V. Wie zu Rom der Ehebruch und Hurerey/ bey Regierung Käysers Augusti und Tiberii, sehr überhand nehmen wolte/ so daß beydes Hohe Standes- und Adeliche Personen/ als auch Unedle sich öffentlich auf das Huren Leben begaben/ nur zu dem Ende/ daß sie ungestrafft Unzucht treiben möchten/ auch viele deshalber von ihren Männern lieffen/ weil man keiner gemeinen Dirnen nichts thun durffte / denn die Alten meineten dieselben wären gestrafft genung mit ihrer eignen Schande; Hat Käyser Tiberius ein Gebot ausgehen lassen/ daß keine/ deren Altväter oder Vater/ oder Ehemann von der Ritterschafft gewest/ in ein Hur-Hanß gehen/ und deswegen/ wie gebräuchlich/ öffentlich sich angeben solte / bey Straffe des Lebens/ oder auch/ nach Befindung/ der Landes-Verweisung.
Tacit. Annal. lib. 2. c. 85.
VI. Alexander Magnus hatte einen Bedienten mit Nahmen Harpalus, welchen er zum Rentmeister über das gantze Land und Stadt Babylon gemacht/ der meynete / Alexander würde aus Indien nicht wieder zurück kommen/ griff derowegen tapffer in des Herrn Geld/ verthat viel tausend Ducaten/ trieb allerley Muth willen / Uberfluß/ Ehebruch mit der Babylonier Weibern/ war damit nicht vergnüget / ließ ihm noch Huren aus Griechenland bringen/ wolte keine Fische essen/ sie wären den im rothen Meer bey Arabia gefangen/ nicht anders/ als ob er selber König wäre. Da er aber verstanden/ daß Alexander wieder gen Susa kommen/ und wuste/ wie es etlichen Landvoigten/ so übel geambtet und gehauset/ ergangen / trauete er dem Wetter nicht/ stahl drauf noch 5000. Talenta Silbers [ein Talent thut 600. Cronen] und flohedamit in die Stadt Athen. Olympias, Alexandri Mutter / und Antipater der Stadthalter schrieben den Atheniensern/ man solte Harpalum überlieffern. Demosthenes, ein vornehmer Redner wiederrieth solches/ und erhielt Harpalum eine Zeitland in der Stadt/ dadurch die zu Athen in grosse Ungenade kahmen. Da nun Harpalus den Ernst sahe/ trauete er nicht mehr / sondern entwich von Athen/ kahm in die Insul Creta/ und ward daselbst ümgebracht. Demosthenes, weil er überzeuget/ daß er etliche güldenen Geschirr und 3000. Cronen von ihm bekommen/ und ihm deshalber die Zunge geliehen / ward er mit etlichen seiner Gesellen des Landes verwiesen.
VII. Nachdem Pompejus das Königreich Syriam zu einer Römischen Pro-
V. Wie zu Rom der Ehebruch und Hurerey/ bey Regierung Käysers Augusti und Tiberii, sehr überhand nehmen wolte/ so daß beydes Hohe Standes- und Adeliche Personen/ als auch Unedle sich öffentlich auf das Huren Leben begaben/ nur zu dem Ende/ daß sie ungestrafft Unzucht treiben möchten/ auch viele deshalber von ihren Männern lieffen/ weil man keiner gemeinen Dirnen nichts thun durffte / denn die Alten meineten dieselben wären gestrafft genung mit ihrer eignen Schande; Hat Käyser Tiberius ein Gebot ausgehen lassen/ daß keine/ deren Altväter oder Vater/ oder Ehemann von der Ritterschafft gewest/ in ein Hur-Hanß gehen/ und deswegen/ wie gebräuchlich/ öffentlich sich angeben solte / bey Straffe des Lebens/ oder auch/ nach Befindung/ der Landes-Verweisung.
Tacit. Annal. lib. 2. c. 85.
VI. Alexander Magnus hatte einen Bedienten mit Nahmen Harpalus, welchen er zum Rentmeister über das gantze Land und Stadt Babylon gemacht/ der meynete / Alexander würde aus Indien nicht wieder zurück kommen/ griff derowegen tapffer in des Herrn Geld/ verthat viel tausend Ducaten/ trieb allerley Muth willen / Uberfluß/ Ehebruch mit der Babylonier Weibern/ war damit nicht vergnüget / ließ ihm noch Huren aus Griechenland bringen/ wolte keine Fische essen/ sie wären den im rothen Meer bey Arabia gefangen/ nicht anders/ als ob er selber König wäre. Da er aber verstanden/ daß Alexander wieder gen Susa kommen/ und wuste/ wie es etlichen Landvoigten/ so übel geambtet und gehauset/ ergangen / trauete er dem Wetter nicht/ stahl drauf noch 5000. Talenta Silbers [ein Talent thut 600. Cronen] und flohedamit in die Stadt Athen. Olympias, Alexandri Mutter / und Antipater der Stadthalter schrieben den Atheniensern/ man solte Harpalum überlieffern. Demosthenes, ein vornehmer Redner wiederrieth solches/ und erhielt Harpalum eine Zeitland in der Stadt/ dadurch die zu Athen in grosse Ungenade kahmen. Da nun Harpalus den Ernst sahe/ trauete er nicht mehr / sondern entwich von Athen/ kahm in die Insul Creta/ und ward daselbst ümgebracht. Demosthenes, weil er überzeuget/ daß er etliche güldenen Geschirr und 3000. Cronen von ihm bekom̃en/ und ihm deshalber die Zunge geliehen / ward er mit etlichen seiner Gesellen des Landes verwiesen.
VII. Nachdem Pompejus das Königreich Syriam zu einer Römischen Pro-
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0856"n="846"/><p>V. Wie zu Rom der Ehebruch und Hurerey/ bey Regierung Käysers Augusti und Tiberii, sehr überhand nehmen wolte/ so daß beydes Hohe Standes- und Adeliche Personen/ als auch Unedle sich öffentlich auf das Huren Leben begaben/ nur zu dem Ende/ daß sie ungestrafft Unzucht treiben möchten/ auch viele deshalber von ihren Männern lieffen/ weil man keiner gemeinen Dirnen nichts thun durffte / denn die Alten meineten dieselben wären gestrafft genung mit ihrer eignen Schande; Hat Käyser Tiberius ein Gebot ausgehen lassen/ daß keine/ deren Altväter oder Vater/ oder Ehemann von der Ritterschafft gewest/ in ein Hur-Hanß gehen/ und deswegen/ wie gebräuchlich/ öffentlich sich angeben solte / bey Straffe des Lebens/ oder auch/ nach Befindung/ der Landes-Verweisung.</p><p>Tacit. Annal. lib. 2. c. 85.</p><p>VI. Alexander Magnus hatte einen Bedienten mit Nahmen Harpalus, welchen er zum Rentmeister über das gantze Land und Stadt Babylon gemacht/ der meynete / Alexander würde aus Indien nicht wieder zurück kommen/ griff derowegen tapffer in des Herrn Geld/ verthat viel tausend Ducaten/ trieb allerley Muth willen / Uberfluß/ Ehebruch mit der Babylonier Weibern/ war damit nicht vergnüget / ließ ihm noch Huren aus Griechenland bringen/ wolte keine Fische essen/ sie wären den im rothen Meer bey Arabia gefangen/ nicht anders/ als ob er selber König wäre. Da er aber verstanden/ daß Alexander wieder gen Susa kommen/ und wuste/ wie es etlichen Landvoigten/ so übel geambtet und gehauset/ ergangen / trauete er dem Wetter nicht/ stahl drauf noch 5000. Talenta Silbers [ein Talent thut 600. Cronen] und flohedamit in die Stadt Athen. Olympias, Alexandri Mutter / und Antipater der Stadthalter schrieben den Atheniensern/ man solte Harpalum überlieffern. Demosthenes, ein vornehmer Redner wiederrieth solches/ und erhielt Harpalum eine Zeitland in der Stadt/ dadurch die zu Athen in grosse Ungenade kahmen. Da nun Harpalus den Ernst sahe/ trauete er nicht mehr / sondern entwich von Athen/ kahm in die Insul Creta/ und ward daselbst ümgebracht. Demosthenes, weil er überzeuget/ daß er etliche güldenen Geschirr und 3000. Cronen von ihm bekom̃en/ und ihm deshalber die Zunge geliehen / ward er mit etlichen seiner Gesellen des Landes verwiesen.</p><p>VII. Nachdem Pompejus das Königreich Syriam zu einer Römischen Pro-
</p></div></body></text></TEI>
[846/0856]
V. Wie zu Rom der Ehebruch und Hurerey/ bey Regierung Käysers Augusti und Tiberii, sehr überhand nehmen wolte/ so daß beydes Hohe Standes- und Adeliche Personen/ als auch Unedle sich öffentlich auf das Huren Leben begaben/ nur zu dem Ende/ daß sie ungestrafft Unzucht treiben möchten/ auch viele deshalber von ihren Männern lieffen/ weil man keiner gemeinen Dirnen nichts thun durffte / denn die Alten meineten dieselben wären gestrafft genung mit ihrer eignen Schande; Hat Käyser Tiberius ein Gebot ausgehen lassen/ daß keine/ deren Altväter oder Vater/ oder Ehemann von der Ritterschafft gewest/ in ein Hur-Hanß gehen/ und deswegen/ wie gebräuchlich/ öffentlich sich angeben solte / bey Straffe des Lebens/ oder auch/ nach Befindung/ der Landes-Verweisung.
Tacit. Annal. lib. 2. c. 85.
VI. Alexander Magnus hatte einen Bedienten mit Nahmen Harpalus, welchen er zum Rentmeister über das gantze Land und Stadt Babylon gemacht/ der meynete / Alexander würde aus Indien nicht wieder zurück kommen/ griff derowegen tapffer in des Herrn Geld/ verthat viel tausend Ducaten/ trieb allerley Muth willen / Uberfluß/ Ehebruch mit der Babylonier Weibern/ war damit nicht vergnüget / ließ ihm noch Huren aus Griechenland bringen/ wolte keine Fische essen/ sie wären den im rothen Meer bey Arabia gefangen/ nicht anders/ als ob er selber König wäre. Da er aber verstanden/ daß Alexander wieder gen Susa kommen/ und wuste/ wie es etlichen Landvoigten/ so übel geambtet und gehauset/ ergangen / trauete er dem Wetter nicht/ stahl drauf noch 5000. Talenta Silbers [ein Talent thut 600. Cronen] und flohedamit in die Stadt Athen. Olympias, Alexandri Mutter / und Antipater der Stadthalter schrieben den Atheniensern/ man solte Harpalum überlieffern. Demosthenes, ein vornehmer Redner wiederrieth solches/ und erhielt Harpalum eine Zeitland in der Stadt/ dadurch die zu Athen in grosse Ungenade kahmen. Da nun Harpalus den Ernst sahe/ trauete er nicht mehr / sondern entwich von Athen/ kahm in die Insul Creta/ und ward daselbst ümgebracht. Demosthenes, weil er überzeuget/ daß er etliche güldenen Geschirr und 3000. Cronen von ihm bekom̃en/ und ihm deshalber die Zunge geliehen / ward er mit etlichen seiner Gesellen des Landes verwiesen.
VII. Nachdem Pompejus das Königreich Syriam zu einer Römischen Pro-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 846. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/856>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.