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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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er vorbehielte. Suncken sie aber unter/ hat man sie/ als Unschuldige loß gelassen.

M. Joh. Praetorius, in tr. de pollice, pag. 101. Michael Paris Walburger de Lamiis c. 8 §. 8. pag. 100.

XXII. Theils Gottlose Leuthe schneiden denen an Galgen hangenden Dieben die Däume ab/ miß brauchen dieselbe zur Hexerey/ und andern verbothenen Dingen: Ja theils hengen solche wohl ins Bier/ wenn sie dasselbe ausschencken/ in Meinung / es würde dadurch süsser und wohl geschmäckter/ ginge auch desto eher ab und aus/ wenn aber solches erkundiget wird/ werden die Bier-Wirthe mit Staupenschlägen/ Landes-Verweisung/ oder einer hohen Geld Straffe beleget.

Zeiler Miscellan. v. Wein pag. 456. Georg. Groshein/ in der Spruch-Postill / part. 2. pag. 29. Mathesius, in postill. fol. 33. tom. 3. Joh. Praetorius in tr. von Diebes-Daumen pag. 142.

Ein alt vorwitzig Mütterchen wolte auch gerne einen Diebes-Daumen haben / vermeinende/ dadurch kähme das Glück und Nahrung in ihr Hauß. Der Sohn stihlet des Winters in der Nacht einen Dieb vom Gaigen/ ter dem Ofen an die Wand/ und sagte zu der Mutter/ sie solte hinter den Ofen suchen/ da würde sie finden / was sie bisher verlanget habe. Das Weib ging ohne Licht in finstern in die Stube / voller Freuden/ in Meinung/ der Sohn hätte den abgeschnittenen Diebes-Daumen etwa an die Wand gehenckt/ üm mehren ausdorrens willen. Wie sie nun in finstern gantz alleine darnach greifft/ fält der angelehnete Dieb auf sie/ drüber sie dermaßen erschricket/ daß sie auf der Stelle tod blieb.

Idem Prator. in pollice c. 5. p. 145.

XXIII. Sonst berichtet Stiefler, in Loc. Theol. Histor. p. 68. daß die Diebe den Gebrauch haben sollen/ daß sie einem gehenckten Diebe den Daumen von der Hand abschneiden/ und wenn sie aus Stehlen gehen/ bey sich stecken/ alsden könne ihnen ihr Anschlag nicht mißlingen. Nun trug es sich einsmahls zu/ daß man einen Strassen-Raüber solte sein Recht thun/ und mit dem Schwerd das Leben nehmen/ derselbe/ als er gleich jetzo die Galgen-Leither hinauf stieg/ und seines gleichen etliche da in der Lufft baumeln sahe/ bekante er öffentlich / daß er an diesen schmälichen Orte sich nicht befinden wolte/ wenn er nur einen dergleichen Daumen und Finger hätte/ den er bisher bey

er vorbehielte. Suncken sie aber unter/ hat man sie/ als Unschuldige loß gelassen.

M. Joh. Praetorius, in tr. de pollice, pag. 101. Michaël Paris Walburger de Lamiis c. 8 §. 8. pag. 100.

XXII. Theils Gottlose Leuthe schneiden denen an Galgen hangenden Dieben die Däume ab/ miß brauchen dieselbe zur Hexerey/ und andern verbothenen Dingen: Ja theils hengen solche wohl ins Bier/ wenn sie dasselbe ausschencken/ in Meinung / es würde dadurch süsser und wohl geschmäckter/ ginge auch desto eher ab und aus/ wenn aber solches erkundiget wird/ werden die Bier-Wirthe mit Staupenschlägen/ Landes-Verweisung/ oder einer hohen Geld Straffe beleget.

Zeiler Miscellan. v. Wein pag. 456. Georg. Groshein/ in der Spruch-Postill / part. 2. pag. 29. Mathesius, in postill. fol. 33. tom. 3. Joh. Praetorius in tr. von Diebes-Daumen pag. 142.

Ein alt vorwitzig Mütterchen wolte auch gerne einen Diebes-Daumen haben / vermeinende/ dadurch kähme das Glück und Nahrung in ihr Hauß. Der Sohn stihlet des Winters in der Nacht einen Dieb vom Gaigen/ ter dem Ofen an die Wand/ und sagte zu der Mutter/ sie solte hinter den Ofen suchen/ da würde sie finden / was sie bisher verlanget habe. Das Weib ging ohne Licht in finstern in die Stube / voller Freudẽ/ in Meinung/ der Sohn hätte den abgeschnittenen Diebes-Daumen etwa an die Wand gehenckt/ üm mehren ausdorrens willen. Wie sie nun in finstern gantz alleine darnach greifft/ fält der angelehnete Dieb auf sie/ drüber sie dermaßen erschricket/ daß sie auf der Stelle tod blieb.

Idem Prator. in pollice c. 5. p. 145.

XXIII. Sonst berichtet Stiefler, in Loc. Theol. Histor. p. 68. daß die Diebe den Gebrauch haben sollen/ daß sie einem gehenckten Diebe den Daumen von der Hand abschneiden/ und wenn sie aus Stehlen gehen/ bey sich stecken/ alsden könne ihnen ihr Anschlag nicht mißlingen. Nun trug es sich einsmahls zu/ daß man einen Strassen-Raüber solte sein Recht thun/ und mit dem Schwerd das Leben nehmen/ derselbe/ als er gleich jetzo die Galgen-Leither hinauf stieg/ und seines gleichen etliche da in der Lufft baumeln sahe/ bekante er öffentlich / daß er an diesen schmälichen Orte sich nicht befinden wolte/ wenn er nur einen dergleichen Daumen und Finger hätte/ den er bisher bey

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[987/0993] er vorbehielte. Suncken sie aber unter/ hat man sie/ als Unschuldige loß gelassen. M. Joh. Praetorius, in tr. de pollice, pag. 101. Michaël Paris Walburger de Lamiis c. 8 §. 8. pag. 100. XXII. Theils Gottlose Leuthe schneiden denen an Galgen hangenden Dieben die Däume ab/ miß brauchen dieselbe zur Hexerey/ und andern verbothenen Dingen: Ja theils hengen solche wohl ins Bier/ wenn sie dasselbe ausschencken/ in Meinung / es würde dadurch süsser und wohl geschmäckter/ ginge auch desto eher ab und aus/ wenn aber solches erkundiget wird/ werden die Bier-Wirthe mit Staupenschlägen/ Landes-Verweisung/ oder einer hohen Geld Straffe beleget. Zeiler Miscellan. v. Wein pag. 456. Georg. Groshein/ in der Spruch-Postill / part. 2. pag. 29. Mathesius, in postill. fol. 33. tom. 3. Joh. Praetorius in tr. von Diebes-Daumen pag. 142. Ein alt vorwitzig Mütterchen wolte auch gerne einen Diebes-Daumen haben / vermeinende/ dadurch kähme das Glück und Nahrung in ihr Hauß. Der Sohn stihlet des Winters in der Nacht einen Dieb vom Gaigen/ ter dem Ofen an die Wand/ und sagte zu der Mutter/ sie solte hinter den Ofen suchen/ da würde sie finden / was sie bisher verlanget habe. Das Weib ging ohne Licht in finstern in die Stube / voller Freudẽ/ in Meinung/ der Sohn hätte den abgeschnittenen Diebes-Daumen etwa an die Wand gehenckt/ üm mehren ausdorrens willen. Wie sie nun in finstern gantz alleine darnach greifft/ fält der angelehnete Dieb auf sie/ drüber sie dermaßen erschricket/ daß sie auf der Stelle tod blieb. Idem Prator. in pollice c. 5. p. 145. XXIII. Sonst berichtet Stiefler, in Loc. Theol. Histor. p. 68. daß die Diebe den Gebrauch haben sollen/ daß sie einem gehenckten Diebe den Daumen von der Hand abschneiden/ und wenn sie aus Stehlen gehen/ bey sich stecken/ alsden könne ihnen ihr Anschlag nicht mißlingen. Nun trug es sich einsmahls zu/ daß man einen Strassen-Raüber solte sein Recht thun/ und mit dem Schwerd das Leben nehmen/ derselbe/ als er gleich jetzo die Galgen-Leither hinauf stieg/ und seines gleichen etliche da in der Lufft baumeln sahe/ bekante er öffentlich / daß er an diesen schmälichen Orte sich nicht befinden wolte/ wenn er nur einen dergleichen Daumen und Finger hätte/ den er bisher bey

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 987. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/993>, abgerufen am 24.11.2024.