Stat nicht weit von der Stadt/ vor der Esquilinischen Pforten [welche heut zu Tage St. Lorenzo heisset]
Tacitus, Annal. lib. XV.
und ward SEXTRICIUM genennet.
Alex. ab Alexand. lib. 3. c. 3.
Die Mamertini hatten sie/ alter Gewonheit nach/ in via Pompeja.
Cicero V. in Verrem.
Zu Jerusalem war sie auf den Berg Calvaria, Golgatha oder Schedelstat genant / weil viele Hiraschädel und Knochen von denen allda justificirten Ubelthätern / nachdem ihnen die Gebeine zerbrochen/ daherum lagen.
Matth. c. 27. v. 33. ibi[unleserliches Material] Lutherus in glossa. Joh. Conr. Meyer, disp. inaug. de jure circa cadav. punit. c. 2. n. 3.
Polycrates, welcher die Insel Samum und andere nechst angelegene Insuln beherrschete/ ward von den Persischen Land-Volgt Orete auf der Spitze eines hohen Berges gecreutziget. Von dem Carthalone referiret Justinus lib. 28. daß sein Vater denselben in seinen besten Kleidern an ein hohes Creutz/ mit dem Gesichte gegen der Stadt zuwarts/ schlagen lassen. Die Carthaginenser machten es dem Römer Attilio Regulo eben so/ von welchen Silius Italic. also schreibet:
- - - vidi cum robore pendens
Raliam cruce sublimis spectaret ab alta.
Hamans Creutze/ dessen im Buch Ester am 6. und 7. Capitel gedacht wird/ ist 50. Ehlen hoch gewesen. Käyser Galba, als ein Römischer Bürger/ den er gefangen hatte/ sich auf das Bürger-Recht/ und die Gesetze der Römer berief/ hat demselben zu desto mehrer Beschimpffung ein sehr hohes Creutz aufrichten / dasselbe gantz weiß anstreichen/ und ihn hernach dran schlagen lassen.
Sveton. lib. 9.
Sonsten ist bekant/ daß der Galgen/ dessen man sich ietzo zur Straffe / sonderlich wieder die Diebe gebraucht/ von Käyser Constantino Magno an stat der Creutzigung eingeführet worden.
Nicephor. lib. 7. c. 46. Sozom. lib. 1. c. 8. Hist. Eccles. Covarruv. var. resol. lib. 4. c. 5. n. 28. Petr. Faber, lib. 1. semestr, c. 8. pag. 96. Carpzov. pract. crim. part. 3. quaest. 128. n. 39. & seqq.
Stat nicht weit von der Stadt/ vor der Esquilinischen Pforten [welche heut zu Tage St. Lorenzo heisset]
Tacitus, Annal. lib. XV.
und ward SEXTRICIUM genennet.
Alex. ab Alexand. lib. 3. c. 3.
Die Mamertini hatten sie/ alter Gewonheit nach/ in via Pompeja.
Cicero V. in Verrem.
Zu Jerusalem war sie auf den Berg Calvaria, Golgatha oder Schedelstat genant / weil viele Hiraschädel und Knochen von denen allda justificirten Ubelthätern / nachdem ihnen die Gebeine zerbrochen/ daherum lagen.
Matth. c. 27. v. 33. ibi[unleserliches Material] Lutherus in glossa. Joh. Conr. Meyer, disp. inaug. de jure circa cadav. punit. c. 2. n. 3.
Polycrates, welcher die Insel Samum und andere nechst angelegene Insuln beherrschete/ ward von den Persischen Land-Volgt Orete auf der Spitze eines hohen Berges gecreutziget. Von dem Carthalone referiret Justinus lib. 28. daß sein Vater denselben in seinen besten Kleidern an ein hohes Creutz/ mit dem Gesichte gegen der Stadt zuwarts/ schlagen lassen. Die Carthaginenser machten es dem Römer Attilio Regulo eben so/ von welchen Silius Italic. also schreibet:
- - - vidi cum robore pendens
Raliam cruce sublimis spectaret ab altâ.
Hamans Creutze/ dessen im Buch Ester am 6. und 7. Capitel gedacht wird/ ist 50. Ehlen hoch gewesen. Käyser Galba, als ein Römischer Bürger/ den er gefangen hatte/ sich auf das Bürger-Recht/ und die Gesetze der Römer berief/ hat demselben zu desto mehrer Beschimpffung ein sehr hohes Creutz aufrichten / dasselbe gantz weiß anstreichen/ und ihn hernach dran schlagen lassen.
Sveton. lib. 9.
Sonsten ist bekant/ daß der Galgen/ dessen man sich ietzo zur Straffe / sonderlich wieder die Diebe gebraucht/ von Käyser Constantino Magno an stat der Creutzigung eingeführet worden.
Nicephor. lib. 7. c. 46. Sozom. lib. 1. c. 8. Hist. Eccles. Covarruv. var. resol. lib. 4. c. 5. n. 28. Petr. Faber, lib. 1. semestr, c. 8. pag. 96. Carpzov. pract. crim. part. 3. quaest. 128. n. 39. & seqq.
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0620"n="604"/>
Stat nicht weit von der Stadt/ vor der Esquilinischen Pforten [welche heut zu Tage St. Lorenzo heisset]</p><p>Tacitus, Annal. lib. XV.</p><p>und ward SEXTRICIUM genennet.</p><p>Alex. ab Alexand. lib. 3. c. 3.</p><p>Die Mamertini hatten sie/ alter Gewonheit nach/ in via Pompeja.</p><p>Cicero V. in Verrem.</p><p>Zu Jerusalem war sie auf den Berg Calvaria, Golgatha oder Schedelstat genant / weil viele Hiraschädel und Knochen von denen allda justificirten Ubelthätern / nachdem ihnen die Gebeine zerbrochen/ daherum lagen.</p><p>Matth. c. 27. v. 33. ibi<gapreason="illegible"/> Lutherus in glossa. Joh. Conr. Meyer, disp. inaug. de jure circa cadav. punit. c. 2. n. 3.</p><p>Polycrates, welcher die Insel Samum und andere nechst angelegene Insuln beherrschete/ ward von den Persischen Land-Volgt Orete auf der Spitze eines hohen Berges gecreutziget. Von dem Carthalone referiret Justinus lib. 28. daß sein Vater denselben in seinen besten Kleidern an ein hohes Creutz/ mit dem Gesichte gegen der Stadt zuwarts/ schlagen lassen. Die Carthaginenser machten es dem Römer Attilio Regulo eben so/ von welchen Silius Italic. also schreibet:</p><p>- - - vidi cum robore pendens</p><p>Raliam cruce sublimis spectaret ab altâ.</p><p>Hamans Creutze/ dessen im Buch Ester am 6. und 7. Capitel gedacht wird/ ist 50. Ehlen hoch gewesen. Käyser Galba, als ein Römischer Bürger/ den er gefangen hatte/ sich auf das Bürger-Recht/ und die Gesetze der Römer berief/ hat demselben zu desto mehrer Beschimpffung ein sehr hohes Creutz aufrichten / dasselbe gantz weiß anstreichen/ und ihn hernach dran schlagen lassen.</p><p>Sveton. lib. 9.</p><p>Sonsten ist bekant/ daß der Galgen/ dessen man sich ietzo zur Straffe / sonderlich wieder die Diebe gebraucht/ von Käyser Constantino Magno an stat der Creutzigung eingeführet worden.</p><p>Nicephor. lib. 7. c. 46. Sozom. lib. 1. c. 8. Hist. Eccles. Covarruv. var. resol. lib. 4. c. 5. n. 28. Petr. Faber, lib. 1. semestr, c. 8. pag. 96. Carpzov. pract. crim. part. 3. quaest. 128. n. 39. & seqq.</p></div></body></text></TEI>
[604/0620]
Stat nicht weit von der Stadt/ vor der Esquilinischen Pforten [welche heut zu Tage St. Lorenzo heisset]
Tacitus, Annal. lib. XV.
und ward SEXTRICIUM genennet.
Alex. ab Alexand. lib. 3. c. 3.
Die Mamertini hatten sie/ alter Gewonheit nach/ in via Pompeja.
Cicero V. in Verrem.
Zu Jerusalem war sie auf den Berg Calvaria, Golgatha oder Schedelstat genant / weil viele Hiraschädel und Knochen von denen allda justificirten Ubelthätern / nachdem ihnen die Gebeine zerbrochen/ daherum lagen.
Matth. c. 27. v. 33. ibi_ Lutherus in glossa. Joh. Conr. Meyer, disp. inaug. de jure circa cadav. punit. c. 2. n. 3.
Polycrates, welcher die Insel Samum und andere nechst angelegene Insuln beherrschete/ ward von den Persischen Land-Volgt Orete auf der Spitze eines hohen Berges gecreutziget. Von dem Carthalone referiret Justinus lib. 28. daß sein Vater denselben in seinen besten Kleidern an ein hohes Creutz/ mit dem Gesichte gegen der Stadt zuwarts/ schlagen lassen. Die Carthaginenser machten es dem Römer Attilio Regulo eben so/ von welchen Silius Italic. also schreibet:
- - - vidi cum robore pendens
Raliam cruce sublimis spectaret ab altâ.
Hamans Creutze/ dessen im Buch Ester am 6. und 7. Capitel gedacht wird/ ist 50. Ehlen hoch gewesen. Käyser Galba, als ein Römischer Bürger/ den er gefangen hatte/ sich auf das Bürger-Recht/ und die Gesetze der Römer berief/ hat demselben zu desto mehrer Beschimpffung ein sehr hohes Creutz aufrichten / dasselbe gantz weiß anstreichen/ und ihn hernach dran schlagen lassen.
Sveton. lib. 9.
Sonsten ist bekant/ daß der Galgen/ dessen man sich ietzo zur Straffe / sonderlich wieder die Diebe gebraucht/ von Käyser Constantino Magno an stat der Creutzigung eingeführet worden.
Nicephor. lib. 7. c. 46. Sozom. lib. 1. c. 8. Hist. Eccles. Covarruv. var. resol. lib. 4. c. 5. n. 28. Petr. Faber, lib. 1. semestr, c. 8. pag. 96. Carpzov. pract. crim. part. 3. quaest. 128. n. 39. & seqq.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 604. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/620>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.