XIX. Johannes Maria, Hertzog zu Meyland hat einem Schützen das eine Auge/ so er im Schiessen allewege zu gehalten/ aus stechen lassen/ auf daß er mit dem andern desto schärfer sehen/ und besser treffen könte.
Zeiler, Epist. 27.
XX. Das Ausstechen der Augen ist in Griechenland gar gemein gewesen/ sonderlich aber hat man dadurch diejenige untüchtig gemachet/ vor welchen man sich gefürchet/ daß sie mit der Zeit den Regenten des Landes so zu reden die Schue austreten/ und an deren Stelle sich eindringeu möchten.
Zonaras, tom. 3. Egnat. lib. 2.
XXI. König Peter in Ungarn ist auf der Jagd gefangen/ und ihn die Augen Anno 1047. ausgestochen worden.
Ex Spangeberg, & Herman. Contract. Gottfrid/ in der Histor. Chronic. p. 514.
XXII. Anno 1366. hat ein Edelmann in Königrech Böhmen/ Zahora genant/ den Gottesdienst verachtet/ die Kirche seinen Unterthanen verbotten/ und sie nicht auf den Kirchhoff/ sondern in den Wald begraben lassen. Als der Pfarrer ihn hierauf angeredet/ hat Zahora ihn ins Gefängnis geworffen. Da nun der Pfarrer / auf Vorbitte/ loß kommen/ ziehet er gen Praga/ und verklaget Zahoram bey dem Official, auf die Citation stellet er sich kranck/ verspricht in sinen Antwort Schreiben/ sein Leben zu bessern/ und den Pfarrer wieder anzunehmen. Da dieser nach Haus kommet/ läst er ihm beyde Augen ausstechen/ hingegen hat Kayser Carl der IV. dem Zahorae zu Prage für allen Volck beide Augen wieder ausstechen lassen/ der drauf am dritten Tag gestorben. Henr. Roch in der Böhmischen Chronic. p. 9. Zeiler, Epist. 27. alwo dieser letztere hinzu thut/ daß der Edelmann viel Geld erlegen wollen/ nur daß er die Augen behalten möchte/ der Kayser aber hat das Geld nicht annehmen wollen/ sondern die Execution vor sich gehen lassen/ sagende: es könte kein Mensch dem andern sein Gesichte bezahlen.
XXIII. In der Insul un Königreich Ormus, in den Orientalischen Indien/ ist der Landes-Gebrauch/ daß der jenige/ so zum König erwehlet/ so bald allen seinen Brüdern/ und denen/ welche ihm/ dem König/ am nehesten ver-
XIX. Johannes Maria, Hertzog zu Meyland hat einem Schützen das eine Auge/ so er im Schiessen allewege zu gehalten/ aus stechen lassen/ auf daß er mit dem andern desto schärfer sehen/ und besser treffen könte.
Zeiler, Epist. 27.
XX. Das Ausstechen der Augen ist in Griechenland gar gemein gewesen/ sonderlich aber hat man dadurch diejenige untüchtig gemachet/ vor welchen man sich gefürchet/ daß sie mit der Zeit den Regenten des Landes so zu reden die Schue austreten/ und an deren Stelle sich eindringeu möchten.
Zonaras, tom. 3. Egnat. lib. 2.
XXI. König Peter in Ungarn ist auf der Jagd gefangen/ und ihn die Augen Anno 1047. ausgestochen worden.
Ex Spangeberg, & Herman. Contract. Gottfrid/ in der Histor. Chronic. p. 514.
XXII. Anno 1366. hat ein Edelmann in Königrech Böhmen/ Zahora genant/ den Gottesdienst verachtet/ die Kirche seinen Unterthanen verbotten/ und sie nicht auf den Kirchhoff/ sondern in den Wald begraben lassen. Als der Pfarrer ihn hierauf angeredet/ hat Zahora ihn ins Gefängnis geworffen. Da nun der Pfarrer / auf Vorbitte/ loß kommen/ ziehet er gen Praga/ und verklaget Zahoram bey dem Official, auf die Citation stellet er sich kranck/ verspricht in sinen Antwort Schreiben/ sein Leben zu bessern/ und den Pfarrer wieder anzunehmen. Da dieser nach Haus kommet/ läst er ihm beyde Augen ausstechen/ hingegen hat Kayser Carl der IV. dem Zahorae zu Prage für allen Volck beide Augen wieder ausstechen lassen/ der drauf am dritten Tag gestorben. Henr. Roch in der Böhmischen Chronic. p. 9. Zeiler, Epist. 27. alwo dieser letztere hinzu thut/ daß der Edelmann viel Geld erlegen wollen/ nur daß er die Augen behalten möchte/ der Kayser aber hat das Geld nicht annehmen wollen/ sondern die Execution vor sich gehen lassen/ sagende: es könte kein Mensch dem andern sein Gesichte bezahlen.
XXIII. In der Insul un Königreich Ormus, in den Orientalischen Indien/ ist der Landes-Gebrauch/ daß der jenige/ so zum König erwehlet/ so bald allen seinen Brüdern/ und denen/ welche ihm/ dem König/ am nehesten ver-
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Augen ausgestochen worden pag. 450. 454. 457. 462. 485. 496. 501. 508. 514. 560. 562. 570. 608. 651. 816. anführet.</p><p>XIX. Johannes Maria, Hertzog zu Meyland hat einem Schützen das eine Auge/ so er im Schiessen allewege zu gehalten/ aus stechen lassen/ auf daß er mit dem andern desto schärfer sehen/ und besser treffen könte.</p><p>Zeiler, Epist. 27.</p><p>XX. Das Ausstechen der Augen ist in Griechenland gar gemein gewesen/ sonderlich aber hat man dadurch diejenige untüchtig gemachet/ vor welchen man sich gefürchet/ daß sie mit der Zeit den Regenten des Landes so zu reden die Schue austreten/ und an deren Stelle sich eindringeu möchten.</p><p>Zonaras, tom. 3. Egnat. lib. 2.</p><p>XXI. König Peter in Ungarn ist auf der Jagd gefangen/ und ihn die Augen Anno 1047. ausgestochen worden.</p><p>Ex Spangeberg, & Herman. Contract. Gottfrid/ in der Histor. Chronic. p. 514.</p><p>XXII. Anno 1366. hat ein Edelmann in Königrech Böhmen/ Zahora genant/ den Gottesdienst verachtet/ die Kirche seinen Unterthanen verbotten/ und sie nicht auf den Kirchhoff/ sondern in den Wald begraben lassen. Als der Pfarrer ihn hierauf angeredet/ hat Zahora ihn ins Gefängnis geworffen. Da nun der Pfarrer / auf Vorbitte/ loß kommen/ ziehet er gen Praga/ und verklaget Zahoram bey dem Official, auf die Citation stellet er sich kranck/ verspricht in sinen Antwort Schreiben/ sein Leben zu bessern/ und den Pfarrer wieder anzunehmen. Da dieser nach Haus kommet/ läst er ihm beyde Augen ausstechen/ hingegen hat Kayser Carl der IV. dem Zahorae zu Prage für allen Volck beide Augen wieder ausstechen lassen/ der drauf am dritten Tag gestorben. Henr. Roch in der Böhmischen Chronic. p. 9. Zeiler, Epist. 27. alwo dieser letztere hinzu thut/ daß der Edelmann viel Geld erlegen wollen/ nur daß er die Augen behalten möchte/ der Kayser aber hat das Geld nicht annehmen wollen/ sondern die Execution vor sich gehen lassen/ sagende: es könte kein Mensch dem andern sein Gesichte bezahlen.</p><p>XXIII. In der Insul un Königreich Ormus, in den Orientalischen Indien/ ist der Landes-Gebrauch/ daß der jenige/ so zum König erwehlet/ so bald allen seinen Brüdern/ und denen/ welche ihm/ dem König/ am nehesten ver-
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Augen ausgestochen worden pag. 450. 454. 457. 462. 485. 496. 501. 508. 514. 560. 562. 570. 608. 651. 816. anführet.
XIX. Johannes Maria, Hertzog zu Meyland hat einem Schützen das eine Auge/ so er im Schiessen allewege zu gehalten/ aus stechen lassen/ auf daß er mit dem andern desto schärfer sehen/ und besser treffen könte.
Zeiler, Epist. 27.
XX. Das Ausstechen der Augen ist in Griechenland gar gemein gewesen/ sonderlich aber hat man dadurch diejenige untüchtig gemachet/ vor welchen man sich gefürchet/ daß sie mit der Zeit den Regenten des Landes so zu reden die Schue austreten/ und an deren Stelle sich eindringeu möchten.
Zonaras, tom. 3. Egnat. lib. 2.
XXI. König Peter in Ungarn ist auf der Jagd gefangen/ und ihn die Augen Anno 1047. ausgestochen worden.
Ex Spangeberg, & Herman. Contract. Gottfrid/ in der Histor. Chronic. p. 514.
XXII. Anno 1366. hat ein Edelmann in Königrech Böhmen/ Zahora genant/ den Gottesdienst verachtet/ die Kirche seinen Unterthanen verbotten/ und sie nicht auf den Kirchhoff/ sondern in den Wald begraben lassen. Als der Pfarrer ihn hierauf angeredet/ hat Zahora ihn ins Gefängnis geworffen. Da nun der Pfarrer / auf Vorbitte/ loß kommen/ ziehet er gen Praga/ und verklaget Zahoram bey dem Official, auf die Citation stellet er sich kranck/ verspricht in sinen Antwort Schreiben/ sein Leben zu bessern/ und den Pfarrer wieder anzunehmen. Da dieser nach Haus kommet/ läst er ihm beyde Augen ausstechen/ hingegen hat Kayser Carl der IV. dem Zahorae zu Prage für allen Volck beide Augen wieder ausstechen lassen/ der drauf am dritten Tag gestorben. Henr. Roch in der Böhmischen Chronic. p. 9. Zeiler, Epist. 27. alwo dieser letztere hinzu thut/ daß der Edelmann viel Geld erlegen wollen/ nur daß er die Augen behalten möchte/ der Kayser aber hat das Geld nicht annehmen wollen/ sondern die Execution vor sich gehen lassen/ sagende: es könte kein Mensch dem andern sein Gesichte bezahlen.
XXIII. In der Insul un Königreich Ormus, in den Orientalischen Indien/ ist der Landes-Gebrauch/ daß der jenige/ so zum König erwehlet/ so bald allen seinen Brüdern/ und denen/ welche ihm/ dem König/ am nehesten ver-
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 922. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/928>, abgerufen am 25.11.2024.
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