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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Schmid hatte bey Lebens-Zeit mit dem Satan einen Bund gemachet/ wie die Bücher auswiesen/ so erst nach seinen Tod gefanden worden.

Stiefler in Geistl. Hist. Schatz/ c. 30. pag. 2042.

XXX. Im Januario dieses Jahrs ist ein Todten-Gräber (welcher zu Franckenstein 8. Jahr lang viele Todten wiederumb ausgegraben/ ihre Hertzen und Zungen ausgeschnitten zu Pulver verbrannt/ und Gewürtze darein gethan/ darnach den Leuten verkaufft/ auch in die Brunnen geworffen ein Sterben zu erwecken) daselbst mit glüenden Zangen gezwickt/ nachmahls von unten auf gerädert/ und letztlich lebendig verbrand/ sein. Weib und Tochter aber sind mit dem Schwerd gerichtet worden.

Roch in der N. Schlesischen Chronic. pag. 327.

XXXI. Als Anno 1956. einige in Engeland sich mit einander verbunden/ dem damahligen Protector Olivier Cromwellen aufzupassen/ wenn er nach Hamtoncourt reisen würde/ üms Leben zu bringen und Withal in Brand zu stecken/ diese Verrätherey aber entdecket/ und die Conspiranten gefangen genommen/ ist dem Urheber Sonder Comt genannt/ einem gewesenen Qvartiermeister unter dem General Monck folgende Strafe zuerkannt worden:

Er solter aus dem Gefängniß vom Tour gebracht/ auf ein Bret geleget/ über die Strassen zu Londen bis an die Richstat geschleifft/ alda an einen Galgen aufgehenckt/ und nach dem er halb tod/ aufgeschnitten/ das Eingeweide zum Leibe heraus genommen/ vor seinen Augen verbrand/ der Cörper in vier Theile getheilet/ und die Theile nach Verordnung des Protectoris aufgesteckt werden. Er hat sich aber im Gefängniß mit Gifft vergeben/ dennoch ist sein Cörper gleichwohl zum Galgen geführet/ zerhackt/ und mit Pfählen in ein tiefes Grab fest gemacht worden.

Autor des Neugeharnischten Groß Britannien/ pag. 596. & 597.

XXXII. Denn wenn gleich solche überwiesene Meuchel- und andere Mörder sich im Gefängniß selber entweder mit Gifft vergeben/ aufhencken oder erstechen/ wird doch an ihren todten Leichnam noch die Execution vollstrecket.

XXXIII. Also ward Anno 1614. den 4. April ein Dieb und Mörder in Görlitz gebracht / welcher bey einem Bauer einbrechen und stehle wollen. Als aber der Bauer ihn ergriffen/ hat sich der Dieb zur Wehre gesetzet/ und den Bauren mit einen Messer erstochen und sich davon machen wollen/ der Haus-Knecht aber ist ihm bald nachgelauffen/ hat denselben eingeholet und

Schmid hatte bey Lebens-Zeit mit dem Satan einen Bund gemachet/ wie die Bücher auswiesen/ so erst nach seinen Tod gefanden worden.

Stiefler in Geistl. Hist. Schatz/ c. 30. pag. 2042.

XXX. Im Januario dieses Jahrs ist ein Todten-Gräber (welcher zu Franckenstein 8. Jahr lang viele Todten wiederumb ausgegraben/ ihre Hertzen und Zungen ausgeschnitten zu Pulver verbrannt/ und Gewürtze darein gethan/ darnach den Leuten verkaufft/ auch in die Brunnen geworffen ein Sterben zu erwecken) daselbst mit glüenden Zangen gezwickt/ nachmahls von unten auf gerädert/ und letztlich lebendig verbrand/ sein. Weib und Tochter aber sind mit dem Schwerd gerichtet worden.

Roch in der N. Schlesischen Chronic. pag. 327.

XXXI. Als Anno 1956. einige in Engeland sich mit einander verbunden/ dem damahligen Protector Olivier Cromwellen aufzupassen/ wenn er nach Hamtoncourt reisen würde/ üms Leben zu bringen und Withal in Brand zu stecken/ diese Verrätherey aber entdecket/ und die Conspiranten gefangen genommen/ ist dem Urheber Sonder Comt genannt/ einem gewesenen Qvartiermeister unter dem General Monck folgende Strafe zuerkannt worden:

Er solter aus dem Gefängniß vom Tour gebracht/ auf ein Bret geleget/ über die Strassen zu Londen bis an die Richstat geschleifft/ alda an einen Galgen aufgehenckt/ und nach dem er halb tod/ aufgeschnitten/ das Eingeweide zum Leibe heraus genommen/ vor seinen Augen verbrand/ der Cörper in vier Theile getheilet/ und die Theile nach Verordnung des Protectoris aufgesteckt werden. Er hat sich aber im Gefängniß mit Gifft vergeben/ dennoch ist sein Cörper gleichwohl zum Galgen geführet/ zerhackt/ und mit Pfählen in ein tiefes Grab fest gemacht worden.

Autor des Neugeharnischten Groß Britannien/ pag. 596. & 597.

XXXII. Denn wenn gleich solche überwiesene Meuchel- und andere Mörder sich im Gefängniß selber entweder mit Gifft vergeben/ aufhencken oder erstechen/ wird doch an ihren todten Leichnam noch die Execution vollstrecket.

XXXIII. Also ward Anno 1614. den 4. April ein Dieb und Mörder in Görlitz gebracht / welcher bey einem Bauer einbrechen und stehle wollen. Als aber der Bauer ihn ergriffen/ hat sich der Dieb zur Wehre gesetzet/ und den Bauren mit einen Messer erstochen und sich davon machen wollen/ der Haus-Knecht aber ist ihm bald nachgelauffen/ hat denselben eingeholet und

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        <p>Stiefler in Geistl. Hist. Schatz/ c. 30. pag. 2042.</p>
        <p>XXX. Im Januario dieses Jahrs ist ein Todten-Gräber (welcher zu Franckenstein 8.                      Jahr lang viele Todten wiederumb ausgegraben/ ihre Hertzen und Zungen                      ausgeschnitten zu Pulver verbrannt/ und Gewürtze darein gethan/ darnach den                      Leuten verkaufft/ auch in die Brunnen geworffen ein Sterben zu erwecken)                      daselbst mit glüenden Zangen gezwickt/ nachmahls von unten auf gerädert/ und                      letztlich lebendig verbrand/ sein. Weib und Tochter aber sind mit dem Schwerd                      gerichtet worden.</p>
        <p>Roch in der N. Schlesischen Chronic. pag. 327.</p>
        <p>XXXI. Als Anno 1956. einige in Engeland sich mit einander verbunden/ dem                      damahligen Protector Olivier Cromwellen aufzupassen/ wenn er nach Hamtoncourt                      reisen würde/ üms Leben zu bringen und Withal in Brand zu stecken/ diese                      Verrätherey aber entdecket/ und die Conspiranten gefangen genommen/ ist dem                      Urheber Sonder Comt genannt/ einem gewesenen Qvartiermeister unter dem General                      Monck folgende Strafe zuerkannt worden:</p>
        <p>Er solter aus dem Gefängniß vom Tour gebracht/ auf ein Bret geleget/ über die                      Strassen zu Londen bis an die Richstat geschleifft/ alda an einen Galgen                      aufgehenckt/ und nach dem er halb tod/ aufgeschnitten/ das Eingeweide zum                      Leibe heraus genommen/ vor seinen Augen verbrand/ der Cörper in vier Theile                      getheilet/ und die Theile nach Verordnung des Protectoris aufgesteckt werden.                      Er hat sich aber im Gefängniß mit Gifft vergeben/ dennoch ist sein Cörper                      gleichwohl zum Galgen geführet/ zerhackt/ und mit Pfählen in ein tiefes Grab                      fest gemacht worden.</p>
        <p>Autor des Neugeharnischten Groß Britannien/ pag. 596. &amp; 597.</p>
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        <p>XXXIII. Also ward Anno 1614. den 4. April ein Dieb und Mörder in Görlitz gebracht                     / welcher bey einem Bauer einbrechen und stehle wollen. Als aber der Bauer ihn                      ergriffen/ hat sich der Dieb zur Wehre gesetzet/ und den Bauren mit einen                      Messer erstochen und sich davon machen wollen/ der Haus-Knecht aber ist ihm                      bald nachgelauffen/ hat denselben eingeholet und
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[341/0351] Schmid hatte bey Lebens-Zeit mit dem Satan einen Bund gemachet/ wie die Bücher auswiesen/ so erst nach seinen Tod gefanden worden. Stiefler in Geistl. Hist. Schatz/ c. 30. pag. 2042. XXX. Im Januario dieses Jahrs ist ein Todten-Gräber (welcher zu Franckenstein 8. Jahr lang viele Todten wiederumb ausgegraben/ ihre Hertzen und Zungen ausgeschnitten zu Pulver verbrannt/ und Gewürtze darein gethan/ darnach den Leuten verkaufft/ auch in die Brunnen geworffen ein Sterben zu erwecken) daselbst mit glüenden Zangen gezwickt/ nachmahls von unten auf gerädert/ und letztlich lebendig verbrand/ sein. Weib und Tochter aber sind mit dem Schwerd gerichtet worden. Roch in der N. Schlesischen Chronic. pag. 327. XXXI. Als Anno 1956. einige in Engeland sich mit einander verbunden/ dem damahligen Protector Olivier Cromwellen aufzupassen/ wenn er nach Hamtoncourt reisen würde/ üms Leben zu bringen und Withal in Brand zu stecken/ diese Verrätherey aber entdecket/ und die Conspiranten gefangen genommen/ ist dem Urheber Sonder Comt genannt/ einem gewesenen Qvartiermeister unter dem General Monck folgende Strafe zuerkannt worden: Er solter aus dem Gefängniß vom Tour gebracht/ auf ein Bret geleget/ über die Strassen zu Londen bis an die Richstat geschleifft/ alda an einen Galgen aufgehenckt/ und nach dem er halb tod/ aufgeschnitten/ das Eingeweide zum Leibe heraus genommen/ vor seinen Augen verbrand/ der Cörper in vier Theile getheilet/ und die Theile nach Verordnung des Protectoris aufgesteckt werden. Er hat sich aber im Gefängniß mit Gifft vergeben/ dennoch ist sein Cörper gleichwohl zum Galgen geführet/ zerhackt/ und mit Pfählen in ein tiefes Grab fest gemacht worden. Autor des Neugeharnischten Groß Britannien/ pag. 596. & 597. XXXII. Denn wenn gleich solche überwiesene Meuchel- und andere Mörder sich im Gefängniß selber entweder mit Gifft vergeben/ aufhencken oder erstechen/ wird doch an ihren todten Leichnam noch die Execution vollstrecket. XXXIII. Also ward Anno 1614. den 4. April ein Dieb und Mörder in Görlitz gebracht / welcher bey einem Bauer einbrechen und stehle wollen. Als aber der Bauer ihn ergriffen/ hat sich der Dieb zur Wehre gesetzet/ und den Bauren mit einen Messer erstochen und sich davon machen wollen/ der Haus-Knecht aber ist ihm bald nachgelauffen/ hat denselben eingeholet und

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/351>, abgerufen am 24.11.2024.