Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.Cicero in Pisoniana. Appianus in Punicis. Tiraqvell. in not. ad Alex. ab Alex lib. 3. Genial. dier. lib. 3. c. 5. lit. L. II. Etliche halten davor/ Regulus sey ans Creutze geschlagen worden/ weil nicht allein Seneca, sondern auch Florus lib. 2. Histor. Roman. cap. 2. Item Silius Italicus lib. 6. de bello punico secundo des Reguli Creutzes gedächten. Es ist auch Lipfius in not. ad Epist. 48. Senecae in den Gedancken/ daß die Carthaginenser Regulum, nach dem er verschiden/ allererst noch an ein Creutz hencken lassen. III. Henricus Kipping aber in seinem tractat de Cruce Exercit. 2. §. 6. berichtet / daß des Reguli Vaß oder Kasten (arca Reguli enim appellatur a Seneca Epist. 67.) drin er eingesteckt gewesen/ an einen erhabenen Ort aufgestellet gewesen / und ein Creutz genennet worden. Weil hier man eben/ wie bey der rechten Creutzigung Nagel gebrauchte/ und es also ein Ding/ nur daß die Form anders gewesen. IV. Einig wurden auch in solchen Vassen von hohen Bergen und Klippen herab geweltzet/ wie dem Sangvinesio und Caesarino begegnet. V. Als Graf Floris V. in Holland von den Herrn von Amstel/ Wuheden und Felsen, auch andern von Adel/ als seinen vermeinten lieben getreuen verrätherischer Weise gefangen genommen wurde/ umb dem König in Engeland zu ewiger Gefängniß geliefert zu werden/ sind die von Nährden/ Item die Kemmerer und die Wasserländer denen Verräthern nachgeelet (wiewohl Gerhard von Felsen in der Flucht den Grafen 21. Stiche gegeben und liegen lasse/ dran er gestorben) und sie in Kronenburg/ dahin sie sich reteriret, mit Hülffe des Grafen von Cleve belagert/ und dergestalt geängstiget/ daß sie sich auf Gnade und Ungnade ergeben müssen. Alle solche Verräther nun/ ausgenommen Gisbrecht von Amstel/ so nebst andern in Preussen flohe/ wurden enthauptet und aufs Rad geleget: Doch Gerhard von Felsen den Mörder ausgenommen/ welcher der Stadt Leiden zu Theil fiel/ gleichwie die übrigen denen Städten Dort/ Delfft und Harlem/ wie auch denen Kennemern/ ja selbst dem Grafen von Cleve/ der allein ihrer vier bekam. Die gemeine Sage ist/ daß die zu Leiden diesen Mörder lebendig in eine Tonne von innen mit scharffen Nageln beschlagen/ gesteckt/ und denselben durch alle Gassen der Stadt ümgerollet hätten: ja als solches geschehen / Cicero in Pisoniana. Appianus in Punicis. Tiraqvell. in not. ad Alex. ab Alex lib. 3. Genial. dier. lib. 3. c. 5. lit. L. II. Etliche halten davor/ Regulus sey ans Creutze geschlagen worden/ weil nicht allein Seneca, sondern auch Florus lib. 2. Histor. Roman. cap. 2. Item Silius Italicus lib. 6. de bello punico secundo des Reguli Creutzes gedächten. Es ist auch Lipfius in not. ad Epist. 48. Senecae in den Gedancken/ daß die Carthaginenser Regulum, nach dem er verschiden/ allererst noch an ein Creutz hencken lassen. III. Henricus Kipping aber in seinem tractat de Cruce Exercit. 2. §. 6. berichtet / daß des Reguli Vaß oder Kasten (arca Reguli enim appellatur à Seneca Epist. 67.) drin er eingesteckt gewesen/ an einen erhabenen Ort aufgestellet gewesen / und ein Creutz genennet worden. Weil hier man eben/ wie bey der rechten Creutzigung Nagel gebrauchte/ und es also ein Ding/ nur daß die Form anders gewesen. IV. Einig wurden auch in solchen Vassen von hohen Bergen und Klippen herab geweltzet/ wie dem Sangvinesio und Caesarino begegnet. V. Als Graf Floris V. in Holland von den Herrn von Amstel/ Wuheden und Felsen, auch andern von Adel/ als seinen vermeinten lieben getreuen verrätherischer Weise gefangen genommen wurde/ umb dem König in Engeland zu ewiger Gefängniß geliefert zu werden/ sind die von Nährden/ Item die Kemmerer und die Wasserländer denen Verräthern nachgeelet (wiewohl Gerhard von Felsen in der Flucht den Grafen 21. Stiche gegeben und liegen lasse/ dran er gestorben) und sie in Kronenburg/ dahin sie sich reteriret, mit Hülffe des Grafen von Cleve belagert/ und dergestalt geängstiget/ daß sie sich auf Gnade und Ungnade ergeben müssen. Alle solche Verräther nun/ ausgenommen Gisbrecht von Amstel/ so nebst andern in Preussen flohe/ wurden enthauptet und aufs Rad geleget: Doch Gerhard von Felsen den Mörder ausgenommen/ welcher der Stadt Leiden zu Theil fiel/ gleichwie die übrigen denen Städten Dort/ Delfft und Harlem/ wie auch denen Kennemern/ ja selbst dem Grafen von Cleve/ der allein ihrer vier bekam. 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Henricus Kipping aber in seinem tractat de Cruce Exercit. 2. §. 6. berichtet / daß des Reguli Vaß oder Kasten (arca Reguli enim appellatur à Seneca Epist. 67.) drin er eingesteckt gewesen/ an einen erhabenen Ort aufgestellet gewesen / und ein Creutz genennet worden. Weil hier man eben/ wie bey der rechten Creutzigung Nagel gebrauchte/ und es also ein Ding/ nur daß die Form anders gewesen.</p> <p>IV. Einig wurden auch in solchen Vassen von hohen Bergen und Klippen herab geweltzet/ wie dem Sangvinesio und Caesarino begegnet.</p> <p>V. Als Graf Floris V. in Holland von den Herrn von Amstel/ Wuheden und Felsen, auch andern von Adel/ als seinen vermeinten lieben getreuen verrätherischer Weise gefangen genommen wurde/ umb dem König in Engeland zu ewiger Gefängniß geliefert zu werden/ sind die von Nährden/ Item die Kemmerer und die Wasserländer denen Verräthern nachgeelet (wiewohl Gerhard von Felsen in der Flucht den Grafen 21. Stiche gegeben und liegen lasse/ dran er gestorben) und sie in Kronenburg/ dahin sie sich reteriret, mit Hülffe des Grafen von Cleve belagert/ und dergestalt geängstiget/ daß sie sich auf Gnade und Ungnade ergeben müssen.</p> <p>Alle solche Verräther nun/ ausgenommen Gisbrecht von Amstel/ so nebst andern in Preussen flohe/ wurden enthauptet und aufs Rad geleget: Doch Gerhard von Felsen den Mörder ausgenommen/ welcher der Stadt Leiden zu Theil fiel/ gleichwie die übrigen denen Städten Dort/ Delfft und Harlem/ wie auch denen Kennemern/ ja selbst dem Grafen von Cleve/ der allein ihrer vier bekam.</p> <p>Die gemeine Sage ist/ daß die zu Leiden diesen Mörder lebendig in eine Tonne von innen mit scharffen Nageln beschlagen/ gesteckt/ und denselben durch alle Gassen der Stadt ümgerollet hätten: ja als solches geschehen / </p> </div> </body> </text> </TEI> [427/0437]
Cicero in Pisoniana. Appianus in Punicis. Tiraqvell. in not. ad Alex. ab Alex lib. 3. Genial. dier. lib. 3. c. 5. lit. L. II. Etliche halten davor/ Regulus sey ans Creutze geschlagen worden/ weil nicht allein Seneca, sondern auch Florus lib. 2. Histor. Roman. cap. 2. Item Silius Italicus lib. 6. de bello punico secundo des Reguli Creutzes gedächten. Es ist auch Lipfius in not. ad Epist. 48. Senecae in den Gedancken/ daß die Carthaginenser Regulum, nach dem er verschiden/ allererst noch an ein Creutz hencken lassen.
III. Henricus Kipping aber in seinem tractat de Cruce Exercit. 2. §. 6. berichtet / daß des Reguli Vaß oder Kasten (arca Reguli enim appellatur à Seneca Epist. 67.) drin er eingesteckt gewesen/ an einen erhabenen Ort aufgestellet gewesen / und ein Creutz genennet worden. Weil hier man eben/ wie bey der rechten Creutzigung Nagel gebrauchte/ und es also ein Ding/ nur daß die Form anders gewesen.
IV. Einig wurden auch in solchen Vassen von hohen Bergen und Klippen herab geweltzet/ wie dem Sangvinesio und Caesarino begegnet.
V. Als Graf Floris V. in Holland von den Herrn von Amstel/ Wuheden und Felsen, auch andern von Adel/ als seinen vermeinten lieben getreuen verrätherischer Weise gefangen genommen wurde/ umb dem König in Engeland zu ewiger Gefängniß geliefert zu werden/ sind die von Nährden/ Item die Kemmerer und die Wasserländer denen Verräthern nachgeelet (wiewohl Gerhard von Felsen in der Flucht den Grafen 21. Stiche gegeben und liegen lasse/ dran er gestorben) und sie in Kronenburg/ dahin sie sich reteriret, mit Hülffe des Grafen von Cleve belagert/ und dergestalt geängstiget/ daß sie sich auf Gnade und Ungnade ergeben müssen.
Alle solche Verräther nun/ ausgenommen Gisbrecht von Amstel/ so nebst andern in Preussen flohe/ wurden enthauptet und aufs Rad geleget: Doch Gerhard von Felsen den Mörder ausgenommen/ welcher der Stadt Leiden zu Theil fiel/ gleichwie die übrigen denen Städten Dort/ Delfft und Harlem/ wie auch denen Kennemern/ ja selbst dem Grafen von Cleve/ der allein ihrer vier bekam.
Die gemeine Sage ist/ daß die zu Leiden diesen Mörder lebendig in eine Tonne von innen mit scharffen Nageln beschlagen/ gesteckt/ und denselben durch alle Gassen der Stadt ümgerollet hätten: ja als solches geschehen /
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