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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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CCXVIII. Ein Französischer Edelmann in Piemont hatte ein Ehebrecherisch Weib / die mit einem andern Edelmann zuhielt. Als er nun auf solchen Schlag / vermittelst einer verstelten Reise diese beyde beysammen in Bette des Nachtes ertappet/ straffte ersie solgender Gestalt ab: Das untrene Weib zwang er Daß sie den Ehebrecher mit eigner Hand an einen Nagel hencken muste. Weil sie es aber allein nicht schaffen konte/ muste ihr das alte Weib/ so sich zur Kuplerin/ und bey getriebener Schande/ zur Thürhüterin hatte brauchen lassen / ihr hülffliche Handleistung thun Den Cörper ließ er hangen/ die Ehebrecherin und Kuplerin musten ihn bewahren. Die Cammer ließ er vermauren/ bis auf ein klein Loch/ durch weiches sie ein wenig brod und Wasser konten hinein stecken / biß sie also in den abscheulichen Gestanck ihr Leben jämmerlich beschlossen.

Schatz-Cammer über natürlichen Geschichten/ pag. 1. pag. 45. Joh. Müller Allegor. lib. 2. §. 219.

CCXIX. Olaus Magnus und Albert. Cranzius referiren, und aus denselben Caspar a Reies in Elysio Jucund. qvaestion. campo qvaeft 58. n. 6. daß die Könige in Dennemarck wenn sie grausame Fresser in ihrem Königreich angetrosffen/ sie solche strack aufhencken lassen/ damit sie andern Leuten/ so sich mit ihrer Hand Arbeit nehren müssen/ nicht/ als faule Hummeln/ den Unterhalt vor den Maule wegnehmen und verzehren möchten.

CCXX. Zu Paris ward ein Schneider wegen offtmahligen Diebstahls gehenck/ in dem er nun ietzo gleich die Leither hinauf stieg/ sagete er zu den an wesenden Volck:

Ich fahr' gen Himmel allgemach /

Wer mit mir will der folge nach.

Es wolte ihm aber keiner auf solche Art nachfahren.

Zeiler. c. 9. Part. 1. Theatr. Trag.

CCXXI. Jener Soldat hat einem armen Dorff - Priester seinen langen erstenmahl anziehet/ geräth er selben Tag noch mit einen andern in Händel/ worüber es zum Balgen kömmet/ und wird er in solcher Tracht jämmerlich erstochen. Daher auch unter den Krieges-Leuten die gemeine Sage ist: Es raube kein alter Solvat einen Priester - Rock oder Mantel/ denn man habe es aus der Erfahrung/ daß die jenige so ihn gebeutet/ dasselbe Jahr entweder gehenckt worden/ oder sonst üms Leben kommen.

D. Arnold Mengering in Krieges Belial. cap. 9.

CCXVIII. Ein Französischer Edelmann in Piemont hatte ein Ehebrecherisch Weib / die mit einem andern Edelmann zuhielt. Als er nun auf solchen Schlag / vermittelst einer verstelten Reise diese beyde beysammen in Bette des Nachtes ertappet/ straffte ersie solgender Gestalt ab: Das untrene Weib zwang er Daß sie den Ehebrecher mit eigner Hand an einen Nagel hencken muste. Weil sie es aber allein nicht schaffen konte/ muste ihr das alte Weib/ so sich zur Kuplerin/ und bey getriebener Schande/ zur Thürhüterin hatte brauchen lassen / ihr hülffliche Handleistung thun Den Cörper ließ er hangen/ die Ehebrecherin und Kuplerin musten ihn bewahren. Die Cammer ließ er vermauren/ bis auf ein klein Loch/ durch weiches sie ein wenig brod und Wasser konten hinein stecken / biß sie also in den abscheulichen Gestanck ihr Leben jämmerlich beschlossen.

Schatz-Cammer über natürlichen Geschichten/ pag. 1. pag. 45. Joh. Müller Allegor. lib. 2. §. 219.

CCXIX. Olaus Magnus und Albert. Cranzius referiren, und aus denselben Caspar à Reies in Elysio Jucund. qvaestion. campo qvaeft 58. n. 6. daß die Könige in Dennemarck wenn sie grausame Fresser in ihrem Königreich angetrosffen/ sie solche strack aufhencken lassen/ damit sie andern Leuten/ so sich mit ihrer Hand Arbeit nehren müssen/ nicht/ als faule Hummeln/ den Unterhalt vor den Maule wegnehmen und verzehren möchten.

CCXX. Zu Paris ward ein Schneider wegen offtmahligen Diebstahls gehenck/ in dem er nun ietzo gleich die Leither hinauf stieg/ sagete er zu den an wesenden Volck:

Ich fahr' gen Himmel allgemach /

Wer mit mir will der folge nach.

Es wolte ihm aber keiner auf solche Art nachfahren.

Zeiler. c. 9. Part. 1. Theatr. Trag.

CCXXI. Jener Soldat hat einem armen Dorff - Priester seinen langen erstenmahl anziehet/ geräth er selben Tag noch mit einen andern in Händel/ worüber es zum Balgen kömmet/ und wird er in solcher Tracht jämmerlich erstochen. Daher auch unter den Krieges-Leuten die gemeine Sage ist: Es raube kein alter Solvat einen Priester - Rock oder Mantel/ denn man habe es aus der Erfahrung/ daß die jenige so ihn gebeutet/ dasselbe Jahr entweder gehenckt worden/ oder sonst üms Leben kommen.

D. Arnold Mengering in Krieges Belial. cap. 9.

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        <p>CCXIX. Olaus Magnus und Albert. Cranzius referiren, und aus denselben Caspar à                      Reies in Elysio Jucund. qvaestion. campo qvaeft 58. n. 6. daß die Könige in                      Dennemarck wenn sie grausame Fresser in ihrem Königreich angetrosffen/ sie                      solche strack aufhencken lassen/ damit sie andern Leuten/ so sich mit ihrer                      Hand Arbeit nehren müssen/ nicht/ als faule Hummeln/ den Unterhalt vor den                      Maule wegnehmen und verzehren möchten.</p>
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        <p>Zeiler. c. 9. Part. 1. Theatr. Trag.</p>
        <p>CCXXI. Jener Soldat hat einem armen Dorff - Priester seinen langen erstenmahl anziehet/ geräth er selben Tag noch mit einen andern in Händel/ worüber es zum Balgen kömmet/ und wird er in solcher Tracht jämmerlich erstochen. Daher auch unter den Krieges-Leuten die gemeine Sage ist: Es raube kein alter Solvat einen Priester - Rock oder Mantel/ denn man habe es aus der Erfahrung/ daß die jenige so ihn gebeutet/ dasselbe Jahr entweder gehenckt worden/ oder sonst üms Leben kommen.</p>
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[257/0267] CCXVIII. Ein Französischer Edelmann in Piemont hatte ein Ehebrecherisch Weib / die mit einem andern Edelmann zuhielt. Als er nun auf solchen Schlag / vermittelst einer verstelten Reise diese beyde beysammen in Bette des Nachtes ertappet/ straffte ersie solgender Gestalt ab: Das untrene Weib zwang er Daß sie den Ehebrecher mit eigner Hand an einen Nagel hencken muste. Weil sie es aber allein nicht schaffen konte/ muste ihr das alte Weib/ so sich zur Kuplerin/ und bey getriebener Schande/ zur Thürhüterin hatte brauchen lassen / ihr hülffliche Handleistung thun Den Cörper ließ er hangen/ die Ehebrecherin und Kuplerin musten ihn bewahren. Die Cammer ließ er vermauren/ bis auf ein klein Loch/ durch weiches sie ein wenig brod und Wasser konten hinein stecken / biß sie also in den abscheulichen Gestanck ihr Leben jämmerlich beschlossen. Schatz-Cammer über natürlichen Geschichten/ pag. 1. pag. 45. Joh. Müller Allegor. lib. 2. §. 219. CCXIX. Olaus Magnus und Albert. Cranzius referiren, und aus denselben Caspar à Reies in Elysio Jucund. qvaestion. campo qvaeft 58. n. 6. daß die Könige in Dennemarck wenn sie grausame Fresser in ihrem Königreich angetrosffen/ sie solche strack aufhencken lassen/ damit sie andern Leuten/ so sich mit ihrer Hand Arbeit nehren müssen/ nicht/ als faule Hummeln/ den Unterhalt vor den Maule wegnehmen und verzehren möchten. CCXX. Zu Paris ward ein Schneider wegen offtmahligen Diebstahls gehenck/ in dem er nun ietzo gleich die Leither hinauf stieg/ sagete er zu den an wesenden Volck: Ich fahr' gen Himmel allgemach / Wer mit mir will der folge nach. Es wolte ihm aber keiner auf solche Art nachfahren. Zeiler. c. 9. Part. 1. Theatr. Trag. CCXXI. Jener Soldat hat einem armen Dorff - Priester seinen langen erstenmahl anziehet/ geräth er selben Tag noch mit einen andern in Händel/ worüber es zum Balgen kömmet/ und wird er in solcher Tracht jämmerlich erstochen. Daher auch unter den Krieges-Leuten die gemeine Sage ist: Es raube kein alter Solvat einen Priester - Rock oder Mantel/ denn man habe es aus der Erfahrung/ daß die jenige so ihn gebeutet/ dasselbe Jahr entweder gehenckt worden/ oder sonst üms Leben kommen. D. Arnold Mengering in Krieges Belial. cap. 9.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/267>, abgerufen am 25.11.2024.