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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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wegen Seiner K. Majest. unsers gnädigsten Herrn/ wieder die vorgemeldte Verbrecher gethan/ in dem sie auf ihre Verantwortung und Bekäntniß/ auch auf die Beschaffenheit ihrer Missethat Achtung geschlagen/ den vorbenennten Verbrechern durch ein Urtheil zugewiesen haben daß dieselbe Verbrecher/ andern zum Abscheu/ auf den Blut-Gerüste vor dem Rathhause dieser Stadt aurgerichtet/ durch den Scharffrichter lebendig aufgeschnitten/ ihre Hertzen aus dem Leibe genommen / darnach enthäuptet und von lebenden Leibe zum Tode gebracht/ ihre Häupter über den Thoren dieser Stadt auf Staken gestelt/ und ihre Leiber geviertheilet / alda ausserhalb aufgehangen sollen werden. Im übrigen erklären sie ihre Güter verfallen und verkümmert zu seyn Seinr K. Majest. als Grafen von Holland / ausgenommen dieser Stadt Bürger Güter/ welche/ nach den Freyheiten derselben mit hundert Pfund zu lösen. Geschehen am 14. May im 1535. Jahre/ in Gegenwart des Schultzen Reusch Jansen/ und Gosen Jansen Rehkalbs Bürgemeistern und aller Scheppen.

Philipp. von Zehen in Beschreibung der Stadt Amsterdam/ pag. 117.

XIX. Der grausame Wüterich Johannes Basilowiz Großfürst in der Moscau hat eine besondere Art erfunden/ die Ubelthäter/ (ja wohl auch unschuldige Leute) mit vier Rädern zu zerschneiden oder vielmehr zu zerreissen/ welcher er an des Cantzlars Kozarini Sohn practiciret, inmassen Guagninus Rer. polon. Tom. 2. sub Moschovia cap. 5. mit folgenden Worten solches bezeuget: Qvatuor ingentis rotis (inqvit) in qvadrato sibi ita oppositis, ut singulae manus ad duas, & pedes ad oppositas reliqvas alligarentur, & qvaelibet rota a X. robustis viris volutaretur, miseri illius corpus in qvatuor partes disruptum.

Vide capat von Rädern.

XX. Clemens ein beschriehener Meer-Räuber ind Verwüster Gütlands ward von König in Dennemarck Anno 1558. gefangen und geviertheilet.

Thuan. lib. 22. pag. 573.

XXI. Turlomur Admiral der Herren Staden hielt es heimlich mit dem Hertzog von Parma/ und übergab demselben die Stadt Antorf Verrätherischer Weise/ deswegen sie ihn gefangen nehmen/ und in vier Stücke entzwey hauen liessen.

Sachsen Chronic. fol. 811.

wegen Seiner K. Majest. unsers gnädigsten Herrn/ wieder die vorgemeldte Verbrecher gethan/ in dem sie auf ihre Verantwortung und Bekäntniß/ auch auf die Beschaffenheit ihrer Missethat Achtung geschlagen/ den vorbenennten Verbrechern durch ein Urtheil zugewiesen haben daß dieselbe Verbrecher/ andern zum Abscheu/ auf den Blut-Gerüste vor dem Rathhause dieser Stadt aurgerichtet/ durch den Scharffrichter lebendig aufgeschnitten/ ihre Hertzen aus dem Leibe genommen / darnach enthäuptet und von lebenden Leibe zum Tode gebracht/ ihre Häupter über den Thoren dieser Stadt auf Staken gestelt/ und ihre Leiber geviertheilet / alda ausserhalb aufgehangen sollen werden. Im übrigen erklären sie ihre Güter verfallen und verkümmert zu seyn Seinr K. Majest. als Grafen von Holland / ausgenommen dieser Stadt Bürger Güter/ welche/ nach den Freyheiten derselben mit hundert Pfund zu lösen. Geschehen am 14. May im 1535. Jahre/ in Gegenwart des Schultzen Reusch Jansen/ und Gosen Jansen Rehkalbs Bürgemeistern und aller Scheppen.

Philipp. von Zehen in Beschreibung der Stadt Amsterdam/ pag. 117.

XIX. Der grausame Wüterich Johannes Basilowiz Großfürst in der Moscau hat eine besondere Art erfunden/ die Ubelthäter/ (ja wohl auch unschuldige Leute) mit vier Rädern zu zerschneiden oder vielmehr zu zerreissen/ welcher er an des Cantzlars Kozarini Sohn practiciret, inmassen Guagninus Rer. polon. Tom. 2. sub Moschoviâ cap. 5. mit folgenden Worten solches bezeuget: Qvatuor ingentis rotis (inqvit) in qvadrato sibi ita oppositis, ut singulae manus ad duas, & pedes ad oppositas reliqvas alligarentur, & qvaelibet rota à X. robustis viris volutaretur, miseri illius corpus in qvatuor partes disruptum.

Vide capat von Rädern.

XX. Clemens ein beschriehener Meer-Räuber ind Verwüster Gütlands ward von König in Dennemarck Anno 1558. gefangen und geviertheilet.

Thuan. lib. 22. pag. 573.

XXI. Turlomur Admiral der Herren Staden hielt es heimlich mit dem Hertzog von Parma/ und übergab demselben die Stadt Antorf Verrätherischer Weise/ deswegen sie ihn gefangen nehmen/ und in vier Stücke entzwey hauen liessen.

Sachsen Chronic. fol. 811.

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[347/0357] wegen Seiner K. Majest. unsers gnädigsten Herrn/ wieder die vorgemeldte Verbrecher gethan/ in dem sie auf ihre Verantwortung und Bekäntniß/ auch auf die Beschaffenheit ihrer Missethat Achtung geschlagen/ den vorbenennten Verbrechern durch ein Urtheil zugewiesen haben daß dieselbe Verbrecher/ andern zum Abscheu/ auf den Blut-Gerüste vor dem Rathhause dieser Stadt aurgerichtet/ durch den Scharffrichter lebendig aufgeschnitten/ ihre Hertzen aus dem Leibe genommen / darnach enthäuptet und von lebenden Leibe zum Tode gebracht/ ihre Häupter über den Thoren dieser Stadt auf Staken gestelt/ und ihre Leiber geviertheilet / alda ausserhalb aufgehangen sollen werden. Im übrigen erklären sie ihre Güter verfallen und verkümmert zu seyn Seinr K. Majest. als Grafen von Holland / ausgenommen dieser Stadt Bürger Güter/ welche/ nach den Freyheiten derselben mit hundert Pfund zu lösen. Geschehen am 14. May im 1535. Jahre/ in Gegenwart des Schultzen Reusch Jansen/ und Gosen Jansen Rehkalbs Bürgemeistern und aller Scheppen. Philipp. von Zehen in Beschreibung der Stadt Amsterdam/ pag. 117. XIX. Der grausame Wüterich Johannes Basilowiz Großfürst in der Moscau hat eine besondere Art erfunden/ die Ubelthäter/ (ja wohl auch unschuldige Leute) mit vier Rädern zu zerschneiden oder vielmehr zu zerreissen/ welcher er an des Cantzlars Kozarini Sohn practiciret, inmassen Guagninus Rer. polon. Tom. 2. sub Moschoviâ cap. 5. mit folgenden Worten solches bezeuget: Qvatuor ingentis rotis (inqvit) in qvadrato sibi ita oppositis, ut singulae manus ad duas, & pedes ad oppositas reliqvas alligarentur, & qvaelibet rota à X. robustis viris volutaretur, miseri illius corpus in qvatuor partes disruptum. Vide capat von Rädern. XX. Clemens ein beschriehener Meer-Räuber ind Verwüster Gütlands ward von König in Dennemarck Anno 1558. gefangen und geviertheilet. Thuan. lib. 22. pag. 573. XXI. Turlomur Admiral der Herren Staden hielt es heimlich mit dem Hertzog von Parma/ und übergab demselben die Stadt Antorf Verrätherischer Weise/ deswegen sie ihn gefangen nehmen/ und in vier Stücke entzwey hauen liessen. Sachsen Chronic. fol. 811.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 347. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/357>, abgerufen am 24.11.2024.