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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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müste er es nun da mit Schimpf / Schande Hohn und Spot thun. Ut contra Gellium lib. 10. c. 8. autum at Muretus lib. 13. Var. lect. c. 20. idqve nonnulli inde probant, qvod in furto deprehensis inter commilitones dextrae fuerint amputatae, aut lenius animadvertere voluissent, Principi sangvis sit missus, secundum Frontin. lib. 4. c. 1. n. 15.

Petr. Faber. lib. 1. lib. 1. Semest. c. 17. p. 102. Rudolph. Gotofr. Knichen d. Op. pol. tom. 2. lib. 2. part. 4. cap. 9. col. 988. & 989.
CAPUT XVIII.

Von Aufschneidung der Leiber und Bäche.

I.

DIese Strafe ist bey denen Indianern gar gemein und üblich/ inmassen aus des George Andres Sohns Orientalischen Reise-Beschreibung lib. 2. cap. 22. pag. 7. erhellet: allwo er auch folgendes anführet. Anno 1646. den 27. Ianuarii ließ der grosse Mogol zu Agra seines Eltesten Printzen Geburtstag halten/ wilde Thiere unter sich/ wie auch Menschen mit denselben kämpffen und ausruffen/ daß wer sich darzu gebrauchen lassen wolte/ grosse Gnade und Geschencke bekommen solte.

Drauf stelleten sich drey Kerle dar/ der erste gieng den Kampf mit einen löwen an/ wie er aber müde ward/ fassete ihn der Löwe den Schild und bey den rechten Arm/ da konte er sein Gewehr nicht mehr brauchen. Dieser die Lebensgefahr für Augen sehend/ nahm mit der lincken Hand seinen Indianischen Zimber oder Dolch / so er am Leib-Gürtel stecken hatte/ und stiesse solchen in den Rachen so tief er gehen wolte/ drüber ließ ihn der Löwe loß/ aber darbey säumete der Kerl auch nicht/ sondern hieb den Löwen auf einen hieb fast durch/ hernach aber gantz in Stücken. Uber diese Victorie begunte das gemeine Volck zu jauchzen und zu ruffen/ GOtt Lob dieser hat überwunden! Der Mogol aber sagte mit lächelnden Munde zu diesen Uberwinder: Du bist ein brafer Krieges-Mann! du hast treflich gekämpffet! Habe ich dir nicht befehlen lassen/ du soltest nur mit Schild und Schwerd redlicher Weise fechten/ du hast aber wie ein Dich mit deinen Zimber dem Löwen das Leben gestohlen. Befahl darauf zween Kerlen daß sie ihm den Bauch aufschneiden und auf einen Elephanten in der Stadt/ andern zum

müste er es nun da mit Schimpf / Schande Hohn und Spot thun. Ut contra Gellium lib. 10. c. 8. autum at Muretus lib. 13. Var. lect. c. 20. idqve nonnulli inde probant, qvod in furto deprehensis inter commilitones dextrae fuerint amputatae, aut lenius animadvertere voluissent, Principi sangvis sit missus, secundum Frontin. lib. 4. c. 1. n. 15.

Petr. Faber. lib. 1. lib. 1. Semest. c. 17. p. 102. Rudolph. Gotofr. Knichen d. Op. pol. tom. 2. lib. 2. part. 4. cap. 9. col. 988. & 989.
CAPUT XVIII.

Von Aufschneidung der Leiber und Bäche.

I.

DIese Strafe ist bey denen Indianern gar gemein und üblich/ inmassen aus des George Andres Sohns Orientalischen Reise-Beschreibung lib. 2. cap. 22. pag. 7. erhellet: allwo er auch folgendes anführet. Anno 1646. den 27. Ianuarii ließ der grosse Mogol zu Agra seines Eltesten Printzen Geburtstag halten/ wilde Thiere unter sich/ wie auch Menschen mit denselben kämpffen und ausruffen/ daß wer sich darzu gebrauchen lassen wolte/ grosse Gnade und Geschencke bekommen solte.

Drauf stelleten sich drey Kerle dar/ der erste gieng den Kampf mit einen löwen an/ wie er aber müde ward/ fassete ihn der Löwe den Schild und bey den rechten Arm/ da konte er sein Gewehr nicht mehr brauchen. Dieser die Lebensgefahr für Augen sehend/ nahm mit der lincken Hand seinen Indianischen Zimber oder Dolch / so er am Leib-Gürtel stecken hatte/ und stiesse solchen in den Rachen so tief er gehen wolte/ drüber ließ ihn der Löwe loß/ aber darbey säumete der Kerl auch nicht/ sondern hieb den Löwen auf einen hieb fast durch/ hernach aber gantz in Stücken. Uber diese Victorie begunte das gemeine Volck zu jauchzen und zu ruffen/ GOtt Lob dieser hat überwunden! Der Mogol aber sagte mit lächelnden Munde zu diesen Uberwinder: Du bist ein brafer Krieges-Mann! du hast treflich gekämpffet! Habe ich dir nicht befehlen lassen/ du soltest nur mit Schild und Schwerd redlicher Weise fechten/ du hast aber wie ein Dich mit deinen Zimber dem Löwen das Leben gestohlen. Befahl darauf zween Kerlen daß sie ihm den Bauch aufschneiden und auf einen Elephanten in der Stadt/ andern zum

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müste er es nun da mit Schimpf /                      Schande Hohn und Spot thun. Ut contra Gellium lib. 10. c. 8. autum at Muretus                      lib. 13. Var. lect. c. 20. idqve nonnulli inde probant, qvod in furto                      deprehensis inter commilitones dextrae fuerint amputatae, aut lenius                      animadvertere voluissent, Principi sangvis sit missus, secundum Frontin. lib. 4.                      c. 1. n. 15.</p>
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[303/0313] müste er es nun da mit Schimpf / Schande Hohn und Spot thun. Ut contra Gellium lib. 10. c. 8. autum at Muretus lib. 13. Var. lect. c. 20. idqve nonnulli inde probant, qvod in furto deprehensis inter commilitones dextrae fuerint amputatae, aut lenius animadvertere voluissent, Principi sangvis sit missus, secundum Frontin. lib. 4. c. 1. n. 15. Petr. Faber. lib. 1. lib. 1. Semest. c. 17. p. 102. Rudolph. Gotofr. Knichen d. Op. pol. tom. 2. lib. 2. part. 4. cap. 9. col. 988. & 989. CAPUT XVIII. Von Aufschneidung der Leiber und Bäche. I. DIese Strafe ist bey denen Indianern gar gemein und üblich/ inmassen aus des George Andres Sohns Orientalischen Reise-Beschreibung lib. 2. cap. 22. pag. 7. erhellet: allwo er auch folgendes anführet. Anno 1646. den 27. Ianuarii ließ der grosse Mogol zu Agra seines Eltesten Printzen Geburtstag halten/ wilde Thiere unter sich/ wie auch Menschen mit denselben kämpffen und ausruffen/ daß wer sich darzu gebrauchen lassen wolte/ grosse Gnade und Geschencke bekommen solte. Drauf stelleten sich drey Kerle dar/ der erste gieng den Kampf mit einen löwen an/ wie er aber müde ward/ fassete ihn der Löwe den Schild und bey den rechten Arm/ da konte er sein Gewehr nicht mehr brauchen. Dieser die Lebensgefahr für Augen sehend/ nahm mit der lincken Hand seinen Indianischen Zimber oder Dolch / so er am Leib-Gürtel stecken hatte/ und stiesse solchen in den Rachen so tief er gehen wolte/ drüber ließ ihn der Löwe loß/ aber darbey säumete der Kerl auch nicht/ sondern hieb den Löwen auf einen hieb fast durch/ hernach aber gantz in Stücken. Uber diese Victorie begunte das gemeine Volck zu jauchzen und zu ruffen/ GOtt Lob dieser hat überwunden! Der Mogol aber sagte mit lächelnden Munde zu diesen Uberwinder: Du bist ein brafer Krieges-Mann! du hast treflich gekämpffet! Habe ich dir nicht befehlen lassen/ du soltest nur mit Schild und Schwerd redlicher Weise fechten/ du hast aber wie ein Dich mit deinen Zimber dem Löwen das Leben gestohlen. Befahl darauf zween Kerlen daß sie ihm den Bauch aufschneiden und auf einen Elephanten in der Stadt/ andern zum

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 303. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/313>, abgerufen am 24.11.2024.