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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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sich vermehlet mit Hertzog Hanfrieden in Engelang/ König Henrici Brudern. Diese Schmach that dem Hertzog von Burgund/ als einem Vettern bemelten Hertzog Hansen wehe/ desgleichen diesem auch/ gedachten es auch zu rechten. Brachten derohalben beyderseits Volck auf/ wolten zusammen setzen und dem Hertzog Hanfrieden/ der sich in Hennegaw gesetzet/ vertreiben. Ehe aber solches geschahe/ wurd Hertzog Hansen von seinem Hoffmeister/ den die Jacoba mit bestochen/ und darzu erkaufft hatte/ mit Gifft vergeben/ also starb Hertzog Hans von Braband ohne Erben den 6. Januarii 1424. der Hoffmeister aber ward gefangen und als ein Verräther von den Städten in Holland geviertheilet.

Chronicon Joh. Aventini lib. 8.

XVII. Anno 1535. haben die Wieder-Teufer in der Stadt Amsterdam eine Aufruhr angerichtet/ und vermeinet die Stadt gar unter ihre Gewalt zu bringen/ so daß von ihnen und den Bürgern viele auf den Platz blieben/ zwölffe der Rädelsführer unter denen Wieder-Teufern sind gefangen genommen/ sechs Tage hernach lebendig auf eine Banck gebunden: da man ihnen nach eröfneter Brust das Hertze aus dem Leibe gerissen und umb das Gottlose Maul geschlagen. Darnach wurden ihre noch zappelnde Leiber auf den Marckt geworffen und in vier Stücke zerhauen/ welche man vor die Stadt-Thore hieng und die Köpfe auf Staken setzte. Das end-Urtheil / dadurch sie zum Tode verdammet wurden/ lautet wie folget:

XVIII. Nach dem Peter Gahl/ Anthon Egberts und Evert Aartsen von Vaacht / Messerschmiede/ Klas Jansen/ Glaser/ Sibrand Klasen von Alckmar Grobschmied / Gerret von Deventer Schneider/ Michel Eckbertsen/ Weber/ Jacob Gisbertsen von Gamen aus Gelderland/ und Albert von Meppelen sich unterwunden haben bey Hansen von Gelen und andere Wieder-Täufer sich zu verfügen/ und in der Nacht zwifchen dem vergangenen Montage und Dienstage einen grossen Aufruhr in dieser Stadt angerichtet/ in Meynung sie zu verrathen und unter der Wiedertäufer Bothmäßigkeit zu bringen: Zu dem Ende sie auch den Bürgemeister Meister Petern Kolein und viele andere gute Bürger/ welcher Seelen GOtt gnädig sey / Mordthätig geschlagen/ verwundet und zum Tode gebracht/ ja nocht mehr solten gethan haben wann ihr verzweifeltes Vornehmen/ durch die Gnade GOttes/ und den Wiederstand der guten Gemeine/ nicht wäre verhindert worden; Welches alles Sachen seind die andern zum Beyspiel grosse Strafen erheischen: So ist es/ daß meine Herren/ die Herren Scheppen dieser Stadt/ auf den Eisch meine Herrn / des Schultzen /

sich vermehlet mit Hertzog Hanfrieden in Engelang/ König Henrici Brudern. Diese Schmach that dem Hertzog von Burgund/ als einem Vettern bemelten Hertzog Hansen wehe/ desgleichen diesem auch/ gedachten es auch zu rechten. Brachten derohalben beyderseits Volck auf/ wolten zusammen setzen und dem Hertzog Hanfrieden/ der sich in Hennegaw gesetzet/ vertreiben. Ehe aber solches geschahe/ wurd Hertzog Hansen von seinem Hoffmeister/ den die Jacoba mit bestochen/ und darzu erkaufft hatte/ mit Gifft vergeben/ also starb Hertzog Hans von Braband ohne Erben den 6. Januarii 1424. der Hoffmeister aber ward gefangen und als ein Verräther von den Städten in Holland geviertheilet.

Chronicon Joh. Aventini lib. 8.

XVII. Anno 1535. haben die Wieder-Teufer in der Stadt Amsterdam eine Aufruhr angerichtet/ und vermeinet die Stadt gar unter ihre Gewalt zu bringen/ so daß von ihnen und den Bürgern viele auf den Platz blieben/ zwölffe der Rädelsführer unter denen Wieder-Teufern sind gefangen genommen/ sechs Tage hernach lebendig auf eine Banck gebunden: da man ihnen nach eröfneter Brust das Hertze aus dem Leibe gerissen und umb das Gottlose Maul geschlagen. Darnach wurden ihre noch zappelnde Leiber auf den Marckt geworffen und in vier Stücke zerhauen/ welche man vor die Stadt-Thore hieng und die Köpfe auf Staken setzte. Das end-Urtheil / dadurch sie zum Tode verdammet wurden/ lautet wie folget:

XVIII. Nach dem Peter Gahl/ Anthon Egberts und Evert Aartsen von Vaacht / Messerschmiede/ Klas Jansen/ Glaser/ Sibrand Klasen von Alckmar Grobschmied / Gerret von Deventer Schneider/ Michel Eckbertsen/ Weber/ Jacob Gisbertsen von Gamen aus Gelderland/ und Albert von Meppelen sich unterwunden haben bey Hansen von Gelen und andere Wieder-Täufer sich zu verfügen/ und in der Nacht zwifchen dem vergangenen Montage und Dienstage einen grossen Aufruhr in dieser Stadt angerichtet/ in Meynung sie zu verrathen und unter der Wiedertäufer Bothmäßigkeit zu bringen: Zu dem Ende sie auch den Bürgemeister Meister Petern Kolein und viele andere gute Bürger/ welcher Seelen GOtt gnädig sey / Mordthätig geschlagen/ verwundet und zum Tode gebracht/ ja nocht mehr solten gethan haben wann ihr verzweifeltes Vornehmen/ durch die Gnade GOttes/ und den Wiederstand der guten Gemeine/ nicht wäre verhindert worden; Welches alles Sachen seind die andern zum Beyspiel grosse Strafen erheischen: So ist es/ daß meine Herren/ die Herren Scheppen dieser Stadt/ auf den Eisch meine Herrn / des Schultzen /

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[346/0356] sich vermehlet mit Hertzog Hanfrieden in Engelang/ König Henrici Brudern. Diese Schmach that dem Hertzog von Burgund/ als einem Vettern bemelten Hertzog Hansen wehe/ desgleichen diesem auch/ gedachten es auch zu rechten. Brachten derohalben beyderseits Volck auf/ wolten zusammen setzen und dem Hertzog Hanfrieden/ der sich in Hennegaw gesetzet/ vertreiben. Ehe aber solches geschahe/ wurd Hertzog Hansen von seinem Hoffmeister/ den die Jacoba mit bestochen/ und darzu erkaufft hatte/ mit Gifft vergeben/ also starb Hertzog Hans von Braband ohne Erben den 6. Januarii 1424. der Hoffmeister aber ward gefangen und als ein Verräther von den Städten in Holland geviertheilet. Chronicon Joh. Aventini lib. 8. XVII. Anno 1535. haben die Wieder-Teufer in der Stadt Amsterdam eine Aufruhr angerichtet/ und vermeinet die Stadt gar unter ihre Gewalt zu bringen/ so daß von ihnen und den Bürgern viele auf den Platz blieben/ zwölffe der Rädelsführer unter denen Wieder-Teufern sind gefangen genommen/ sechs Tage hernach lebendig auf eine Banck gebunden: da man ihnen nach eröfneter Brust das Hertze aus dem Leibe gerissen und umb das Gottlose Maul geschlagen. Darnach wurden ihre noch zappelnde Leiber auf den Marckt geworffen und in vier Stücke zerhauen/ welche man vor die Stadt-Thore hieng und die Köpfe auf Staken setzte. Das end-Urtheil / dadurch sie zum Tode verdammet wurden/ lautet wie folget: XVIII. Nach dem Peter Gahl/ Anthon Egberts und Evert Aartsen von Vaacht / Messerschmiede/ Klas Jansen/ Glaser/ Sibrand Klasen von Alckmar Grobschmied / Gerret von Deventer Schneider/ Michel Eckbertsen/ Weber/ Jacob Gisbertsen von Gamen aus Gelderland/ und Albert von Meppelen sich unterwunden haben bey Hansen von Gelen und andere Wieder-Täufer sich zu verfügen/ und in der Nacht zwifchen dem vergangenen Montage und Dienstage einen grossen Aufruhr in dieser Stadt angerichtet/ in Meynung sie zu verrathen und unter der Wiedertäufer Bothmäßigkeit zu bringen: Zu dem Ende sie auch den Bürgemeister Meister Petern Kolein und viele andere gute Bürger/ welcher Seelen GOtt gnädig sey / Mordthätig geschlagen/ verwundet und zum Tode gebracht/ ja nocht mehr solten gethan haben wann ihr verzweifeltes Vornehmen/ durch die Gnade GOttes/ und den Wiederstand der guten Gemeine/ nicht wäre verhindert worden; Welches alles Sachen seind die andern zum Beyspiel grosse Strafen erheischen: So ist es/ daß meine Herren/ die Herren Scheppen dieser Stadt/ auf den Eisch meine Herrn / des Schultzen /

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 346. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/356>, abgerufen am 28.11.2024.