Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.Denen/ so dahin geschickt werden / bestellet man etliche Mohren/ die ihrer hüten müssen/ biß sie daselbst/ im Elende ihren Geist aufgeben. Zum Zeichen der Gefangenschafft tragen vornehme Personen selbigen Landes vorn üm den Arm einen eisernen Ring an einen kleinen Kettlein/ ungefähr einer Ehlen lang/ wie die Ketten sind daran man pfleget die Hunde zu legen. Erasm. Francismi, im Neu-polirten Geschicht-Kunst-u. Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 7. pag. 379. CAPUT XXV. DE DETRUSIONE IN MONASTERIUM. I. DEr geistlichen Herren/ sonderlich bey den Catholicken/ die mit den Peinlichen Gerichten belehnet sind/ Sorge und Absehen ist gemeiniglich dahin gerichtet / daß diejenige/ so was verbrechen auf alle mügliche Arth und Weise zur Erkäntnis und Bereuung ihrer Sünden/ auch Besserung des Lebens gebracht werden mögen/ drüm sie gar selten einen vom Leben zum Tode bringen/ sondern vielmehr / in Ansehung obiger Ursachen/ in die Clöster verstossen/ oder in ewigen Gefängnissen behalten lassen/ der guten Hoffnung lebende/ es werde ein solcher Mensch durch Langwierigkeit der Zeit überwunden/ in sich schlagen/ und was er gethan/ bedauren/ erkennen und bereuen. Petr. Greg. Tholosan. lib. 31. Syntagm. Jur. univ. c. 32. II. Denn es sind die Clöster ohne dem einsahme Oerther/ von aller Weltlichen Conversation und Hindernis an Betrachtung GOttes und seines Worts abgesondert. c. luminoso 18. Q. 2. In Ansehung dessen sie auch vor Alters vor den Städten gebauet worden/ damit die Geistliche Personen/ so drinn verhanden/ keine Uppigkeit der Denen/ so dahin geschickt werden / bestellet man etliche Mohren/ die ihrer hüten müssen/ biß sie daselbst/ im Elende ihren Geist aufgeben. Zum Zeichen der Gefangenschafft tragen vornehme Personen selbigen Landes vorn üm den Arm einen eisernen Ring an einen kleinen Kettlein/ ungefähr einer Ehlen lang/ wie die Ketten sind daran man pfleget die Hunde zu legen. Erasm. Francismi, im Neu-polirten Geschicht-Kunst-u. Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 7. pag. 379. CAPUT XXV. DE DETRUSIONE IN MONASTERIUM. I. DEr geistlichen Herren/ sonderlich bey den Catholicken/ die mit den Peinlichen Gerichten belehnet sind/ Sorge und Absehen ist gemeiniglich dahin gerichtet / daß diejenige/ so was verbrechẽ auf alle mügliche Arth und Weise zur Erkäntnis und Bereuung ihrer Sünden/ auch Besserung des Lebens gebracht werden mögen/ drüm sie gar selten einen vom Leben zum Tode bringen/ sondern vielmehr / in Ansehung obiger Ursachen/ in die Clöster verstossen/ oder in ewigen Gefängnissen behalten lassen/ der guten Hoffnung lebende/ es werde ein solcher Mensch durch Langwierigkeit der Zeit überwunden/ in sich schlagen/ und was er gethan/ bedauren/ erkennen und bereuen. Petr. Greg. Tholosan. lib. 31. Syntagm. Jur. univ. c. 32. II. Denn es sind die Clöster ohne dem einsahme Oerther/ von aller Weltlichen Conversation und Hindernis an Betrachtung GOttes und seines Worts abgesondert. c. luminoso 18. Q. 2. In Ansehung dessen sie auch vor Alters vor den Städten gebauet worden/ damit die Geistliche Personen/ so drinn verhanden/ keine Uppigkeit der <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0791" n="785"/> Denen/ so dahin geschickt werden / bestellet man etliche Mohren/ die ihrer hüten müssen/ biß sie daselbst/ im Elende ihren Geist aufgeben. Zum Zeichen der Gefangenschafft tragen vornehme Personen selbigen Landes vorn üm den Arm einen eisernen Ring an einen kleinen Kettlein/ ungefähr einer Ehlen lang/ wie die Ketten sind daran man pfleget die Hunde zu legen.</p> <p>Erasm. Francismi, im Neu-polirten Geschicht-Kunst-u. Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 7. pag. 379.</p> </div> <div> <head>CAPUT XXV.</head> <argument> <p>DE DETRUSIONE IN MONASTERIUM.</p> </argument> <p>I.</p> <p>DEr geistlichen Herren/ sonderlich bey den Catholicken/ die mit den Peinlichen Gerichten belehnet sind/ Sorge und Absehen ist gemeiniglich dahin gerichtet / daß diejenige/ so was verbrechẽ auf alle mügliche Arth und Weise zur Erkäntnis und Bereuung ihrer Sünden/ auch Besserung des Lebens gebracht werden mögen/ drüm sie gar selten einen vom Leben zum Tode bringen/ sondern vielmehr / in Ansehung obiger Ursachen/ in die Clöster verstossen/ oder in ewigen Gefängnissen behalten lassen/ der guten Hoffnung lebende/ es werde ein solcher Mensch durch Langwierigkeit der Zeit überwunden/ in sich schlagen/ und was er gethan/ bedauren/ erkennen und bereuen.</p> <p>Petr. Greg. Tholosan. lib. 31. Syntagm. Jur. univ. c. 32.</p> <p>II. Denn es sind die Clöster ohne dem einsahme Oerther/ von aller Weltlichen Conversation und Hindernis an Betrachtung GOttes und seines Worts abgesondert.</p> <p>c. luminoso 18. Q. 2.</p> <p>In Ansehung dessen sie auch vor Alters vor den Städten gebauet worden/ damit die Geistliche Personen/ so drinn verhanden/ keine Uppigkeit der </p> </div> </body> </text> </TEI> [785/0791]
Denen/ so dahin geschickt werden / bestellet man etliche Mohren/ die ihrer hüten müssen/ biß sie daselbst/ im Elende ihren Geist aufgeben. Zum Zeichen der Gefangenschafft tragen vornehme Personen selbigen Landes vorn üm den Arm einen eisernen Ring an einen kleinen Kettlein/ ungefähr einer Ehlen lang/ wie die Ketten sind daran man pfleget die Hunde zu legen.
Erasm. Francismi, im Neu-polirten Geschicht-Kunst-u. Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 7. pag. 379.
CAPUT XXV. DE DETRUSIONE IN MONASTERIUM.
I.
DEr geistlichen Herren/ sonderlich bey den Catholicken/ die mit den Peinlichen Gerichten belehnet sind/ Sorge und Absehen ist gemeiniglich dahin gerichtet / daß diejenige/ so was verbrechẽ auf alle mügliche Arth und Weise zur Erkäntnis und Bereuung ihrer Sünden/ auch Besserung des Lebens gebracht werden mögen/ drüm sie gar selten einen vom Leben zum Tode bringen/ sondern vielmehr / in Ansehung obiger Ursachen/ in die Clöster verstossen/ oder in ewigen Gefängnissen behalten lassen/ der guten Hoffnung lebende/ es werde ein solcher Mensch durch Langwierigkeit der Zeit überwunden/ in sich schlagen/ und was er gethan/ bedauren/ erkennen und bereuen.
Petr. Greg. Tholosan. lib. 31. Syntagm. Jur. univ. c. 32.
II. Denn es sind die Clöster ohne dem einsahme Oerther/ von aller Weltlichen Conversation und Hindernis an Betrachtung GOttes und seines Worts abgesondert.
c. luminoso 18. Q. 2.
In Ansehung dessen sie auch vor Alters vor den Städten gebauet worden/ damit die Geistliche Personen/ so drinn verhanden/ keine Uppigkeit der
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