verlohren/ aber er hat nachgehends das Mägdlein übel tractiret und gekneipet/ daß sie hat zusagen müssen/ ihn zu ernehren.]
Die folgende Jahre aber hätte er kaum alle 4. Wochen ihr einen Thaler mitgetheilet/ sagende: er hätte der Schwestern gar viel/ denen er was brächte / müste es theilhafftig machen/ die Weiber wären gar zu geitzig/ und wolten immer viel haben. Ein Jahr oder sechs her/ hätte er nur alle acht Wochen ihr einen Thaler zugestellet/ die sie zur Nothdurfft in ihrem Hause ausgegeben. Sonst aber hätte sie gut Glück zum Vieh gehabt/ so ihr wohl gestanden/ und die Kühe viele Milch gegeben/ sie hätte aber ein weißes Pulver/ so er ihr gebracht / in die Söden/ so sie täglich dem Kühen dargereichet/ streuen müssen. Jhre Hüner hätten auch treflich viel Eyer geleget/ wenn sie denselben eine Suppe gekocht/ und den Segen sc. zc. drüber gesprochen/ und hernach die eingeschnittene Brocken von Brodt den Hünern vorgeworffen. Ja wenn sie / Inquisitin, von der Suppen gegessen/ hätte sie selber auch Eyer geleget: Doch iedes mahl nicht mehr als Neune/ so sie nebst andern/ welche ihre Hüner geleget/ in die Stad verkaufft.
[Daß die Hexen Eyer legen können/ bezeuget Elich, in seiner Daemonomagia, quaest. 7. pag. 8, als der solches an einem Bauer-Weibe selber gesehen/ welche von Stroh und Binsen ein Nest in ihre Cammer gemacht/ und sich drauf gesetzet / und wenn sie fertig/ hätte sie die Eyer/ deren sie aber täglich mehr nicht als Neune geleget/ aufgehoben/ und darbey geketzet/ als ein Huhn zu thun pfleget. Sed addit [sit venia verbis] num ova e posterioribus ejus delapsa fuerint, ignoramus crediderimus si eadem prius acerrimo aceto per triduum macerata ab ea absorpta: Verum putandum, quod mediante praestigiatore Tartareo aliunde allata & supposita fuerint. Wenn aber ermeldter Elich an gedachten Orthe weiter anführet/ daß solch Eyerlegen vor ihm niemand observiret und angemercket / dasselbige auch nur allein die reichen Hexen könten/ darinnen irret er/ weil vorlängso die eingezogene und abgethane Unholden solches bekant/ teste, Johan. Heinr. Pott, de nefando Lamiarum cum diabolo coitu cap. 4. §. 10. auch Steüccius, [welchen Besoldus, in Thes. Pract. V. H. verb. Hexen. pag. 389. allegiret] in einem artigen Garmine beschrieben/ wie ein Hund die Brocken/ so eine Zauberin ihren Hünern vorgeworffen/ aufgefressen/ und davon ein halb Schock Eyer geleget/ also lautend:
verlohren/ aber er hat nachgehends das Mägdlein übel tractiret und gekneipet/ daß sie hat zusagen müssen/ ihn zu ernehren.]
Die folgende Jahre aber hätte er kaum alle 4. Wochen ihr einen Thaler mitgetheilet/ sagende: er hätte der Schwestern gar viel/ denen er was brächte / müste es theilhafftig machen/ die Weiber wären gar zu geitzig/ und wolten immer viel haben. Ein Jahr oder sechs her/ hätte er nur alle acht Wochen ihr einen Thaler zugestellet/ die sie zur Nothdurfft in ihrem Hause ausgegeben. Sonst aber hätte sie gut Glück zum Vieh gehabt/ so ihr wohl gestanden/ und die Kühe viele Milch gegeben/ sie hätte aber ein weißes Pulver/ so er ihr gebracht / in die Söden/ so sie täglich dem Kühen dargereichet/ streuen müssen. Jhre Hüner hätten auch treflich viel Eyer geleget/ wenn sie denselben eine Suppe gekocht/ und den Segen sc. zc. drüber gesprochen/ und hernach die eingeschnittene Brocken von Brodt den Hünern vorgeworffen. Ja wenn sie / Inquisitin, von der Suppen gegessen/ hätte sie selber auch Eyer geleget: Doch iedes mahl nicht mehr als Neune/ so sie nebst andern/ welche ihre Hüner geleget/ in die Stad verkaufft.
[Daß die Hexen Eyer legen können/ bezeuget Elich, in seiner Daemonomagia, quaest. 7. pag. 8, als der solches an einem Bauer-Weibe selber gesehen/ welche von Stroh und Binsen ein Nest in ihre Cammer gemacht/ und sich drauf gesetzet / und wenn sie fertig/ hätte sie die Eyer/ deren sie aber täglich mehr nicht als Neune geleget/ aufgehoben/ und darbey geketzet/ als ein Huhn zu thun pfleget. Sed addit [sit venia verbis] num ova è posterioribus ejus delapsa fuerint, ignoramus crediderimus si eadem prius acerrimo aceto per triduum macerata ab ea absorpta: Verùm putandum, quod mediante praestigiatore Tartareo aliunde allata & supposita fuerint. Wenn aber ermeldter Elich an gedachten Orthe weiter anführet/ daß solch Eyerlegen vor ihm niemand observiret und angemercket / dasselbige auch nur allein die reichen Hexen könten/ darinnen irret er/ weil vorlängso die eingezogene und abgethane Unholden solches bekant/ teste, Johan. Heinr. Pott, de nefando Lamiarum cum diabolo coitu cap. 4. §. 10. auch Steüccius, [welchen Besoldus, in Thes. Pract. V. H. verb. Hexen. pag. 389. allegiret] in einem artigen Garmine beschrieben/ wie ein Hund die Brocken/ so eine Zauberin ihren Hünern vorgeworffen/ aufgefressen/ und davon ein halb Schock Eyer geleget/ also lautend:
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verlohren/ aber er hat nachgehends das Mägdlein übel tractiret und gekneipet/ daß sie hat zusagen müssen/ ihn zu ernehren.]</p><p>Die folgende Jahre aber hätte er kaum alle 4. Wochen ihr einen Thaler mitgetheilet/ sagende: er hätte der Schwestern gar viel/ denen er was brächte / müste es theilhafftig machen/ die Weiber wären gar zu geitzig/ und wolten immer viel haben. Ein Jahr oder sechs her/ hätte er nur alle acht Wochen ihr einen Thaler zugestellet/ die sie zur Nothdurfft in ihrem Hause ausgegeben. Sonst aber hätte sie gut Glück zum Vieh gehabt/ so ihr wohl gestanden/ und die Kühe viele Milch gegeben/ sie hätte aber ein weißes Pulver/ so er ihr gebracht / in die Söden/ so sie täglich dem Kühen dargereichet/ streuen müssen. Jhre Hüner hätten auch treflich viel Eyer geleget/ wenn sie denselben eine Suppe gekocht/ und den Segen sc. zc. drüber gesprochen/ und hernach die eingeschnittene Brocken von Brodt den Hünern vorgeworffen. Ja wenn sie / Inquisitin, von der Suppen gegessen/ hätte sie selber auch Eyer geleget: Doch iedes mahl nicht mehr als Neune/ so sie nebst andern/ welche ihre Hüner geleget/ in die Stad verkaufft.</p><p>[Daß die Hexen Eyer legen können/ bezeuget Elich, in seiner Daemonomagia, quaest. 7. pag. 8, als der solches an einem Bauer-Weibe selber gesehen/ welche von Stroh und Binsen ein Nest in ihre Cammer gemacht/ und sich drauf gesetzet / und wenn sie fertig/ hätte sie die Eyer/ deren sie aber täglich mehr nicht als Neune geleget/ aufgehoben/ und darbey geketzet/ als ein Huhn zu thun pfleget. Sed addit [sit venia verbis] num ova è posterioribus ejus delapsa fuerint, ignoramus crediderimus si eadem prius acerrimo aceto per triduum macerata ab ea absorpta: Verùm putandum, quod mediante praestigiatore Tartareo aliunde allata & supposita fuerint. Wenn aber ermeldter Elich an gedachten Orthe weiter anführet/ daß solch Eyerlegen vor ihm niemand observiret und angemercket / dasselbige auch nur allein die reichen Hexen könten/ darinnen irret er/ weil vorlängso die eingezogene und abgethane Unholden solches bekant/ teste, Johan. Heinr. Pott, de nefando Lamiarum cum diabolo coitu cap. 4. §. 10. auch Steüccius, [welchen Besoldus, in Thes. Pract. V. H. verb. Hexen. pag. 389. allegiret] in einem artigen Garmine beschrieben/ wie ein Hund die Brocken/ so eine Zauberin ihren Hünern vorgeworffen/ aufgefressen/ und davon ein halb Schock Eyer geleget/ also lautend:</p></div></body></text></TEI>
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verlohren/ aber er hat nachgehends das Mägdlein übel tractiret und gekneipet/ daß sie hat zusagen müssen/ ihn zu ernehren.]
Die folgende Jahre aber hätte er kaum alle 4. Wochen ihr einen Thaler mitgetheilet/ sagende: er hätte der Schwestern gar viel/ denen er was brächte / müste es theilhafftig machen/ die Weiber wären gar zu geitzig/ und wolten immer viel haben. Ein Jahr oder sechs her/ hätte er nur alle acht Wochen ihr einen Thaler zugestellet/ die sie zur Nothdurfft in ihrem Hause ausgegeben. Sonst aber hätte sie gut Glück zum Vieh gehabt/ so ihr wohl gestanden/ und die Kühe viele Milch gegeben/ sie hätte aber ein weißes Pulver/ so er ihr gebracht / in die Söden/ so sie täglich dem Kühen dargereichet/ streuen müssen. Jhre Hüner hätten auch treflich viel Eyer geleget/ wenn sie denselben eine Suppe gekocht/ und den Segen sc. zc. drüber gesprochen/ und hernach die eingeschnittene Brocken von Brodt den Hünern vorgeworffen. Ja wenn sie / Inquisitin, von der Suppen gegessen/ hätte sie selber auch Eyer geleget: Doch iedes mahl nicht mehr als Neune/ so sie nebst andern/ welche ihre Hüner geleget/ in die Stad verkaufft.
[Daß die Hexen Eyer legen können/ bezeuget Elich, in seiner Daemonomagia, quaest. 7. pag. 8, als der solches an einem Bauer-Weibe selber gesehen/ welche von Stroh und Binsen ein Nest in ihre Cammer gemacht/ und sich drauf gesetzet / und wenn sie fertig/ hätte sie die Eyer/ deren sie aber täglich mehr nicht als Neune geleget/ aufgehoben/ und darbey geketzet/ als ein Huhn zu thun pfleget. Sed addit [sit venia verbis] num ova è posterioribus ejus delapsa fuerint, ignoramus crediderimus si eadem prius acerrimo aceto per triduum macerata ab ea absorpta: Verùm putandum, quod mediante praestigiatore Tartareo aliunde allata & supposita fuerint. Wenn aber ermeldter Elich an gedachten Orthe weiter anführet/ daß solch Eyerlegen vor ihm niemand observiret und angemercket / dasselbige auch nur allein die reichen Hexen könten/ darinnen irret er/ weil vorlängso die eingezogene und abgethane Unholden solches bekant/ teste, Johan. Heinr. Pott, de nefando Lamiarum cum diabolo coitu cap. 4. §. 10. auch Steüccius, [welchen Besoldus, in Thes. Pract. V. H. verb. Hexen. pag. 389. allegiret] in einem artigen Garmine beschrieben/ wie ein Hund die Brocken/ so eine Zauberin ihren Hünern vorgeworffen/ aufgefressen/ und davon ein halb Schock Eyer geleget/ also lautend:
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 416. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/432>, abgerufen am 24.11.2024.
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