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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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quaest. 97. in fin. & Epist. 365. sagen/ daß es daher komme: Erstlich/ weil vielmahls Diebe/ Räuber/ Mörder/ Ehebrecher und andere verruchte Ubelthäter/ die das Leben verwürck/ oder doch sonst die bösesten und lasterhaftigsten Leuthe zu solcher Verrichtung genommen worden.

Joh. Göed. ad L. 103. n. 3. ff. de verb. signif. Rud. Godofr. Knichen, op. polit. lib. 2. part. 1. c. 13. th. 21. col. 714.

Zum andern die Nachrichter selbst/ mit ihren gottlosen und ärgerlichen Leben / diesem/ sonst ehrlichem Ambt/ einen Schandfleck anhengen.

Hoenon. disp. polit. 2. thes. 51. Zorer part. 2. seines Rechtl. Bedenckens / quaest. 18. n. 4066. & 4068.

Et ira officium non ipsos, sed ipsi potius suo vitio polluunt officium.

Zepper, in explanat. Legum Mosaic. lib. 5. q. 7. fol. 711. Dither. in contin. Besold. v. Scharffrichter/ p. 535.

Drittens weil die Nachrichter gemeiniglich mit den armen Sündern grausam ümgehen / sie hin und wieder zerren/ reißen/ stossen/ hart binden/ ihnen ihre Ubelthaten auf das schmäligste vorrücken/ und gleich als mit einen unvernünfftigen Vieh umgehen. Ja wohl vor der Zeit sie dahin reissen und das Leben nehmen/ auch noch darzu Lob und Ruhm darbey suchen/ mehr aus Grausamkeit / Haß und Feindschafft/ als Eiffer und Liebe zur Justiz.

Jadoc. Damhoud. in. Prax. Crim. 6. 152. n. 6. Carpzov. lib. 6. tit. 10. Resp. 102. n. 2.

Daher auch kommen/ daß/ wenn man einen Tyrannen/ und Blutdürstigen Menschen beschreiben wollen/ denselben der Nahme Carnifex Hencker oder Schinder gegeben worden. Viertens/ weil sie selber in ihrer Kleidung/ Gang/ Stellung und Gebärden sich dergestalt bezeigen/ daß sie bey männiglich vor crudel und grausam angesehen werden mögen. Fünftens/ weil der gemeine Mann [sonderlich aber die sich nichts gutes bewust sind] fürchtet/ er möchte ihnen etwan auch unter die Hände kommen.

D. Casp. Finck, in Canon. Theolog. cent. 4. canon. 30. Rittershus. de jure Asylor. pag. 66.

Endlich und zum Sechsten/ weil sie gemeinlich auch die Abdeck- oder Cavillerey darbey gebrauchen/ daß sie das todte Vieh abziehen/ welches je-

quaest. 97. in fin. & Epist. 365. sagen/ daß es daher komme: Erstlich/ weil vielmahls Diebe/ Räuber/ Mörder/ Ehebrecher und andere verruchte Ubelthäter/ die das Leben verwürck/ oder doch sonst die bösesten und lasterhaftigsten Leuthe zu solcher Verrichtung genommen worden.

Joh. Göed. ad L. 103. n. 3. ff. de verb. signif. Rud. Godofr. Knichen, op. polit. lib. 2. part. 1. c. 13. th. 21. col. 714.

Zum andern die Nachrichter selbst/ mit ihren gottlosen und ärgerlichen Leben / diesem/ sonst ehrlichem Ambt/ einen Schandfleck anhengen.

Hoenon. disp. polit. 2. thes. 51. Zorer part. 2. seines Rechtl. Bedenckens / quaest. 18. n. 4066. & 4068.

Et ira officium non ipsos, sed ipsi potius suo vitio polluunt officium.

Zepper, in explanat. Legum Mosaic. lib. 5. q. 7. fol. 711. Dither. in contin. Besold. v. Scharffrichter/ p. 535.

Drittens weil die Nachrichter gemeiniglich mit den armen Sündern grausam ümgehen / sie hin und wieder zerren/ reißen/ stossen/ hart binden/ ihnen ihre Ubelthaten auf das schmäligste vorrücken/ und gleich als mit einen unvernünfftigen Vieh umgehen. Ja wohl vor der Zeit sie dahin reissen und das Leben nehmen/ auch noch darzu Lob und Ruhm darbey suchen/ mehr aus Grausamkeit / Haß und Feindschafft/ als Eiffer und Liebe zur Justiz.

Jadoc. Damhoud. in. Prax. Crim. 6. 152. n. 6. Carpzov. lib. 6. tit. 10. Resp. 102. n. 2.

Daher auch kommen/ daß/ wenn man einen Tyrannen/ und Blutdürstigen Menschen beschreiben wollen/ denselben der Nahme Carnifex Hencker oder Schinder gegeben worden. Viertens/ weil sie selber in ihrer Kleidung/ Gang/ Stellung und Gebärden sich dergestalt bezeigen/ daß sie bey männiglich vor crudel und grausam angesehen werden mögen. Fünftens/ weil der gemeine Mann [sonderlich aber die sich nichts gutes bewust sind] fürchtet/ er möchte ihnen etwan auch unter die Hände kommen.

D. Casp. Finck, in Canon. Theolog. cent. 4. canon. 30. Rittershus. de jure Asylor. pag. 66.

Endlich und zum Sechsten/ weil sie gemeinlich auch die Abdeck- oder Cavillerey darbey gebrauchen/ daß sie das todte Vieh abziehen/ welches je-

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        <p>Drittens weil die Nachrichter gemeiniglich mit den armen Sündern grausam ümgehen                     / sie hin und wieder zerren/ reißen/ stossen/ hart binden/ ihnen ihre                      Ubelthaten auf das schmäligste vorrücken/ und gleich als mit einen                      unvernünfftigen Vieh umgehen. Ja wohl vor der Zeit sie dahin reissen und das                      Leben nehmen/ auch noch darzu Lob und Ruhm darbey suchen/ mehr aus Grausamkeit                     / Haß und Feindschafft/ als Eiffer und Liebe zur Justiz.</p>
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        <p>Daher auch kommen/ daß/ wenn man einen Tyrannen/ und Blutdürstigen Menschen                      beschreiben wollen/ denselben der Nahme Carnifex Hencker oder Schinder gegeben                      worden. Viertens/ weil sie selber in ihrer Kleidung/ Gang/ Stellung und                      Gebärden sich dergestalt bezeigen/ daß sie bey männiglich vor crudel und                      grausam angesehen werden mögen. Fünftens/ weil der gemeine Mann [sonderlich                      aber die sich nichts gutes bewust sind] fürchtet/ er möchte ihnen etwan auch                      unter die Hände kommen.</p>
        <p>D. Casp. Finck, in Canon. Theolog. cent. 4. canon. 30. Rittershus. de jure                      Asylor. pag. 66.</p>
        <p>Endlich und zum Sechsten/ weil sie gemeinlich auch die Abdeck- oder Cavillerey                      darbey gebrauchen/ daß sie das todte Vieh abziehen/ welches je-
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[580/0596] quaest. 97. in fin. & Epist. 365. sagen/ daß es daher komme: Erstlich/ weil vielmahls Diebe/ Räuber/ Mörder/ Ehebrecher und andere verruchte Ubelthäter/ die das Leben verwürck/ oder doch sonst die bösesten und lasterhaftigsten Leuthe zu solcher Verrichtung genommen worden. Joh. Göed. ad L. 103. n. 3. ff. de verb. signif. Rud. Godofr. Knichen, op. polit. lib. 2. part. 1. c. 13. th. 21. col. 714. Zum andern die Nachrichter selbst/ mit ihren gottlosen und ärgerlichen Leben / diesem/ sonst ehrlichem Ambt/ einen Schandfleck anhengen. Hoenon. disp. polit. 2. thes. 51. Zorer part. 2. seines Rechtl. Bedenckens / quaest. 18. n. 4066. & 4068. Et ira officium non ipsos, sed ipsi potius suo vitio polluunt officium. Zepper, in explanat. Legum Mosaic. lib. 5. q. 7. fol. 711. Dither. in contin. Besold. v. Scharffrichter/ p. 535. Drittens weil die Nachrichter gemeiniglich mit den armen Sündern grausam ümgehen / sie hin und wieder zerren/ reißen/ stossen/ hart binden/ ihnen ihre Ubelthaten auf das schmäligste vorrücken/ und gleich als mit einen unvernünfftigen Vieh umgehen. Ja wohl vor der Zeit sie dahin reissen und das Leben nehmen/ auch noch darzu Lob und Ruhm darbey suchen/ mehr aus Grausamkeit / Haß und Feindschafft/ als Eiffer und Liebe zur Justiz. Jadoc. Damhoud. in. Prax. Crim. 6. 152. n. 6. Carpzov. lib. 6. tit. 10. Resp. 102. n. 2. Daher auch kommen/ daß/ wenn man einen Tyrannen/ und Blutdürstigen Menschen beschreiben wollen/ denselben der Nahme Carnifex Hencker oder Schinder gegeben worden. Viertens/ weil sie selber in ihrer Kleidung/ Gang/ Stellung und Gebärden sich dergestalt bezeigen/ daß sie bey männiglich vor crudel und grausam angesehen werden mögen. Fünftens/ weil der gemeine Mann [sonderlich aber die sich nichts gutes bewust sind] fürchtet/ er möchte ihnen etwan auch unter die Hände kommen. D. Casp. Finck, in Canon. Theolog. cent. 4. canon. 30. Rittershus. de jure Asylor. pag. 66. Endlich und zum Sechsten/ weil sie gemeinlich auch die Abdeck- oder Cavillerey darbey gebrauchen/ daß sie das todte Vieh abziehen/ welches je-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 580. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/596>, abgerufen am 22.11.2024.