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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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kurtzer Zeit würde wieder sterben müssen. Welches denn geschehen/ indem er bald drauff vermauret worden.

Abrah. Hosemann. cap. 4. de Amore.

IV. Man findet auch/ und sind Exempel bekandt/ daß grosse Potentaten/ Könige / Fürsten und Herren/ ihre Gemahlinnen/ wenn sie ihnen untreu worden/ und mit andern geehebruchet/ vermauren lassen.

Item wenn ein oder das andere von ihren Kindern oder Befreundten aus der Arth geschlagen/ liederlich worden: ja wohl gar Hexen und Zauberer worden/ oder sich sonst der schwartzen Kunst beflissen.

V. Anno Mundi 3473. rüsteten die von Sparta und Athen eine starcke Flotte aus griffen mit gemeiner Hand die Insel Eypern an/ schlugen die Perser drauß / wendeten sich hernach auf Thraciam und eroberten daselbst die Stadt Bysanz. Es war allda des jungen Spartanischen Königs Vormunder Pausanias Feld Obrister / der ließ sich durch Xerxis Hauptleuthe mit Geld bestechen/ und gab die gefangene Persianer alle loß. Man sagt/ es sey ihm auch Vertröstung geschehen / daß er Xerxis Tochter zur Ehe bekommen solte/ beneben einen ungläublichen Schatz zur Heyraths-Gabe. Durch diese so fette Vertröstung hat sich der Mann verfuhren lassen/ daß er ihm fürgenommen Griechenland Xerxi in die Dienstbarkeit zu liefern. Als nun dieses auskahm/ und er deswegen angeklaget ward/ auch was geschehen/ nicht läugnen konte/ flohe er in den Tempel der Abgöttin Minervae und als man ihn von dannen zur Straffe nicht heraus reissen dorffte/ sind die Bürger zu Rath worden/ die Thüren zuzumauren/ daß er drin hungers sterben muste/ und hat seine Mutter den ersten Stein dazu getragen.

Thucid. lib. 2. & 2. Diodor. lib. 11. c. 44. & 45. Justin lib. 2. c. 15. C. Nepos in Pausania.

VI. Anno 1533. hat sich eine erschreckliche Geschicht zu Prettenburg begeben / indem ein schwangere Frau eine Lust ankommen ihren Mann zu fressen. Derhalben sie ihme bey Nacht den Hals abgeschnitten und stracks den lincken Arm und Seiten bis auf den Gürtel gefressen/ hernach das übrige eingefaltzen/ in Willens solches auch aufzuzehren/ ohne dem Kopff und Eingeweide/ welches sie weggethan. Als sie nun mit diesen abscheulichen Dingen ümgangen/ hat sie darüber Kindeswehe bekommen und 3. lebendige Söhne zur Welt gebracht.

Da wolten nun die Weiber/ so ihr in ihren Nöthen beygewohnet/ dem

kurtzer Zeit würde wieder sterben müssen. Welches denn geschehen/ indem er bald drauff vermauret worden.

Abrah. Hosemann. cap. 4. de Amore.

IV. Man findet auch/ und sind Exempel bekandt/ daß grosse Potentaten/ Könige / Fürsten und Herren/ ihre Gemahlinnen/ wenn sie ihnen untreu worden/ und mit andern geehebruchet/ vermauren lassen.

Item wenn ein oder das andere von ihren Kindern oder Befreundten aus der Arth geschlagen/ liederlich worden: ja wohl gar Hexen und Zauberer worden/ oder sich sonst der schwartzen Kunst beflissen.

V. Anno Mundi 3473. rüsteten die von Sparta und Athen eine starcke Flotte aus griffen mit gemeiner Hand die Insel Eypern an/ schlugen die Perser drauß / wendeten sich hernach auf Thraciam und eroberten daselbst die Stadt Bysanz. Es war allda des jungen Spartanischen Königs Vormunder Pausanias Feld Obrister / der ließ sich durch Xerxis Hauptleuthe mit Geld bestechen/ und gab die gefangene Persianer alle loß. Man sagt/ es sey ihm auch Vertröstung geschehen / daß er Xerxis Tochter zur Ehe bekommen solte/ beneben einen ungläublichen Schatz zur Heyraths-Gabe. Durch diese so fette Vertröstung hat sich der Mann verfuhren lassen/ daß er ihm fürgenommen Griechenland Xerxi in die Dienstbarkeit zu liefern. Als nun dieses auskahm/ und er deswegen angeklaget ward/ auch was geschehen/ nicht läugnen konte/ flohe er in den Tempel der Abgöttin Minervae und als man ihn von dannen zur Straffe nicht heraus reissen dorffte/ sind die Bürger zu Rath worden/ die Thüren zuzumauren/ daß er drin hungers sterben muste/ und hat seine Mutter den ersten Stein dazu getragen.

Thucid. lib. 2. & 2. Diodor. lib. 11. c. 44. & 45. Justin lib. 2. c. 15. C. Nepos in Pausania.

VI. Anno 1533. hat sich eine erschreckliche Geschicht zu Prettenburg begeben / indem ein schwangere Frau eine Lust ankommen ihren Mann zu fressen. Derhalben sie ihme bey Nacht den Hals abgeschnitten und stracks den lincken Arm und Seiten bis auf den Gürtel gefressen/ hernach das übrige eingefaltzen/ in Willens solches auch aufzuzehren/ ohne dem Kopff und Eingeweide/ welches sie weggethan. Als sie nun mit diesen abscheulichen Dingen ümgangen/ hat sie darüber Kindeswehe bekommen und 3. lebendige Söhne zur Welt gebracht.

Da wolten nun die Weiber/ so ihr in ihren Nöthen beygewohnet/ dem

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        <p>Item wenn ein oder das andere von ihren Kindern oder Befreundten aus der Arth                      geschlagen/ liederlich worden: ja wohl gar Hexen und Zauberer worden/ oder                      sich sonst der schwartzen Kunst beflissen.</p>
        <p>V. Anno Mundi 3473. rüsteten die von Sparta und Athen eine starcke Flotte aus                      griffen mit gemeiner Hand die Insel Eypern an/ schlugen die Perser drauß /                      wendeten sich hernach auf Thraciam und eroberten daselbst die Stadt Bysanz. Es                      war allda des jungen Spartanischen Königs Vormunder Pausanias Feld Obrister /                      der ließ sich durch Xerxis Hauptleuthe mit Geld bestechen/ und gab die                      gefangene Persianer alle loß. Man sagt/ es sey ihm auch Vertröstung geschehen /                      daß er Xerxis Tochter zur Ehe bekommen solte/ beneben einen ungläublichen                      Schatz zur Heyraths-Gabe. Durch diese so fette Vertröstung hat sich der Mann                      verfuhren lassen/ daß er ihm fürgenommen Griechenland Xerxi in die                      Dienstbarkeit zu liefern. Als nun dieses auskahm/ und er deswegen angeklaget                      ward/ auch was geschehen/ nicht läugnen konte/ flohe er in den Tempel der                      Abgöttin Minervae und als man ihn von dannen zur Straffe nicht heraus reissen                      dorffte/ sind die Bürger zu Rath worden/ die Thüren zuzumauren/ daß er drin                      hungers sterben muste/ und hat seine Mutter den ersten Stein dazu getragen.</p>
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[405/0415] kurtzer Zeit würde wieder sterben müssen. Welches denn geschehen/ indem er bald drauff vermauret worden. Abrah. Hosemann. cap. 4. de Amore. IV. Man findet auch/ und sind Exempel bekandt/ daß grosse Potentaten/ Könige / Fürsten und Herren/ ihre Gemahlinnen/ wenn sie ihnen untreu worden/ und mit andern geehebruchet/ vermauren lassen. Item wenn ein oder das andere von ihren Kindern oder Befreundten aus der Arth geschlagen/ liederlich worden: ja wohl gar Hexen und Zauberer worden/ oder sich sonst der schwartzen Kunst beflissen. V. Anno Mundi 3473. rüsteten die von Sparta und Athen eine starcke Flotte aus griffen mit gemeiner Hand die Insel Eypern an/ schlugen die Perser drauß / wendeten sich hernach auf Thraciam und eroberten daselbst die Stadt Bysanz. Es war allda des jungen Spartanischen Königs Vormunder Pausanias Feld Obrister / der ließ sich durch Xerxis Hauptleuthe mit Geld bestechen/ und gab die gefangene Persianer alle loß. Man sagt/ es sey ihm auch Vertröstung geschehen / daß er Xerxis Tochter zur Ehe bekommen solte/ beneben einen ungläublichen Schatz zur Heyraths-Gabe. Durch diese so fette Vertröstung hat sich der Mann verfuhren lassen/ daß er ihm fürgenommen Griechenland Xerxi in die Dienstbarkeit zu liefern. Als nun dieses auskahm/ und er deswegen angeklaget ward/ auch was geschehen/ nicht läugnen konte/ flohe er in den Tempel der Abgöttin Minervae und als man ihn von dannen zur Straffe nicht heraus reissen dorffte/ sind die Bürger zu Rath worden/ die Thüren zuzumauren/ daß er drin hungers sterben muste/ und hat seine Mutter den ersten Stein dazu getragen. Thucid. lib. 2. & 2. Diodor. lib. 11. c. 44. & 45. Justin lib. 2. c. 15. C. Nepos in Pausania. VI. Anno 1533. hat sich eine erschreckliche Geschicht zu Prettenburg begeben / indem ein schwangere Frau eine Lust ankommen ihren Mann zu fressen. Derhalben sie ihme bey Nacht den Hals abgeschnitten und stracks den lincken Arm und Seiten bis auf den Gürtel gefressen/ hernach das übrige eingefaltzen/ in Willens solches auch aufzuzehren/ ohne dem Kopff und Eingeweide/ welches sie weggethan. Als sie nun mit diesen abscheulichen Dingen ümgangen/ hat sie darüber Kindeswehe bekommen und 3. lebendige Söhne zur Welt gebracht. Da wolten nun die Weiber/ so ihr in ihren Nöthen beygewohnet/ dem

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 405. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/415>, abgerufen am 29.11.2024.