Hause an eine Seulen gebunden und jämmerlich mit Ruthen und Peitschen gegeisselt und gestrichen: Zuweilen geschahe auch solches in Hinnausführen nach der Richtstat.</p> <l>Lipsius d. lib. 2. c. 4.</l> <l>Matth. Stephani de Jurisdict. lib. 1. c. 8. n. 18. & 19.</l> <p>LIX. Wenn die Geisel- und Peitschung zum Ende/ thät man ihnen das Tuch oder die Binde vom Gesichte wieder weg/ daß ein jeder sie ansehen konte.</p> <p>Kipping d. tr. exerc. 4. pag. 44.</p> <p>LX. Und wenn man sie zum Richtplatz führen wolte/ legte man ihnen das Creutz vorn/ wo das Qverholtz war/ auf die Achseln/ welches sie bis an den Ort/ da sie abgethan wurden/ tragen musten.</p> <p>Lipsius de Cruce lib. 2. c. 5.</p> <p>LXI. Kipping aber in mehrbesagten tractat de Cruce Exercit. 8. hält davor/ sie hätten nicht das gantze Creutz getragen/ denn solches wäre auch unmüglich gewesen/ weil sie sich wegen des Geisselns und Peitchens schon sehr verblutet gehabt/ auch abgemattet gewesen/ daß keine Kräffte bey ihnen mehr übrig/ ein solch grosses/ langes und schweres Bloch auf den Schultern und Rücken fortzuschleppen; Sie hätten ja drunter niederfallen und sterben müssen/ ehe sie an die Richtstat gelanget: sondern man hätte ihnen nur das Vorder oder Qverholtz / so Antenna geneñet wurde/ aufgeleget/ welches hernach an das Crucilium, oder das grosse lange Holtz/ so in die Erden schon gepflantzet gewesen/ und des armen Sünders erwartet/ geschlagen und gehefftet worden.</p> <p>LXII. Worbey er auch die vortrefliche Mahler und Kupfferstecher als Albert Dürren, Sadlern/ Ruben, Merianen, Henrich Goltzen und andere eines Irrthums beschuldiget/ daß sie dem HErrn Christo das Creutze auf den Schultern und Rücken liegend/ gebildet/ da sie doch die Arme an das Qverholtz gebunden / hätten mahlen und stechen sollen.</p> <p>LXIII. Darbey ferner anführende/ daß Johannes Stephanus Menochius vorgebe/ man habe dem HErrn Christo unterwegens durch Simonem das Creutz abnehmen/ und es bis an die Schedelstat tragen lassen. Thomas Cajetanus wolte/ daß der HErr Christus vorn das Creutze/ Simon Cyre- </p> </div> </body> </text> </TEI> [509/0519]
LVII. Und von Philota einem Macedonischen Fürsten setzet Curtius lib. 6. c. 15. daß als Alexander Magnus im Zorn gesagt/ man solte ihn tödten/ demselben strack die Augen verbunden/ und also weggeführet worden.
LVIII. Nach publicirten Urthel wurden die Cruciarii entweder im Gefängniß/ oder im Gerichts-Hause an eine Seulen gebunden und jämmerlich mit Ruthen und Peitschen gegeisselt und gestrichen: Zuweilen geschahe auch solches in Hinnausführen nach der Richtstat.
Lipsius d. lib. 2. c. 4. Matth. Stephani de Jurisdict. lib. 1. c. 8. n. 18. & 19. LIX. Wenn die Geisel- und Peitschung zum Ende/ thät man ihnen das Tuch oder die Binde vom Gesichte wieder weg/ daß ein jeder sie ansehen konte.
Kipping d. tr. exerc. 4. pag. 44.
LX. Und wenn man sie zum Richtplatz führen wolte/ legte man ihnen das Creutz vorn/ wo das Qverholtz war/ auf die Achseln/ welches sie bis an den Ort/ da sie abgethan wurden/ tragen musten.
Lipsius de Cruce lib. 2. c. 5.
LXI. Kipping aber in mehrbesagten tractat de Cruce Exercit. 8. hält davor/ sie hätten nicht das gantze Creutz getragen/ denn solches wäre auch unmüglich gewesen/ weil sie sich wegen des Geisselns und Peitchens schon sehr verblutet gehabt/ auch abgemattet gewesen/ daß keine Kräffte bey ihnen mehr übrig/ ein solch grosses/ langes und schweres Bloch auf den Schultern und Rücken fortzuschleppen; Sie hätten ja drunter niederfallen und sterben müssen/ ehe sie an die Richtstat gelanget: sondern man hätte ihnen nur das Vorder oder Qverholtz / so Antenna geneñet wurde/ aufgeleget/ welches hernach an das Crucilium, oder das grosse lange Holtz/ so in die Erden schon gepflantzet gewesen/ und des armen Sünders erwartet/ geschlagen und gehefftet worden.
LXII. Worbey er auch die vortrefliche Mahler und Kupfferstecher als Albert Dürren, Sadlern/ Ruben, Merianen, Henrich Goltzen und andere eines Irrthums beschuldiget/ daß sie dem HErrn Christo das Creutze auf den Schultern und Rücken liegend/ gebildet/ da sie doch die Arme an das Qverholtz gebunden / hätten mahlen und stechen sollen.
LXIII. Darbey ferner anführende/ daß Johannes Stephanus Menochius vorgebe/ man habe dem HErrn Christo unterwegens durch Simonem das Creutz abnehmen/ und es bis an die Schedelstat tragen lassen. Thomas Cajetanus wolte/ daß der HErr Christus vorn das Creutze/ Simon Cyre-
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