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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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nehmen/ man habe ihnen das Leben aberkant/ sich selbsten des Henckers unerwartet/ umbbringen/ wo sie nur ein Messer oder Strick ertappen können: nicht eben aus Verzweifelung/ sondern aus dem algemeinen falschen Wahn/ es sey ihnen solches ein grosser Nachruhm. Wenn aber jemand zum Tode ausgeführet wird/ lauffen die jenige/ so zu gegen sind / gleichsam in die Wette hinzu/ und probiren die Schärffe ihrer Schwerter an ihm: Daher es unterweilen geschicht/ daß sie ihn zu kleinen Trümlein zerfetzen. Admiral Saris meldet/ er habe einsmahls selber zugeschauet/ wie man ein Ehebrecherisch Weib/ und ihre beyde Buhlen/ solcher Gestalt gemassacriret. Selbiges Schandweib hatte denen beyden Huren-Hengsten/ so ihr anhiengen / einerley Stunde/ zu ihr zu kommen/ bestimmet: Da aber einer den andern bey ihr fand/ und zwar in voller Ubung der Unzucht/ verdroß es ihn hefftig/ daß er jenen nicht zuvor kommen/ und foderte ihn aus zum Kampf. Jener/ welcher der leichtfertigen Schleppen seine Mannlichkeit hatte bezeiget/ wolte diesem seinen Ausfoderer auch seine Mannheit und Courage weisen/ zog derohalben gleichfalls von Leder/ und wieder stund seinen Gegner aus aller Krafft. Uber solches nächtliches Getümmel/ kömmet der Wachtmeister mit seiner Schaar herbey/ und nimmet sie alle beyde/ nebst der Ehebrecherin gefangen. Worauf sie denn alle drey zu gleich/ vorberichteter Massen zu Tode gehacket worden/ angemerckt in Japan der jenige/ so wieder einen andern das Schwerd zuckt/ eben so wohl des Todes schuldig ist/ als der im Ehebruch begriffen wird. Auf gleiche Art hat er auch die Diebe straffen sehen/ welchen dieses einen solchen Schrecken eingejagt / daß die Japaner vor ihnen gantz sicher seyn/ und wenn sie herfür aus dem Hause gehen/ es nicht einmahl zu sperren.

Erasm. Francisci in ausländischen Sitten-Spiegel p. 391.

VI. Die Türcken haben ein Gesetz/ welches dahin gehet wenn jemand GOtt und seinen Propheten Mahometh lästert/ derselbe von einander gehauen und stracks getödtet werden solle.

M. Scriver conc. 3. seines verlohrnen Schäfleins.

VII. Die Perser/ wenn sie ihre Weiber in Ehebruch ertappen säbeln sie dieselbe / auch wohl den Thäter zugleich nieder.

Erasm. Francisci in ausländischen Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 10. pag. 418.

VIII. Weil der Hoffman Gobria auf einer Jagd/ in Gegenwart des Chaldäer Königs Belsazers sich in Schiessen sehr wohl hielt/ verdroß es diesem

nehmen/ man habe ihnen das Leben aberkant/ sich selbsten des Henckers unerwartet/ umbbringen/ wo sie nur ein Messer oder Strick ertappen können: nicht eben aus Verzweifelung/ sondern aus dem algemeinen falschen Wahn/ es sey ihnen solches ein grosser Nachruhm. Wenn aber jemand zum Tode ausgeführet wird/ lauffen die jenige/ so zu gegen sind / gleichsam in die Wette hinzu/ und probiren die Schärffe ihrer Schwerter an ihm: Daher es unterweilen geschicht/ daß sie ihn zu kleinen Trümlein zerfetzen. Admiral Saris meldet/ er habe einsmahls selber zugeschauet/ wie man ein Ehebrecherisch Weib/ und ihre beyde Buhlen/ solcher Gestalt gemassacriret. Selbiges Schandweib hatte denen beyden Huren-Hengsten/ so ihr anhiengen / einerley Stunde/ zu ihr zu kommen/ bestimmet: Da aber einer den andern bey ihr fand/ und zwar in voller Ubung der Unzucht/ verdroß es ihn hefftig/ daß er jenen nicht zuvor kommen/ und foderte ihn aus zum Kampf. Jener/ welcher der leichtfertigen Schleppen seine Mannlichkeit hatte bezeiget/ wolte diesem seinen Ausfoderer auch seine Mannheit und Courage weisen/ zog derohalben gleichfalls von Leder/ und wieder stund seinen Gegner aus aller Krafft. Uber solches nächtliches Getümmel/ kömmet der Wachtmeister mit seiner Schaar herbey/ und nimmet sie alle beyde/ nebst der Ehebrecherin gefangen. Worauf sie denn alle drey zu gleich/ vorberichteter Massen zu Tode gehacket worden/ angemerckt in Japan der jenige/ so wieder einen andern das Schwerd zuckt/ eben so wohl des Todes schuldig ist/ als der im Ehebruch begriffen wird. Auf gleiche Art hat er auch die Diebe straffen sehen/ welchen dieses einen solchen Schrecken eingejagt / daß die Japaner vor ihnen gantz sicher seyn/ und wenn sie herfür aus dem Hause gehen/ es nicht einmahl zu sperren.

Erasm. Francisci in ausländischen Sitten-Spiegel p. 391.

VI. Die Türcken haben ein Gesetz/ welches dahin gehet wenn jemand GOtt und seinen Propheten Mahometh lästert/ derselbe von einander gehauen und stracks getödtet werden solle.

M. Scriver conc. 3. seines verlohrnen Schäfleins.

VII. Die Perser/ wenn sie ihre Weiber in Ehebruch ertappen säbeln sie dieselbe / auch wohl den Thäter zugleich nieder.

Erasm. Francisci in ausländischen Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 10. pag. 418.

VIII. Weil der Hoffman Gobria auf einer Jagd/ in Gegenwart des Chaldäer Königs Belsazers sich in Schiessen sehr wohl hielt/ verdroß es diesem

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[384/0394] nehmen/ man habe ihnen das Leben aberkant/ sich selbsten des Henckers unerwartet/ umbbringen/ wo sie nur ein Messer oder Strick ertappen können: nicht eben aus Verzweifelung/ sondern aus dem algemeinen falschen Wahn/ es sey ihnen solches ein grosser Nachruhm. Wenn aber jemand zum Tode ausgeführet wird/ lauffen die jenige/ so zu gegen sind / gleichsam in die Wette hinzu/ und probiren die Schärffe ihrer Schwerter an ihm: Daher es unterweilen geschicht/ daß sie ihn zu kleinen Trümlein zerfetzen. Admiral Saris meldet/ er habe einsmahls selber zugeschauet/ wie man ein Ehebrecherisch Weib/ und ihre beyde Buhlen/ solcher Gestalt gemassacriret. Selbiges Schandweib hatte denen beyden Huren-Hengsten/ so ihr anhiengen / einerley Stunde/ zu ihr zu kommen/ bestimmet: Da aber einer den andern bey ihr fand/ und zwar in voller Ubung der Unzucht/ verdroß es ihn hefftig/ daß er jenen nicht zuvor kommen/ und foderte ihn aus zum Kampf. Jener/ welcher der leichtfertigen Schleppen seine Mannlichkeit hatte bezeiget/ wolte diesem seinen Ausfoderer auch seine Mannheit und Courage weisen/ zog derohalben gleichfalls von Leder/ und wieder stund seinen Gegner aus aller Krafft. Uber solches nächtliches Getümmel/ kömmet der Wachtmeister mit seiner Schaar herbey/ und nimmet sie alle beyde/ nebst der Ehebrecherin gefangen. Worauf sie denn alle drey zu gleich/ vorberichteter Massen zu Tode gehacket worden/ angemerckt in Japan der jenige/ so wieder einen andern das Schwerd zuckt/ eben so wohl des Todes schuldig ist/ als der im Ehebruch begriffen wird. Auf gleiche Art hat er auch die Diebe straffen sehen/ welchen dieses einen solchen Schrecken eingejagt / daß die Japaner vor ihnen gantz sicher seyn/ und wenn sie herfür aus dem Hause gehen/ es nicht einmahl zu sperren. Erasm. Francisci in ausländischen Sitten-Spiegel p. 391. VI. Die Türcken haben ein Gesetz/ welches dahin gehet wenn jemand GOtt und seinen Propheten Mahometh lästert/ derselbe von einander gehauen und stracks getödtet werden solle. M. Scriver conc. 3. seines verlohrnen Schäfleins. VII. Die Perser/ wenn sie ihre Weiber in Ehebruch ertappen säbeln sie dieselbe / auch wohl den Thäter zugleich nieder. Erasm. Francisci in ausländischen Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 10. pag. 418. VIII. Weil der Hoffman Gobria auf einer Jagd/ in Gegenwart des Chaldäer Königs Belsazers sich in Schiessen sehr wohl hielt/ verdroß es diesem

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 384. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/394>, abgerufen am 24.11.2024.