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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Naß und Ohren ab/ riß ihm auch die Zähn und Nägel aus/ schelete ihm drauf einen Finger nach den andern ab. Endlich warf sie ihm brennende Kohlen in Busen/ schneid ihm den Leib mit einem grossen Messer auf/ nahm das Hertze heraus und brandte es zu Pulver. Nach vollbrachter solcher überteuffelter Rach-Execution, hat sie alsobald sich selbst mit Gifft getödtet.

Idem c. 11. pag. 644.

XVI. Sigismunda wahr eine Fürstliche Princeßin zu Salerno, in selbige verliebte sich Guiscardus ein Tugendhaffter Cavallier. Als es Tancredus der Hertzog merckte/ verdroß es ihn/ nahm den Guiscardum gefangen/ schnit ihm das Hertz aus dem Leibe/ und ließ es noch zappelnd seiner Tochter in eine güldene Schaale praesentiren, solches kränckte die Sigismunda daß sie ihr mit einen Gifft das Leben nahm/ und obgleich der Vater zulief und retten wolte/ wahr es doch zu lange geharret.

Zwinger. in Theatr. V. H. vol. 12. l. 3. pag. 2789.

D. Pfeifser in Erqvickstunden/ Dom. 13. Trin. p. 621.

XVII. Der Türckische Kayser Mahomet II. hat vierzehen Knaben die Bäuche auffschneiden lassen/ biß er eine Cucumer oder Gurken/ die er in den Garten wollen grösser wachsen lassen/ in des vierzehenten Leibe gefunden.

Zeiler. cent. 1. Epist. 76.

XVIII. Der jenige so in Engeland ein Crimen laesae Majestatis, oder Perduellionis, oder wie sie es nennen einen hohen Verrath begangen/ wird erst am Galgen gehenckt/ ehe er aber noch stirbt/ wird er wieder herab genommen / die Schaam-Glieder ihm ab/ und der Leib aufgeschnitten/ das Eingeweide heraus gerissen/ verbrennet/ endlich geviertelt/ und die Stücke an unterschiedlichen Orten aufgesteckt.

Eduart Chamberlayne L' Estat present de L' Angleterre Chap. 2. vid. Caput. von Hinrichtung mit dem Beil

XIX. Also gieng es Anno 1572. in Londen dem letzten Hertzog zu Nortfolck Thomas welcher die Schottische Königin Mariam heyrathen wolte/ aber auff Befehl der Königin Elisabethen in Engeland hingerichtet wurde: Sein Blut-Urthel lautete also:

Nach demmahl ihr Thomas Hertzog zu Nortfolck der Mißhandlungen der beleidigten Majestät bezüchtiget/ aber nicht gestehen wollen/ daß ihr deren schuldig seyd: Unter dessen dem Urthel der Gerichts-Herren die euch schuldig erkläret haben / euch unterworffen habet; so urtheilet und spricht gegenwärtige Gerichts-Versammlung/ daß man euch von hinnen wiederum

Naß und Ohren ab/ riß ihm auch die Zähn und Nägel aus/ schelete ihm drauf einen Finger nach den andern ab. Endlich warf sie ihm brennende Kohlen in Busen/ schneid ihm den Leib mit einem grossen Messer auf/ nahm das Hertze heraus und brandte es zu Pulver. Nach vollbrachter solcher überteuffelter Rach-Execution, hat sie alsobald sich selbst mit Gifft getödtet.

Idem c. 11. pag. 644.

XVI. Sigismunda wahr eine Fürstliche Princeßin zu Salerno, in selbige verliebte sich Guiscardus ein Tugendhaffter Cavallier. Als es Tancredus der Hertzog merckte/ verdroß es ihn/ nahm den Guiscardum gefangen/ schnit ihm das Hertz aus dem Leibe/ und ließ es noch zappelnd seiner Tochter in eine güldene Schaale praesentiren, solches kränckte die Sigismunda daß sie ihr mit einen Gifft das Leben nahm/ und obgleich der Vater zulief und retten wolte/ wahr es doch zu lange geharret.

Zwinger. in Theatr. V. H. vol. 12. l. 3. pag. 2789.

D. Pfeifser in Erqvickstunden/ Dom. 13. Trin. p. 621.

XVII. Der Türckische Kayser Mahomet II. hat vierzehen Knaben die Bäuche auffschneiden lassen/ biß er eine Cucumer oder Gurken/ die er in den Garten wollen grösser wachsen lassen/ in des vierzehenten Leibe gefunden.

Zeiler. cent. 1. Epist. 76.

XVIII. Der jenige so in Engeland ein Crimen laesae Majestatis, oder Perduellionis, oder wie sie es nennen einen hohen Verrath begangen/ wird erst am Galgen gehenckt/ ehe er aber noch stirbt/ wird er wieder herab genommen / die Schaam-Glieder ihm ab/ und der Leib aufgeschnitten/ das Eingeweide heraus gerissen/ verbrennet/ endlich geviertelt/ und die Stücke an unterschiedlichen Orten aufgesteckt.

Eduart Chamberlayne L’ Estat present de L’ Angleterre Chap. 2. vid. Caput. von Hinrichtung mit dem Beil

XIX. Also gieng es Anno 1572. in Londen dem letzten Hertzog zu Nortfolck Thomas welcher die Schottische Königin Mariam heyrathen wolte/ aber auff Befehl der Königin Elisabethen in Engeland hingerichtet wurde: Sein Blut-Urthel lautete also:

Nach demmahl ihr Thomas Hertzog zu Nortfolck der Mißhandlungen der beleidigten Majestät bezüchtiget/ aber nicht gestehen wollen/ daß ihr deren schuldig seyd: Unter dessen dem Urthel der Gerichts-Herren die euch schuldig erkläret haben / euch unterworffen habet; so urtheilet und spricht gegenwärtige Gerichts-Versammlung/ daß man euch von hinnen wiederum

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        <p>XVII. Der Türckische Kayser Mahomet II. hat vierzehen Knaben die Bäuche auffschneiden lassen/ biß er eine Cucumer oder Gurken/ die er in den Garten wollen grösser wachsen lassen/ in des vierzehenten Leibe gefunden.</p>
        <p>Zeiler. cent. 1. Epist. 76.</p>
        <p>XVIII. Der jenige so in Engeland ein Crimen laesae Majestatis, oder                      Perduellionis, oder wie sie es nennen einen hohen Verrath begangen/ wird erst                      am Galgen gehenckt/ ehe er aber noch stirbt/ wird er wieder herab genommen /                      die Schaam-Glieder ihm ab/ und der Leib aufgeschnitten/ das Eingeweide heraus                      gerissen/ verbrennet/ endlich geviertelt/ und die Stücke an unterschiedlichen                      Orten aufgesteckt.</p>
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        <p>Nach demmahl ihr Thomas Hertzog zu Nortfolck der Mißhandlungen der beleidigten                      Majestät bezüchtiget/ aber nicht gestehen wollen/ daß ihr deren schuldig seyd:                      Unter dessen dem Urthel der Gerichts-Herren die euch schuldig erkläret haben /                      euch unterworffen habet; so urtheilet und spricht gegenwärtige                      Gerichts-Versammlung/ daß man euch von hinnen wiederum
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[310/0320] Naß und Ohren ab/ riß ihm auch die Zähn und Nägel aus/ schelete ihm drauf einen Finger nach den andern ab. Endlich warf sie ihm brennende Kohlen in Busen/ schneid ihm den Leib mit einem grossen Messer auf/ nahm das Hertze heraus und brandte es zu Pulver. Nach vollbrachter solcher überteuffelter Rach-Execution, hat sie alsobald sich selbst mit Gifft getödtet. Idem c. 11. pag. 644. XVI. Sigismunda wahr eine Fürstliche Princeßin zu Salerno, in selbige verliebte sich Guiscardus ein Tugendhaffter Cavallier. Als es Tancredus der Hertzog merckte/ verdroß es ihn/ nahm den Guiscardum gefangen/ schnit ihm das Hertz aus dem Leibe/ und ließ es noch zappelnd seiner Tochter in eine güldene Schaale praesentiren, solches kränckte die Sigismunda daß sie ihr mit einen Gifft das Leben nahm/ und obgleich der Vater zulief und retten wolte/ wahr es doch zu lange geharret. Zwinger. in Theatr. V. H. vol. 12. l. 3. pag. 2789. D. Pfeifser in Erqvickstunden/ Dom. 13. Trin. p. 621. XVII. Der Türckische Kayser Mahomet II. hat vierzehen Knaben die Bäuche auffschneiden lassen/ biß er eine Cucumer oder Gurken/ die er in den Garten wollen grösser wachsen lassen/ in des vierzehenten Leibe gefunden. Zeiler. cent. 1. Epist. 76. XVIII. Der jenige so in Engeland ein Crimen laesae Majestatis, oder Perduellionis, oder wie sie es nennen einen hohen Verrath begangen/ wird erst am Galgen gehenckt/ ehe er aber noch stirbt/ wird er wieder herab genommen / die Schaam-Glieder ihm ab/ und der Leib aufgeschnitten/ das Eingeweide heraus gerissen/ verbrennet/ endlich geviertelt/ und die Stücke an unterschiedlichen Orten aufgesteckt. Eduart Chamberlayne L’ Estat present de L’ Angleterre Chap. 2. vid. Caput. von Hinrichtung mit dem Beil XIX. Also gieng es Anno 1572. in Londen dem letzten Hertzog zu Nortfolck Thomas welcher die Schottische Königin Mariam heyrathen wolte/ aber auff Befehl der Königin Elisabethen in Engeland hingerichtet wurde: Sein Blut-Urthel lautete also: Nach demmahl ihr Thomas Hertzog zu Nortfolck der Mißhandlungen der beleidigten Majestät bezüchtiget/ aber nicht gestehen wollen/ daß ihr deren schuldig seyd: Unter dessen dem Urthel der Gerichts-Herren die euch schuldig erkläret haben / euch unterworffen habet; so urtheilet und spricht gegenwärtige Gerichts-Versammlung/ daß man euch von hinnen wiederum

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 310. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/320>, abgerufen am 24.11.2024.