Casp. Manzius, Dec s. Palatin. Quaest. 88. per tot.
&
Besold. in Thesaur. Practic. & Dither, in contin. h. verb.
XII. Sonst war vor Alters der Daumen eine Anzeigung einer besondern Gunst und Gewogenheit: Doch mit diesen Unterscheid/ daß/ die einander günstig waren / die Daumen zusammen drückten: Die aber/ so nicht gute Freunde/ kehreten dieselbe um Und ist also aus diesen Daumen Gebärden ein Sprüchwort worden/ das premere pollicem so viel als günstig seyn/ convertere pollicem aber so viel / als Feind und gehäßig seyn/ bedeutet.
Plinius, lib. nat. hist. 28. c. 2. Henric. Salmuth, ad Panciroll. nov. repert. tit. de porcellan p. 206. & 208.
XIII. Utroque pollice laudare perinde est, ac manu utraque sublata, ac saepius mota laudare.
XIV. Bey den Türcken ist der Gebrauch/ daß/ wenn sie einander die Hand darreichen/ sie mit den Daumen und mittelsten Finger des andern mittelsten Finger und Daumen ergreiffen/ und fest zusammen drücken/ biß es/ in Abzeihung des Finger einen Knipperling oder Schall giebt. Jeheller oder lauter nun das Knipperlein schallet/ je höher wird dasselbe als ein Zeichen der Freundschafft geachtet.
Wilh. Joh. Müller, in Descript. Afric. part 1. c. 4. pag. 43.
XV. Es ist auch bey etlichen ausländischen Barbarischen Königen vor Alters üblich gewesen/ daß/ so ofte sie miteinander einige Freundschafft und Verbünduis gemachet/ sie die rechten Hände zusammen gethan/ die Däume gantz fest aneinander gebunden/ und mit einen Bande zugeschnüret. Wenn sich nun das Bluth in das oberste Glied des Daumens gezogen/ haben sie unter einander denselben ein wenig verwundet/ das Blut heraus gedrückt/ und aufgeleckt/ welches sie darum gethan/ damit diese ihre Freundschafft und Verbündnis/ weil sie mit ihren eignen Blut bekräfftiget/ desto steiffer und fester möchte von den beyden Theilen gehalten werden.
Tacitus, lib. 12. Annal. Alex. ab Alexand. lib. 2. Gen. dier. c. 2. Rhodigin. Lect. Antiq. lib. 12. c. 12. Philipp. Camerar. cent. 1. Hor. Succis. c. 6. pag. 57.
Id foedus arcanum habebatur, quasi mutuo cruore firmatum. Hoc quoque apud Scythas usitatum fuisse, apparet ex Luciano, in dialogo suo, cujus
Casp. Manzius, Dec s. Palatin. Quaest. 88. per tot.
&
Besold. in Thesaur. Practic. & Dither, in contin. h. verb.
XII. Sonst war vor Alters der Daumen eine Anzeigung einer besondern Gunst und Gewogenheit: Doch mit diesen Unterscheid/ daß/ die einander günstig waren / die Daumen zusammen drückten: Die aber/ so nicht gute Freunde/ kehreten dieselbe um Und ist also aus diesen Daumen Gebärden ein Sprüchwort worden/ das premere pollicem so viel als günstig seyn/ convertere pollicem aber so viel / als Feind und gehäßig seyn/ bedeutet.
Plinius, lib. nat. hist. 28. c. 2. Henric. Salmuth, ad Panciroll. nov. repert. tit. de porcellan p. 206. & 208.
XIII. Utroque pollice laudare perinde est, ac manu utrâque sublatâ, ac saepius motâ laudare.
XIV. Bey den Türcken ist der Gebrauch/ daß/ wenn sie einander die Hand darreichen/ sie mit den Daumen und mittelsten Finger des andern mittelsten Finger und Daumen ergreiffen/ und fest zusammen drücken/ biß es/ in Abzeihung des Finger einen Knipperling oder Schall giebt. Jeheller oder lauter nun das Knipperlein schallet/ je höher wird dasselbe als ein Zeichen der Freundschafft geachtet.
Wilh. Joh. Müller, in Descript. Afric. part 1. c. 4. pag. 43.
XV. Es ist auch bey etlichen ausländischen Barbarischen Königen vor Alters üblich gewesen/ daß/ so ofte sie miteinander einige Freundschafft und Verbünduis gemachet/ sie die rechten Hände zusammen gethan/ die Däume gantz fest aneinander gebunden/ und mit einen Bande zugeschnüret. Wenn sich nun das Bluth in das oberste Glied des Daumens gezogen/ haben sie unter einander denselben ein wenig verwundet/ das Blut heraus gedrückt/ und aufgeleckt/ welches sie darum gethan/ damit diese ihre Freundschafft und Verbündnis/ weil sie mit ihren eignen Blut bekräfftiget/ desto steiffer und fester möchte von den beyden Theilen gehalten werden.
Tacitus, lib. 12. Annal. Alex. ab Alexand. lib. 2. Gen. dier. c. 2. Rhodigin. Lect. Antiq. lib. 12. c. 12. Philipp. Camerar. cent. 1. Hor. Succis. c. 6. pag. 57.
Id foedus arcanum habebatur, quasi mutuo cruore firmatum. Hoc quoque apud Scythas usitatum fuisse, apparet ex Luciano, in dialogo suo, cujus
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[983/0989]
Casp. Manzius, Dec s. Palatin. Quaest. 88. per tot.
&
Besold. in Thesaur. Practic. & Dither, in contin. h. verb.
XII. Sonst war vor Alters der Daumen eine Anzeigung einer besondern Gunst und Gewogenheit: Doch mit diesen Unterscheid/ daß/ die einander günstig waren / die Daumen zusammen drückten: Die aber/ so nicht gute Freunde/ kehreten dieselbe um Und ist also aus diesen Daumen Gebärden ein Sprüchwort worden/ das premere pollicem so viel als günstig seyn/ convertere pollicem aber so viel / als Feind und gehäßig seyn/ bedeutet.
Plinius, lib. nat. hist. 28. c. 2. Henric. Salmuth, ad Panciroll. nov. repert. tit. de porcellan p. 206. & 208.
XIII. Utroque pollice laudare perinde est, ac manu utrâque sublatâ, ac saepius motâ laudare.
XIV. Bey den Türcken ist der Gebrauch/ daß/ wenn sie einander die Hand darreichen/ sie mit den Daumen und mittelsten Finger des andern mittelsten Finger und Daumen ergreiffen/ und fest zusammen drücken/ biß es/ in Abzeihung des Finger einen Knipperling oder Schall giebt. Jeheller oder lauter nun das Knipperlein schallet/ je höher wird dasselbe als ein Zeichen der Freundschafft geachtet.
Wilh. Joh. Müller, in Descript. Afric. part 1. c. 4. pag. 43.
XV. Es ist auch bey etlichen ausländischen Barbarischen Königen vor Alters üblich gewesen/ daß/ so ofte sie miteinander einige Freundschafft und Verbünduis gemachet/ sie die rechten Hände zusammen gethan/ die Däume gantz fest aneinander gebunden/ und mit einen Bande zugeschnüret. Wenn sich nun das Bluth in das oberste Glied des Daumens gezogen/ haben sie unter einander denselben ein wenig verwundet/ das Blut heraus gedrückt/ und aufgeleckt/ welches sie darum gethan/ damit diese ihre Freundschafft und Verbündnis/ weil sie mit ihren eignen Blut bekräfftiget/ desto steiffer und fester möchte von den beyden Theilen gehalten werden.
Tacitus, lib. 12. Annal. Alex. ab Alexand. lib. 2. Gen. dier. c. 2. Rhodigin. Lect. Antiq. lib. 12. c. 12. Philipp. Camerar. cent. 1. Hor. Succis. c. 6. pag. 57.
Id foedus arcanum habebatur, quasi mutuo cruore firmatum. Hoc quoque apud Scythas usitatum fuisse, apparet ex Luciano, in dialogo suo, cujus
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 983. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/989>, abgerufen am 24.11.2024.
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