JACOBI DÖPLERI, Gräfl. Schwartzb. Hoff- und Cammer- Raths/
THEATRIPOENARUM, SUPPLICIORUM et EXECU- TIONUM CRIMINALIUM, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen
Anderer Theil/
Worinnen absonderlich von Lebens-Straffen/ welche nicht allein vor Alters bey allerhand Nationen und Völckern im Gebrauch gewesen/ sondern auch noch heute zu Tage in allen vier Welt Theilen üblich sind/ gehandelt wird/ Mit vielen Autoritatibus, Decisionibus und Urtheln derer vornehmsten Criminalisten/ Schöppenstühle und Facultäten beträfftiget. Alles nach dem heutigen Stylo Curiae, und üblichen Praxi, zuför- derst denen peinlichen Gerichts-Herren und dero Beambten/ Ver- waltern/ Actuarien und Gerichtschreiben sehr nützlich und nöthig/ Mit Churfl. Sächs. Privilegio.
Leipzig/ In Verlegung Friedrich Lanckischen Erben. Anno 1697.
JACOBI DÖPLERI, Gräfl. Schwartzb. Hoff- und Cammer- Raths/
THEATRIPOENARUM, SUPPLICIORUM et EXECU- TIONUM CRIMINALIUM, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen
Anderer Theil/
Worinnen absonderlich von Lebens-Straffen/ welche nicht allein vor Alters bey allerhand Nationen und Völckern im Gebrauch gewesen/ sondern auch noch heute zu Tage in allen vier Welt Theilen üblich sind/ gehandelt wird/ Mit vielen Autoritatibus, Decisionibus und Urtheln derer vornehmsten Criminalisten/ Schöppenstühle und Facultäten beträfftiget. Alles nach dem heutigen Stylo Curiae, und üblichen Praxi, zuför- derst denen peinlichen Gerichts-Herren und dero Beambten/ Ver- waltern/ Actuarien und Gerichtschreiben sehr nützlich und nöthig/ Mit Churfl. Sächs. Privilegio.
Leipzig/ In Verlegung Friedrich Lanckischen Erben. Anno 1697.
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[0003]
JACOBI DÖPLERI,
Gräfl. Schwartzb. Hoff- und Cammer-
Raths/ THEATRIPOENARUM,
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TIONUM CRIMINALIUM,
Oder
Schau-Platzes
Derer
Leibes- und Lebens-Strafen Anderer Theil/ Worinnen absonderlich von Lebens-Straffen/
welche nicht allein vor Alters bey allerhand Nationen und
Völckern im Gebrauch gewesen/ sondern auch noch heute zu
Tage in allen vier Welt Theilen üblich sind/
gehandelt wird/
Mit vielen Autoritatibus, Decisionibus und Urtheln derer
vornehmsten Criminalisten/ Schöppenstühle und Facultäten beträfftiget.
Alles nach dem heutigen Stylo Curiae, und üblichen Praxi, zuför-
derst denen peinlichen Gerichts-Herren und dero Beambten/ Ver-
waltern/ Actuarien und Gerichtschreiben sehr nützlich und nöthig/
Mit Churfl. Sächs. Privilegio.
Leipzig/ In Verlegung Friedrich Lanckischen Erben.
Anno 1697.
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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/3>, abgerufen am 03.12.2024.
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