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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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bleiben/ solte er gleich Hungers sterben. Denn gienge er vor geschehener Bezahlung aus dem Kreiß weg/ so ließe der König ihm alsobald tödten.

Ludwig von Barthima, lib. 5. seienr Schiff-Farthen/ cap. 9.

XVI. In den Insul Ceylon ist gebräuchlich/ daß der Beambte/ wenn und wo er einen antrifft/ der Geld-Straffe schuldig ist/ durch seine bey sich habende Diener auf der Stelle anhalten und nieder knien/ ihm auch einen schweren Stein auf die Achsel legen/ und nicht eher von dannen lässet/ biß er die Straffe erleget/ solte er gleich viele Tage und Wochen da im Regen und andern Ungewitter sitzen bleiben/ denn er darf bey Lebens-Straffe nicht von der Stelle weiche/ und wenn er einige Tage mit der Abstattung verzögert/ werden ihm immer mehr Steine aufgebürdet/ daß er endlich gar davon erdrückt werden möchte.

Robert. Knox, in der Ceilandifchen Reise-Beschreibung/ lib. 3. c. 9. pag. 220.

CAPVT XXIII.

DE EXILIO, OSTRACISMO ET PETALISMO.

I.

Poena Exilii ist die allerälteste nnd erste/ womit von GOtt selbsten unsere Groß-Eltern Adam und Eva/ nachdem sie im Paradies von dem verbothenen Baum gegessen/ und deßhalber durch den Engel ausgetrieben/ als Frembdlinge das Erdreich bauen müssen/ beleget worden/ an welchen Orth der Lust und Freude sie und ihre Nachfolger nicht wieder kommen sind.

Genes. c. 3. Cap. Adam de poenis, dist. 1. c. in cap. 50. dist. Petr. Gregor. Tholosan lib. 31. Syntagm. Jur. Univ. c. 6. n. 1.

Drum auch wir Menschen noch Frembdlinge/ und unser Leben eine Wallsarth und Pilgramschafft genennet wird,

Genes 23. Psalm. 38. Hierm. c. 3. ad Hebr. c. 11. & Petr. 2. 2. ad Corinth. c. 5.

bleiben/ solte er gleich Hungers sterben. Denn gienge er vor geschehener Bezahlung aus dem Kreiß weg/ so ließe der König ihm alsobald tödten.

Ludwig von Barthima, lib. 5. seienr Schiff-Farthen/ cap. 9.

XVI. In den Insul Ceylon ist gebräuchlich/ daß der Beambte/ wenn und wo er einen antrifft/ der Geld-Straffe schuldig ist/ durch seine bey sich habende Diener auf der Stelle anhalten und nieder knien/ ihm auch einen schweren Stein auf die Achsel legen/ und nicht eher von dannen lässet/ biß er die Straffe erleget/ solte er gleich viele Tage und Wochen da im Regen und andern Ungewitter sitzen bleiben/ denn er darf bey Lebens-Straffe nicht von der Stelle weiche/ und wenn er einige Tage mit der Abstattung verzögert/ werden ihm immer mehr Steine aufgebürdet/ daß er endlich gar davon erdrückt werden möchte.

Robert. Knox, in der Ceilandifchen Reise-Beschreibung/ lib. 3. c. 9. pag. 220.

CAPVT XXIII.

DE EXILIO, OSTRACISMO ET PETALISMO.

I.

Poena Exilii ist die allerälteste nnd erste/ womit von GOtt selbsten unsere Groß-Eltern Adam und Eva/ nachdem sie im Paradies von dem verbothenen Baum gegessen/ und deßhalber durch den Engel ausgetrieben/ als Frembdlinge das Erdreich bauen müssen/ beleget worden/ an welchen Orth der Lust und Freude sie und ihre Nachfolger nicht wieder kommen sind.

Genes. c. 3. Cap. Adam de poenis, dist. 1. c. in cap. 50. dist. Petr. Gregor. Tholosan lib. 31. Syntagm. Jur. Univ. c. 6. n. 1.

Drum auch wir Menschen noch Frembdlinge/ und unser Leben eine Wallsarth und Pilgramschafft genennet wird,

Genes 23. Psalm. 38. Hierm. c. 3. ad Hebr. c. 11. & Petr. 2. 2. ad Corinth. c. 5.

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[762/0778] bleiben/ solte er gleich Hungers sterben. Denn gienge er vor geschehener Bezahlung aus dem Kreiß weg/ so ließe der König ihm alsobald tödten. Ludwig von Barthima, lib. 5. seienr Schiff-Farthen/ cap. 9. XVI. In den Insul Ceylon ist gebräuchlich/ daß der Beambte/ wenn und wo er einen antrifft/ der Geld-Straffe schuldig ist/ durch seine bey sich habende Diener auf der Stelle anhalten und nieder knien/ ihm auch einen schweren Stein auf die Achsel legen/ und nicht eher von dannen lässet/ biß er die Straffe erleget/ solte er gleich viele Tage und Wochen da im Regen und andern Ungewitter sitzen bleiben/ denn er darf bey Lebens-Straffe nicht von der Stelle weiche/ und wenn er einige Tage mit der Abstattung verzögert/ werden ihm immer mehr Steine aufgebürdet/ daß er endlich gar davon erdrückt werden möchte. Robert. Knox, in der Ceilandifchen Reise-Beschreibung/ lib. 3. c. 9. pag. 220. CAPVT XXIII. DE EXILIO, OSTRACISMO ET PETALISMO. I. Poena Exilii ist die allerälteste nnd erste/ womit von GOtt selbsten unsere Groß-Eltern Adam und Eva/ nachdem sie im Paradies von dem verbothenen Baum gegessen/ und deßhalber durch den Engel ausgetrieben/ als Frembdlinge das Erdreich bauen müssen/ beleget worden/ an welchen Orth der Lust und Freude sie und ihre Nachfolger nicht wieder kommen sind. Genes. c. 3. Cap. Adam de poenis, dist. 1. c. in cap. 50. dist. Petr. Gregor. Tholosan lib. 31. Syntagm. Jur. Univ. c. 6. n. 1. Drum auch wir Menschen noch Frembdlinge/ und unser Leben eine Wallsarth und Pilgramschafft genennet wird, Genes 23. Psalm. 38. Hierm. c. 3. ad Hebr. c. 11. & Petr. 2. 2. ad Corinth. c. 5.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 762. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/778>, abgerufen am 22.11.2024.