ständigen Medicum und Chirurgum lassen zusehen/ ob auch am Halse herunter einige Zeichen und Linien vorhanden / welche man also befinde/ daß sie gantz neu und des vorigen Tages nicht dran gewesen. So kan man finden ob der Teufel den Strick hinweg genommen. [4] Wann / welches ohne große Gewald nicht geschehen können/ "die erste Vertebra, oder Wierbelbein im Genick aus ihrem Orth oder Schlüssel gantz und gar also verrückt / daß das Unter- oder Obertheil/ als abgeschiede/ und mit Gewalt versetzet / mercklich und greiflich heraus raget. [5] Wann wieder den Stock meister oder Diener und Hencker nicht praesumiren/ daß sie etwas dabey gethan. Wann aber diese und andere dergleichen Zeichen nicht vorhanden/ so soll man den Cörper für ehrlich und natürlich abgeleibt seyn erklären. Es kan der Teuffel wohliemand erwürgen/ und auch kein Zeichen hinterlassen/ doch sollen und können wir Menschen solches ohne Zeichen nicht sicherlich glauben. Drum heist es/ alles fleißig und wohl vorher bedacht/ denn hie ist keine Restitutio, wenn einmahl pecciret worden sc.
Autor caution. criminal. q. 42. Praetor. in gründlichen Bericht von Zauberey/ c. 11. p. 237. §. Antwort 1. vielleicht/ confer. D. Reinking, Resp. Jur. de Sagis, n. 521.
Veluti etiam pronun ciatum gegen Sittenbach/ ad requisitionem Praefecti.
P. P.
Dieweil aus der gehaltenen Gerichtlichen Registur so viel zu befinden/ daß der Teufel bey der Tortur Margareten Sparwitzen so hart zugsetzet/ daß sie nicht eine halbe Stunde an der Leiter gespannet/ mit grossen Geschrey Todes verfahren / und ihr Haupt gehencket/ daß man gesehen/ daß sie der Teufel inwendig im Leibe umgebracht/ inmassen denn auch draus abzunehmen ist/ daß es mit ihr nicht richtig gewesen seyn muß/ weil sie bey währender Tortur gar nichts / weder Ja noch Nein geantwertet sc. So wird der Sparwitzin todter Cörper ohne Gesang und Geläute/ unter Galgen oder das Gericht durch den Scharfrichter oder Abdecker billig begraben und verscharret. V. R. W. Mens. Jun. Anno 1623. alleg. Carpzov.
p. 3. q. crim. 131. n. 46. Freudius in Gewissen-Fragen/ von Zauberey/ q. 327.
ständigen Medicum und Chirurgum lassen zusehen/ ob auch am Halse herunter einige Zeichen und Linien vorhanden / welche man also befinde/ daß sie gantz neu und des vorigen Tages nicht dran gewesen. So kan man finden ob der Teufel den Strick hinweg genommen. [4] Wann / welches ohne große Gewald nicht geschehen können/ "die erste Vertebra, oder Wierbelbein im Genick aus ihrem Orth oder Schlüssel gantz und gar also verrückt / daß das Unter- oder Obertheil/ als abgeschiede/ und mit Gewalt versetzet / mercklich und greiflich heraus raget. [5] Wann wieder den Stock meister oder Diener und Hencker nicht praesumiren/ daß sie etwas dabey gethan. Wann aber diese und andere dergleichen Zeichen nicht vorhanden/ so soll man den Cörper für ehrlich und natürlich abgeleibt seyn erklären. Es kan der Teuffel wohliemand erwürgen/ und auch kein Zeichen hinterlassen/ doch sollen und können wir Menschen solches ohne Zeichen nicht sicherlich glauben. Drum heist es/ alles fleißig und wohl vorher bedacht/ denn hie ist keine Restitutio, wenn einmahl pecciret worden sc.
Autor caution. criminal. q. 42. Praetor. in gründlichen Bericht von Zauberey/ c. 11. p. 237. §. Antwort 1. vielleicht/ confer. D. Reinking, Resp. Jur. de Sagis, n. 521.
Veluti etiam pronun ciatum gegen Sittenbach/ ad requisitionem Praefecti.
P. P.
Dieweil aus der gehaltenen Gerichtlichen Registur so viel zu befinden/ daß der Teufel bey der Tortur Margareten Sparwitzen so hart zugsetzet/ daß sie nicht eine halbe Stunde an der Leiter gespannet/ mit grossen Geschrey Todes verfahren / und ihr Haupt gehencket/ daß man gesehen/ daß sie der Teufel inwendig im Leibe umgebracht/ inmassen denn auch draus abzunehmen ist/ daß es mit ihr nicht richtig gewesen seyn muß/ weil sie bey währender Tortur gar nichts / weder Ja noch Nein geantwertet sc. So wird der Sparwitzin todter Cörper ohne Gesang und Geläute/ unter Galgen oder das Gericht durch den Scharfrichter oder Abdecker billig begraben und verscharret. V. R. W. Mens. Jun. Anno 1623. alleg. Carpzov.
p. 3. q. crim. 131. n. 46. Freudius in Gewissen-Fragen/ von Zauberey/ q. 327.
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ständigen Medicum und Chirurgum lassen zusehen/ ob auch am Halse herunter einige Zeichen und Linien vorhanden / welche man also befinde/ daß sie gantz neu und des vorigen Tages nicht dran gewesen. So kan man finden ob der Teufel den Strick hinweg genommen. [4] Wann / welches ohne große Gewald nicht geschehen können/ "die erste Vertebra, oder Wierbelbein im Genick aus ihrem Orth oder Schlüssel gantz und gar also verrückt / daß das Unter- oder Obertheil/ als abgeschiede/ und mit Gewalt versetzet / mercklich und greiflich heraus raget. [5] Wann wieder den Stock meister oder Diener und Hencker nicht praesumiren/ daß sie etwas dabey gethan. Wann aber diese und andere dergleichen Zeichen nicht vorhanden/ so soll man den Cörper für ehrlich und natürlich abgeleibt seyn erklären. Es kan der Teuffel wohliemand erwürgen/ und auch kein Zeichen hinterlassen/ doch sollen und können wir Menschen solches ohne Zeichen nicht sicherlich glauben. Drum heist es/ alles fleißig und wohl vorher bedacht/ denn hie ist keine Restitutio, wenn einmahl pecciret worden sc.</p><p>Autor caution. criminal. q. 42. Praetor. in gründlichen Bericht von Zauberey/ c. 11. p. 237. §. Antwort 1. vielleicht/ confer. D. Reinking, Resp. Jur. de Sagis, n. 521.</p><p>Veluti etiam pronun ciatum gegen Sittenbach/ ad requisitionem Praefecti.</p><p>P. P.</p><p>Dieweil aus der gehaltenen Gerichtlichen Registur so viel zu befinden/ daß der Teufel bey der Tortur Margareten Sparwitzen so hart zugsetzet/ daß sie nicht eine halbe Stunde an der Leiter gespannet/ mit grossen Geschrey Todes verfahren / und ihr Haupt gehencket/ daß man gesehen/ daß sie der Teufel inwendig im Leibe umgebracht/ inmassen denn auch draus abzunehmen ist/ daß es mit ihr nicht richtig gewesen seyn muß/ weil sie bey währender Tortur gar nichts / weder Ja noch Nein geantwertet sc. So wird der Sparwitzin todter Cörper ohne Gesang und Geläute/ unter Galgen oder das Gericht durch den Scharfrichter oder Abdecker billig begraben und verscharret. V. R. W. Mens. Jun. Anno 1623. alleg. Carpzov.</p><p>p. 3. q. crim. 131. n. 46. Freudius in Gewissen-Fragen/ von Zauberey/ q. 327.</p></div></body></text></TEI>
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ständigen Medicum und Chirurgum lassen zusehen/ ob auch am Halse herunter einige Zeichen und Linien vorhanden / welche man also befinde/ daß sie gantz neu und des vorigen Tages nicht dran gewesen. So kan man finden ob der Teufel den Strick hinweg genommen. [4] Wann / welches ohne große Gewald nicht geschehen können/ "die erste Vertebra, oder Wierbelbein im Genick aus ihrem Orth oder Schlüssel gantz und gar also verrückt / daß das Unter- oder Obertheil/ als abgeschiede/ und mit Gewalt versetzet / mercklich und greiflich heraus raget. [5] Wann wieder den Stock meister oder Diener und Hencker nicht praesumiren/ daß sie etwas dabey gethan. Wann aber diese und andere dergleichen Zeichen nicht vorhanden/ so soll man den Cörper für ehrlich und natürlich abgeleibt seyn erklären. Es kan der Teuffel wohliemand erwürgen/ und auch kein Zeichen hinterlassen/ doch sollen und können wir Menschen solches ohne Zeichen nicht sicherlich glauben. Drum heist es/ alles fleißig und wohl vorher bedacht/ denn hie ist keine Restitutio, wenn einmahl pecciret worden sc.
Autor caution. criminal. q. 42. Praetor. in gründlichen Bericht von Zauberey/ c. 11. p. 237. §. Antwort 1. vielleicht/ confer. D. Reinking, Resp. Jur. de Sagis, n. 521.
Veluti etiam pronun ciatum gegen Sittenbach/ ad requisitionem Praefecti.
P. P.
Dieweil aus der gehaltenen Gerichtlichen Registur so viel zu befinden/ daß der Teufel bey der Tortur Margareten Sparwitzen so hart zugsetzet/ daß sie nicht eine halbe Stunde an der Leiter gespannet/ mit grossen Geschrey Todes verfahren / und ihr Haupt gehencket/ daß man gesehen/ daß sie der Teufel inwendig im Leibe umgebracht/ inmassen denn auch draus abzunehmen ist/ daß es mit ihr nicht richtig gewesen seyn muß/ weil sie bey währender Tortur gar nichts / weder Ja noch Nein geantwertet sc. So wird der Sparwitzin todter Cörper ohne Gesang und Geläute/ unter Galgen oder das Gericht durch den Scharfrichter oder Abdecker billig begraben und verscharret. V. R. W. Mens. Jun. Anno 1623. alleg. Carpzov.
p. 3. q. crim. 131. n. 46. Freudius in Gewissen-Fragen/ von Zauberey/ q. 327.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 656. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/672>, abgerufen am 04.07.2024.
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