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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Inclususqve necem cavea patiaris ut ille

Non profecturae Conditor Historiae.

VIII. Cosroes König in Persien ließ seinen jüngern Sohn Medrosem zum König krönen / welches den Eltesten Siroes genannt/ dermassen verdroß/ daß er ein Krieges-Heer zusammen brachte/ den Vater und Bruder gefangen nahm/ im Eisen schlagen/ dem Vater einen grossen Gewicht-Stein an den Hals hencken/ und in ein tief Gewölbe unter die Erden werffen ließ/ drin er bis auf den 15. Tag stecken/ Hunger und Frost leiden muste/ hernach befahl er solchen heraus zu ziehen und vor seinen Augen den Kopf abzuschlagen/ welches auch geschach.

Gottefrid in der Histor. Chronic. pag. 430.

IX. Aristobulus König in Judäg Hyrcani Sohn hat seine Mutter/ weil er wieder das Väterliche Testament dieselbe nicht zugleich mit zur Regierung admittiren wolte / in ein Gefängniß werffen und drin verschmachten lassen.

Idem pag. 241.

X. Kayser Tiberius hat des Germanici Sohn Drusum Hungers sterben lassen/ der es bis auf den neundten Tag trieb/ ehe er seinen Geist aufgab. Eben also hat er es auch des Drusi Mutter der Juliae gemacht/ und nach dem dieselbe durch Hunger ertödtet/ sie noch darzu des Ehebruchs fälschlich beschuldiget.

Sueton in Tiber.

XI. Die Caspii schlossen ihre Eltern/ wenn sie 70. Jahr alt waren/ in ein besonder Gemach ein/ oder schickten sie in eine wilde Wüsten oder Einöde/ drin sie Hungers und Durstes sterben musten/ und solchen Tod und Leiche hielten sie vor Ehrlich und höher als wenn sie sonst natürlicher Weise sturben.

Strabo lib. 10. Alex. ab Alexand. lib. lib. 3. Genial. dier. c. 3. pag. 274.

Da doch Ammianus Marcellinus lib. 25. c. 22. solchen Hunger-Tod ignobile & ignavissimum mortis genus nennet.

XII. Theils Heiden hielten es gleichwohl vor Gottlos und sündlich/ wenn man einen verschmachten ließ/ drumb wenn es ja zur Strafe geschehen muste setzten sie etwas Speise/ doch entfernet von einem solchen Menschen/ und dergestalt daß er nicht darzu kommen/ viel weniger es geniessen k[unleserliches Material]nte/ vermeinende es würde doch dadurch etlicher Massen die That bey den Göttern expiiret und ausgesöhnet. Ut in Antigone fignificat Sophocles & adnotavit interpres.

Inclususqve necem cavea patiaris ut ille

Non profecturae Conditor Historiae.

VIII. Cosroes König in Persien ließ seinen jüngern Sohn Medrosem zum König krönen / welches den Eltesten Siroes genannt/ dermassen verdroß/ daß er ein Krieges-Heer zusammen brachte/ den Vater und Bruder gefangen nahm/ im Eisen schlagen/ dem Vater einen grossen Gewicht-Stein an den Hals hencken/ und in ein tief Gewölbe unter die Erden werffen ließ/ drin er bis auf den 15. Tag stecken/ Hunger und Frost leiden muste/ hernach befahl er solchen heraus zu ziehen und vor seinen Augen den Kopf abzuschlagen/ welches auch geschach.

Gottefrid in der Histor. Chronic. pag. 430.

IX. Aristobulus König in Judäg Hyrcani Sohn hat seine Mutter/ weil er wieder das Väterliche Testament dieselbe nicht zugleich mit zur Regierung admittiren wolte / in ein Gefängniß werffen und drin verschmachten lassen.

Idem pag. 241.

X. Kayser Tiberius hat des Germanici Sohn Drusum Hungers sterben lassen/ der es bis auf den neundten Tag trieb/ ehe er seinen Geist aufgab. Eben also hat er es auch des Drusi Mutter der Juliae gemacht/ und nach dem dieselbe durch Hunger ertödtet/ sie noch darzu des Ehebruchs fälschlich beschuldiget.

Sueton in Tiber.

XI. Die Caspii schlossen ihre Eltern/ wenn sie 70. Jahr alt waren/ in ein besonder Gemach ein/ oder schickten sie in eine wilde Wüsten oder Einöde/ drin sie Hungers und Durstes sterben musten/ und solchen Tod und Leiche hielten sie vor Ehrlich und höher als wenn sie sonst natürlicher Weise sturben.

Strabo lib. 10. Alex. ab Alexand. lib. lib. 3. Genial. dier. c. 3. pag. 274.

Da doch Ammianus Marcellinus lib. 25. c. 22. solchen Hunger-Tod ignobile & ignavissimum mortis genus nennet.

XII. Theils Heiden hielten es gleichwohl vor Gottlos und sündlich/ wenn man einen verschmachten ließ/ drumb wenn es ja zur Strafe geschehen muste setzten sie etwas Speise/ doch entfernet von einem solchen Menschen/ und dergestalt daß er nicht darzu kommen/ viel weniger es geniessen k[unleserliches Material]nte/ vermeinende es würde doch dadurch etlicher Massen die That bey den Göttern expiiret und ausgesöhnet. Ut in Antigone fignificat Sophocles & adnotavit interpres.

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        <p>Non profecturae Conditor Historiae.</p>
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[453/0463] Inclususqve necem cavea patiaris ut ille Non profecturae Conditor Historiae. VIII. Cosroes König in Persien ließ seinen jüngern Sohn Medrosem zum König krönen / welches den Eltesten Siroes genannt/ dermassen verdroß/ daß er ein Krieges-Heer zusammen brachte/ den Vater und Bruder gefangen nahm/ im Eisen schlagen/ dem Vater einen grossen Gewicht-Stein an den Hals hencken/ und in ein tief Gewölbe unter die Erden werffen ließ/ drin er bis auf den 15. Tag stecken/ Hunger und Frost leiden muste/ hernach befahl er solchen heraus zu ziehen und vor seinen Augen den Kopf abzuschlagen/ welches auch geschach. Gottefrid in der Histor. Chronic. pag. 430. IX. Aristobulus König in Judäg Hyrcani Sohn hat seine Mutter/ weil er wieder das Väterliche Testament dieselbe nicht zugleich mit zur Regierung admittiren wolte / in ein Gefängniß werffen und drin verschmachten lassen. Idem pag. 241. X. Kayser Tiberius hat des Germanici Sohn Drusum Hungers sterben lassen/ der es bis auf den neundten Tag trieb/ ehe er seinen Geist aufgab. Eben also hat er es auch des Drusi Mutter der Juliae gemacht/ und nach dem dieselbe durch Hunger ertödtet/ sie noch darzu des Ehebruchs fälschlich beschuldiget. Sueton in Tiber. XI. Die Caspii schlossen ihre Eltern/ wenn sie 70. Jahr alt waren/ in ein besonder Gemach ein/ oder schickten sie in eine wilde Wüsten oder Einöde/ drin sie Hungers und Durstes sterben musten/ und solchen Tod und Leiche hielten sie vor Ehrlich und höher als wenn sie sonst natürlicher Weise sturben. Strabo lib. 10. Alex. ab Alexand. lib. lib. 3. Genial. dier. c. 3. pag. 274. Da doch Ammianus Marcellinus lib. 25. c. 22. solchen Hunger-Tod ignobile & ignavissimum mortis genus nennet. XII. Theils Heiden hielten es gleichwohl vor Gottlos und sündlich/ wenn man einen verschmachten ließ/ drumb wenn es ja zur Strafe geschehen muste setzten sie etwas Speise/ doch entfernet von einem solchen Menschen/ und dergestalt daß er nicht darzu kommen/ viel weniger es geniessen k_ nte/ vermeinende es würde doch dadurch etlicher Massen die That bey den Göttern expiiret und ausgesöhnet. Ut in Antigone fignificat Sophocles & adnotavit interpres.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 453. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/463>, abgerufen am 25.11.2024.