Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

Bild:
<< vorherige Seite

kamen/ ließ er den ungehorsamen Klügling andern zum Abscheu nicht allein Hab und Gut nehmen / sondern auch des Kopfs kürtzers machen.

Guevar. Hof-Schule/ c. 15.

CCCCLXIX. Kayser Constantius hatte einen sehr lieben Minister Hortensium welcher in solchen Gnaden war/ daß er nicht nur alle Sachen des Reichs-Krieges-Hoffs- und der Cammer regierte/ sondern auch über die Gesandten saß. Es begab sich aber daß als der Cammer-Page dem Kayser wolte ein Glaß Wein überreichen/ es ihm aus der Hand fiehl/ die Kleider benetzte und in Stücken zerbrach/ worüber er sehr zornig wurde/ da kam gleich zur unglückseeligen Stunde Hortensius mit einen Brief in der Hand/ welchen der Käyser solte unterzeichnen/ inmassen er denn thun wollen und albereit anfing zu schreiben. Weil aber die Feder übel geschnitten/ und keine Dinten fliessen ließ/ entrüstete er sich noch mehr und ließ auf der Stelle den Secretarium köpfen.

Idem Guevarra eo d. loc.

CCCCLXX. Bey Schippelbein in Preussen war ein Tischergesell der aß nicht gerne Erbsen/ drumb als er einen Topf voll am Feuer stehend fand s. v. hofierte er drein/ aber er muste sie selber fressen/ sonst hätte ihn der Scharffrichter den Kopf abgeschlagen/ welches der lose Bube auch wohl hätte verdienet gehabt.

Henneb. in der Preus. Chronic.

CCCCLXXI. Zeiler in der 396. Epistel erzehlet ein artig Exempel von einem Liebe Diener/ der sich immer gegen grosse Herren mit den Maul vernehmen ließ er wolte gerne seinen Kopf vor sie hergeben/ wenn er ihnen damit dienen könte/ war auch so verwegen daß er offte deshalber seinen Kopf auf den Tisch legte. Als er nun dieser Aufschneiderey gegen einen General Fr. Grafen von T. auch sich bedienete / fragte derselbe ob es denn auch sein rechter Ernst sey? Als nun dieser mit Ja geantwortet/ und seiner Gewonheit nach auf den Tisch legte/ hieb der Graf mit seinen Sebel/ ehe einer sich dessen versahe/ hin und schlug ihn den Kopf herab. Dieser Herr hat sich zwar eine Zeitlang solches Todschlages halber / auswarts aufgehalten/ ist aber doch ausgesöhnet worden. Welches Beyspiel alle die jenige mercken sollen/ welche alzufreygebig mit ihren Reden find/ und strack ihren Kopf zum Pfande/ auch für einem und den andern in den Tod gehen wollen/ das Hertz aber gemeiniglich sehr weit davon ist.

CCCCLXXII. Wenn einer in Sina zum Tode verdammet ist/ so bindet man ihm die Hände auf den Rücken nebst eine Bretlein/ drauf geschrieben was

kamen/ ließ er den ungehorsamen Klügling andern zum Abscheu nicht allein Hab und Gut nehmen / sondern auch des Kopfs kürtzers machen.

Guevar. Hof-Schule/ c. 15.

CCCCLXIX. Kayser Constantius hatte einen sehr lieben Minister Hortensium welcher in solchen Gnaden war/ daß er nicht nur alle Sachen des Reichs-Krieges-Hoffs- und der Cammer regierte/ sondern auch über die Gesandten saß. Es begab sich aber daß als der Cammer-Page dem Kayser wolte ein Glaß Wein überreichen/ es ihm aus der Hand fiehl/ die Kleider benetzte und in Stücken zerbrach/ worüber er sehr zornig wurde/ da kam gleich zur unglückseeligen Stunde Hortensius mit einen Brief in der Hand/ welchen der Käyser solte unterzeichnen/ inmassen er denn thun wollen und albereit anfing zu schreiben. Weil aber die Feder übel geschnitten/ und keine Dinten fliessen ließ/ entrüstete er sich noch mehr und ließ auf der Stelle den Secretarium köpfen.

Idem Guevarra eo d. loc.

CCCCLXX. Bey Schippelbein in Preussen war ein Tischergesell der aß nicht gerne Erbsen/ drumb als er einen Topf voll am Feuer stehend fand s. v. hofierte er drein/ aber er muste sie selber fressen/ sonst hätte ihn der Scharffrichter den Kopf abgeschlagen/ welches der lose Bube auch wohl hätte verdienet gehabt.

Henneb. in der Preus. Chronic.

CCCCLXXI. Zeiler in der 396. Epistel erzehlet ein artig Exempel von einem Liebe Diener/ der sich immer gegen grosse Herren mit den Maul vernehmen ließ er wolte gerne seinen Kopf vor sie hergeben/ wenn er ihnen damit dienen könte/ war auch so verwegen daß er offte deshalber seinen Kopf auf den Tisch legte. Als er nun dieser Aufschneiderey gegen einen General Fr. Grafen von T. auch sich bedienete / fragte derselbe ob es denn auch sein rechter Ernst sey? Als nun dieser mit Ja geantwortet/ und seiner Gewonheit nach auf den Tisch legte/ hieb der Graf mit seinen Sebel/ ehe einer sich dessen versahe/ hin und schlug ihn den Kopf herab. Dieser Herr hat sich zwar eine Zeitlang solches Todschlages halber / auswarts aufgehalten/ ist aber doch ausgesöhnet worden. Welches Beyspiel alle die jenige mercken sollen/ welche alzufreygebig mit ihren Reden find/ und strack ihren Kopf zum Pfande/ auch für einem und den andern in den Tod gehen wollen/ das Hertz aber gemeiniglich sehr weit davon ist.

CCCCLXXII. Wenn einer in Sina zum Tode verdammet ist/ so bindet man ihm die Hände auf den Rücken nebst einë Bretlein/ drauf geschrieben was

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0205" n="195"/>
kamen/ ließ er den                      ungehorsamen Klügling andern zum Abscheu nicht allein Hab und Gut nehmen /                      sondern auch des Kopfs kürtzers machen.</p>
        <p>Guevar. Hof-Schule/ c. 15.</p>
        <p>CCCCLXIX. Kayser Constantius hatte einen sehr lieben Minister Hortensium welcher                      in solchen Gnaden war/ daß er nicht nur alle Sachen des Reichs-Krieges-Hoffs-                      und der Cammer regierte/ sondern auch über die Gesandten saß. Es begab sich                      aber daß als der Cammer-Page dem Kayser wolte ein Glaß Wein überreichen/ es ihm                      aus der Hand fiehl/ die Kleider benetzte und in Stücken zerbrach/ worüber er                      sehr zornig wurde/ da kam gleich zur unglückseeligen Stunde Hortensius mit                      einen Brief in der Hand/ welchen der Käyser solte unterzeichnen/ inmassen er                      denn thun wollen und albereit anfing zu schreiben. Weil aber die Feder übel                      geschnitten/ und keine Dinten fliessen ließ/ entrüstete er sich noch mehr und                      ließ auf der Stelle den Secretarium köpfen.</p>
        <p>Idem Guevarra eo d. loc.</p>
        <p>CCCCLXX. Bey Schippelbein in Preussen war ein Tischergesell der aß nicht gerne                      Erbsen/ drumb als er einen Topf voll am Feuer stehend fand s. v. hofierte er                      drein/ aber er muste sie selber fressen/ sonst hätte ihn der Scharffrichter                      den Kopf abgeschlagen/ welches der lose Bube auch wohl hätte verdienet                      gehabt.</p>
        <p>Henneb. in der Preus. Chronic.</p>
        <p>CCCCLXXI. Zeiler in der 396. Epistel erzehlet ein artig Exempel von einem Liebe                      Diener/ der sich immer gegen grosse Herren mit den Maul vernehmen ließ er wolte                      gerne seinen Kopf vor sie hergeben/ wenn er ihnen damit dienen könte/ war auch                      so verwegen daß er offte deshalber seinen Kopf auf den Tisch legte. Als er nun                      dieser Aufschneiderey gegen einen General Fr. Grafen von T. auch sich bedienete                     / fragte derselbe ob es denn auch sein rechter Ernst sey? Als nun dieser mit Ja                      geantwortet/ und seiner Gewonheit nach auf den Tisch legte/ hieb der Graf mit                      seinen Sebel/ ehe einer sich dessen versahe/ hin und schlug ihn den Kopf                      herab. Dieser Herr hat sich zwar eine Zeitlang solches Todschlages halber /                      auswarts aufgehalten/ ist aber doch ausgesöhnet worden. Welches Beyspiel alle                      die jenige mercken sollen/ welche alzufreygebig mit ihren Reden find/ und                      strack ihren Kopf zum Pfande/ auch für einem und den andern in den Tod gehen                      wollen/ das Hertz aber gemeiniglich sehr weit davon ist.</p>
        <p>CCCCLXXII. Wenn einer in Sina zum Tode verdammet ist/ so bindet man ihm die                      Hände auf den Rücken nebst einë Bretlein/ drauf geschrieben was
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[195/0205] kamen/ ließ er den ungehorsamen Klügling andern zum Abscheu nicht allein Hab und Gut nehmen / sondern auch des Kopfs kürtzers machen. Guevar. Hof-Schule/ c. 15. CCCCLXIX. Kayser Constantius hatte einen sehr lieben Minister Hortensium welcher in solchen Gnaden war/ daß er nicht nur alle Sachen des Reichs-Krieges-Hoffs- und der Cammer regierte/ sondern auch über die Gesandten saß. Es begab sich aber daß als der Cammer-Page dem Kayser wolte ein Glaß Wein überreichen/ es ihm aus der Hand fiehl/ die Kleider benetzte und in Stücken zerbrach/ worüber er sehr zornig wurde/ da kam gleich zur unglückseeligen Stunde Hortensius mit einen Brief in der Hand/ welchen der Käyser solte unterzeichnen/ inmassen er denn thun wollen und albereit anfing zu schreiben. Weil aber die Feder übel geschnitten/ und keine Dinten fliessen ließ/ entrüstete er sich noch mehr und ließ auf der Stelle den Secretarium köpfen. Idem Guevarra eo d. loc. CCCCLXX. Bey Schippelbein in Preussen war ein Tischergesell der aß nicht gerne Erbsen/ drumb als er einen Topf voll am Feuer stehend fand s. v. hofierte er drein/ aber er muste sie selber fressen/ sonst hätte ihn der Scharffrichter den Kopf abgeschlagen/ welches der lose Bube auch wohl hätte verdienet gehabt. Henneb. in der Preus. Chronic. CCCCLXXI. Zeiler in der 396. Epistel erzehlet ein artig Exempel von einem Liebe Diener/ der sich immer gegen grosse Herren mit den Maul vernehmen ließ er wolte gerne seinen Kopf vor sie hergeben/ wenn er ihnen damit dienen könte/ war auch so verwegen daß er offte deshalber seinen Kopf auf den Tisch legte. Als er nun dieser Aufschneiderey gegen einen General Fr. Grafen von T. auch sich bedienete / fragte derselbe ob es denn auch sein rechter Ernst sey? Als nun dieser mit Ja geantwortet/ und seiner Gewonheit nach auf den Tisch legte/ hieb der Graf mit seinen Sebel/ ehe einer sich dessen versahe/ hin und schlug ihn den Kopf herab. Dieser Herr hat sich zwar eine Zeitlang solches Todschlages halber / auswarts aufgehalten/ ist aber doch ausgesöhnet worden. Welches Beyspiel alle die jenige mercken sollen/ welche alzufreygebig mit ihren Reden find/ und strack ihren Kopf zum Pfande/ auch für einem und den andern in den Tod gehen wollen/ das Hertz aber gemeiniglich sehr weit davon ist. CCCCLXXII. Wenn einer in Sina zum Tode verdammet ist/ so bindet man ihm die Hände auf den Rücken nebst einë Bretlein/ drauf geschrieben was

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/205
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 195. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/205>, abgerufen am 22.11.2024.