Scheffel gemacht/ 100. Thal. Straffe zuerkant/ und noch darzu aus dem Rath gestossen worden.
XXXVII. Unter solche Zahl gehören auch die Korn-Juden/ welche die Früchte/ als Weitzen/ Korn/ Gersten/ Hafer/ Erbsen/ Rübe-Saamen und dergleichen herunter schlagen/ daß sie solche wohlfeil einkauffen/ hernach überteuer wieder loß werden können/ oder die alles vorweg kauffen/ daß andere arme Bürger und Tagelöhner nichts kriegen können. Diese wurden bey den Römern Dardanarii genennet/ entweder von einen grossen und beschrienen Zauberer Dardano, welcher die Früchte auf den Felde durch Hagel wetter oder Ungeziefer verdarb/ daß sie theuer werden musten/ Plin. lib. 30. c. 1. Euseb. lib. 2. praepar Evangel. Dan. Clasen, ad art. 113. const. crim. pag. 450. oder/ wie andere wollen/ von den Dardanis, incolis Maesiae. L. 4. C. de Metallar. oder von einen verlogenen u. betrügerischen Volck/ eben des Nahmens in Phrygia, welche anderen Leuthen die Früchte guten Theils vom Felde weg in ihre Scheuren/ oder auf ihre Böden zaubern und bannen konten: Ja wenn sie iemandten Frucht verkaufften und zumaßen / dieselbe durch Hülffe des Teuffels meistentheils wiederholeten. Bisciol. horar, subcis. tom. 2. lib. 4. c. 16. Meminit etiam illorum Ulpian. in L. 6. ff. de extraord. crim. & Paulus in L. 57. ff. de poenis. Turneb. lib. 9. Advers. c. 17. Hering, de molend. in mantissa 3. n. 41. & seqq. Ferner die viele Staub oder Dreßpen unter die Früchte lassen/ und dieselbe nicht rein fegen / bey den Verkauf die Leute damit zubetriegen. Item die Bauren/ welche die Früchte vorher netzen/ wenn sie solche zu Marckt bringen/ oder ihren Zins-Herren liefern wollen.
XXXVIII. Dergleichen Poen haben zugewarten die Materialisten/ Kramer und Höcken / welche Specereyen/ Gewürtze oder andere Kaufmanschafft fälschen/ und die vor gerecht gebraucht ausgeben/ qui [ut loquitur Jacob. de Bellovisu, pract. crim. c. 8. n. 6. pag. m. 66.] in mercatura addunt aliquid inutile, ut calcem in vino, pulverem vel arenam in blado, & gomam, seu aliquid tale in cera, & camanrates species tenendo in loco humido, gingiberem, piperem, crocum &c. L. lege Cornel. in pr. ff. de extraord. crim. Drum auch Carpzov. d. q. 93. n. 8. ein Urthel setzet/ daß einem Kramer/ der Sandel unter Safran/ item/ unter zwey biß drithalbe Thaler Ingber vor einen Groschen alt gebackene geriebene Semmel/ u. unter 2. Thl. Pfeffer vor 3. Pfennige [paris] genommen u. vermenget / und solch Gewürtze in
Scheffel gemacht/ 100. Thal. Straffe zuerkant/ und noch darzu aus dem Rath gestossen worden.
XXXVII. Unter solche Zahl gehören auch die Korn-Juden/ welche die Früchte/ als Weitzen/ Korn/ Gersten/ Hafer/ Erbsen/ Rübe-Saamen und dergleichen herunter schlagen/ daß sie solche wohlfeil einkauffen/ hernach überteuer wieder loß werden können/ oder die alles vorweg kauffen/ daß andere arme Bürger und Tagelöhner nichts kriegen können. Diese wurden bey den Römern Dardanarii genennet/ entweder von einen grossen und beschrienen Zauberer Dardano, welcher die Früchte auf den Felde durch Hagel wetter oder Ungeziefer verdarb/ daß sie theuer werden musten/ Plin. lib. 30. c. 1. Euseb. lib. 2. praepar Evangel. Dan. Clasen, ad art. 113. const. crim. pag. 450. oder/ wie andere wollen/ von den Dardanis, incolis Maesiae. L. 4. C. de Metallar. oder von einen verlogenen u. betrügerischen Volck/ eben des Nahmens in Phrygia, welche anderen Leuthen die Früchte guten Theils vom Felde weg in ihre Scheuren/ oder auf ihre Böden zaubern und bannen konten: Ja wenn sie iemandten Frucht verkaufften und zumaßen / dieselbe durch Hülffe des Teuffels meistentheils wiederholeten. Bisciol. horar, subcis. tom. 2. lib. 4. c. 16. Meminit etiam illorum Ulpian. in L. 6. ff. de extraord. crim. & Paulus in L. 57. ff. de poenis. Turneb. lib. 9. Advers. c. 17. Hering, de molend. in mantissa 3. n. 41. & seqq. Ferner die viele Staub oder Dreßpen unter die Früchte lassen/ und dieselbe nicht rein fegen / bey den Verkauf die Leute damit zubetriegen. Item die Bauren/ welche die Früchte vorher netzen/ wenn sie solche zu Marckt bringen/ oder ihren Zins-Herren liefern wollen.
XXXVIII. Dergleichen Poën haben zugewarten die Materialisten/ Kramer und Höcken / welche Specereyen/ Gewürtze oder andere Kaufmanschafft fälschen/ und die vor gerecht gebraucht ausgeben/ qui [ut loquitur Jacob. de Bellovisu, pract. crim. c. 8. n. 6. pag. m. 66.] in mercatura addunt aliquid inutile, ut calcem in vino, pulverem vel arenam in blado, & gomam, seu aliquid tale in cera, & camanrates species tenendo in loco humido, gingiberem, piperem, crocum &c. L. lege Cornel. in pr. ff. de extraord. crim. Drum auch Carpzov. d. q. 93. n. 8. ein Urthel setzet/ daß einem Kramer/ der Sandel unter Safran/ item/ unter zwey biß drithalbe Thaler Ingber vor einen Groschen alt gebackene geriebene Semmel/ u. unter 2. Thl. Pfeffer vor 3. Pfennige [paris] genommen u. vermenget / und solch Gewürtze in
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Scheffel gemacht/ 100. Thal. Straffe zuerkant/ und noch darzu aus dem Rath gestossen worden.</p><p>XXXVII. Unter solche Zahl gehören auch die Korn-Juden/ welche die Früchte/ als Weitzen/ Korn/ Gersten/ Hafer/ Erbsen/ Rübe-Saamen und dergleichen herunter schlagen/ daß sie solche wohlfeil einkauffen/ hernach überteuer wieder loß werden können/ oder die alles vorweg kauffen/ daß andere arme Bürger und Tagelöhner nichts kriegen können. Diese wurden bey den Römern Dardanarii genennet/ entweder von einen grossen und beschrienen Zauberer Dardano, welcher die Früchte auf den Felde durch Hagel wetter oder Ungeziefer verdarb/ daß sie theuer werden musten/ Plin. lib. 30. c. 1. Euseb. lib. 2. praepar Evangel. Dan. Clasen, ad art. 113. const. crim. pag. 450. oder/ wie andere wollen/ von den Dardanis, incolis Maesiae. L. 4. C. de Metallar. oder von einen verlogenen u. betrügerischen Volck/ eben des Nahmens in Phrygia, welche anderen Leuthen die Früchte guten Theils vom Felde weg in ihre Scheuren/ oder auf ihre Böden zaubern und bannen konten: Ja wenn sie iemandten Frucht verkaufften und zumaßen / dieselbe durch Hülffe des Teuffels meistentheils wiederholeten. Bisciol. horar, subcis. tom. 2. lib. 4. c. 16. Meminit etiam illorum Ulpian. in L. 6. ff. de extraord. crim. & Paulus in L. 57. ff. de poenis. Turneb. lib. 9. Advers. c. 17. Hering, de molend. in mantissa 3. n. 41. & seqq. Ferner die viele Staub oder Dreßpen unter die Früchte lassen/ und dieselbe nicht rein fegen / bey den Verkauf die Leute damit zubetriegen. Item die Bauren/ welche die Früchte vorher netzen/ wenn sie solche zu Marckt bringen/ oder ihren Zins-Herren liefern wollen.</p><p>XXXVIII. Dergleichen Poën haben zugewarten die Materialisten/ Kramer und Höcken / welche Specereyen/ Gewürtze oder andere Kaufmanschafft fälschen/ und die vor gerecht gebraucht ausgeben/ qui [ut loquitur Jacob. de Bellovisu, pract. crim. c. 8. n. 6. pag. m. 66.] in mercatura addunt aliquid inutile, ut calcem in vino, pulverem vel arenam in blado, & gomam, seu aliquid tale in cera, & camanrates species tenendo in loco humido, gingiberem, piperem, crocum &c. L. lege Cornel. in pr. ff. de extraord. crim. Drum auch Carpzov. d. q. 93. n. 8. ein Urthel setzet/ daß einem Kramer/ der Sandel unter Safran/ item/ unter zwey biß drithalbe Thaler Ingber vor einen Groschen alt gebackene geriebene Semmel/ u. unter 2. Thl. Pfeffer vor 3. Pfennige [paris] genommen u. vermenget / und solch Gewürtze in
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Scheffel gemacht/ 100. Thal. Straffe zuerkant/ und noch darzu aus dem Rath gestossen worden.
XXXVII. Unter solche Zahl gehören auch die Korn-Juden/ welche die Früchte/ als Weitzen/ Korn/ Gersten/ Hafer/ Erbsen/ Rübe-Saamen und dergleichen herunter schlagen/ daß sie solche wohlfeil einkauffen/ hernach überteuer wieder loß werden können/ oder die alles vorweg kauffen/ daß andere arme Bürger und Tagelöhner nichts kriegen können. Diese wurden bey den Römern Dardanarii genennet/ entweder von einen grossen und beschrienen Zauberer Dardano, welcher die Früchte auf den Felde durch Hagel wetter oder Ungeziefer verdarb/ daß sie theuer werden musten/ Plin. lib. 30. c. 1. Euseb. lib. 2. praepar Evangel. Dan. Clasen, ad art. 113. const. crim. pag. 450. oder/ wie andere wollen/ von den Dardanis, incolis Maesiae. L. 4. C. de Metallar. oder von einen verlogenen u. betrügerischen Volck/ eben des Nahmens in Phrygia, welche anderen Leuthen die Früchte guten Theils vom Felde weg in ihre Scheuren/ oder auf ihre Böden zaubern und bannen konten: Ja wenn sie iemandten Frucht verkaufften und zumaßen / dieselbe durch Hülffe des Teuffels meistentheils wiederholeten. Bisciol. horar, subcis. tom. 2. lib. 4. c. 16. Meminit etiam illorum Ulpian. in L. 6. ff. de extraord. crim. & Paulus in L. 57. ff. de poenis. Turneb. lib. 9. Advers. c. 17. Hering, de molend. in mantissa 3. n. 41. & seqq. Ferner die viele Staub oder Dreßpen unter die Früchte lassen/ und dieselbe nicht rein fegen / bey den Verkauf die Leute damit zubetriegen. Item die Bauren/ welche die Früchte vorher netzen/ wenn sie solche zu Marckt bringen/ oder ihren Zins-Herren liefern wollen.
XXXVIII. Dergleichen Poën haben zugewarten die Materialisten/ Kramer und Höcken / welche Specereyen/ Gewürtze oder andere Kaufmanschafft fälschen/ und die vor gerecht gebraucht ausgeben/ qui [ut loquitur Jacob. de Bellovisu, pract. crim. c. 8. n. 6. pag. m. 66.] in mercatura addunt aliquid inutile, ut calcem in vino, pulverem vel arenam in blado, & gomam, seu aliquid tale in cera, & camanrates species tenendo in loco humido, gingiberem, piperem, crocum &c. L. lege Cornel. in pr. ff. de extraord. crim. Drum auch Carpzov. d. q. 93. n. 8. ein Urthel setzet/ daß einem Kramer/ der Sandel unter Safran/ item/ unter zwey biß drithalbe Thaler Ingber vor einen Groschen alt gebackene geriebene Semmel/ u. unter 2. Thl. Pfeffer vor 3. Pfennige [paris] genommen u. vermenget / und solch Gewürtze in
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 891. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/897>, abgerufen am 22.11.2024.
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