DE DAMNATIONE AD LATOMIAS, & ad fodiendam arenam. Item Ad opus publicum & in pistrinum
I.
LATOMIAE, oder wie andere es schreiben/ LAUTUMIAE,
Cujac. lib. 6. Observ. c. 7. Turneb. c. 16. lib. 12. Adversar.
waren bey den Alten Stein-Brüche/ dareinsie diejenige Gefangene/ so zwar das Leben verwirckt/ aber doch nicht öffenlich hinrichten lassen mochten/ eben wie die in Metallum condemnireten. Und ist dieses eine sehr alte Straffe/ deren auch Plautus in Captivis, act. 3. Scen. V. gedencket/ und ausführlich meldet / wie es darbey hergangen/ indem Hegio befiehlet/ daß Tyndarus in solchen Steinbruch geführet werden solle. Der Locus meritiret wohl/ daß er anher gesetzet werde/ also lautend:
[unleserliches Material]Hegio. Ergo ab eo petito gratiam ist am ducite,Ubi ponderosas crassas capiat compedes.Inde ibis porro in latomias lapidarias,Ibi cum octonos alii lapides effodiunt,Nisi quotidi anus sesquiopus confecerisSexcento plago nomen indetur tibi.
CAPVT XI.
DE DAMNATIONE AD LATOMIAS, & ad fodiendam arenam. Item Ad opus publicum & in pistrinum
I.
LATOMIAE, oder wie andere es schreiben/ LAUTUMIAE,
Cujac. lib. 6. Observ. c. 7. Turneb. c. 16. lib. 12. Adversar.
waren bey den Alten Stein-Brüche/ dareinsie diejenige Gefangene/ so zwar das Leben verwirckt/ aber doch nicht öffenlich hinrichten lassen mochten/ eben wie die in Metallum condemnireten. Und ist dieses eine sehr alte Straffe/ deren auch Plautus in Captivis, act. 3. Scen. V. gedencket/ und ausführlich meldet / wie es darbey hergangen/ indem Hegio befiehlet/ daß Tyndarus in solchen Steinbruch geführet werden solle. Der Locus meritiret wohl/ daß er anher gesetzet werde/ also lautend:
[unleserliches Material]Hegio. Ergo ab eo petito gratiam ist am ducite,Ubi ponderosas crassas capiat compedes.Inde ibis porrò in latomias lapidarias,Ibi cum octonos alii lapides effodiunt,Nisi quotidi anus sesquiopus confecerisSexcento plago nomen indetur tibi.
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[691/0707]
CAPVT XI. DE DAMNATIONE AD LATOMIAS, & ad fodiendam arenam. Item Ad opus publicum & in pistrinum
I.
LATOMIAE, oder wie andere es schreiben/ LAUTUMIAE,
Cujac. lib. 6. Observ. c. 7. Turneb. c. 16. lib. 12. Adversar.
waren bey den Alten Stein-Brüche/ dareinsie diejenige Gefangene/ so zwar das Leben verwirckt/ aber doch nicht öffenlich hinrichten lassen mochten/ eben wie die in Metallum condemnireten. Und ist dieses eine sehr alte Straffe/ deren auch Plautus in Captivis, act. 3. Scen. V. gedencket/ und ausführlich meldet / wie es darbey hergangen/ indem Hegio befiehlet/ daß Tyndarus in solchen Steinbruch geführet werden solle. Der Locus meritiret wohl/ daß er anher gesetzet werde/ also lautend:
_ Hegio. Ergo ab eo petito gratiam ist am ducite, Ubi ponderosas crassas capiat compedes. Inde ibis porrò in latomias lapidarias, Ibi cum octonos alii lapides effodiunt, Nisi quotidi anus sesquiopus confeceris Sexcento plago nomen indetur tibi.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 691. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/707>, abgerufen am 22.11.2024.
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