ümgehen/ derentwegen ihr zukünfftiges Handwerck zu legen/ und ihrer Aembter zu entsetzen/ sich keines weges gebühret/ noch zuläßlich. Die Feldmeister aber betreffend/ möchte derer mit andern habenden Conversaton denselben einen Vorwurff und Aufruck geben V. R. W.
Maurit. Consil. Chilonens. VIII. n. 35. p. 235. Joh. Volckm. Bechman. in Com. [unleserliches Material]. p. 1. exercit. 8 n. 71. & 72.
Infamatur enim tunc Carnifex si ad sordidas simul operas munus adhibuerit, Wann er nemlich als ein Racker der Schinderey sich theilhafftig machet/ und entweder selbst/ oder durch die Seinigen das Luder/ so sonst in Ober-Teutschland denen Schäfern zukommt/ verführen läst.
D. Adrian. Beier, in Disp. de bonis damnatorum, §. 31.
Und obwohl die Excoriatores, Feld- und Rasemeister nicht vor infam zu halten / sondern nur personae viles & turpes sind;
Schneidewein, ad §. 1. Inst. de inoff. testam. n. 17. Carpzov, p. 1. Decis. 17. n. 17. Zahn. Ichnograph. municip. c. 36. n. 22. Eylenberg. d. disp. c 6. §. 6.
So laboriren sie doch majori macula, als die Nachrichter.
Maurit: Consil. Chilonens p. 234. Dither. in contin. Besold. v. Scharfrichter / p. 536.
Darum ein ieder/ so nicht Noth halben mit ihnen ümgehen muß/ ihre Conversation zu meiden/ und sich derselben zu entschlagen hat/ damit er nicht durch solche allzugrosse Gemeinschafft eine Klappe davon bekomme/ wie aus folgenden Urthel / welches der Churfürstl. Sächs. Schöppenstuhl zu Leipzig/ Mense Majo, Anno 1609. ad requisitionem Henrici a Schönberg gesprochen/ und von Dn. Carpzov.
Part. 3. Prax. crim. quaest. 137. n. 59.
angeführet wird/ zuersehen.
Verba sententiae:
Haben die Schuhknechte/ so bey den Schustern zum Frauenstein arbeiten/ G. D. dahero getadelt und neben ihme bey keinen Meister arbeiten wollen/ daß derselbe mit dem Nachrich-
ümgehen/ derentwegen ihr zukünfftiges Handwerck zu legen/ und ihrer Aembter zu entsetzen/ sich keines weges gebühret/ noch zuläßlich. Die Feldmeister aber betreffend/ möchte derer mit andern habenden Conversaton denselben einen Vorwurff und Aufruck geben V. R. W.
Maurit. Consil. Chilonens. VIII. n. 35. p. 235. Joh. Volckm. Bechman. in Com. [unleserliches Material]. p. 1. exercit. 8 n. 71. & 72.
Infamatur enim tunc Carnifex si ad sordidas simul operas munus adhibuerit, Wann er nemlich als ein Racker der Schinderey sich theilhafftig machet/ und entweder selbst/ oder durch die Seinigen das Luder/ so sonst in Ober-Teutschland denen Schäfern zukommt/ verführen läst.
D. Adrian. Beier, in Disp. de bonis damnatorum, §. 31.
Und obwohl die Excoriatores, Feld- und Rasemeister nicht vor infam zu halten / sondern nur personae viles & turpes sind;
Schneidewein, ad §. 1. Inst. de inoff. testam. n. 17. Carpzov, p. 1. Decis. 17. n. 17. Zahn. Ichnograph. municip. c. 36. n. 22. Eylenberg. d. disp. c 6. §. 6.
So laboriren sie doch majori macula, als die Nachrichter.
Maurit: Consil. Chilonens p. 234. Dither. in contin. Besold. v. Scharfrichter / p. 536.
Darum ein ieder/ so nicht Noth halben mit ihnen ümgehen muß/ ihre Conversation zu meiden/ und sich derselben zu entschlagen hat/ damit er nicht durch solche allzugrosse Gemeinschafft eine Klappe davon bekomme/ wie aus folgenden Urthel / welches der Churfürstl. Sächs. Schöppenstuhl zu Leipzig/ Mense Majo, Anno 1609. ad requisitionem Henrici à Schönberg gesprochen/ und von Dn. Carpzov.
Part. 3. Prax. crim. quaest. 137. n. 59.
angeführet wird/ zuersehen.
Verba sententiae:
Haben die Schuhknechte/ so bey den Schustern zum Frauenstein arbeiten/ G. D. dahero getadelt und neben ihme bey keinen Meister arbeiten wollen/ daß derselbe mit dem Nachrich-
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ümgehen/ derentwegen ihr zukünfftiges Handwerck zu legen/ und ihrer Aembter zu entsetzen/ sich keines weges gebühret/ noch zuläßlich. Die Feldmeister aber betreffend/ möchte derer mit andern habenden Conversaton denselben einen Vorwurff und Aufruck geben V. R. W.</p><p>Maurit. Consil. Chilonens. VIII. n. 35. p. 235. Joh. Volckm. Bechman. in Com. <gapreason="illegible"/>. p. 1. exercit. 8 n. 71. & 72.</p><p>Infamatur enim tunc Carnifex si ad sordidas simul operas munus adhibuerit, Wann er nemlich als ein Racker der Schinderey sich theilhafftig machet/ und entweder selbst/ oder durch die Seinigen das Luder/ so sonst in Ober-Teutschland denen Schäfern zukommt/ verführen läst.</p><p>D. Adrian. Beier, in Disp. de bonis damnatorum, §. 31.</p><p>Und obwohl die Excoriatores, Feld- und Rasemeister nicht vor infam zu halten / sondern nur personae viles & turpes sind;</p><p>Schneidewein, ad §. 1. Inst. de inoff. testam. n. 17. Carpzov, p. 1. Decis. 17. n. 17. Zahn. Ichnograph. municip. c. 36. n. 22. Eylenberg. d. disp. c 6. §. 6.</p><p>So laboriren sie doch majori macula, als die Nachrichter.</p><p>Maurit: Consil. Chilonens p. 234. Dither. in contin. Besold. v. Scharfrichter / p. 536.</p><p>Darum ein ieder/ so nicht Noth halben mit ihnen ümgehen muß/ ihre Conversation zu meiden/ und sich derselben zu entschlagen hat/ damit er nicht durch solche allzugrosse Gemeinschafft eine Klappe davon bekomme/ wie aus folgenden Urthel / welches der Churfürstl. Sächs. Schöppenstuhl zu Leipzig/ Mense Majo, Anno 1609. ad requisitionem Henrici à Schönberg gesprochen/ und von Dn. Carpzov.</p><p>Part. 3. Prax. crim. quaest. 137. n. 59.</p><p>angeführet wird/ zuersehen.</p><p>Verba sententiae:</p><p>Haben die Schuhknechte/ so bey den Schustern zum Frauenstein arbeiten/ G. D. dahero getadelt und neben ihme bey keinen Meister arbeiten wollen/ daß derselbe mit dem Nachrich-
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ümgehen/ derentwegen ihr zukünfftiges Handwerck zu legen/ und ihrer Aembter zu entsetzen/ sich keines weges gebühret/ noch zuläßlich. Die Feldmeister aber betreffend/ möchte derer mit andern habenden Conversaton denselben einen Vorwurff und Aufruck geben V. R. W.
Maurit. Consil. Chilonens. VIII. n. 35. p. 235. Joh. Volckm. Bechman. in Com. _ . p. 1. exercit. 8 n. 71. & 72.
Infamatur enim tunc Carnifex si ad sordidas simul operas munus adhibuerit, Wann er nemlich als ein Racker der Schinderey sich theilhafftig machet/ und entweder selbst/ oder durch die Seinigen das Luder/ so sonst in Ober-Teutschland denen Schäfern zukommt/ verführen läst.
D. Adrian. Beier, in Disp. de bonis damnatorum, §. 31.
Und obwohl die Excoriatores, Feld- und Rasemeister nicht vor infam zu halten / sondern nur personae viles & turpes sind;
Schneidewein, ad §. 1. Inst. de inoff. testam. n. 17. Carpzov, p. 1. Decis. 17. n. 17. Zahn. Ichnograph. municip. c. 36. n. 22. Eylenberg. d. disp. c 6. §. 6.
So laboriren sie doch majori macula, als die Nachrichter.
Maurit: Consil. Chilonens p. 234. Dither. in contin. Besold. v. Scharfrichter / p. 536.
Darum ein ieder/ so nicht Noth halben mit ihnen ümgehen muß/ ihre Conversation zu meiden/ und sich derselben zu entschlagen hat/ damit er nicht durch solche allzugrosse Gemeinschafft eine Klappe davon bekomme/ wie aus folgenden Urthel / welches der Churfürstl. Sächs. Schöppenstuhl zu Leipzig/ Mense Majo, Anno 1609. ad requisitionem Henrici à Schönberg gesprochen/ und von Dn. Carpzov.
Part. 3. Prax. crim. quaest. 137. n. 59.
angeführet wird/ zuersehen.
Verba sententiae:
Haben die Schuhknechte/ so bey den Schustern zum Frauenstein arbeiten/ G. D. dahero getadelt und neben ihme bey keinen Meister arbeiten wollen/ daß derselbe mit dem Nachrich-
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 570. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/586>, abgerufen am 22.11.2024.
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