Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.den gethan / und theils gar gesterbet/ wie nicht weniger deine eigene Kinder dem bösen Geist noch in Mutter-Leibe gewidmet/ deinen Ehe-Mann durch Hülffe deines Buhlen / Hansen/ üms Leben bracht/ Mäuse/ Raupen und Läuse gemacht/ auch andere Unthaten mehr verübt und begangen. Gleich wie du nun wohl gethan/ daß du alle deine Missethaten (wie wir hoffen) angesaget/ und von dienen Hertzen loßgebeichtet hast/ üm dein Gewissen dadurch zuerleichtern: also zweiffeln wir / die Gerichts-Persohnen/ gantz nicht/ du werdest/ wie du dich gutwillig anerkläret/ zugesagt und versprochen/ solche deine Urgicht/ welche dir ietzo von Wort zu Wort deutlich wieder vorgelesen werden soll/ nochmahls wiederholen / bejahen und bestätigen. Drauf antwortete Dieselbe / Sie hätte einmahl ihr Bekäntniß gethan/ und ihr Gewissen erleichtert/ dabey wolte sie beständig verbleiben/ und nichts wieder leugnen. Hierauf laß der Actuarius ihre Urgicht gantz deutlich/ und von einen membro zum andern ab/ und ihr vor/ von fol. - biß fol. - daran sie nicht das aller-geringste revocirte/ sondern alles wiederholete und bejahete. Und wie man sie befragte: ob sie noch was darbey zu erinnern hätte/ oder noch hinzu thun wolte? gab sie zur Antwort: sie hätte nichts darbey zu erinnern/ denn es wäre alles wahr/ und also ergangen/ wie niedergeschrieben worden. Nur dieses wolte sie noch anzeigen: sie hätte kein Geistlich Lieb singen/ vielweniger in der Bibel/ noch auch in einem Gebeth-Buche lesen dürffen/ sondern Hans der Buhle hätte ihr solches hart verbothen/ und eingeleget/ sagende: Er sey der Heiligen Schrifft gram/ und müste sie solche nicht üm/ noch bey sich haben. [Vid. Carpzov. d. q. 50. n. 66. Sent. 28.] Ja er hätte begehret/ sie solte kein Vater Unser bethen/ sondern den Teufel nennen und anruffen/ daß er ihr bringen und bescheren möchte/ was sie nöthig hätte. (Sentent. 23.) Es wäre ein unseliger Dienst/ dem bösen Geist zu Geboth zustehen! Weiters hätte sie nichts zu sagen/ bath nur daß die Herren Geistliche zu ihr kommen/ und mit ihr bethen möchten/ denn sie sorgete/ es dürfte sonst der Teufel sie wieder anfechten und plagen/ wolte sich gerne wiederum zu GOtt bekehren/ und ihre Straffe willig und getuldig ausstehen. den gethan / und theils gar gesterbet/ wie nicht weniger deine eigene Kinder dem bösen Geist noch in Mutter-Leibe gewidmet/ deinen Ehe-Mann durch Hülffe deines Buhlen / Hansen/ üms Leben bracht/ Mäuse/ Raupen und Läuse gemacht/ auch andere Unthaten mehr verübt und begangen. Gleich wie du nun wohl gethan/ daß du alle deine Missethaten (wie wir hoffen) angesaget/ und von dienen Hertzen loßgebeichtet hast/ üm dein Gewissen dadurch zuerleichtern: also zweiffeln wir / die Gerichts-Persohnen/ gantz nicht/ du werdest/ wie du dich gutwillig anerkläret/ zugesagt und versprochen/ solche deine Urgicht/ welche dir ietzo von Wort zu Wort deutlich wieder vorgelesen werden soll/ nochmahls wiederholen / bejahen und bestätigen. Drauf antwortete Dieselbe / Sie hätte einmahl ihr Bekäntniß gethan/ und ihr Gewissen erleichtert/ dabey wolte sie beständig verbleiben/ und nichts wieder leugnen. Hierauf laß der Actuarius ihre Urgicht gantz deutlich/ und von einen membro zum andern ab/ und ihr vor/ von fol. - biß fol. - daran sie nicht das aller-geringste revocirte/ sondern alles wiederholete und bejahete. Und wie man sie befragte: ob sie noch was darbey zu erinnern hätte/ oder noch hinzu thun wolte? gab sie zur Antwort: sie hätte nichts darbey zu erinnern/ denn es wäre alles wahr/ und also ergangen/ wie niedergeschrieben worden. Nur dieses wolte sie noch anzeigen: sie hätte kein Geistlich Lieb singen/ vielweniger in der Bibel/ noch auch in einem Gebeth-Buche lesen dürffen/ sondern Hans der Buhle hätte ihr solches hart verbothen/ und eingeleget/ sagende: Er sey der Heiligen Schrifft gram/ und müste sie solche nicht üm/ noch bey sich haben. [Vid. Carpzov. d. q. 50. n. 66. Sent. 28.] Ja er hätte begehret/ sie solte kein Vater Unser bethen/ sondern den Teufel nennen und anruffen/ daß er ihr bringen und bescheren möchte/ was sie nöthig hätte. (Sentent. 23.) Es wäre ein unseliger Dienst/ dem bösen Geist zu Geboth zustehen! Weiters hätte sie nichts zu sagen/ bath nur daß die Herren Geistliche zu ihr kommen/ und mit ihr bethen möchten/ denn sie sorgete/ es dürfte sonst der Teufel sie wieder anfechten und plagen/ wolte sich gerne wiederum zu GOtt bekehren/ und ihre Straffe willig und getuldig ausstehen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0450" n="434"/> den gethan / und theils gar gesterbet/ wie nicht weniger deine eigene Kinder dem bösen Geist noch in Mutter-Leibe gewidmet/ deinen Ehe-Mann durch Hülffe deines Buhlen / Hansen/ üms Leben bracht/ Mäuse/ Raupen und Läuse gemacht/ auch andere Unthaten mehr verübt und begangen. Gleich wie du nun wohl gethan/ daß du alle deine Missethaten (wie wir hoffen) angesaget/ und von dienen Hertzen loßgebeichtet hast/ üm dein Gewissen dadurch zuerleichtern: also zweiffeln wir / die Gerichts-Persohnen/ gantz nicht/ du werdest/ wie du dich gutwillig anerkläret/ zugesagt und versprochen/ solche deine Urgicht/ welche dir ietzo von Wort zu Wort deutlich wieder vorgelesen werden soll/ nochmahls wiederholen / bejahen und bestätigen.</p> <p>Drauf antwortete</p> <p>Dieselbe /</p> <p>Sie hätte einmahl ihr Bekäntniß gethan/ und ihr Gewissen erleichtert/ dabey wolte sie beständig verbleiben/ und nichts wieder leugnen.</p> <p>Hierauf laß der Actuarius ihre Urgicht gantz deutlich/ und von einen membro zum andern ab/ und ihr vor/ von fol. - biß fol. - daran sie nicht das aller-geringste revocirte/ sondern alles wiederholete und bejahete. Und wie man sie befragte: ob sie noch was darbey zu erinnern hätte/ oder noch hinzu thun wolte? gab sie zur Antwort: sie hätte nichts darbey zu erinnern/ denn es wäre alles wahr/ und also ergangen/ wie niedergeschrieben worden. Nur dieses wolte sie noch anzeigen: sie hätte kein Geistlich Lieb singen/ vielweniger in der Bibel/ noch auch in einem Gebeth-Buche lesen dürffen/ sondern Hans der Buhle hätte ihr solches hart verbothen/ und eingeleget/ sagende: Er sey der Heiligen Schrifft gram/ und müste sie solche nicht üm/ noch bey sich haben.</p> <p>[Vid. Carpzov. d. q. 50. n. 66. Sent. 28.]</p> <p>Ja er hätte begehret/ sie solte kein Vater Unser bethen/ sondern den Teufel nennen und anruffen/ daß er ihr bringen und bescheren möchte/ was sie nöthig hätte. (Sentent. 23.) Es wäre ein unseliger Dienst/ dem bösen Geist zu Geboth zustehen! Weiters hätte sie nichts zu sagen/ bath nur daß die Herren Geistliche zu ihr kommen/ und mit ihr bethen möchten/ denn sie sorgete/ es dürfte sonst der Teufel sie wieder anfechten und plagen/ wolte sich gerne wiederum zu GOtt bekehren/ und ihre Straffe willig und getuldig ausstehen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [434/0450]
den gethan / und theils gar gesterbet/ wie nicht weniger deine eigene Kinder dem bösen Geist noch in Mutter-Leibe gewidmet/ deinen Ehe-Mann durch Hülffe deines Buhlen / Hansen/ üms Leben bracht/ Mäuse/ Raupen und Läuse gemacht/ auch andere Unthaten mehr verübt und begangen. Gleich wie du nun wohl gethan/ daß du alle deine Missethaten (wie wir hoffen) angesaget/ und von dienen Hertzen loßgebeichtet hast/ üm dein Gewissen dadurch zuerleichtern: also zweiffeln wir / die Gerichts-Persohnen/ gantz nicht/ du werdest/ wie du dich gutwillig anerkläret/ zugesagt und versprochen/ solche deine Urgicht/ welche dir ietzo von Wort zu Wort deutlich wieder vorgelesen werden soll/ nochmahls wiederholen / bejahen und bestätigen.
Drauf antwortete
Dieselbe /
Sie hätte einmahl ihr Bekäntniß gethan/ und ihr Gewissen erleichtert/ dabey wolte sie beständig verbleiben/ und nichts wieder leugnen.
Hierauf laß der Actuarius ihre Urgicht gantz deutlich/ und von einen membro zum andern ab/ und ihr vor/ von fol. - biß fol. - daran sie nicht das aller-geringste revocirte/ sondern alles wiederholete und bejahete. Und wie man sie befragte: ob sie noch was darbey zu erinnern hätte/ oder noch hinzu thun wolte? gab sie zur Antwort: sie hätte nichts darbey zu erinnern/ denn es wäre alles wahr/ und also ergangen/ wie niedergeschrieben worden. Nur dieses wolte sie noch anzeigen: sie hätte kein Geistlich Lieb singen/ vielweniger in der Bibel/ noch auch in einem Gebeth-Buche lesen dürffen/ sondern Hans der Buhle hätte ihr solches hart verbothen/ und eingeleget/ sagende: Er sey der Heiligen Schrifft gram/ und müste sie solche nicht üm/ noch bey sich haben.
[Vid. Carpzov. d. q. 50. n. 66. Sent. 28.]
Ja er hätte begehret/ sie solte kein Vater Unser bethen/ sondern den Teufel nennen und anruffen/ daß er ihr bringen und bescheren möchte/ was sie nöthig hätte. (Sentent. 23.) Es wäre ein unseliger Dienst/ dem bösen Geist zu Geboth zustehen! Weiters hätte sie nichts zu sagen/ bath nur daß die Herren Geistliche zu ihr kommen/ und mit ihr bethen möchten/ denn sie sorgete/ es dürfte sonst der Teufel sie wieder anfechten und plagen/ wolte sich gerne wiederum zu GOtt bekehren/ und ihre Straffe willig und getuldig ausstehen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |