Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

Bild:
<< vorherige Seite

Kinde die Nahrung entzogen/ und wüste sie nun nicht womit sie solches erhalten solte/ welches doch der Krieger beständig leugnete. Weil nun bey so gestalten Sachen niemand wuste wer recht oder unrecht/ befahl der Tyrann den Verdächtigen aufzuschneiden/ welches ohne ohne Verzug geschahe/ ungeachtet die Wirthin selber darwieder bath/ und sihe da fand sich die geronnene Milch. Gemeldter Türckische Kayser hieß den Magen aus den Leibe reissen samt der Milch/ hernach durchs gantze Lager zeigen und dabey ausruffen: Das ist ein verdienter Lohn des jenigen welcher wieder das löbliche Ottomannische Krieges-Recht etwas nimmt das ihm nicht gebühret.

D. Hotting. cap. 15. hist. Eccles.

VII. In dem Kayserthum Japan werden die Armen/ so nichts aufzuwenden haben / stillschweigend begraben/ die Vornehmen aber/ so nur halbich bey Mitteln seyn / werden verbrannt/ und vornehmer Herren Treue Knechte sauffen sich bey solcher Verbrennung toll und voll/ hernach schneiden sie ihnen den Bauch Creutzweiß auf / daß das Eingeweide Heraus fält/ etliche schneiden ihnen auch die Gurgel ab / und sterben also ihrem Herrn zu Ehren.

Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 6. c. 4. pag. 1522.

VIII. Sonst wird unter allen Strafen in Japan die Ausschlitzung des Bauchs am aller reputirlichsten geachtet/ auch am meisten geübet: ist aber nur allein den Edlen und Krieges-Leuten/ wie auch den jenigen/ welche umb eines andern Missethat willen sterben/ zugelassen. Die jenigen/ welche zu solchen Bauchschnit verdammet worden/ schlitzen ihnen denselben gemeiniglich Creutzweise auf/ also daß das Eingeweide heraus fält/ und also dahin sterben.

IX. Solcher Bauchschnitt geschicht aber gemeiniglich vor einem Heidnischen Tempel in Angesicht vieles/ zu beyden Seiten knienden Volcks. In der Mitte sitzt der jenige/ so ihm selbst den Leib öffnen soll/ auf den Knien. Vor ihm/ einer / der ihm darzu das Messer/ oder einen kleinen scharffen Sebel reichet: allernächst hinter ihm stehet einer von seinen Freunden/ der darzu erkohren / daß er ihm/ mit seinen in der Hand haltenden Sebel/ helffe den garaus machen.

Im Fall er von einer Schwachheit solte übereilet werden und den Schnitt nicht recht vollbringen könte. Hinter solchen leidigen Helffer/ näher bey dem Tempel sitzen einige Bonzier oder Priester/ Willens den aufgeschnitte-

Kinde die Nahrung entzogen/ und wüste sie nun nicht womit sie solches erhalten solte/ welches doch der Krieger beständig leugnete. Weil nun bey so gestalten Sachen niemand wuste wer recht oder unrecht/ befahl der Tyrann den Verdächtigen aufzuschneiden/ welches ohne ohne Verzug geschahe/ ungeachtet die Wirthin selber darwieder bath/ und sihe da fand sich die geronnene Milch. Gemeldter Türckische Kayser hieß den Magen aus den Leibe reissen samt der Milch/ hernach durchs gantze Lager zeigen und dabey ausruffen: Das ist ein verdienter Lohn des jenigen welcher wieder das löbliche Ottomannische Krieges-Recht etwas nimmt das ihm nicht gebühret.

D. Hotting. cap. 15. hist. Eccles.

VII. In dem Kayserthum Japan werden die Armen/ so nichts aufzuwenden haben / stillschweigend begraben/ die Vornehmen aber/ so nur halbich bey Mitteln seyn / werden verbrannt/ und vornehmer Herren Treue Knechte sauffen sich bey solcher Verbrennung toll und voll/ hernach schneiden sie ihnen den Bauch Creutzweiß auf / daß das Eingeweide Heraus fält/ etliche schneiden ihnen auch die Gurgel ab / und sterben also ihrem Herrn zu Ehren.

Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 6. c. 4. pag. 1522.

VIII. Sonst wird unter allen Strafen in Japan die Ausschlitzung des Bauchs am aller reputirlichsten geachtet/ auch am meisten geübet: ist aber nur allein den Edlen und Krieges-Leuten/ wie auch den jenigen/ welche umb eines andern Missethat willen sterben/ zugelassen. Die jenigen/ welche zu solchen Bauchschnit verdammet worden/ schlitzen ihnen denselben gemeiniglich Creutzweise auf/ also daß das Eingeweide heraus fält/ und also dahin sterben.

IX. Solcher Bauchschnitt geschicht aber gemeiniglich vor einem Heidnischen Tempel in Angesicht vieles/ zu beyden Seiten knienden Volcks. In der Mitte sitzt der jenige/ so ihm selbst den Leib öffnen soll/ auf den Knien. Vor ihm/ einer / der ihm darzu das Messer/ oder einen kleinen scharffen Sebel reichet: allernächst hinter ihm stehet einer von seinen Freunden/ der darzu erkohren / daß er ihm/ mit seinen in der Hand haltenden Sebel/ helffe den garaus machen.

Im Fall er von einer Schwachheit solte übereilet werden und den Schnitt nicht recht vollbringen könte. Hinter solchen leidigen Helffer/ näher bey dem Tempel sitzen einige Bonzier oder Priester/ Willens den aufgeschnitte-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0316" n="306"/>
Kinde die Nahrung entzogen/ und                      wüste sie nun nicht womit sie solches erhalten solte/ welches doch der Krieger                      beständig leugnete. Weil nun bey so gestalten Sachen niemand wuste wer recht                      oder unrecht/ befahl der Tyrann den Verdächtigen aufzuschneiden/ welches ohne                      ohne Verzug geschahe/ ungeachtet die Wirthin selber darwieder bath/ und sihe                      da fand sich die geronnene Milch. Gemeldter Türckische Kayser hieß den Magen aus                      den Leibe reissen samt der Milch/ hernach durchs gantze Lager zeigen und dabey                      ausruffen: Das ist ein verdienter Lohn des jenigen welcher wieder das löbliche                      Ottomannische Krieges-Recht etwas nimmt das ihm nicht gebühret.</p>
        <p>D. Hotting. cap. 15. hist. Eccles.</p>
        <p>VII. In dem Kayserthum Japan werden die Armen/ so nichts aufzuwenden haben /                      stillschweigend begraben/ die Vornehmen aber/ so nur halbich bey Mitteln seyn                     / werden verbrannt/ und vornehmer Herren Treue Knechte sauffen sich bey solcher                      Verbrennung toll und voll/ hernach schneiden sie ihnen den Bauch Creutzweiß auf                     / daß das Eingeweide Heraus fält/ etliche schneiden ihnen auch die Gurgel ab /                      und sterben also ihrem Herrn zu Ehren.</p>
        <p>Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 6. c.                      4. pag. 1522.</p>
        <p>VIII. Sonst wird unter allen Strafen in Japan die Ausschlitzung des Bauchs am                      aller reputirlichsten geachtet/ auch am meisten geübet: ist aber nur allein den                      Edlen und Krieges-Leuten/ wie auch den jenigen/ welche umb eines andern                      Missethat willen sterben/ zugelassen. Die jenigen/ welche zu solchen                      Bauchschnit verdammet worden/ schlitzen ihnen denselben gemeiniglich                      Creutzweise auf/ also daß das Eingeweide heraus fält/ und also dahin                      sterben.</p>
        <p>IX. Solcher Bauchschnitt geschicht aber gemeiniglich vor einem Heidnischen Tempel                      in Angesicht vieles/ zu beyden Seiten knienden Volcks. In der Mitte sitzt der                      jenige/ so ihm selbst den Leib öffnen soll/ auf den Knien. Vor ihm/ einer /                      der ihm darzu das Messer/ oder einen kleinen scharffen Sebel reichet:                      allernächst hinter ihm stehet einer von seinen Freunden/ der darzu erkohren /                      daß er ihm/ mit seinen in der Hand haltenden Sebel/ helffe den garaus                      machen.</p>
        <p>Im Fall er von einer Schwachheit solte übereilet werden und den Schnitt nicht                      recht vollbringen könte. Hinter solchen leidigen Helffer/ näher bey dem Tempel                      sitzen einige Bonzier oder Priester/ Willens den aufgeschnitte-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[306/0316] Kinde die Nahrung entzogen/ und wüste sie nun nicht womit sie solches erhalten solte/ welches doch der Krieger beständig leugnete. Weil nun bey so gestalten Sachen niemand wuste wer recht oder unrecht/ befahl der Tyrann den Verdächtigen aufzuschneiden/ welches ohne ohne Verzug geschahe/ ungeachtet die Wirthin selber darwieder bath/ und sihe da fand sich die geronnene Milch. Gemeldter Türckische Kayser hieß den Magen aus den Leibe reissen samt der Milch/ hernach durchs gantze Lager zeigen und dabey ausruffen: Das ist ein verdienter Lohn des jenigen welcher wieder das löbliche Ottomannische Krieges-Recht etwas nimmt das ihm nicht gebühret. D. Hotting. cap. 15. hist. Eccles. VII. In dem Kayserthum Japan werden die Armen/ so nichts aufzuwenden haben / stillschweigend begraben/ die Vornehmen aber/ so nur halbich bey Mitteln seyn / werden verbrannt/ und vornehmer Herren Treue Knechte sauffen sich bey solcher Verbrennung toll und voll/ hernach schneiden sie ihnen den Bauch Creutzweiß auf / daß das Eingeweide Heraus fält/ etliche schneiden ihnen auch die Gurgel ab / und sterben also ihrem Herrn zu Ehren. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 6. c. 4. pag. 1522. VIII. Sonst wird unter allen Strafen in Japan die Ausschlitzung des Bauchs am aller reputirlichsten geachtet/ auch am meisten geübet: ist aber nur allein den Edlen und Krieges-Leuten/ wie auch den jenigen/ welche umb eines andern Missethat willen sterben/ zugelassen. Die jenigen/ welche zu solchen Bauchschnit verdammet worden/ schlitzen ihnen denselben gemeiniglich Creutzweise auf/ also daß das Eingeweide heraus fält/ und also dahin sterben. IX. Solcher Bauchschnitt geschicht aber gemeiniglich vor einem Heidnischen Tempel in Angesicht vieles/ zu beyden Seiten knienden Volcks. In der Mitte sitzt der jenige/ so ihm selbst den Leib öffnen soll/ auf den Knien. Vor ihm/ einer / der ihm darzu das Messer/ oder einen kleinen scharffen Sebel reichet: allernächst hinter ihm stehet einer von seinen Freunden/ der darzu erkohren / daß er ihm/ mit seinen in der Hand haltenden Sebel/ helffe den garaus machen. Im Fall er von einer Schwachheit solte übereilet werden und den Schnitt nicht recht vollbringen könte. Hinter solchen leidigen Helffer/ näher bey dem Tempel sitzen einige Bonzier oder Priester/ Willens den aufgeschnitte-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/316
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/316>, abgerufen am 24.11.2024.