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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Alias mulier maritum repudiare neqvit, qvicqvid sanxerit Julianus, de qvo Spondanus.

Dither in addit. Thes. pract. Besoldi. v. Sodomia pag. 550.

CCCXXXIV. Wenn der Sodomite aus gewissen Ursachen mit den Schwerd nur hingerichtet wird/ verbrennet man das Vieh/ mit dem er zugehalten/ nicht / sondern der Caviller oder Feldmeister schläget es zu tod und vergräbet es.

Carpzov. q. 76. n. 63.

Es muß aber solches dem Eigenthums-Herrn von dem Sodomiten/ wenn er so viele Mittel hat/ bezahlet/ oder wenn er gar arm ist/ aus dem Fisco er stattet werden.

Archidiac. in C. per principalem q. 3. Angel. in l. fin. ff. de Appellat. recipiend. Felin. in c. qviextr. de constitution. Crusius de indiciis delictor. p. 2. c. 18. n. 4. & 5.

CCCXXXV. Da die That nicht gäntzlich vollbracht/ und also der delinqvent mit Staupenschlägen des Landes ewig verwiesen wird/ tödtet man das Thier nicht / doch schaffet man es den Leuten aus den Augen/ damit sich niemand dran ärgere.

Jul. Clar. §. fin. q. 99. n. 8. vers. licet revera. Petr. Heiden. concl. Crim. c. 2. concl. 17.

CCCXXXVI. Die Strafe wird auch nicht exasperirt wenn einer gleich etliche mahl Sodomiterey getrieben/ oder auch noch eine andere That darzu käme/ drum findet man bey dem Carpzovio ein Exempel/ daß als einer mit einer Kuhe zu thun gehabt / seine Stieftochter darzu kommen/ die er umb deßwillen daß sie es nicht verrathen solte/ zu tod geschlagen/ da ihm weiter nichts wiederfahren als daß er verbrand worden.

P. 2. Pract. Crim. q. 76. n. 46.

CCCXXXVII. Ein sonst berühmter Mann so wegen seiner Geschickligkeit bey den Gelerthen in der gantzen Welt bekannt/ auch darum zu den höchsten Ehrenstellen in geistl. Aemtern gelanget/ hat sich Sodomitisch gnung verhalten: Denn er stets vier artige Ziegen auf der Streu stehen hatte/ dieselbe mißbrauchte er / und ließ sie mit den allerköstlichsten Geschmeide/ Edelgesteinen/ Silber und Gold gezieret für sich bringen. Uber dieses hat er mit 1642. Weibes-Personen gehuret/ worunter 563. Ehefrauen gewesen/ mit welchen er auf die 2236. mahl die Ehe gebrochen/ darunter 8. Gräfinnen/ Welscher Herren Weiber/ 15. von hohen Geschlecht/ die er Jungfern

Aliàs mulier maritum repudiare neqvit, qvicqvid sanxerit Julianus, de qvo Spondanus.

Dither in addit. Thes. pract. Besoldi. v. Sodomia pag. 550.

CCCXXXIV. Wenn der Sodomite aus gewissen Ursachen mit den Schwerd nur hingerichtet wird/ verbrennet man das Vieh/ mit dem er zugehalten/ nicht / sondern der Caviller oder Feldmeister schläget es zu tod und vergräbet es.

Carpzov. q. 76. n. 63.

Es muß aber solches dem Eigenthums-Herrn von dem Sodomiten/ wenn er so viele Mittel hat/ bezahlet/ oder wenn er gar arm ist/ aus dem Fisco er stattet werden.

Archidiac. in C. per principalem q. 3. Angel. in l. fin. ff. de Appellat. recipiend. Felin. in c. qviextr. de constitution. Crusius de indiciis delictor. p. 2. c. 18. n. 4. & 5.

CCCXXXV. Da die That nicht gäntzlich vollbracht/ und also der delinqvent mit Staupenschlägen des Landes ewig verwiesen wird/ tödtet man das Thier nicht / doch schaffet man es den Leuten aus den Augen/ damit sich niemand dran ärgere.

Jul. Clar. §. fin. q. 99. n. 8. vers. licet revera. Petr. Heiden. concl. Crim. c. 2. concl. 17.

CCCXXXVI. Die Strafe wird auch nicht exasperirt wenn einer gleich etliche mahl Sodomiterey getrieben/ oder auch noch eine andere That darzu käme/ drum findet man bey dem Carpzovio ein Exempel/ daß als einer mit einer Kuhe zu thun gehabt / seine Stieftochter darzu kommen/ die er umb deßwillen daß sie es nicht verrathen solte/ zu tod geschlagen/ da ihm weiter nichts wiederfahren als daß er verbrand worden.

P. 2. Pract. Crim. q. 76. n. 46.

CCCXXXVII. Ein sonst berühmter Mann so wegen seiner Geschickligkeit bey den Gelerthen in der gantzen Welt bekannt/ auch darum zu den höchsten Ehrenstellen in geistl. Aemtern gelanget/ hat sich Sodomitisch gnung verhalten: Denn er stets vier artige Ziegen auf der Streu stehen hatte/ dieselbe mißbrauchte er / und ließ sie mit den allerköstlichsten Geschmeide/ Edelgesteinen/ Silber und Gold gezieret für sich bringen. Uber dieses hat er mit 1642. Weibes-Personen gehuret/ worunter 563. Ehefrauen gewesen/ mit welchen er auf die 2236. mahl die Ehe gebrochen/ darunter 8. Gräfinnen/ Welscher Herren Weiber/ 15. von hohen Geschlecht/ die er Jungfern

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        <p>Dither in addit. Thes. pract. Besoldi. v. Sodomia pag. 550.</p>
        <p>CCCXXXIV. Wenn der Sodomite aus gewissen Ursachen mit den Schwerd nur                      hingerichtet wird/ verbrennet man das Vieh/ mit dem er zugehalten/ nicht /                      sondern der Caviller oder Feldmeister schläget es zu tod und vergräbet es.</p>
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        <p>CCCXXXVI. Die Strafe wird auch nicht exasperirt wenn einer gleich etliche mahl                      Sodomiterey getrieben/ oder auch noch eine andere That darzu käme/ drum findet                      man bey dem Carpzovio ein Exempel/ daß als einer mit einer Kuhe zu thun gehabt                     / seine Stieftochter darzu kommen/ die er umb deßwillen daß sie es nicht                      verrathen solte/ zu tod geschlagen/ da ihm weiter nichts wiederfahren als daß                      er verbrand worden.</p>
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        <p>CCCXXXVII. Ein sonst berühmter Mann so wegen seiner Geschickligkeit bey den                      Gelerthen in der gantzen Welt bekannt/ auch darum zu den höchsten Ehrenstellen                      in geistl. Aemtern gelanget/ hat sich Sodomitisch gnung verhalten: Denn er                      stets vier artige Ziegen auf der Streu stehen hatte/ dieselbe mißbrauchte er /                      und ließ sie mit den allerköstlichsten Geschmeide/ Edelgesteinen/ Silber und                      Gold gezieret für sich bringen. Uber dieses hat er mit 1642. Weibes-Personen                      gehuret/ worunter 563. Ehefrauen gewesen/ mit welchen er auf die 2236. mahl                      die Ehe gebrochen/ darunter 8. Gräfinnen/ Welscher Herren Weiber/ 15. von                      hohen Geschlecht/ die er Jungfern
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[151/0161] Aliàs mulier maritum repudiare neqvit, qvicqvid sanxerit Julianus, de qvo Spondanus. Dither in addit. Thes. pract. Besoldi. v. Sodomia pag. 550. CCCXXXIV. Wenn der Sodomite aus gewissen Ursachen mit den Schwerd nur hingerichtet wird/ verbrennet man das Vieh/ mit dem er zugehalten/ nicht / sondern der Caviller oder Feldmeister schläget es zu tod und vergräbet es. Carpzov. q. 76. n. 63. Es muß aber solches dem Eigenthums-Herrn von dem Sodomiten/ wenn er so viele Mittel hat/ bezahlet/ oder wenn er gar arm ist/ aus dem Fisco er stattet werden. Archidiac. in C. per principalem q. 3. Angel. in l. fin. ff. de Appellat. recipiend. Felin. in c. qviextr. de constitution. Crusius de indiciis delictor. p. 2. c. 18. n. 4. & 5. CCCXXXV. Da die That nicht gäntzlich vollbracht/ und also der delinqvent mit Staupenschlägen des Landes ewig verwiesen wird/ tödtet man das Thier nicht / doch schaffet man es den Leuten aus den Augen/ damit sich niemand dran ärgere. Jul. Clar. §. fin. q. 99. n. 8. vers. licet revera. Petr. Heiden. concl. Crim. c. 2. concl. 17. CCCXXXVI. Die Strafe wird auch nicht exasperirt wenn einer gleich etliche mahl Sodomiterey getrieben/ oder auch noch eine andere That darzu käme/ drum findet man bey dem Carpzovio ein Exempel/ daß als einer mit einer Kuhe zu thun gehabt / seine Stieftochter darzu kommen/ die er umb deßwillen daß sie es nicht verrathen solte/ zu tod geschlagen/ da ihm weiter nichts wiederfahren als daß er verbrand worden. P. 2. Pract. Crim. q. 76. n. 46. CCCXXXVII. Ein sonst berühmter Mann so wegen seiner Geschickligkeit bey den Gelerthen in der gantzen Welt bekannt/ auch darum zu den höchsten Ehrenstellen in geistl. Aemtern gelanget/ hat sich Sodomitisch gnung verhalten: Denn er stets vier artige Ziegen auf der Streu stehen hatte/ dieselbe mißbrauchte er / und ließ sie mit den allerköstlichsten Geschmeide/ Edelgesteinen/ Silber und Gold gezieret für sich bringen. Uber dieses hat er mit 1642. Weibes-Personen gehuret/ worunter 563. Ehefrauen gewesen/ mit welchen er auf die 2236. mahl die Ehe gebrochen/ darunter 8. Gräfinnen/ Welscher Herren Weiber/ 15. von hohen Geschlecht/ die er Jungfern

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/161>, abgerufen am 23.11.2024.