Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.XLII. Wie verteufelt die Spanier mit den armen nackenden Indianern ümgangen / auch wie sie denselben/ so sich aus Furcht in Wäldern und Büschen verkrochen / durch grosse Spürhunde aufsuchen/ zerreissen und fressen lassen/ ja dieselbe mit nichts als der Indianer Menschen Fleisch unterhalten: Item wie eine hochschwangere Indianerin/ als sie von einem solchen Hunde verfolget worden / sich selbst an einen Baum gehenckt/ und das Kind halb aus Mutterleibe hervor geguckt/ davon kan man lesen Benzens Hist. Novi orb. lib. 1. c. 5. lib. 16. c. 11. Ovieni Hist. Indicam. Bartholom. Episc. de Lascasar de destructione Indorum per Hispanos per tot. Camerarii cent. 1. Hor. succisiv. c. 38. png. 173. & 174.Die selbst in Spanien üblichen Stiergefechte/ bey denen/ ob sie gleich ein Lust-Spiel heissen/ dennoch offtmahls viel Personen blessiret werden/ sind eben auch nichts anders als eine solche Vorwerffung der Menschen denen wilden Thieren; Denn wie elendiglich dieselben offters verwundet werden/ kan man aus der artigen Reise-Beschreibung der Gräfin d'Aunoy mit mehrern p. 44. seqq. ersehen. XLIII. Jarmericus der Dähnen und Schweden König hat seine Gemahlin Savildam, welche fälschlich des Ehebruchs halber angeklaget worden/ denen wilden Ochsen vorwerffen/ und von denselben zertreten und umbringen lassen. Saxo Grammat. lib. 8. Hist. Dan. fol. 157. & Cranzius lib. 2. Daniae cap. 16.XLIV. Vedius Pollio ein reicher Römer hatte einsten den Kayser Augustum zu Gaste. Als nun desselben Knechte einer unversehens ein Crystallinen Glaß zerbrach / befahl Pollio im Zorn/ daß man solchen den Muraenen oder Meer-Aalen so er in einen Behälter hatte/ vorwerffen solte ihn zu fressen. Der Knecht fiel hierauf dem Kayser zu Fuß/ bath nicht umb Fristung des Lebens/ sondern daß er nur mit einen andern Tod/ als den Muränen vorgeworffen zu werden/ begnadiget würde. Kayser Augustus sich über solche unerhörte Grausamkeit verwundernd/ befahl den Knecht loß zu lassen/ und alle andere Crystaline Gläser des Pollionis in Stücken zu zerschlagen/ damit er sich künfftig nicht weiter drüber erzürnen dürffte/ wenn etwan seine Knechte mehr derselben zerbrechen. Dio Cassius lib. 54.XLII. Wie verteufelt die Spanier mit den armen nackenden Indianern ümgangen / auch wie sie denselben/ so sich aus Furcht in Wäldern und Büschen verkrochen / durch grosse Spürhunde aufsuchen/ zerreissen und fressen lassen/ ja dieselbe mit nichts als der Indianer Menschen Fleisch unterhalten: Item wie eine hochschwangere Indianerin/ als sie von einem solchen Hunde verfolget worden / sich selbst an einen Baum gehenckt/ und das Kind halb aus Mutterleibe hervor geguckt/ davon kan man lesen Benzens Hist. Novi orb. lib. 1. c. 5. lib. 16. c. 11. Ovieni Hist. Indicam. Bartholom. Episc. de Lascasar de destructione Indorum per Hispanos per tot. Camerarii cent. 1. Hor. succisiv. c. 38. png. 173. & 174.Die selbst in Spanien üblichen Stiergefechte/ bey denen/ ob sie gleich ein Lust-Spiel heissen/ dennoch offtmahls viel Personen blessiret werden/ sind eben auch nichts anders als eine solche Vorwerffung der Menschen denen wilden Thieren; Denn wie elendiglich dieselben offters verwundet werden/ kan man aus der artigen Reise-Beschreibung der Gräfin d'Aunoy mit mehrern p. 44. seqq. ersehen. XLIII. Jarmericus der Dähnen und Schweden König hat seine Gemahlin Savildam, welche fälschlich des Ehebruchs halber angeklaget worden/ denen wilden Ochsen vorwerffen/ und von denselben zertreten und umbringen lassen. Saxo Grammat. lib. 8. Hist. Dan. fol. 157. & Cranzius lib. 2. Daniae cap. 16.XLIV. Vedius Pollio ein reicher Römer hatte einsten den Kayser Augustum zu Gaste. Als nun desselben Knechte einer unversehens ein Crystallinen Glaß zerbrach / befahl Pollio im Zorn/ daß man solchen den Muraenen oder Meer-Aalen so er in einen Behälter hatte/ vorwerffen solte ihn zu fressen. Der Knecht fiel hierauf dem Kayser zu Fuß/ bath nicht umb Fristung des Lebens/ sondern daß er nur mit einen andern Tod/ als den Muränen vorgeworffen zu werden/ begnadiget würde. Kayser Augustus sich über solche unerhörte Grausamkeit verwundernd/ befahl den Knecht loß zu lassen/ und alle andere Crystaline Gläser des Pollionis in Stücken zu zerschlagen/ damit er sich künfftig nicht weiter drüber erzürnen dürffte/ wenn etwan seine Knechte mehr derselben zerbrechen. Dio Cassius lib. 54.<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0483" n="473"/> <p>XLII. Wie verteufelt die Spanier mit den armen nackenden Indianern ümgangen / auch wie sie denselben/ so sich aus Furcht in Wäldern und Büschen verkrochen / durch grosse Spürhunde aufsuchen/ zerreissen und fressen lassen/ ja dieselbe mit nichts als der Indianer Menschen Fleisch unterhalten: Item wie eine hochschwangere Indianerin/ als sie von einem solchen Hunde verfolget worden / sich selbst an einen Baum gehenckt/ und das Kind halb aus Mutterleibe hervor geguckt/ davon kan man lesen</p> <l>Benzens Hist. Novi orb. lib. 1. c. 5. lib. 16. c. 11.</l> <l>Ovieni Hist. Indicam.</l> <l>Bartholom. Episc. de Lascasar de destructione Indorum per Hispanos per tot.</l> <l>Camerarii cent. 1. 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Als nun desselben Knechte einer unversehens ein Crystallinen Glaß zerbrach / befahl Pollio im Zorn/ daß man solchen den Muraenen oder Meer-Aalen so er in einen Behälter hatte/ vorwerffen solte ihn zu fressen. Der Knecht fiel hierauf dem Kayser zu Fuß/ bath nicht umb Fristung des Lebens/ sondern daß er nur mit einen andern Tod/ als den Muränen vorgeworffen zu werden/ begnadiget würde. Kayser Augustus sich über solche unerhörte Grausamkeit verwundernd/ befahl den Knecht loß zu lassen/ und alle andere Crystaline Gläser des Pollionis in Stücken zu zerschlagen/ damit er sich künfftig nicht weiter drüber erzürnen dürffte/ wenn etwan seine Knechte mehr derselben zerbrechen.</p> <l>Dio Cassius lib. 54.</l> </div> </body> </text> </TEI> [473/0483]
XLII. Wie verteufelt die Spanier mit den armen nackenden Indianern ümgangen / auch wie sie denselben/ so sich aus Furcht in Wäldern und Büschen verkrochen / durch grosse Spürhunde aufsuchen/ zerreissen und fressen lassen/ ja dieselbe mit nichts als der Indianer Menschen Fleisch unterhalten: Item wie eine hochschwangere Indianerin/ als sie von einem solchen Hunde verfolget worden / sich selbst an einen Baum gehenckt/ und das Kind halb aus Mutterleibe hervor geguckt/ davon kan man lesen
Benzens Hist. Novi orb. lib. 1. c. 5. lib. 16. c. 11. Ovieni Hist. Indicam. Bartholom. Episc. de Lascasar de destructione Indorum per Hispanos per tot. Camerarii cent. 1. Hor. succisiv. c. 38. png. 173. & 174. Die selbst in Spanien üblichen Stiergefechte/ bey denen/ ob sie gleich ein Lust-Spiel heissen/ dennoch offtmahls viel Personen blessiret werden/ sind eben auch nichts anders als eine solche Vorwerffung der Menschen denen wilden Thieren; Denn wie elendiglich dieselben offters verwundet werden/ kan man aus der artigen Reise-Beschreibung der Gräfin d'Aunoy mit mehrern p. 44. seqq. ersehen.
XLIII. Jarmericus der Dähnen und Schweden König hat seine Gemahlin Savildam, welche fälschlich des Ehebruchs halber angeklaget worden/ denen wilden Ochsen vorwerffen/ und von denselben zertreten und umbringen lassen.
Saxo Grammat. lib. 8. Hist. Dan. fol. 157. & Cranzius lib. 2. Daniae cap. 16. XLIV. Vedius Pollio ein reicher Römer hatte einsten den Kayser Augustum zu Gaste. Als nun desselben Knechte einer unversehens ein Crystallinen Glaß zerbrach / befahl Pollio im Zorn/ daß man solchen den Muraenen oder Meer-Aalen so er in einen Behälter hatte/ vorwerffen solte ihn zu fressen. Der Knecht fiel hierauf dem Kayser zu Fuß/ bath nicht umb Fristung des Lebens/ sondern daß er nur mit einen andern Tod/ als den Muränen vorgeworffen zu werden/ begnadiget würde. Kayser Augustus sich über solche unerhörte Grausamkeit verwundernd/ befahl den Knecht loß zu lassen/ und alle andere Crystaline Gläser des Pollionis in Stücken zu zerschlagen/ damit er sich künfftig nicht weiter drüber erzürnen dürffte/ wenn etwan seine Knechte mehr derselben zerbrechen.
Dio Cassius lib. 54.
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Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 473. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/483>, abgerufen am 23.07.2024. |