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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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men/ die sich ihres Rechts und des Königreichs verzeihen müssen/ und ward am fünfften Tag/ nach solcher geschehenen Renunciation und Cession noch in den 1597. Jahr ihr junges Söhnlein Jacobus VI. zum König gesalbet und gekrönet. Besagter Graf von Murray kam aus Franckreich/ dahin er auf Zulassung der Königin sich begeben hatte/ zurück / und ward zum Vice-Roy oder Stadthalter des Königreichs gemachet/ welcher obbemeldten Bothwells Diener/ die bey des König Henrichs Todschlag gewesen / hat hinrichten lassen/ welche bey dem Gelgen die Königin entschuldiget/ und die Schuld auf ihren Bruder den Stadthalter/ und Jacobum Douglas, Grafen zu Morton geleget/ wie dann solches der Bothwell selbst in seinem Gefängniß/ und jetztgedachter Graf von Morton, als er vierzehen Jahr hernach zum Tode geführet wurde/ gethan/ und die Königin hierinn fur unschuldig erkläret haben.

Unterdessen entrann die Königin Maria aus ihren Gefängniß/ und kam in Engeland / konnte aber zu der Königin Elisabethen nicht kommen/ sondern selbige liesse / als sie alles/ wie es in Schottland hergangen/ verstanden/ und daß Marig mit neuen gefährlichen Händeln umbgienge/ auf das Schloß Fotheringhay gefangen setzen/ und daselbst wohl bewahren.

Als auch Anno 1584. eine grosse Verrätherey in Engeland ausbrache/ in dem die Königin Elisabeth sollte hingerichtet/ und die gefangene Königin Maria aus Schotland zur Engelischen Kron erhoben/ auch die Kömisch-Catholische Lehre / nach Ausrottung der Reformirten eingeführet werden/ da wurde Maria noch fester verwahret/ und zum öfftern examiniret, welche aber jederzeit ihre Unschuld vorgeschützet/ und die wieder sie gethane Zeugschafft gäntzlich verwarff/ auch nicht die allergeringste Conspiration gestehen wollte.

Dessen allen aber ungeachtet/ weil stets Aufruhren in Engeland waren/ und man die Königin Maria allerley beschuldigte/ so hat endlich die Königin Elisabeth darein gewilliget/ daß Maria sollte hingerichtet werden. Darauf begaben sich die Grafen von Salex/ Kent/ Derbi und Cumber-Land nach Fodringam zu der gefangenen Marien/ und zeigeten ihr an/ was ihnen für ein Befehl auferleget wäre/ mit Begehren/ sie wollte sich bereit machen/ als welche des andern Tages sterben müste. Sie antwortet unerschrocken: Ich hätte nie gedacht/ daß meine Schwester/ die Königin/ meinen Tod sollte beschlossen haben/ nach demmahl ich ihren Gesetzen keines Weges unterwürffig bin. Weil ihr aber solches also gefält/ soll mir der Tod. sehr willkommen seyn: Zumahlen weil der Mensch nich werth ist der ewi-

men/ die sich ihres Rechts und des Königreichs verzeihen müssen/ und ward am fünfften Tag/ nach solcher geschehenen Renunciation und Cession noch in den 1597. Jahr ihr junges Söhnlein Jacobus VI. zum König gesalbet und gekrönet. Besagter Graf von Murray kam aus Franckreich/ dahin er auf Zulassung der Königin sich begeben hatte/ zurück / und ward zum Vice-Roy oder Stadthalter des Königreichs gemachet/ welcher obbemeldten Bothwells Diener/ die bey des König Henrichs Todschlag gewesen / hat hinrichten lassen/ welche bey dem Gelgen die Königin entschuldiget/ und die Schuld auf ihren Bruder den Stadthalter/ und Jacobum Douglas, Grafen zu Morton geleget/ wie dann solches der Bothwell selbst in seinem Gefängniß/ und jetztgedachter Graf von Morton, als er vierzehen Jahr hernach zum Tode geführet wurde/ gethan/ und die Königin hierinn fur unschuldig erkläret haben.

Unterdessen entrann die Königin Maria aus ihren Gefängniß/ und kam in Engeland / konnte aber zu der Königin Elisabethen nicht kommen/ sondern selbige liesse / als sie alles/ wie es in Schottland hergangen/ verstanden/ und daß Marig mit neuen gefährlichen Händeln umbgienge/ auf das Schloß Fotheringhay gefangen setzen/ und daselbst wohl bewahren.

Als auch Anno 1584. eine grosse Verrätherey in Engeland ausbrache/ in dem die Königin Elisabeth sollte hingerichtet/ und die gefangene Königin Maria aus Schotland zur Engelischen Kron erhoben/ auch die Kömisch-Catholische Lehre / nach Ausrottung der Reformirten eingeführet werden/ da wurde Maria noch fester verwahret/ und zum öfftern examiniret, welche aber jederzeit ihre Unschuld vorgeschützet/ und die wieder sie gethane Zeugschafft gäntzlich verwarff/ auch nicht die allergeringste Conspiration gestehen wollte.

Dessen allen aber ungeachtet/ weil stets Aufruhren in Engeland waren/ und man die Königin Maria allerley beschuldigte/ so hat endlich die Königin Elisabeth darein gewilliget/ daß Maria sollte hingerichtet werden. Darauf begaben sich die Grafen von Salex/ Kent/ Derbi und Cumber-Land nach Fodringam zu der gefangenen Marien/ und zeigeten ihr an/ was ihnen für ein Befehl auferleget wäre/ mit Begehren/ sie wollte sich bereit machen/ als welche des andern Tages sterben müste. Sie antwortet unerschrocken: Ich hätte nie gedacht/ daß meine Schwester/ die Königin/ meinen Tod sollte beschlossen haben/ nach demmahl ich ihren Gesetzen keines Weges unterwürffig bin. Weil ihr aber solches also gefält/ soll mir der Tod. sehr willkommen seyn: Zumahlen weil der Mensch nich werth ist der ewi-

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[19/0029] men/ die sich ihres Rechts und des Königreichs verzeihen müssen/ und ward am fünfften Tag/ nach solcher geschehenen Renunciation und Cession noch in den 1597. Jahr ihr junges Söhnlein Jacobus VI. zum König gesalbet und gekrönet. Besagter Graf von Murray kam aus Franckreich/ dahin er auf Zulassung der Königin sich begeben hatte/ zurück / und ward zum Vice-Roy oder Stadthalter des Königreichs gemachet/ welcher obbemeldten Bothwells Diener/ die bey des König Henrichs Todschlag gewesen / hat hinrichten lassen/ welche bey dem Gelgen die Königin entschuldiget/ und die Schuld auf ihren Bruder den Stadthalter/ und Jacobum Douglas, Grafen zu Morton geleget/ wie dann solches der Bothwell selbst in seinem Gefängniß/ und jetztgedachter Graf von Morton, als er vierzehen Jahr hernach zum Tode geführet wurde/ gethan/ und die Königin hierinn fur unschuldig erkläret haben. Unterdessen entrann die Königin Maria aus ihren Gefängniß/ und kam in Engeland / konnte aber zu der Königin Elisabethen nicht kommen/ sondern selbige liesse / als sie alles/ wie es in Schottland hergangen/ verstanden/ und daß Marig mit neuen gefährlichen Händeln umbgienge/ auf das Schloß Fotheringhay gefangen setzen/ und daselbst wohl bewahren. Als auch Anno 1584. eine grosse Verrätherey in Engeland ausbrache/ in dem die Königin Elisabeth sollte hingerichtet/ und die gefangene Königin Maria aus Schotland zur Engelischen Kron erhoben/ auch die Kömisch-Catholische Lehre / nach Ausrottung der Reformirten eingeführet werden/ da wurde Maria noch fester verwahret/ und zum öfftern examiniret, welche aber jederzeit ihre Unschuld vorgeschützet/ und die wieder sie gethane Zeugschafft gäntzlich verwarff/ auch nicht die allergeringste Conspiration gestehen wollte. Dessen allen aber ungeachtet/ weil stets Aufruhren in Engeland waren/ und man die Königin Maria allerley beschuldigte/ so hat endlich die Königin Elisabeth darein gewilliget/ daß Maria sollte hingerichtet werden. Darauf begaben sich die Grafen von Salex/ Kent/ Derbi und Cumber-Land nach Fodringam zu der gefangenen Marien/ und zeigeten ihr an/ was ihnen für ein Befehl auferleget wäre/ mit Begehren/ sie wollte sich bereit machen/ als welche des andern Tages sterben müste. Sie antwortet unerschrocken: Ich hätte nie gedacht/ daß meine Schwester/ die Königin/ meinen Tod sollte beschlossen haben/ nach demmahl ich ihren Gesetzen keines Weges unterwürffig bin. Weil ihr aber solches also gefält/ soll mir der Tod. sehr willkommen seyn: Zumahlen weil der Mensch nich werth ist der ewi-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/29>, abgerufen am 24.11.2024.