Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.Grau Püntern einen Eyd/ daß sie dem Hause Oesterreich wider sie nicht dienen wolten/ hieltens aber nicht. Drauf wurden die Mein-Eydige geschlagen/ und wie man sie begraben/ haben sie ihre Arme aus den Gräbern/ und ihre zwey Finger/ zu Bezeugung des Mein - Eyds in die Höhe gereckt. M. Joh. Stiefler/ in Geistl. Historien-Schatz/ c. 11. pag. 479. XXXVII. Eine Müllerin schwur einen Eyd zu Einsdorf/ sie hätte sich mit dem Müller nicht verlobt/ legete die hand/ wie beym Schweren der Weiber gebräuchlich/ auf die Brust/ und sprach den Eyd nach. In vier Wochen wurde sie hernach kranck/ und lag lange darnieder/ und konte man ihr die rechte Hand nicht von der Brust wegbringen/ starb also endlich/ und ward mit der Hand auf der Brust begraben. Bütner, in Epitom. Histor. fol. 406. Matthaeus Hammer, in viridar. Histor. pag. 298. XXXVIII. Die Völcker/ welche an der eusersten Spitzen/ gegen Suden in Africaso das Vorhaupt der guten Hoffnung benahmet wird/ wohnen/ sehr grob/ bestialisch und wild sind/ Kaffer/ oder Hottentotten von den Holländern genennet werden/ haben einen wunderlichen Gebrauch/ daß/ wenn ein Mann oder Weib gestorben und begraben wird/ alle Freunde biß in den dritten Grad/ und wenn es auch schon nur ein Kind von einen viertel-Jahr wäre/ ihrer alten Gewohnheit nach/ ihnen den kleinen Finger an der lincken Hand abhauen/ und mit ins Grab zum Todten werffen. Wenn aber der Verstorbene viel Vieh gehabt hat / und etliche Freunde nach sich verlässet: So müssen dieselben/ die solches Vieh erben/ als eine Schwester von der andern/ eine Tochter von der Mutter/ eine Mutter von der Großmutter/ von jeden kleinen Finger ein Glied ablösen lassen / ehe sie das Vieh ohne Vermachen/ zu sich nehmen dürffen. Denn der Krancke vermag auf seinem Todt-Bette nicht das geringste wegschencken/ als denen allein / die es als rechtmäßige Erben haben sollen. Aber sie sehen nicht gern/ daß jemand stirbet/ darum lassen sie/ sobald einer kranck wird/ den Wund-Artzt holen/ welcher gantz kein Werckzeug/ noch einige Salbe bey sich führet/ als nur ein scharffes zweyschneidiges Messerlein/ und ein langes Eisen/ daß voran ein Knöpgen hat. Dieser lässet den Krancken mit dem Messer die Ader/ u. brennet am Arm mit den glüenden Eisen einen Brandfleck/ darauf er frisch gekochte Milch/ mit einem Kraut/ welches allda wächset/ trüpffen lässet. Grau Püntern einen Eyd/ daß sie dem Hause Oesterreich wider sie nicht dienen wolten/ hieltens aber nicht. Drauf wurden die Mein-Eydige geschlagen/ und wie man sie begraben/ haben sie ihre Arme aus den Gräbern/ und ihre zwey Finger/ zu Bezeugung des Mein - Eyds in die Höhe gereckt. M. Joh. Stiefler/ in Geistl. Historien-Schatz/ c. 11. pag. 479. XXXVII. Eine Müllerin schwur einen Eyd zu Einsdorf/ sie hätte sich mit dem Müller nicht verlobt/ legete die hand/ wie beym Schweren der Weiber gebräuchlich/ auf die Brust/ und sprach den Eyd nach. In vier Wochen wurde sie hernach kranck/ und lag lange darnieder/ und konte man ihr die rechte Hand nicht von der Brust wegbringen/ starb also endlich/ und ward mit der Hand auf der Brust begraben. Bütner, in Epitom. Histor. fol. 406. Matthaeus Hammer, in viridar. Histor. pag. 298. XXXVIII. Die Völcker/ welche an der eusersten Spitzen/ gegen Sudẽ in Africaso das Vorhaupt der guten Hoffnung benahmet wird/ wohnẽ/ sehr grob/ bestialisch und wild sind/ Kaffer/ oder Hottentotten von den Holländern genennet werden/ haben einen wunderlichen Gebrauch/ daß/ wenn ein Mann oder Weib gestorben und begraben wird/ alle Freunde biß in den dritten Grad/ und wenn es auch schon nur ein Kind von einen viertel-Jahr wäre/ ihrer alten Gewohnheit nach/ ihnen den kleinen Finger an der lincken Hand abhauen/ und mit ins Grab zum Todten werffen. Wenn aber der Verstorbene viel Vieh gehabt hat / und etliche Freunde nach sich verlässet: So müssen dieselben/ die solches Vieh erben/ als eine Schwester von der andern/ eine Tochter von der Mutter/ eine Mutter von der Großmutter/ von jeden kleinen Finger ein Glied ablösen lassen / ehe sie das Vieh ohne Vermachen/ zu sich nehmen dürffen. Denn der Krancke vermag auf seinem Todt-Bette nicht das geringste wegschencken/ als denen allein / die es als rechtmäßige Erben haben sollen. Aber sie sehen nicht gern/ daß jemand stirbet/ darum lassen sie/ sobald einer kranck wird/ den Wund-Artzt holen/ welcher gantz kein Werckzeug/ noch einige Salbe bey sich führet/ als nur ein scharffes zweyschneidiges Messerlein/ und ein langes Eisen/ daß voran ein Knöpgen hat. Dieser lässet den Krancken mit dem Messer die Ader/ u. breñet am Arm mit den glüenden Eisen einen Brandfleck/ darauf er frisch gekochte Milch/ mit einem Kraut/ welches allda wächset/ trüpffen lässet. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0985" n="979"/> Grau Püntern einen Eyd/ daß sie dem Hause Oesterreich wider sie nicht dienen wolten/ hieltens aber nicht. Drauf wurden die Mein-Eydige geschlagen/ und wie man sie begraben/ haben sie ihre Arme aus den Gräbern/ und ihre zwey Finger/ zu Bezeugung des Mein - Eyds in die Höhe gereckt.</p> <p>M. Joh. Stiefler/ in Geistl. Historien-Schatz/ c. 11. pag. 479.</p> <p>XXXVII. Eine Müllerin schwur einen Eyd zu Einsdorf/ sie hätte sich mit dem Müller nicht verlobt/ legete die hand/ wie beym Schweren der Weiber gebräuchlich/ auf die Brust/ und sprach den Eyd nach. In vier Wochen wurde sie hernach kranck/ und lag lange darnieder/ und konte man ihr die rechte Hand nicht von der Brust wegbringen/ starb also endlich/ und ward mit der Hand auf der Brust begraben.</p> <p>Bütner, in Epitom. Histor. fol. 406. Matthaeus Hammer, in viridar. Histor. pag. 298.</p> <p>XXXVIII. Die Völcker/ welche an der eusersten Spitzen/ gegen Sudẽ in Africaso das Vorhaupt der guten Hoffnung benahmet wird/ wohnẽ/ sehr grob/ bestialisch und wild sind/ Kaffer/ oder Hottentotten von den Holländern genennet werden/ haben einen wunderlichen Gebrauch/ daß/ wenn ein Mann oder Weib gestorben und begraben wird/ alle Freunde biß in den dritten Grad/ und wenn es auch schon nur ein Kind von einen viertel-Jahr wäre/ ihrer alten Gewohnheit nach/ ihnen den kleinen Finger an der lincken Hand abhauen/ und mit ins Grab zum Todten werffen. Wenn aber der Verstorbene viel Vieh gehabt hat / und etliche Freunde nach sich verlässet: So müssen dieselben/ die solches Vieh erben/ als eine Schwester von der andern/ eine Tochter von der Mutter/ eine Mutter von der Großmutter/ von jeden kleinen Finger ein Glied ablösen lassen / ehe sie das Vieh ohne Vermachen/ zu sich nehmen dürffen. Denn der Krancke vermag auf seinem Todt-Bette nicht das geringste wegschencken/ als denen allein / die es als rechtmäßige Erben haben sollen. Aber sie sehen nicht gern/ daß jemand stirbet/ darum lassen sie/ sobald einer kranck wird/ den Wund-Artzt holen/ welcher gantz kein Werckzeug/ noch einige Salbe bey sich führet/ als nur ein scharffes zweyschneidiges Messerlein/ und ein langes Eisen/ daß voran ein Knöpgen hat. Dieser lässet den Krancken mit dem Messer die Ader/ u. breñet am Arm mit den glüenden Eisen einen Brandfleck/ darauf er frisch gekochte Milch/ mit einem Kraut/ welches allda wächset/ trüpffen lässet. </p> </div> </body> </text> </TEI> [979/0985]
Grau Püntern einen Eyd/ daß sie dem Hause Oesterreich wider sie nicht dienen wolten/ hieltens aber nicht. Drauf wurden die Mein-Eydige geschlagen/ und wie man sie begraben/ haben sie ihre Arme aus den Gräbern/ und ihre zwey Finger/ zu Bezeugung des Mein - Eyds in die Höhe gereckt.
M. Joh. Stiefler/ in Geistl. Historien-Schatz/ c. 11. pag. 479.
XXXVII. Eine Müllerin schwur einen Eyd zu Einsdorf/ sie hätte sich mit dem Müller nicht verlobt/ legete die hand/ wie beym Schweren der Weiber gebräuchlich/ auf die Brust/ und sprach den Eyd nach. In vier Wochen wurde sie hernach kranck/ und lag lange darnieder/ und konte man ihr die rechte Hand nicht von der Brust wegbringen/ starb also endlich/ und ward mit der Hand auf der Brust begraben.
Bütner, in Epitom. Histor. fol. 406. Matthaeus Hammer, in viridar. Histor. pag. 298.
XXXVIII. Die Völcker/ welche an der eusersten Spitzen/ gegen Sudẽ in Africaso das Vorhaupt der guten Hoffnung benahmet wird/ wohnẽ/ sehr grob/ bestialisch und wild sind/ Kaffer/ oder Hottentotten von den Holländern genennet werden/ haben einen wunderlichen Gebrauch/ daß/ wenn ein Mann oder Weib gestorben und begraben wird/ alle Freunde biß in den dritten Grad/ und wenn es auch schon nur ein Kind von einen viertel-Jahr wäre/ ihrer alten Gewohnheit nach/ ihnen den kleinen Finger an der lincken Hand abhauen/ und mit ins Grab zum Todten werffen. Wenn aber der Verstorbene viel Vieh gehabt hat / und etliche Freunde nach sich verlässet: So müssen dieselben/ die solches Vieh erben/ als eine Schwester von der andern/ eine Tochter von der Mutter/ eine Mutter von der Großmutter/ von jeden kleinen Finger ein Glied ablösen lassen / ehe sie das Vieh ohne Vermachen/ zu sich nehmen dürffen. Denn der Krancke vermag auf seinem Todt-Bette nicht das geringste wegschencken/ als denen allein / die es als rechtmäßige Erben haben sollen. Aber sie sehen nicht gern/ daß jemand stirbet/ darum lassen sie/ sobald einer kranck wird/ den Wund-Artzt holen/ welcher gantz kein Werckzeug/ noch einige Salbe bey sich führet/ als nur ein scharffes zweyschneidiges Messerlein/ und ein langes Eisen/ daß voran ein Knöpgen hat. Dieser lässet den Krancken mit dem Messer die Ader/ u. breñet am Arm mit den glüenden Eisen einen Brandfleck/ darauf er frisch gekochte Milch/ mit einem Kraut/ welches allda wächset/ trüpffen lässet.
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