Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.stet/ solches auch dem Hochmeister klaget/ leget er ihm in Ernst auf/ daß er selbst/ der Ritter/ sie lebendig begraben muste. Matthaeus Hammer in Virid. Histor. pag. 332. XXX. Zu Hamelburg in Francken hatte eine Dirne ein unehlich Kind gebohren und in den Brunnen geworffen/ die wurde gleichfalls lebendig begraben. Matthaeus Hammer in Viridar. Histor. pag. 351. XXXI. Zu Sangerhausen hatte eine solche Kinder-Mörderin das todte Kind in einen Tragkorb aus dem Hause wegbringen wollen/ aber ein Händlein und Füßlein hat seinen Tod verrathen/ da sie ersäufft worden. Idem ex Bütneri Epit. Histor. pag. 350. XXXII. Bey Eisleben gieng ein Schäfer einer schönen Magd lange Zeit nach/ und verhieß ihr viel/ konte sie aber zu seinen Dienst nicht haben. Letztlich verprach er ihr die Ehe/ wo sie seinen Willen thun würde/ sie folgete ihm: aber er hielt es nicht/ freyete eine andere/ und setzte die hindan. Als sie nun das Kind gebahr/ brachte sie es umb/ ward also mit dem Rad gerichtet. Bütner fol. 336. CAPUT XL. Von Einspündung der Maleficanten in Vässer mit spitzigen eisernen Stacheln und Negeln durchschlagen. I. MIt dieser schmertzhafften Straffen ist der bekannte Attilius Regulus Bürgemaister zu Rom/ von den Carthaginensern/ die ihn gefangen hielten / beleget worden/ dergestalt daß sie ihm erst die Augenlieder abschneiden liessen / daß er stets wachen und niemahls schlaffen konte/ hernach steckten sie ihn in ein solch Vaß oder Kasten mit Nageln durchschlagen/ daß er wo er sich nur hinwandte/ verwundet wurde/ biß er endlich sein Leben in solchen Jammerseeligen Zustand endete. Tertullianus in Apologetico. Seneca lib. 3. de providentia & Epist. 48.stet/ solches auch dem Hochmeister klaget/ leget er ihm in Ernst auf/ daß er selbst/ der Ritter/ sie lebendig begraben muste. Matthaeus Hammer in Virid. Histor. pag. 332. XXX. Zu Hamelburg in Francken hatte eine Dirne ein unehlich Kind gebohren und in den Brunnen geworffen/ die wurde gleichfalls lebendig begraben. Matthaeus Hammer in Viridar. Histor. pag. 351. XXXI. Zu Sangerhausen hatte eine solche Kinder-Mörderin das todte Kind in einen Tragkorb aus dem Hause wegbringen wollen/ aber ein Händlein und Füßlein hat seinen Tod verrathen/ da sie ersäufft worden. Idem ex Bütneri Epit. Histor. pag. 350. XXXII. Bey Eisleben gieng ein Schäfer einer schönen Magd lange Zeit nach/ und verhieß ihr viel/ konte sie aber zu seinen Dienst nicht haben. Letztlich verprach er ihr die Ehe/ wo sie seinen Willen thun würde/ sie folgete ihm: aber er hielt es nicht/ freyete eine andere/ und setzte die hindan. Als sie nun das Kind gebahr/ brachte sie es umb/ ward also mit dem Rad gerichtet. Bütner fol. 336. CAPUT XL. Von Einspündung der Maleficanten in Vässer mit spitzigen eisernen Stacheln und Negeln durchschlagen. I. MIt dieser schmertzhafften Straffen ist der bekannte Attilius Regulus Bürgemaister zu Rom/ von den Carthaginensern/ die ihn gefangen hielten / beleget worden/ dergestalt daß sie ihm erst die Augenlieder abschneiden liessen / daß er stets wachen und niemahls schlaffen konte/ hernach steckten sie ihn in ein solch Vaß oder Kasten mit Nageln durchschlagen/ daß er wo er sich nur hinwandte/ verwundet wurde/ biß er endlich sein Leben in solchen Jammerseeligen Zustand endete. Tertullianus in Apologetico. Seneca lib. 3. de providentia & Epist. 48.<TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0436" n="426"/> stet/ solches auch dem Hochmeister klaget/ leget er ihm in Ernst auf/ daß er selbst/ der Ritter/ sie lebendig begraben muste.</p> <p>Matthaeus Hammer in Virid. Histor. pag. 332.</p> <p>XXX. Zu Hamelburg in Francken hatte eine Dirne ein unehlich Kind gebohren und in den Brunnen geworffen/ die wurde gleichfalls lebendig begraben.</p> <p>Matthaeus Hammer in Viridar. Histor. pag. 351.</p> <p>XXXI. Zu Sangerhausen hatte eine solche Kinder-Mörderin das todte Kind in einen Tragkorb aus dem Hause wegbringen wollen/ aber ein Händlein und Füßlein hat seinen Tod verrathen/ da sie ersäufft worden.</p> <p>Idem ex Bütneri Epit. Histor. pag. 350.</p> <p>XXXII. Bey Eisleben gieng ein Schäfer einer schönen Magd lange Zeit nach/ und verhieß ihr viel/ konte sie aber zu seinen Dienst nicht haben. Letztlich verprach er ihr die Ehe/ wo sie seinen Willen thun würde/ sie folgete ihm: aber er hielt es nicht/ freyete eine andere/ und setzte die hindan. Als sie nun das Kind gebahr/ brachte sie es umb/ ward also mit dem Rad gerichtet.</p> <p>Bütner fol. 336.</p> </div> <div> <head>CAPUT XL.</head> <argument> <p>Von Einspündung der Maleficanten in Vässer mit spitzigen eisernen Stacheln und Negeln durchschlagen.</p> </argument> <p>I.</p> <p>MIt dieser schmertzhafften Straffen ist der bekannte Attilius Regulus Bürgemaister zu Rom/ von den Carthaginensern/ die ihn gefangen hielten / beleget worden/ dergestalt daß sie ihm erst die Augenlieder abschneiden liessen / daß er stets wachen und niemahls schlaffen konte/ hernach steckten sie ihn in ein solch Vaß oder Kasten mit Nageln durchschlagen/ daß er wo er sich nur hinwandte/ verwundet wurde/ biß er endlich sein Leben in solchen Jammerseeligen Zustand endete.</p> <l>Tertullianus in Apologetico.</l> <l>Seneca lib. 3. de providentia & Epist. 48.</l> </div> </body> </text> </TEI> [426/0436]
stet/ solches auch dem Hochmeister klaget/ leget er ihm in Ernst auf/ daß er selbst/ der Ritter/ sie lebendig begraben muste.
Matthaeus Hammer in Virid. Histor. pag. 332.
XXX. Zu Hamelburg in Francken hatte eine Dirne ein unehlich Kind gebohren und in den Brunnen geworffen/ die wurde gleichfalls lebendig begraben.
Matthaeus Hammer in Viridar. Histor. pag. 351.
XXXI. Zu Sangerhausen hatte eine solche Kinder-Mörderin das todte Kind in einen Tragkorb aus dem Hause wegbringen wollen/ aber ein Händlein und Füßlein hat seinen Tod verrathen/ da sie ersäufft worden.
Idem ex Bütneri Epit. Histor. pag. 350.
XXXII. Bey Eisleben gieng ein Schäfer einer schönen Magd lange Zeit nach/ und verhieß ihr viel/ konte sie aber zu seinen Dienst nicht haben. Letztlich verprach er ihr die Ehe/ wo sie seinen Willen thun würde/ sie folgete ihm: aber er hielt es nicht/ freyete eine andere/ und setzte die hindan. Als sie nun das Kind gebahr/ brachte sie es umb/ ward also mit dem Rad gerichtet.
Bütner fol. 336.
CAPUT XL. Von Einspündung der Maleficanten in Vässer mit spitzigen eisernen Stacheln und Negeln durchschlagen.
I.
MIt dieser schmertzhafften Straffen ist der bekannte Attilius Regulus Bürgemaister zu Rom/ von den Carthaginensern/ die ihn gefangen hielten / beleget worden/ dergestalt daß sie ihm erst die Augenlieder abschneiden liessen / daß er stets wachen und niemahls schlaffen konte/ hernach steckten sie ihn in ein solch Vaß oder Kasten mit Nageln durchschlagen/ daß er wo er sich nur hinwandte/ verwundet wurde/ biß er endlich sein Leben in solchen Jammerseeligen Zustand endete.
Tertullianus in Apologetico. Seneca lib. 3. de providentia & Epist. 48.
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Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 426. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/436>, abgerufen am 22.02.2025. |