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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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daß sie ihm dergleichen erwiderte. Welches denn die Rach-Flammende Frau mit grosser Begier/ und erbitterten Muth verrichtet hat.

Ex Relat. Rerum Notabilium Regni Mogor. de Anno 1665. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst und Sitten-Spiegel. pag. 390. & 391.

II. Anno 1427. eroberten die Hussiten die Stadt Bunzlau und machten sie zu nichte. Ja als sie in das Kirchlein zur lieben Frauen allda die Ordens-Leuthe versperret hatten/ schlugen sie dem Priester einen Nagel durch den Kopff / stackten hernach das Kirchlein an/ und verbrandten die Leuthe drin/ schändeten darneben Frauen und Jungfrauen/ und hielten übel Hauß.

Henr. Roch in der Schlesier Chronic pag. 133.

III. Johann Basilowitz Groß-Fürst in der Moßkau ließ einen Abgesandten aus Italien/ welcher sich in seiner Gegenwart bedecktet/ den Hut auff den Kopff annageln.

Dither. in addit. Besold. Thes. pract. pag. 400.

IV. Welches Dracula der Tyrann in Siebenbürgen auch einsmahl einem Türckischen Legaten bewiesen/ daß er ümfiel und starb.

Matthaeus Hammer. in Viridar. Histor. pag. 231.

V. Obgedachter Basilowiz ließ auch den Leuthen mit eisernen Reiffen den Kopff fest zusammen schrauben daß das Gehirn heraus sprützete.

Idem Hammer. pag. 230.

VI. Seinen eigenen Sohn hat er mit einen eisernen Stabe zu tode schlagen lassen.

Herman. Febronius in der Welt Historia. pag 421.

VII. Die wilde Hottentoten, so das Vorgebirge Caput Bonae Spei bewohnen / straffen die jenige von guten Verstand/ Estat und Reichthum sind wenn sie was begehen viel härter als andere Gemeine/ sagende ein solcher solte sich besser vorsehen/ und andere mit guten Exempel weißlich vorgehen. Gestalt denn wenn dieser einer den andern vorseßlich entleibet/ wird er an einen Baum erwürget / und dann bey den Entleibten ins Grab geleget. Dargegen kommen gemeine einfältige Leuthe/ wenn sie Vieh hergeben/ wohl mit einer geringen Straffe davon.

daß sie ihm dergleichen erwiderte. Welches denn die Rach-Flammende Frau mit grosser Begier/ und erbitterten Muth verrichtet hat.

Ex Relat. Rerum Notabilium Regni Mogor. de Anno 1665. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst und Sitten-Spiegel. pag. 390. & 391.

II. Anno 1427. eroberten die Hussiten die Stadt Bunzlau und machten sie zu nichte. Ja als sie in das Kirchlein zur lieben Frauen allda die Ordens-Leuthe versperret hatten/ schlugen sie dem Priester einen Nagel durch den Kopff / stackten hernach das Kirchlein an/ und verbrandten die Leuthe drin/ schändeten darneben Frauen und Jungfrauen/ und hielten übel Hauß.

Henr. Roch in der Schlesier Chronic pag. 133.

III. Johann Basilowitz Groß-Fürst in der Moßkau ließ einen Abgesandten aus Italien/ welcher sich in seiner Gegenwart bedecktet/ den Hut auff den Kopff annageln.

Dither. in addit. Besold. Thes. pract. pag. 400.

IV. Welches Dracula der Tyrann in Siebenbürgen auch einsmahl einem Türckischen Legaten bewiesen/ daß er ümfiel und starb.

Matthaeus Hammer. in Viridar. Histor. pag. 231.

V. Obgedachter Basilowiz ließ auch den Leuthen mit eisernen Reiffen den Kopff fest zusammen schrauben daß das Gehirn heraus sprützete.

Idem Hammer. pag. 230.

VI. Seinen eigenen Sohn hat er mit einen eisernen Stabe zu tode schlagen lassen.

Herman. Febronius in der Welt Historia. pag 421.

VII. Die wilde Hottentoten, so das Vorgebirge Caput Bonae Spei bewohnen / straffen die jenige von guten Verstand/ Estat und Reichthum sind wenn sie was begehen viel härter als andere Gemeine/ sagende ein solcher solte sich besser vorsehen/ und andere mit guten Exempel weißlich vorgehen. Gestalt denn wenn dieser einer den andern vorseßlich entleibet/ wird er an einen Baum erwürget / und dann bey den Entleibten ins Grab geleget. Dargegen kom̃en gemeine einfältige Leuthe/ wenn sie Vieh hergeben/ wohl mit einer geringen Straffe davon.

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        <p>Matthaeus Hammer. in Viridar. Histor. pag. 231.</p>
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[272/0282] daß sie ihm dergleichen erwiderte. Welches denn die Rach-Flammende Frau mit grosser Begier/ und erbitterten Muth verrichtet hat. Ex Relat. Rerum Notabilium Regni Mogor. de Anno 1665. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst und Sitten-Spiegel. pag. 390. & 391. II. Anno 1427. eroberten die Hussiten die Stadt Bunzlau und machten sie zu nichte. Ja als sie in das Kirchlein zur lieben Frauen allda die Ordens-Leuthe versperret hatten/ schlugen sie dem Priester einen Nagel durch den Kopff / stackten hernach das Kirchlein an/ und verbrandten die Leuthe drin/ schändeten darneben Frauen und Jungfrauen/ und hielten übel Hauß. Henr. Roch in der Schlesier Chronic pag. 133. III. Johann Basilowitz Groß-Fürst in der Moßkau ließ einen Abgesandten aus Italien/ welcher sich in seiner Gegenwart bedecktet/ den Hut auff den Kopff annageln. Dither. in addit. Besold. Thes. pract. pag. 400. IV. Welches Dracula der Tyrann in Siebenbürgen auch einsmahl einem Türckischen Legaten bewiesen/ daß er ümfiel und starb. Matthaeus Hammer. in Viridar. Histor. pag. 231. V. Obgedachter Basilowiz ließ auch den Leuthen mit eisernen Reiffen den Kopff fest zusammen schrauben daß das Gehirn heraus sprützete. Idem Hammer. pag. 230. VI. Seinen eigenen Sohn hat er mit einen eisernen Stabe zu tode schlagen lassen. Herman. Febronius in der Welt Historia. pag 421. VII. Die wilde Hottentoten, so das Vorgebirge Caput Bonae Spei bewohnen / straffen die jenige von guten Verstand/ Estat und Reichthum sind wenn sie was begehen viel härter als andere Gemeine/ sagende ein solcher solte sich besser vorsehen/ und andere mit guten Exempel weißlich vorgehen. Gestalt denn wenn dieser einer den andern vorseßlich entleibet/ wird er an einen Baum erwürget / und dann bey den Entleibten ins Grab geleget. Dargegen kom̃en gemeine einfältige Leuthe/ wenn sie Vieh hergeben/ wohl mit einer geringen Straffe davon.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 272. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/282>, abgerufen am 26.11.2024.