Leben bessern/ und fromm werden/ biß sie aus Rath und Ein willigung der Patronen und Provisoren, und auf Anhalten der Freunde und Verwandten wieder heraus gelassen/ und auf freyen Fuß gestellet werden.
XXI. Herr Hertzog Ernst zu Sachsen - Gotha/ höchst - seligsten Andenckens/ hat gleichfals vorgehabt/ ein solch Land - Zucht - Hauß auf dem Schloß Wachsenburg anzurichten/ ist aber aus gewissen Ursachen nachblieben.
Vid. Gothaische Landes - Ordnung/ part. 1. c. 7. tit. 3. Dither in contin. thes. pract. Besold. v. Zucht - Hauß/ pag. 671. Dn. Cancel. larius Fritsch/ de Jure Hospital. pag. 38.
XXII. Nun ist wohl wahr/ daß an denselben Orthen/ wo dergleichen Zucht-Werck - und Spinn - Häuser sind/ man wenig Bettler auf den Gassen siehet/ fehlet auch nicht an fleißigen und willigen Ehehalten/ Tagelöhnern und Gesinde/ aus Furcht in dieselbe gebracht zu werden.
Zorer, part. 2. q. 18. n. 4090.
Denn es sind gute Exercitia vor böse Buben/ wie Bornitius,' dict. tract. 2. c. 5. pag. 74. sie nennet/ welcher daselbst auch eine artige Begebniß erzehlet / nemlich es hätte ein junger liederlicher Bursch von Münster nach Rostock reisen wollen/ üm allda etwas freyer zu leben. Wie er aber im Hinwege zu Brehmen anlanget/ säufft er sich im Wirths - Hauße/ seiner bösen Gewohnheit nach / stech voll/ daß er von seinen Sinnen nichts weiß/ da läst ihn seiner nahen Bluts - Verwanthen einer/ unvermerckt durch gewisse Kerls schlaffend in das Zucht - Hauß tragen/ wie er nun früh erwacht/ verwundert er sich/ wo er doch in aller Weld sey. Als er aber die andern Bursche tapffer arbeiten/ und die schwäre Raspinus - Sägen weidlich ziehen siehet/ welche ihn zuruffen/ mit zumachen/ hat er sich endlich drein ergeben/ und gantzer neun Jahr darinnen bleiben müßen/ in welcher Zeit er anfangs mit Hunger/ und hernach mit Schlägen gezwungen/ bendig gemacht worden/ sein Leben geändert/ und also wieder loß kommen.
XXIII. Denn wenn sie nichts capitales verbrochen/ werden sie endlich/ wenn sie sich gebessert und gut thun/ auf Anhalten ihrer Befreundte/ wieder draus dimittiret.
Dither, in contin. thes. pract. Besold. p. 672. Lather, de censu lib. 3. c. 19. n. 71.
Leben bessern/ und fromm werden/ biß sie aus Rath und Ein willigung der Patronen und Provisoren, und auf Anhalten der Freunde und Verwandten wieder heraus gelassen/ und auf freyen Fuß gestellet werden.
XXI. Herr Hertzog Ernst zu Sachsen - Gotha/ höchst - seligsten Andenckens/ hat gleichfals vorgehabt/ ein solch Land - Zucht - Hauß auf dem Schloß Wachsenburg anzurichten/ ist aber aus gewissen Ursachen nachblieben.
Vid. Gothaische Landes - Ordnung/ part. 1. c. 7. tit. 3. Dither in contin. thes. pract. Besold. v. Zucht - Hauß/ pag. 671. Dn. Cancel. larius Fritsch/ de Jure Hospital. pag. 38.
XXII. Nun ist wohl wahr/ daß an denselben Orthen/ wo dergleichen Zucht-Werck - und Spinn - Häuser sind/ man wenig Bettler auf den Gassen siehet/ fehlet auch nicht an fleißigen und willigen Ehehalten/ Tagelöhnern und Gesinde/ aus Furcht in dieselbe gebracht zu werden.
Zorer, part. 2. q. 18. n. 4090.
Denn es sind gute Exercitia vor böse Buben/ wie Bornitius,' dict. tract. 2. c. 5. pag. 74. sie nennet/ welcher daselbst auch eine artige Begebniß erzehlet / nemlich es hätte ein junger liederlicher Bursch von Münster nach Rostock reisen wollen/ üm allda etwas freyer zu leben. Wie er aber im Hinwege zu Brehmen anlanget/ säufft er sich im Wirths - Hauße/ seiner bösen Gewohnheit nach / stech voll/ daß er von seinen Sinnen nichts weiß/ da läst ihn seiner nahen Bluts - Verwanthen einer/ unvermerckt durch gewisse Kerls schlaffend in das Zucht - Hauß tragen/ wie er nun früh erwacht/ verwundert er sich/ wo er doch in aller Weld sey. Als er aber die andern Bursche tapffer arbeiten/ und die schwäre Raspinus - Sägen weidlich ziehen siehet/ welche ihn zuruffen/ mit zumachen/ hat er sich endlich drein ergeben/ und gantzer neun Jahr darinnen bleiben müßen/ in welcher Zeit er anfangs mit Hunger/ und hernach mit Schlägen gezwungen/ bendig gemacht worden/ sein Leben geändert/ und also wieder loß kommen.
XXIII. Denn wenn sie nichts capitales verbrochen/ werden sie endlich/ wenn sie sich gebessert und gut thun/ auf Anhalten ihrer Befreundte/ wieder draus dimittiret.
Dither, in contin. thes. pract. Besold. p. 672. Lather, de censu lib. 3. c. 19. n. 71.
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Leben bessern/ und fromm werden/ biß sie aus Rath und Ein willigung der Patronen und Provisoren, und auf Anhalten der Freunde und Verwandten wieder heraus gelassen/ und auf freyen Fuß gestellet werden.</p><p>XXI. Herr Hertzog Ernst zu Sachsen - Gotha/ höchst - seligsten Andenckens/ hat gleichfals vorgehabt/ ein solch Land - Zucht - Hauß auf dem Schloß Wachsenburg anzurichten/ ist aber aus gewissen Ursachen nachblieben.</p><p>Vid. Gothaische Landes - Ordnung/ part. 1. c. 7. tit. 3. Dither in contin. thes. pract. Besold. v. Zucht - Hauß/ pag. 671. Dn. Cancel. larius Fritsch/ de Jure Hospital. pag. 38.</p><p>XXII. Nun ist wohl wahr/ daß an denselben Orthen/ wo dergleichen Zucht-Werck - und Spinn - Häuser sind/ man wenig Bettler auf den Gassen siehet/ fehlet auch nicht an fleißigen und willigen Ehehalten/ Tagelöhnern und Gesinde/ aus Furcht in dieselbe gebracht zu werden.</p><p>Zorer, part. 2. q. 18. n. 4090.</p><p>Denn es sind gute Exercitia vor böse Buben/ wie Bornitius,' dict. tract. 2. c. 5. pag. 74. sie nennet/ welcher daselbst auch eine artige Begebniß erzehlet / nemlich es hätte ein junger liederlicher Bursch von Münster nach Rostock reisen wollen/ üm allda etwas freyer zu leben. Wie er aber im Hinwege zu Brehmen anlanget/ säufft er sich im Wirths - Hauße/ seiner bösen Gewohnheit nach / stech voll/ daß er von seinen Sinnen nichts weiß/ da läst ihn seiner nahen Bluts - Verwanthen einer/ unvermerckt durch gewisse Kerls schlaffend in das Zucht - Hauß tragen/ wie er nun früh erwacht/ verwundert er sich/ wo er doch in aller Weld sey. Als er aber die andern Bursche tapffer arbeiten/ und die schwäre Raspinus - Sägen weidlich ziehen siehet/ welche ihn zuruffen/ mit zumachen/ hat er sich endlich drein ergeben/ und gantzer neun Jahr darinnen bleiben müßen/ in welcher Zeit er anfangs mit Hunger/ und hernach mit Schlägen gezwungen/ bendig gemacht worden/ sein Leben geändert/ und also wieder loß kommen.</p><p>XXIII. Denn wenn sie nichts capitales verbrochen/ werden sie endlich/ wenn sie sich gebessert und gut thun/ auf Anhalten ihrer Befreundte/ wieder draus dimittiret.</p><p>Dither, in contin. thes. pract. Besold. p. 672. Lather, de censu lib. 3. c. 19. n. 71.</p></div></body></text></TEI>
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Leben bessern/ und fromm werden/ biß sie aus Rath und Ein willigung der Patronen und Provisoren, und auf Anhalten der Freunde und Verwandten wieder heraus gelassen/ und auf freyen Fuß gestellet werden.
XXI. Herr Hertzog Ernst zu Sachsen - Gotha/ höchst - seligsten Andenckens/ hat gleichfals vorgehabt/ ein solch Land - Zucht - Hauß auf dem Schloß Wachsenburg anzurichten/ ist aber aus gewissen Ursachen nachblieben.
Vid. Gothaische Landes - Ordnung/ part. 1. c. 7. tit. 3. Dither in contin. thes. pract. Besold. v. Zucht - Hauß/ pag. 671. Dn. Cancel. larius Fritsch/ de Jure Hospital. pag. 38.
XXII. Nun ist wohl wahr/ daß an denselben Orthen/ wo dergleichen Zucht-Werck - und Spinn - Häuser sind/ man wenig Bettler auf den Gassen siehet/ fehlet auch nicht an fleißigen und willigen Ehehalten/ Tagelöhnern und Gesinde/ aus Furcht in dieselbe gebracht zu werden.
Zorer, part. 2. q. 18. n. 4090.
Denn es sind gute Exercitia vor böse Buben/ wie Bornitius,' dict. tract. 2. c. 5. pag. 74. sie nennet/ welcher daselbst auch eine artige Begebniß erzehlet / nemlich es hätte ein junger liederlicher Bursch von Münster nach Rostock reisen wollen/ üm allda etwas freyer zu leben. Wie er aber im Hinwege zu Brehmen anlanget/ säufft er sich im Wirths - Hauße/ seiner bösen Gewohnheit nach / stech voll/ daß er von seinen Sinnen nichts weiß/ da läst ihn seiner nahen Bluts - Verwanthen einer/ unvermerckt durch gewisse Kerls schlaffend in das Zucht - Hauß tragen/ wie er nun früh erwacht/ verwundert er sich/ wo er doch in aller Weld sey. Als er aber die andern Bursche tapffer arbeiten/ und die schwäre Raspinus - Sägen weidlich ziehen siehet/ welche ihn zuruffen/ mit zumachen/ hat er sich endlich drein ergeben/ und gantzer neun Jahr darinnen bleiben müßen/ in welcher Zeit er anfangs mit Hunger/ und hernach mit Schlägen gezwungen/ bendig gemacht worden/ sein Leben geändert/ und also wieder loß kommen.
XXIII. Denn wenn sie nichts capitales verbrochen/ werden sie endlich/ wenn sie sich gebessert und gut thun/ auf Anhalten ihrer Befreundte/ wieder draus dimittiret.
Dither, in contin. thes. pract. Besold. p. 672. Lather, de censu lib. 3. c. 19. n. 71.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 723. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/739>, abgerufen am 04.07.2024.
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