Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.ben aber ein wohlschneidend Eisen. Wann nun der arme Sünder mit seinem Haupt auff dem Stuhl gebunden war/ gleich als wolte man ihn zwacken/ so ließ der Truckenscherer die Dielen/ weiche an einem Seil hien/ herab fallen/ die sties ihm mit dem Eisen das Haupt ab. Crusius Annal. Svev. part. 3. lib. 5. c. 13. fol. 296. Allwo er zugleich anführet daß eine solche Diele zu Halla in Schwaben in dem alten Siechenhause gestanden/ welches wenn man einen auff obige Masse hinrichten wollen/ heraus getragen/ hernach aber/ wenn es geschehen/ wieder hinein gebracht und auffgeheben worden. IV. Im dreyzehenden Jahr hundert nach Christi Geburth ist diese Straff Arth auch in Böhmen üblich gewesen/ wie Hagec. in der Böhmischen Chronic part. 1. fol. 352. Desgleichen Lupatius in Ephemerid. Rerum Bohemicarum sub 10. Junii & 1. Novemb. und Sigonius lib. 12. fol. 288. bezeugen. Welche aber mit der Zeit in Abgang kommen/ so daß man heut zu Tage nichts mehr davon weiß/ noch höret. Rud. Godofr. Knichen. op. polit. lib. 2. part. 2. cap. 13. thes. 17. pag. 710. Ausser daß einige Leuthe noch im Gebrauch haben/ wenn sie etwas nicht thun oder eingehen wollen/ daß sie sagen ehe ich das thue/ will ich mir lieber den Kopff mit der Dielen abstossen lassen/ wissen aber wenig/ wo solches herrühre/ oder wie es damit vor Alters beschaffen gewesen. CAPUT XIII. Von Abährung des Halses mit einem Pflug. I. VOr Alters wiederfuhr solches denen jenigen welche heimlich Gräntz-Steine ausgehoben/ und die Anwandungen/ Gräntzen und Marckungen dadurch gefährlicher Weise geändert hatten/ wie bey dem Andr. Knichen. in seinem Tractat de sublim. Territ. Jure n. 285. ben aber ein wohlschneidend Eisen. Wann nun der arme Sünder mit seinem Haupt auff dem Stuhl gebunden war/ gleich als wolte man ihn zwacken/ so ließ der Truckenscherer die Dielen/ weiche an einem Seil hien/ herab fallen/ die sties ihm mit dem Eisen das Haupt ab. Crusius Annal. Svev. part. 3. lib. 5. c. 13. fol. 296. Allwo er zugleich anführet daß eine solche Diele zu Halla in Schwaben in dem alten Siechenhause gestanden/ welches wenn man einen auff obige Masse hinrichten wollen/ heraus getragen/ hernach aber/ wenn es geschehen/ wieder hinein gebracht und auffgeheben worden. IV. Im dreyzehenden Jahr hundert nach Christi Geburth ist diese Straff Arth auch in Böhmen üblich gewesen/ wie Hagec. in der Böhmischen Chronic part. 1. fol. 352. Desgleichen Lupatius in Ephemerid. Rerum Bohemicarum sub 10. Junii & 1. Novemb. und Sigonius lib. 12. fol. 288. bezeugen. Welche aber mit der Zeit in Abgang kommen/ so daß man heut zu Tage nichts mehr davon weiß/ noch höret. Rud. Godofr. Knichen. op. polit. lib. 2. part. 2. cap. 13. thes. 17. pag. 710. Ausser daß einige Leuthe noch im Gebrauch haben/ wenn sie etwas nicht thun oder eingehen wollen/ daß sie sagen ehe ich das thue/ will ich mir lieber den Kopff mit der Dielen abstossen lassen/ wissen aber wenig/ wo solches herrühre/ oder wie es damit vor Alters beschaffen gewesen. CAPUT XIII. Von Abährung des Halses mit einem Pflug. I. VOr Alters wiederfuhr solches denen jenigen welche heimlich Gräntz-Steine ausgehoben/ und die Anwandungen/ Gräntzen und Marckungen dadurch gefährlicher Weise geändert hatten/ wie bey dem Andr. Knichen. in seinem Tractat de sublim. Territ. Jure n. 285. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0280" n="270"/> ben aber ein wohlschneidend Eisen. Wann nun der arme Sünder mit seinem Haupt auff dem Stuhl gebunden war/ gleich als wolte man ihn zwacken/ so ließ der Truckenscherer die Dielen/ weiche an einem Seil hien/ herab fallen/ die sties ihm mit dem Eisen das Haupt ab.</p> <p>Crusius Annal. Svev. part. 3. lib. 5. c. 13. fol. 296.</p> <p>Allwo er zugleich anführet daß eine solche Diele zu Halla in Schwaben in dem alten Siechenhause gestanden/ welches wenn man einen auff obige Masse hinrichten wollen/ heraus getragen/ hernach aber/ wenn es geschehen/ wieder hinein gebracht und auffgeheben worden.</p> <p>IV. Im dreyzehenden Jahr hundert nach Christi Geburth ist diese Straff Arth auch in Böhmen üblich gewesen/ wie</p> <p>Hagec. in der Böhmischen Chronic part. 1. fol. 352.</p> <p>Desgleichen Lupatius in Ephemerid. Rerum Bohemicarum sub 10. Junii & 1. Novemb. und</p> <p>Sigonius lib. 12. fol. 288.</p> <p>bezeugen.</p> <p>Welche aber mit der Zeit in Abgang kommen/ so daß man heut zu Tage nichts mehr davon weiß/ noch höret.</p> <p>Rud. Godofr. Knichen. op. polit. lib. 2. part. 2. cap. 13. thes. 17. pag. 710.</p> <p>Ausser daß einige Leuthe noch im Gebrauch haben/ wenn sie etwas nicht thun oder eingehen wollen/ daß sie sagen ehe ich das thue/ will ich mir lieber den Kopff mit der Dielen abstossen lassen/ wissen aber wenig/ wo solches herrühre/ oder wie es damit vor Alters beschaffen gewesen.</p> </div> <div> <head>CAPUT XIII.</head> <argument> <p>Von Abährung des Halses mit einem Pflug.</p> </argument> <p>I.</p> <p>VOr Alters wiederfuhr solches denen jenigen welche heimlich Gräntz-Steine ausgehoben/ und die Anwandungen/ Gräntzen und Marckungen dadurch gefährlicher Weise geändert hatten/ wie bey dem</p> <p>Andr. Knichen. in seinem Tractat de sublim. Territ. Jure n. 285.</p> </div> </body> </text> </TEI> [270/0280]
ben aber ein wohlschneidend Eisen. Wann nun der arme Sünder mit seinem Haupt auff dem Stuhl gebunden war/ gleich als wolte man ihn zwacken/ so ließ der Truckenscherer die Dielen/ weiche an einem Seil hien/ herab fallen/ die sties ihm mit dem Eisen das Haupt ab.
Crusius Annal. Svev. part. 3. lib. 5. c. 13. fol. 296.
Allwo er zugleich anführet daß eine solche Diele zu Halla in Schwaben in dem alten Siechenhause gestanden/ welches wenn man einen auff obige Masse hinrichten wollen/ heraus getragen/ hernach aber/ wenn es geschehen/ wieder hinein gebracht und auffgeheben worden.
IV. Im dreyzehenden Jahr hundert nach Christi Geburth ist diese Straff Arth auch in Böhmen üblich gewesen/ wie
Hagec. in der Böhmischen Chronic part. 1. fol. 352.
Desgleichen Lupatius in Ephemerid. Rerum Bohemicarum sub 10. Junii & 1. Novemb. und
Sigonius lib. 12. fol. 288.
bezeugen.
Welche aber mit der Zeit in Abgang kommen/ so daß man heut zu Tage nichts mehr davon weiß/ noch höret.
Rud. Godofr. Knichen. op. polit. lib. 2. part. 2. cap. 13. thes. 17. pag. 710.
Ausser daß einige Leuthe noch im Gebrauch haben/ wenn sie etwas nicht thun oder eingehen wollen/ daß sie sagen ehe ich das thue/ will ich mir lieber den Kopff mit der Dielen abstossen lassen/ wissen aber wenig/ wo solches herrühre/ oder wie es damit vor Alters beschaffen gewesen.
CAPUT XIII. Von Abährung des Halses mit einem Pflug.
I.
VOr Alters wiederfuhr solches denen jenigen welche heimlich Gräntz-Steine ausgehoben/ und die Anwandungen/ Gräntzen und Marckungen dadurch gefährlicher Weise geändert hatten/ wie bey dem
Andr. Knichen. in seinem Tractat de sublim. Territ. Jure n. 285.
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