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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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und er noch lebendig gewesen/ sey er auch enthäuptet und endlich gerädert worden.

Philipp. von Zesen in Beschreibung der Stadt Amsterdam/ pag. 28.

VI. Welcher pag. 32. anführet/ daß ein Ort in Amsterdam sey/ welchen man Schreiers Hoek/ das ist/ das Eck der Schreienden/ oder Weinenden nennte/ und vorgegeben würde/ daß wie Gisbrecht von Amstel/ als er von Amsterdam nach Preussen/ wegen des verrathenen und entleibten Graf Florissen fliehen müssen / allhier mit etlichen seiner Unterthanen zu Schiffe gangen. Da denn die Weiber und Kinder/ welchen zurück geblieben/ an gemeldtem Ecke auf den Lande gestanden und geweinet. Daß also von diesen bittern Abschied und von heulenden Geschrey solcher Ort den Nahmen bekommen und noch führet.

VII. Anno 1566. den 4. Sept. übergab der Oberste Keretschin die Stadt und Vestung Sigeth dem Türckischen Kayser Solymanno auf gewisse Accords-Puncta/ ungeachtet der Kayserliche General Lazarus de Schwendi ihn versicherte/ daß binnen 3. Tagen diese Türcken abziehen würden. Diese nahmen ihn mit nach Constantinopel, alda verklagten ihn unterschiedliche/ daß er wieder Krieges-Recht etlichen gefangenen Türcken die Nasen abschneiden/ die Mäuler verstümlen/ ja grausam martern lassen. Darüber erzürnete Solymann dermassen/ daß er gedachten Obersten seinen Anklägern ügergab nach Gefallen mit/ ihm zu gebahren/ die ihn in ein mit spitzigen Nageln durchschlagenes Vaß gestecket/ und von einen hohen Berg herab lauffen lassen/ drüber er seinen Geist aufgab.

Thuan. lib. 39. fol. 1050. Edit. German.

VIII. Julius Clarus Patricius Alexandrinus refert, se vidisse in Hispania qvandoqve Patricidas prius strangulatos includi dolio & in flumen projici.

lib. 5. Recept. Sentent. Juris §. Parricidium n. 5.

IX. Die Japaner haben bey Verfolgung der Portugiesen und derer/ so sie durch die Jesuiten zu den Römischen Catholischen Glauben von ihren Einwohnern bekehret / unterschiedliche Gefängniß vor Mannes- und Weibes-Personen bereiten lassen/ da das Loch/ drein ein ieder gestackt wurd/ so enge war/ daß die Gefangene auf den Knien sitzen musten/ und sich weder aufrichten/ noch auf die Seiten wenden dürffen/ weil die Wände sammt der Decke voller scharffer und spitziger Höltzer und Pfriemen steckten: dergestalt daß viele durch stetiges Wachen abgemattet / in den Löchern ihr Leben beschlossen/ und die Meisten von Christlichen Glauben abfielen.

und er noch lebendig gewesen/ sey er auch enthäuptet und endlich gerädert worden.

Philipp. von Zesen in Beschreibung der Stadt Amsterdam/ pag. 28.

VI. Welcher pag. 32. anführet/ daß ein Ort in Amsterdam sey/ welchen man Schreiers Hoek/ das ist/ das Eck der Schreienden/ oder Weinenden nennte/ und vorgegeben würde/ daß wie Gisbrecht von Amstel/ als er von Amsterdam nach Preussen/ wegen des verrathenen und entleibten Graf Florissen fliehen müssen / allhier mit etlichen seiner Unterthanen zu Schiffe gangen. Da denn die Weiber und Kinder/ welchen zurück geblieben/ an gemeldtem Ecke auf den Lande gestanden und geweinet. Daß also von diesen bittern Abschied und von heulenden Geschrey solcher Ort den Nahmen bekommen und noch führet.

VII. Anno 1566. den 4. Sept. übergab der Oberste Keretschin die Stadt und Vestung Sigeth dem Türckischen Kayser Solymanno auf gewisse Accords-Puncta/ ungeachtet der Kayserliche General Lazarus de Schwendi ihn versicherte/ daß binnen 3. Tagen diese Türcken abziehen würden. Diese nahmen ihn mit nach Constantinopel, alda verklagten ihn unterschiedliche/ daß er wieder Krieges-Recht etlichen gefangenen Türcken die Nasen abschneiden/ die Mäuler verstümlen/ ja grausam martern lassen. Darüber erzürnete Solymann dermassen/ daß er gedachten Obersten seinen Anklägern ügergab nach Gefallen mit/ ihm zu gebahren/ die ihn in ein mit spitzigen Nageln durchschlagenes Vaß gestecket/ und von einen hohen Berg herab lauffen lassen/ drüber er seinen Geist aufgab.

Thuan. lib. 39. fol. 1050. Edit. German.

VIII. Julius Clarus Patricius Alexandrinus refert, se vidisse in Hispania qvandoqve Patricidas prius strangulatos includi dolio & in flumen projici.

lib. 5. Recept. Sentent. Juris §. Parricidium n. 5.

IX. Die Japaner haben bey Verfolgung der Portugiesen und derer/ so sie durch die Jesuiten zu den Römischen Catholischen Glauben von ihren Einwohnern bekehret / unterschiedliche Gefängniß vor Mannes- und Weibes-Personen bereiten lassen/ da das Loch/ drein ein ieder gestackt wurd/ so enge war/ daß die Gefangene auf den Knien sitzen musten/ und sich weder aufrichten/ noch auf die Seiten wenden dürffen/ weil die Wände sammt der Decke voller scharffer und spitziger Höltzer und Pfriemen steckten: dergestalt daß viele durch stetiges Wachen abgemattet / in den Löchern ihr Leben beschlossen/ und die Meisten von Christlichen Glauben abfielen.

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und er noch lebendig gewesen/ sey                      er auch enthäuptet und endlich gerädert worden.</p>
        <p>Philipp. von Zesen in Beschreibung der Stadt Amsterdam/ pag. 28.</p>
        <p>VI. Welcher pag. 32. anführet/ daß ein Ort in Amsterdam sey/ welchen man                      Schreiers Hoek/ das ist/ das Eck der Schreienden/ oder Weinenden nennte/ und                      vorgegeben würde/ daß wie Gisbrecht von Amstel/ als er von Amsterdam nach                      Preussen/ wegen des verrathenen und entleibten Graf Florissen fliehen müssen /                      allhier mit etlichen seiner Unterthanen zu Schiffe gangen. Da denn die Weiber                      und Kinder/ welchen zurück geblieben/ an gemeldtem Ecke auf den Lande                      gestanden und geweinet. Daß also von diesen bittern Abschied und von heulenden                      Geschrey solcher Ort den Nahmen bekommen und noch führet.</p>
        <p>VII. Anno 1566. den 4. Sept. übergab der Oberste Keretschin die Stadt und Vestung                      Sigeth dem Türckischen Kayser Solymanno auf gewisse Accords-Puncta/ ungeachtet                      der Kayserliche General Lazarus de Schwendi ihn versicherte/ daß binnen 3.                      Tagen diese Türcken abziehen würden. Diese nahmen ihn mit nach Constantinopel,                      alda verklagten ihn unterschiedliche/ daß er wieder Krieges-Recht etlichen                      gefangenen Türcken die Nasen abschneiden/ die Mäuler verstümlen/ ja grausam                      martern lassen. Darüber erzürnete Solymann dermassen/ daß er gedachten Obersten                      seinen Anklägern ügergab nach Gefallen mit/ ihm zu gebahren/ die ihn in ein                      mit spitzigen Nageln durchschlagenes Vaß gestecket/ und von einen hohen Berg                      herab lauffen lassen/ drüber er seinen Geist aufgab.</p>
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        <p>VIII. Julius Clarus Patricius Alexandrinus refert, se vidisse in Hispania                      qvandoqve Patricidas prius strangulatos includi dolio &amp; in flumen                      projici.</p>
        <p>lib. 5. Recept. Sentent. Juris §. Parricidium n. 5.</p>
        <p>IX. Die Japaner haben bey Verfolgung der Portugiesen und derer/ so sie durch die                      Jesuiten zu den Römischen Catholischen Glauben von ihren Einwohnern bekehret /                      unterschiedliche Gefängniß vor Mannes- und Weibes-Personen bereiten lassen/ da                      das Loch/ drein ein ieder gestackt wurd/ so enge war/ daß die Gefangene auf                      den Knien sitzen musten/ und sich weder aufrichten/ noch auf die Seiten wenden                      dürffen/ weil die Wände sammt der Decke voller scharffer und spitziger Höltzer                      und Pfriemen steckten: dergestalt daß viele durch stetiges Wachen abgemattet /                      in den Löchern ihr Leben beschlossen/ und die Meisten von Christlichen Glauben                      abfielen.</p>
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[428/0438] und er noch lebendig gewesen/ sey er auch enthäuptet und endlich gerädert worden. Philipp. von Zesen in Beschreibung der Stadt Amsterdam/ pag. 28. VI. Welcher pag. 32. anführet/ daß ein Ort in Amsterdam sey/ welchen man Schreiers Hoek/ das ist/ das Eck der Schreienden/ oder Weinenden nennte/ und vorgegeben würde/ daß wie Gisbrecht von Amstel/ als er von Amsterdam nach Preussen/ wegen des verrathenen und entleibten Graf Florissen fliehen müssen / allhier mit etlichen seiner Unterthanen zu Schiffe gangen. Da denn die Weiber und Kinder/ welchen zurück geblieben/ an gemeldtem Ecke auf den Lande gestanden und geweinet. Daß also von diesen bittern Abschied und von heulenden Geschrey solcher Ort den Nahmen bekommen und noch führet. VII. Anno 1566. den 4. Sept. übergab der Oberste Keretschin die Stadt und Vestung Sigeth dem Türckischen Kayser Solymanno auf gewisse Accords-Puncta/ ungeachtet der Kayserliche General Lazarus de Schwendi ihn versicherte/ daß binnen 3. Tagen diese Türcken abziehen würden. Diese nahmen ihn mit nach Constantinopel, alda verklagten ihn unterschiedliche/ daß er wieder Krieges-Recht etlichen gefangenen Türcken die Nasen abschneiden/ die Mäuler verstümlen/ ja grausam martern lassen. Darüber erzürnete Solymann dermassen/ daß er gedachten Obersten seinen Anklägern ügergab nach Gefallen mit/ ihm zu gebahren/ die ihn in ein mit spitzigen Nageln durchschlagenes Vaß gestecket/ und von einen hohen Berg herab lauffen lassen/ drüber er seinen Geist aufgab. Thuan. lib. 39. fol. 1050. Edit. German. VIII. Julius Clarus Patricius Alexandrinus refert, se vidisse in Hispania qvandoqve Patricidas prius strangulatos includi dolio & in flumen projici. lib. 5. Recept. Sentent. Juris §. Parricidium n. 5. IX. Die Japaner haben bey Verfolgung der Portugiesen und derer/ so sie durch die Jesuiten zu den Römischen Catholischen Glauben von ihren Einwohnern bekehret / unterschiedliche Gefängniß vor Mannes- und Weibes-Personen bereiten lassen/ da das Loch/ drein ein ieder gestackt wurd/ so enge war/ daß die Gefangene auf den Knien sitzen musten/ und sich weder aufrichten/ noch auf die Seiten wenden dürffen/ weil die Wände sammt der Decke voller scharffer und spitziger Höltzer und Pfriemen steckten: dergestalt daß viele durch stetiges Wachen abgemattet / in den Löchern ihr Leben beschlossen/ und die Meisten von Christlichen Glauben abfielen.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 428. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/438>, abgerufen am 24.11.2024.