Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

Bild:
<< vorherige Seite

erat ignota, eum sedere jubebat. Ille vero, ambitionem suam male dissimulans, atqui, inquit, clementissime Imperator, caput mihi dolet, non pedes.

Henel. in Otio Uratislav. c. 52. pag. 449.

XVII. Zu Amsterdam tragen die Wahrenträger uud Schleiffer/ so die Wahren zur Wage bringen/ damit sie erkentlich/ ihre eigne Nahmen und Mützen oder Hüte / daß sie von den Kaufleuten um so viel besser können erkant und unterschieden werden. Etliche tragen rothe/ andere grüne Hüte/ andere zotlichte bunte Mützen / da allerhand Farben durch einander dran gesprengt sind.

Philipp von Zesen/ in Beschreibung Amsterdams/ pag. 234.

XVIII. König Henricus IV. in Franckreich ritte einsmahls mit seinen Comitat durch die Stadt Pariß/ da lief ihn ein Hutmacher an/ thät einen Fußfall/ und bath um ein Allmosen. Der König fragte ihn/ ob er sich nicht von seinen Handwerg nehren könte? Er antwortete: nein/ wäre auch kein ärmer Tropf als er/ hätte zwar eine gantze Kammer voll Hüte/ welche aber/ weil sie nicht mehr nach der Mode wären/ niemand begehrte/ noch auch ihm abkauffen wolte. Der König befahl ihm einen herzubringen. Als dieses geschahe/ wurf der König seinen Hut hin / und setzte den/ so ihm der Hutmacher gebracht/ auf/ sagende: Dieses ist Allmosen genung/ und ritte sort. Wen nun in Franckreich Manier ist/ daß/ wie sich der König träget/ oder kleidet/ seine Grandes und Diener es nachmachen / also geschahe es auch/ daß noch demselben Tag der Huthmacher alle seine altväterische Hüthe verkauste/ zu Gelde kahm/ und wieder neue nach der Mode machen konte.

Curiosus Aletophilus, in tract. Polit. Histor. de moribus, ritibus ac Ceremoniis in aulis Regum & c. usit atis cap. 10. §. 53. pag. 83.

Dieser König pflegte auch zu sagen: Gute Wort im Munde/ und den Hut in der Hand / rostet nichts/ und nutzet Leut und Land!

Zinegref in Apophtegm. ex Aubignaeo.

XIX. Pabst Sinibaldus de Flisco, ein Geneuser hat am ersten verordnet/ daß die Cardinäle breite rothe Hüte tragen solten.

Gotfrid, in der Hist. Chron. p. 585.

XX. Zu Avignon müssen die Jüden gelbe Hüte/ die Weibes-Personen aber gelbe Binden um den Kopf tragen.

erat ignota, eum sedere jubebat. Ille verò, ambitionem suam malè dissimulans, atqui, inquit, clementissime Imperator, caput mihi dolet, non pedes.

Henel. in Otio Uratislav. c. 52. pag. 449.

XVII. Zu Amsterdam tragen die Wahrenträger uud Schleiffer/ so die Wahren zur Wage bringen/ damit sie erkentlich/ ihre eigne Nahmen und Mützen oder Hüte / daß sie von den Kaufleuten um so viel besser können erkant und unterschieden werden. Etliche tragen rothe/ andere grüne Hüte/ andere zotlichte bunte Mützen / da allerhand Farben durch einander dran gesprengt sind.

Philipp von Zesen/ in Beschreibung Amsterdams/ pag. 234.

XVIII. König Henricus IV. in Franckreich ritte einsmahls mit seinen Comitat durch die Stadt Pariß/ da lief ihn ein Hutmacher an/ thät einen Fußfall/ und bath um ein Allmosen. Der König fragte ihn/ ob er sich nicht von seinen Handwerg nehren könte? Er antwortete: nein/ wäre auch kein ärmer Tropf als er/ hätte zwar eine gantze Kammer voll Hüte/ welche aber/ weil sie nicht mehr nach der Mode wären/ niemand begehrte/ noch auch ihm abkauffen wolte. Der König befahl ihm einen herzubringen. Als dieses geschahe/ wurf der König seinen Hut hin / und setzte den/ so ihm der Hutmacher gebracht/ auf/ sagende: Dieses ist Allmosen genung/ und ritte sort. Wen nun in Franckreich Manier ist/ daß/ wie sich der König träget/ oder kleidet/ seine Grandes und Diener es nachmachen / also geschahe es auch/ daß noch demselben Tag der Huthmacher alle seine altväterische Hüthe verkauste/ zu Gelde kahm/ und wieder neue nach der Mode machen konte.

Curiosus Aletophilus, in tract. Polit. Histor. de moribus, ritibus ac Ceremoniis in aulis Regum & c. usit atis cap. 10. §. 53. pag. 83.

Dieser König pflegte auch zu sagen: Gute Wort im Munde/ und den Hut in der Hand / rostet nichts/ und nutzet Leut und Land!

Zinegref in Apophtegm. ex Aubignaeo.

XIX. Pabst Sinibaldus de Flisco, ein Geneuser hat am ersten verordnet/ daß die Cardinäle breite rothe Hüte tragen solten.

Gotfrid, in der Hist. Chron. p. 585.

XX. Zu Avignon müssen die Jüden gelbe Hüte/ die Weibes-Personen aber gelbe Binden um den Kopf tragen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0818" n="812"/>
erat ignota, eum sedere jubebat. Ille verò, ambitionem                      suam malè dissimulans, atqui, inquit, clementissime Imperator, caput mihi dolet,                      non pedes.</p>
        <p>Henel. in Otio Uratislav. c. 52. pag. 449.</p>
        <p>XVII. Zu Amsterdam tragen die Wahrenträger uud Schleiffer/ so die Wahren zur                      Wage bringen/ damit sie erkentlich/ ihre eigne Nahmen und Mützen oder Hüte /                      daß sie von den Kaufleuten um so viel besser können erkant und unterschieden                      werden. Etliche tragen rothe/ andere grüne Hüte/ andere zotlichte bunte Mützen                     / da allerhand Farben durch einander dran gesprengt sind.</p>
        <p>Philipp von Zesen/ in Beschreibung Amsterdams/ pag. 234.</p>
        <p>XVIII. König Henricus IV. in Franckreich ritte einsmahls mit seinen Comitat durch                      die Stadt Pariß/ da lief ihn ein Hutmacher an/ thät einen Fußfall/ und bath                      um ein Allmosen. Der König fragte ihn/ ob er sich nicht von seinen Handwerg                      nehren könte? Er antwortete: nein/ wäre auch kein ärmer Tropf als er/ hätte                      zwar eine gantze Kammer voll Hüte/ welche aber/ weil sie nicht mehr nach der                      Mode wären/ niemand begehrte/ noch auch ihm abkauffen wolte. Der König befahl                      ihm einen herzubringen. Als dieses geschahe/ wurf der König seinen Hut hin /                      und setzte den/ so ihm der Hutmacher gebracht/ auf/ sagende: Dieses ist                      Allmosen genung/ und ritte sort. Wen nun in Franckreich Manier ist/ daß/ wie                      sich der König träget/ oder kleidet/ seine Grandes und Diener es nachmachen /                      also geschahe es auch/ daß noch demselben Tag der Huthmacher alle seine                      altväterische Hüthe verkauste/ zu Gelde kahm/ und wieder neue nach der Mode                      machen konte.</p>
        <p>Curiosus Aletophilus, in tract. Polit. Histor. de moribus, ritibus ac Ceremoniis                      in aulis Regum &amp; c. usit atis cap. 10. §. 53. pag. 83.</p>
        <p>Dieser König pflegte auch zu sagen: Gute Wort im Munde/ und den Hut in der Hand                     / rostet nichts/ und nutzet Leut und Land!</p>
        <p>Zinegref in Apophtegm. ex Aubignaeo.</p>
        <p>XIX. Pabst Sinibaldus de Flisco, ein Geneuser hat am ersten verordnet/ daß die                      Cardinäle breite rothe Hüte tragen solten.</p>
        <p>Gotfrid, in der Hist. Chron. p. 585.</p>
        <p>XX. Zu Avignon müssen die Jüden gelbe Hüte/ die Weibes-Personen aber gelbe                      Binden um den Kopf tragen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[812/0818] erat ignota, eum sedere jubebat. Ille verò, ambitionem suam malè dissimulans, atqui, inquit, clementissime Imperator, caput mihi dolet, non pedes. Henel. in Otio Uratislav. c. 52. pag. 449. XVII. Zu Amsterdam tragen die Wahrenträger uud Schleiffer/ so die Wahren zur Wage bringen/ damit sie erkentlich/ ihre eigne Nahmen und Mützen oder Hüte / daß sie von den Kaufleuten um so viel besser können erkant und unterschieden werden. Etliche tragen rothe/ andere grüne Hüte/ andere zotlichte bunte Mützen / da allerhand Farben durch einander dran gesprengt sind. Philipp von Zesen/ in Beschreibung Amsterdams/ pag. 234. XVIII. König Henricus IV. in Franckreich ritte einsmahls mit seinen Comitat durch die Stadt Pariß/ da lief ihn ein Hutmacher an/ thät einen Fußfall/ und bath um ein Allmosen. Der König fragte ihn/ ob er sich nicht von seinen Handwerg nehren könte? Er antwortete: nein/ wäre auch kein ärmer Tropf als er/ hätte zwar eine gantze Kammer voll Hüte/ welche aber/ weil sie nicht mehr nach der Mode wären/ niemand begehrte/ noch auch ihm abkauffen wolte. Der König befahl ihm einen herzubringen. Als dieses geschahe/ wurf der König seinen Hut hin / und setzte den/ so ihm der Hutmacher gebracht/ auf/ sagende: Dieses ist Allmosen genung/ und ritte sort. Wen nun in Franckreich Manier ist/ daß/ wie sich der König träget/ oder kleidet/ seine Grandes und Diener es nachmachen / also geschahe es auch/ daß noch demselben Tag der Huthmacher alle seine altväterische Hüthe verkauste/ zu Gelde kahm/ und wieder neue nach der Mode machen konte. Curiosus Aletophilus, in tract. Polit. Histor. de moribus, ritibus ac Ceremoniis in aulis Regum & c. usit atis cap. 10. §. 53. pag. 83. Dieser König pflegte auch zu sagen: Gute Wort im Munde/ und den Hut in der Hand / rostet nichts/ und nutzet Leut und Land! Zinegref in Apophtegm. ex Aubignaeo. XIX. Pabst Sinibaldus de Flisco, ein Geneuser hat am ersten verordnet/ daß die Cardinäle breite rothe Hüte tragen solten. Gotfrid, in der Hist. Chron. p. 585. XX. Zu Avignon müssen die Jüden gelbe Hüte/ die Weibes-Personen aber gelbe Binden um den Kopf tragen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/818
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 812. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/818>, abgerufen am 16.07.2024.