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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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erat ignota, eum sedere jubebat. Ille vero, ambitionem suam male dissimulans, atqui, inquit, clementissime Imperator, caput mihi dolet, non pedes.

Henel. in Otio Uratislav. c. 52. pag. 449.

XVII. Zu Amsterdam tragen die Wahrenträger uud Schleiffer/ so die Wahren zur Wage bringen/ damit sie erkentlich/ ihre eigne Nahmen und Mützen oder Hüte / daß sie von den Kaufleuten um so viel besser können erkant und unterschieden werden. Etliche tragen rothe/ andere grüne Hüte/ andere zotlichte bunte Mützen / da allerhand Farben durch einander dran gesprengt sind.

Philipp von Zesen/ in Beschreibung Amsterdams/ pag. 234.

XVIII. König Henricus IV. in Franckreich ritte einsmahls mit seinen Comitat durch die Stadt Pariß/ da lief ihn ein Hutmacher an/ thät einen Fußfall/ und bath um ein Allmosen. Der König fragte ihn/ ob er sich nicht von seinen Handwerg nehren könte? Er antwortete: nein/ wäre auch kein ärmer Tropf als er/ hätte zwar eine gantze Kammer voll Hüte/ welche aber/ weil sie nicht mehr nach der Mode wären/ niemand begehrte/ noch auch ihm abkauffen wolte. Der König befahl ihm einen herzubringen. Als dieses geschahe/ wurf der König seinen Hut hin / und setzte den/ so ihm der Hutmacher gebracht/ auf/ sagende: Dieses ist Allmosen genung/ und ritte sort. Wen nun in Franckreich Manier ist/ daß/ wie sich der König träget/ oder kleidet/ seine Grandes und Diener es nachmachen / also geschahe es auch/ daß noch demselben Tag der Huthmacher alle seine altväterische Hüthe verkauste/ zu Gelde kahm/ und wieder neue nach der Mode machen konte.

Curiosus Aletophilus, in tract. Polit. Histor. de moribus, ritibus ac Ceremoniis in aulis Regum & c. usit atis cap. 10. §. 53. pag. 83.

Dieser König pflegte auch zu sagen: Gute Wort im Munde/ und den Hut in der Hand / rostet nichts/ und nutzet Leut und Land!

Zinegref in Apophtegm. ex Aubignaeo.

XIX. Pabst Sinibaldus de Flisco, ein Geneuser hat am ersten verordnet/ daß die Cardinäle breite rothe Hüte tragen solten.

Gotfrid, in der Hist. Chron. p. 585.

XX. Zu Avignon müssen die Jüden gelbe Hüte/ die Weibes-Personen aber gelbe Binden um den Kopf tragen.

erat ignota, eum sedere jubebat. Ille verò, ambitionem suam malè dissimulans, atqui, inquit, clementissime Imperator, caput mihi dolet, non pedes.

Henel. in Otio Uratislav. c. 52. pag. 449.

XVII. Zu Amsterdam tragen die Wahrenträger uud Schleiffer/ so die Wahren zur Wage bringen/ damit sie erkentlich/ ihre eigne Nahmen und Mützen oder Hüte / daß sie von den Kaufleuten um so viel besser können erkant und unterschieden werden. Etliche tragen rothe/ andere grüne Hüte/ andere zotlichte bunte Mützen / da allerhand Farben durch einander dran gesprengt sind.

Philipp von Zesen/ in Beschreibung Amsterdams/ pag. 234.

XVIII. König Henricus IV. in Franckreich ritte einsmahls mit seinen Comitat durch die Stadt Pariß/ da lief ihn ein Hutmacher an/ thät einen Fußfall/ und bath um ein Allmosen. Der König fragte ihn/ ob er sich nicht von seinen Handwerg nehren könte? Er antwortete: nein/ wäre auch kein ärmer Tropf als er/ hätte zwar eine gantze Kammer voll Hüte/ welche aber/ weil sie nicht mehr nach der Mode wären/ niemand begehrte/ noch auch ihm abkauffen wolte. Der König befahl ihm einen herzubringen. Als dieses geschahe/ wurf der König seinen Hut hin / und setzte den/ so ihm der Hutmacher gebracht/ auf/ sagende: Dieses ist Allmosen genung/ und ritte sort. Wen nun in Franckreich Manier ist/ daß/ wie sich der König träget/ oder kleidet/ seine Grandes und Diener es nachmachen / also geschahe es auch/ daß noch demselben Tag der Huthmacher alle seine altväterische Hüthe verkauste/ zu Gelde kahm/ und wieder neue nach der Mode machen konte.

Curiosus Aletophilus, in tract. Polit. Histor. de moribus, ritibus ac Ceremoniis in aulis Regum & c. usit atis cap. 10. §. 53. pag. 83.

Dieser König pflegte auch zu sagen: Gute Wort im Munde/ und den Hut in der Hand / rostet nichts/ und nutzet Leut und Land!

Zinegref in Apophtegm. ex Aubignaeo.

XIX. Pabst Sinibaldus de Flisco, ein Geneuser hat am ersten verordnet/ daß die Cardinäle breite rothe Hüte tragen solten.

Gotfrid, in der Hist. Chron. p. 585.

XX. Zu Avignon müssen die Jüden gelbe Hüte/ die Weibes-Personen aber gelbe Binden um den Kopf tragen.

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[812/0818] erat ignota, eum sedere jubebat. Ille verò, ambitionem suam malè dissimulans, atqui, inquit, clementissime Imperator, caput mihi dolet, non pedes. Henel. in Otio Uratislav. c. 52. pag. 449. XVII. Zu Amsterdam tragen die Wahrenträger uud Schleiffer/ so die Wahren zur Wage bringen/ damit sie erkentlich/ ihre eigne Nahmen und Mützen oder Hüte / daß sie von den Kaufleuten um so viel besser können erkant und unterschieden werden. Etliche tragen rothe/ andere grüne Hüte/ andere zotlichte bunte Mützen / da allerhand Farben durch einander dran gesprengt sind. Philipp von Zesen/ in Beschreibung Amsterdams/ pag. 234. XVIII. König Henricus IV. in Franckreich ritte einsmahls mit seinen Comitat durch die Stadt Pariß/ da lief ihn ein Hutmacher an/ thät einen Fußfall/ und bath um ein Allmosen. Der König fragte ihn/ ob er sich nicht von seinen Handwerg nehren könte? Er antwortete: nein/ wäre auch kein ärmer Tropf als er/ hätte zwar eine gantze Kammer voll Hüte/ welche aber/ weil sie nicht mehr nach der Mode wären/ niemand begehrte/ noch auch ihm abkauffen wolte. Der König befahl ihm einen herzubringen. Als dieses geschahe/ wurf der König seinen Hut hin / und setzte den/ so ihm der Hutmacher gebracht/ auf/ sagende: Dieses ist Allmosen genung/ und ritte sort. Wen nun in Franckreich Manier ist/ daß/ wie sich der König träget/ oder kleidet/ seine Grandes und Diener es nachmachen / also geschahe es auch/ daß noch demselben Tag der Huthmacher alle seine altväterische Hüthe verkauste/ zu Gelde kahm/ und wieder neue nach der Mode machen konte. Curiosus Aletophilus, in tract. Polit. Histor. de moribus, ritibus ac Ceremoniis in aulis Regum & c. usit atis cap. 10. §. 53. pag. 83. Dieser König pflegte auch zu sagen: Gute Wort im Munde/ und den Hut in der Hand / rostet nichts/ und nutzet Leut und Land! Zinegref in Apophtegm. ex Aubignaeo. XIX. Pabst Sinibaldus de Flisco, ein Geneuser hat am ersten verordnet/ daß die Cardinäle breite rothe Hüte tragen solten. Gotfrid, in der Hist. Chron. p. 585. XX. Zu Avignon müssen die Jüden gelbe Hüte/ die Weibes-Personen aber gelbe Binden um den Kopf tragen.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 812. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/818>, abgerufen am 22.11.2024.