Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.CAPUT XXXIII. De CYPHONISMO. I. COelius Rhodiginus meldet libro 10. Antiq. lect. cap. 5. daß man vor Alters eine Strafe gehabt/ so Cyphonismus (a cyphone qvod ligheum erat vinculum, sive (at nunc etiam) ferreum, vulgus Berlinam vocat) genennet worden/ da man die delinqventen entblösset/ gebunden/ mit Honig bestrichen und den Fliegen und Mücken zu stechen öffentlich dargestellet. II. Sonderlich aber sind die jenige damit beleget worden/ welche der Obrigkeit Gesetze und Verordnung hönisch gehalten und verachtet/ und wurden dieselben erst zwantzig Tage in Archivo (welches ein Ort war/ da man die zum Tode verurtheilte hinführete) in solchen Höltzern oder eisernen Banden enthalten / mit Milch und Honig bestrichen/ daß sie von den Bremsen/ Mücken und Fliegen erbärmlich geqvälet und gleichsam halb gefressen werden möchten. Wenn die 20. Tage vorbey/ zohe man ihnen Weibes-Kleider an/ und wurf sie von einen Felsen / Thurm oder andern hohen Ort herab/ daß sie Hals und Beine brachen. Anton. Gallonius de Cruciatib. Martyrum pag. 29. III. Von aller Gottlosen Welt-Kinder Groß Vater/ dem Epicuro, wird geschrieben / daß er gar ein schmertzlich Ende genommen habe/ in dem man ihn gebunden/ den Leib mit Honig bestrichen/ hernach in die Höhe aufgerichtet und durch die Fliegen und Wespen lassen tod stechen. D. Nicol. Selneccer. sup. cap. 2. sap. CAPUT XXXIV. De SCAPHISMO. I. MIt vorhergehender Strafe kömmet fast überein die grausame Marter und drauf erfolgte schmähliche Tod/ welcher bey den Persern in CAPUT XXXIII. De CYPHONISMO. I. COelius Rhodiginus meldet libro 10. Antiq. lect. cap. 5. daß man vor Alters eine Strafe gehabt/ so Cyphonismus (à cyphone qvod ligheum erat vinculum, sive (at nunc etiam) ferreum, vulgus Berlinam vocat) genennet worden/ da man die delinqventen entblösset/ gebunden/ mit Honig bestrichen und den Fliegen und Mücken zu stechen öffentlich dargestellet. II. Sonderlich aber sind die jenige damit beleget worden/ welche der Obrigkeit Gesetze und Verordnung hönisch gehalten und verachtet/ und wurden dieselben erst zwantzig Tage in Archivo (welches ein Ort war/ da man die zum Tode verurtheilte hinführete) in solchen Höltzern oder eisernen Banden enthalten / mit Milch und Honig bestrichen/ daß sie von den Bremsen/ Mücken und Fliegen erbärmlich geqvälet und gleichsam halb gefressen werden möchten. Wenn die 20. Tage vorbey/ zohe man ihnen Weibes-Kleider an/ und wurf sie von einen Felsen / Thurm oder andern hohen Ort herab/ daß sie Hals und Beine brachen. Anton. Gallonius de Cruciatib. Martyrum pag. 29. III. Von aller Gottlosen Welt-Kinder Groß Vater/ dem Epicuro, wird geschrieben / daß er gar ein schmertzlich Ende genommen habe/ in dem man ihn gebunden/ den Leib mit Honig bestrichen/ hernach in die Höhe aufgerichtet und durch die Fliegen und Wespen lassen tod stechen. D. Nicol. Selneccer. sup. cap. 2. sap. CAPUT XXXIV. De SCAPHISMO. I. MIt vorhergehender Strafe kömmet fast überein die grausame Marter und drauf erfolgte schmähliche Tod/ welcher bey den Persern in <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0399" n="389"/> <head>CAPUT XXXIII.</head> <argument> <p>De CYPHONISMO.</p> </argument> <p>I.</p> <p>COelius Rhodiginus meldet libro 10. Antiq. lect. cap. 5. daß man vor Alters eine Strafe gehabt/ so Cyphonismus (à cyphone qvod ligheum erat vinculum, sive (at nunc etiam) ferreum, vulgus Berlinam vocat) genennet worden/ da man die delinqventen entblösset/ gebunden/ mit Honig bestrichen und den Fliegen und Mücken zu stechen öffentlich dargestellet.</p> <p>II. Sonderlich aber sind die jenige damit beleget worden/ welche der Obrigkeit Gesetze und Verordnung hönisch gehalten und verachtet/ und wurden dieselben erst zwantzig Tage in Archivo (welches ein Ort war/ da man die zum Tode verurtheilte hinführete) in solchen Höltzern oder eisernen Banden enthalten / mit Milch und Honig bestrichen/ daß sie von den Bremsen/ Mücken und Fliegen erbärmlich geqvälet und gleichsam halb gefressen werden möchten. Wenn die 20. Tage vorbey/ zohe man ihnen Weibes-Kleider an/ und wurf sie von einen Felsen / Thurm oder andern hohen Ort herab/ daß sie Hals und Beine brachen.</p> <p>Anton. Gallonius de Cruciatib. Martyrum pag. 29.</p> <p>III. Von aller Gottlosen Welt-Kinder Groß Vater/ dem Epicuro, wird geschrieben / daß er gar ein schmertzlich Ende genommen habe/ in dem man ihn gebunden/ den Leib mit Honig bestrichen/ hernach in die Höhe aufgerichtet und durch die Fliegen und Wespen lassen tod stechen.</p> <p>D. Nicol. Selneccer. sup. cap. 2. sap.</p> </div> <div> <head>CAPUT XXXIV.</head> <argument> <p>De SCAPHISMO.</p> </argument> <p>I.</p> <p>MIt vorhergehender Strafe kömmet fast überein die grausame Marter und drauf erfolgte schmähliche Tod/ welcher bey den Persern in </p> </div> </body> </text> </TEI> [389/0399]
CAPUT XXXIII. De CYPHONISMO.
I.
COelius Rhodiginus meldet libro 10. Antiq. lect. cap. 5. daß man vor Alters eine Strafe gehabt/ so Cyphonismus (à cyphone qvod ligheum erat vinculum, sive (at nunc etiam) ferreum, vulgus Berlinam vocat) genennet worden/ da man die delinqventen entblösset/ gebunden/ mit Honig bestrichen und den Fliegen und Mücken zu stechen öffentlich dargestellet.
II. Sonderlich aber sind die jenige damit beleget worden/ welche der Obrigkeit Gesetze und Verordnung hönisch gehalten und verachtet/ und wurden dieselben erst zwantzig Tage in Archivo (welches ein Ort war/ da man die zum Tode verurtheilte hinführete) in solchen Höltzern oder eisernen Banden enthalten / mit Milch und Honig bestrichen/ daß sie von den Bremsen/ Mücken und Fliegen erbärmlich geqvälet und gleichsam halb gefressen werden möchten. Wenn die 20. Tage vorbey/ zohe man ihnen Weibes-Kleider an/ und wurf sie von einen Felsen / Thurm oder andern hohen Ort herab/ daß sie Hals und Beine brachen.
Anton. Gallonius de Cruciatib. Martyrum pag. 29.
III. Von aller Gottlosen Welt-Kinder Groß Vater/ dem Epicuro, wird geschrieben / daß er gar ein schmertzlich Ende genommen habe/ in dem man ihn gebunden/ den Leib mit Honig bestrichen/ hernach in die Höhe aufgerichtet und durch die Fliegen und Wespen lassen tod stechen.
D. Nicol. Selneccer. sup. cap. 2. sap.
CAPUT XXXIV. De SCAPHISMO.
I.
MIt vorhergehender Strafe kömmet fast überein die grausame Marter und drauf erfolgte schmähliche Tod/ welcher bey den Persern in
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