Menschen/ oder einen/ der die Schwere Noth hatte / sahen/ ausspützeten/ welches in sinum spuere genennet wurde.
vid. Plautum, in Captiv. act. 3. Scen. 4. v. 18 ibi[unleserliches Material] Taubmannum, p. 231. Plin. lib. 28. Hist. Nat. c. 4. Joh. Pfeiffer, antiq. Graec. Gentil. lib. 1. c. 61. pag. 174.
IV. Anlangend die besondere Straffe mit Menschen-Speichel/ schreibet davon Hieronym9: Er habe gelesen/ daß die Juden aus Verbitterung den frommen Hur, dessen Ex od. 17. vers. 10. & 12. gedacht wird/ als er sie/ wegen der Abgöttischen Kälber Messe/ ernstlich gestrafft/ diesen Tod angethan haben/ daß sie mit ihm zu einer tieffen Gruben gelauffen/ und die gantze Gemeinde beruffen/ die alle S. V. ihren Schleim und Rotz auf ihn speien und ausschneutzen müssen/ biß er in solchen Stanck gestorben.
Franciscus Joseph. Roth/ in der 13. Paßions-Predigt/ super Matth. Stiefler/ im Geiftl. Historien-Schatz/ cap 36 pag. 2236.
V. Die Bactriani haben die Diebe an eine Seule gebunden/ zu welchen ein jeder hingehen/ und sie ins Gesichte spützen müssen/ daß sie abscheulich ausgesehen.
Alexander Sardus, de morib. & ritib. gentium, lib. 2. cap. 27. pag. 159.
VI. Ubrigens ist unter andern Grausamkeiten/ womit die Christen bey den Käysern und Tyrannen beleget worden/ auch eine mit gewesen/ daß sie ihnen die Bärthe mit Pech beschmieren/ und hernach anzünden/ drauf die Haut oben vom Kopf herab ziehen/ und also jämmerlich ums Leben bringen lassen: Maßen solches in Actis Stephani junioris, quae exant in Appendice Operum Joh. Damasceni, und bey dem Surio, tom. VII. die XXVIII. Novemb. nach der Länge zu lesen. Wie auch im Martyrolog: Romano, IV. Kalend. Septemb. von St. Hypatio und Andr. Presbyt. item bey dem Ant Gallonio, in tr. de Cruciat. Martyr. pag. 364. und D. Casp. Sagittario, eod. tr. c. 16. §. 49. pag. 181. mit mehrern zu sehen.
Menschen/ oder einen/ der die Schwere Noth hatte / sahen/ ausspützeten/ welches in sinum spuere genennet wurde.
vid. Plautum, in Captiv. act. 3. Scen. 4. v. 18 ibi[unleserliches Material] Taubmannum, p. 231. Plin. lib. 28. Hist. Nat. c. 4. Joh. Pfeiffer, antiq. Graec. Gentil. lib. 1. c. 61. pag. 174.
IV. Anlangend die besondere Straffe mit Menschen-Speichel/ schreibet davon Hieronym9: Er habe gelesen/ daß die Juden aus Verbitterung den frommen Hur, dessen Ex od. 17. vers. 10. & 12. gedacht wird/ als er sie/ wegen der Abgöttischẽ Kälber Messe/ ernstlich gestrafft/ diesen Tod angethan haben/ daß sie mit ihm zu einer tieffen Gruben gelauffen/ und die gantze Gemeinde beruffen/ die alle S. V. ihren Schleim und Rotz auf ihn speien und ausschneutzen müssen/ biß er in solchen Stanck gestorben.
Franciscus Joseph. Roth/ in der 13. Paßions-Predigt/ super Matth. Stiefler/ im Geiftl. Historien-Schatz/ cap 36 pag. 2236.
V. Die Bactriani haben die Diebe an eine Seule gebunden/ zu welchen ein jeder hingehen/ und sie ins Gesichte spützen müssen/ daß sie abscheulich ausgesehen.
Alexander Sardus, de morib. & ritib. gentium, lib. 2. cap. 27. pag. 159.
VI. Ubrigens ist unter andern Grausamkeiten/ womit die Christen bey den Käysern und Tyrannen beleget worden/ auch eine mit gewesen/ daß sie ihnen die Bärthe mit Pech beschmieren/ und hernach anzünden/ drauf die Haut oben vom Kopf herab ziehen/ und also jämmerlich ums Leben bringen lassen: Maßen solches in Actis Stephani junioris, quae exant in Appendice Operum Joh. Damasceni, und bey dem Surio, tom. VII. die XXVIII. Novemb. nach der Länge zu lesen. Wie auch im Martyrolog: Romano, IV. Kalend. Septemb. von St. Hypatio und Andr. Presbyt. item bey dem Ant Gallonio, in tr. de Cruciat. Martyr. pag. 364. und D. Casp. Sagittario, eod. tr. c. 16. §. 49. pag. 181. mit mehrern zu sehen.
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Menschen/ oder einen/ der die Schwere Noth hatte / sahen/ ausspützeten/ welches in sinum spuere genennet wurde.</p><p>vid. Plautum, in Captiv. act. 3. Scen. 4. v. 18 ibi<gapreason="illegible"/> Taubmannum, p. 231. Plin. lib. 28. Hist. Nat. c. 4. Joh. Pfeiffer, antiq. Graec. Gentil. lib. 1. c. 61. pag. 174.</p><p>IV. Anlangend die besondere Straffe mit Menschen-Speichel/ schreibet davon Hieronym9: Er habe gelesen/ daß die Juden aus Verbitterung den frommen Hur, dessen Ex od. 17. vers. 10. & 12. gedacht wird/ als er sie/ wegen der Abgöttischẽ Kälber Messe/ ernstlich gestrafft/ diesen Tod angethan haben/ daß sie mit ihm zu einer tieffen Gruben gelauffen/ und die gantze Gemeinde beruffen/ die alle S. V. ihren Schleim und Rotz auf ihn speien und ausschneutzen müssen/ biß er in solchen Stanck gestorben.</p><p>Franciscus Joseph. Roth/ in der 13. Paßions-Predigt/ super Matth. Stiefler/ im Geiftl. Historien-Schatz/ cap 36 pag. 2236.</p><p>V. Die Bactriani haben die Diebe an eine Seule gebunden/ zu welchen ein jeder hingehen/ und sie ins Gesichte spützen müssen/ daß sie abscheulich ausgesehen.</p><p>Alexander Sardus, de morib. & ritib. gentium, lib. 2. cap. 27. pag. 159.</p><p>VI. Ubrigens ist unter andern Grausamkeiten/ womit die Christen bey den Käysern und Tyrannen beleget worden/ auch eine mit gewesen/ daß sie ihnen die Bärthe mit Pech beschmieren/ und hernach anzünden/ drauf die Haut oben vom Kopf herab ziehen/ und also jämmerlich ums Leben bringen lassen: Maßen solches in Actis Stephani junioris, quae exant in Appendice Operum Joh. Damasceni, und bey dem Surio, tom. VII. die XXVIII. Novemb. nach der Länge zu lesen. Wie auch im Martyrolog: Romano, IV. Kalend. Septemb. von St. Hypatio und Andr. Presbyt. item bey dem Ant Gallonio, in tr. de Cruciat. Martyr. pag. 364. und D. Casp. Sagittario, eod. tr. c. 16. §. 49. pag. 181. mit mehrern zu sehen.</p></div><div></div></body></text></TEI>
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Menschen/ oder einen/ der die Schwere Noth hatte / sahen/ ausspützeten/ welches in sinum spuere genennet wurde.
vid. Plautum, in Captiv. act. 3. Scen. 4. v. 18 ibi_ Taubmannum, p. 231. Plin. lib. 28. Hist. Nat. c. 4. Joh. Pfeiffer, antiq. Graec. Gentil. lib. 1. c. 61. pag. 174.
IV. Anlangend die besondere Straffe mit Menschen-Speichel/ schreibet davon Hieronym9: Er habe gelesen/ daß die Juden aus Verbitterung den frommen Hur, dessen Ex od. 17. vers. 10. & 12. gedacht wird/ als er sie/ wegen der Abgöttischẽ Kälber Messe/ ernstlich gestrafft/ diesen Tod angethan haben/ daß sie mit ihm zu einer tieffen Gruben gelauffen/ und die gantze Gemeinde beruffen/ die alle S. V. ihren Schleim und Rotz auf ihn speien und ausschneutzen müssen/ biß er in solchen Stanck gestorben.
Franciscus Joseph. Roth/ in der 13. Paßions-Predigt/ super Matth. Stiefler/ im Geiftl. Historien-Schatz/ cap 36 pag. 2236.
V. Die Bactriani haben die Diebe an eine Seule gebunden/ zu welchen ein jeder hingehen/ und sie ins Gesichte spützen müssen/ daß sie abscheulich ausgesehen.
Alexander Sardus, de morib. & ritib. gentium, lib. 2. cap. 27. pag. 159.
VI. Ubrigens ist unter andern Grausamkeiten/ womit die Christen bey den Käysern und Tyrannen beleget worden/ auch eine mit gewesen/ daß sie ihnen die Bärthe mit Pech beschmieren/ und hernach anzünden/ drauf die Haut oben vom Kopf herab ziehen/ und also jämmerlich ums Leben bringen lassen: Maßen solches in Actis Stephani junioris, quae exant in Appendice Operum Joh. Damasceni, und bey dem Surio, tom. VII. die XXVIII. Novemb. nach der Länge zu lesen. Wie auch im Martyrolog: Romano, IV. Kalend. Septemb. von St. Hypatio und Andr. Presbyt. item bey dem Ant Gallonio, in tr. de Cruciat. Martyr. pag. 364. und D. Casp. Sagittario, eod. tr. c. 16. §. 49. pag. 181. mit mehrern zu sehen.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 958. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/964>, abgerufen am 24.11.2024.
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