Dergleichen Exempel/ daß die Hexen und Zauberer auf der Tortur eingeschlaffen / und dem Ansehen nach/ so sanffte geruhet/ als wenn sie in einen weichen Bette legen/ findet man mehr bey den
Bodino, de Magorum Daemonomania, lib. 4. c. 1. Gödelmanno, lib. 3. c. 16. de magis, Lamiis & Venef.Del-Rio Disquisit. Magic. lib. 5. Sect. 9.
Und Brunnemann,
in Processu Criminali c. 8 n. 68.
bezeuget selber/ daß bey der Juristen-Facultät zu Franckfurth an der Oder / etliche solcher Exempel/ in denen dahin zum Spruch Rechtens geschickten Inquisitions Acten wieder die Hexen/ vorkommen.
CCXXXVII Und ob wohl D. Justus Oldekop.
Decade 3. contra Carpzov. quaest. ult. n. 11. & seq.
davor hält/ es sey dieses kein Schlaf/ sondern eine Ohnmacht/ und Verhaltung des respirirens oder Lufft-schöpffens: So befindet sich doch/ wenn man es selber mit Augen siehet/ hierbey ein grosser Unterscheid/ indem sie sich nicht enifärben/ und gantz blaß als eine Leiche werden/ wie denen wiederfähret/ so ohnmächtig dahin sincken/ sondern ihre natürliche Farbe gemeiniglich behalten / auch offte darbey starck schnauben und respiriren/ als ein Mensch der von der Reise ermüdet/ sanfft und süsse dahin schläfft. Wenn man sie gleich mit Feuer brennet/ angezündet Pech oder Schwefel auf die Haut trieffen lässet/ fühlen sie nichts davon/ ja es will offtmahls nicht brennen/ und siehet man keine Spuhr/ Macul oder Fleck auf der Haut davon.
M. Rüdinger, Dec. 1. Concion. de Mag. illicit. pag. 363.
Sie fühlen es auch nicht/ wenn man sie gleich mit einer scharffen Ruthen hauet.
Freudius, in Gewissens - Fragen/ von Zauberey und Zauberern/ quaest. 315. n. 11.
Goehausen,
in Process. Jurid. contra Sagas & Veneficos, tit. 7 pag. 318.
erzehlet von einem Zauberer/ der sich zum Weer - Wolff machen können/ daß derselbe 20. mahl gepeiniget worden/ aber allemahl nur gelachet/ und nichts bekandt/ biß endlich der Scharfrichter ihm einen Tranck zugetruncken / [ingredientia, quae lubens omitto, vid. pag. 319.] drauf er alles/ was er begangen/ und wie er sich 100. mahl zum Weer - Wolf gemachet/ eröffnet/ und angezeiget/ daß der böse Feind alle Pein von ihn auf sich ge-
Dergleichen Exempel/ daß die Hexen und Zauberer auf der Tortur eingeschlaffen / und dem Ansehen nach/ so sanffte geruhet/ als wenn sie in einen weichen Bette legen/ findet man mehr bey den
Bodino, de Magorum Daemonomania, lib. 4. c. 1. Gödelmanno, lib. 3. c. 16. de magis, Lamiis & Venef.Del-Rio Disquisit. Magic. lib. 5. Sect. 9.
Und Brunnemann,
in Processu Criminali c. 8 n. 68.
bezeuget selber/ daß bey der Juristen-Facultät zu Franckfurth an der Oder / etliche solcher Exempel/ in denen dahin zum Spruch Rechtens geschickten Inquisitions Acten wieder die Hexen/ vorkommen.
CCXXXVII Und ob wohl D. Justus Oldekop.
Decade 3. contra Carpzov. quaest. ult. n. 11. & seq.
davor hält/ es sey dieses kein Schlaf/ sondern eine Ohnmacht/ und Verhaltung des respirirens oder Lufft-schöpffens: So befindet sich doch/ wenn man es selber mit Augen siehet/ hierbey ein grosser Unterscheid/ indem sie sich nicht enifärben/ und gantz blaß als eine Leiche werden/ wie denen wiederfähret/ so ohnmächtig dahin sincken/ sondern ihre natürliche Farbe gemeiniglich behalten / auch offte darbey starck schnauben und respiriren/ als ein Mensch der von der Reise ermüdet/ sanfft und süsse dahin schläfft. Wenn man sie gleich mit Feuer brennet/ angezündet Pech oder Schwefel auf die Haut trieffen lässet/ fühlen sie nichts davon/ ja es will offtmahls nicht brennen/ und siehet man keine Spuhr/ Macul oder Fleck auf der Haut davon.
M. Rüdinger, Dec. 1. Concion. de Mag. illicit. pag. 363.
Sie fühlen es auch nicht/ wenn man sie gleich mit einer scharffen Ruthen hauet.
Freudius, in Gewissens - Fragen/ von Zauberey und Zauberern/ quaest. 315. n. 11.
Goehausen,
in Process. Jurid. contra Sagas & Veneficos, tit. 7 pag. 318.
erzehlet von einem Zauberer/ der sich zum Weer - Wolff machen können/ daß derselbe 20. mahl gepeiniget worden/ aber allemahl nur gelachet/ und nichts bekandt/ biß endlich der Scharfrichter ihm einen Tranck zugetruncken / [ingredientia, quae lubens omitto, vid. pag. 319.] drauf er alles/ was er begangen/ und wie er sich 100. mahl zum Weer - Wolf gemachet/ eröffnet/ und angezeiget/ daß der böse Feind alle Pein von ihn auf sich ge-
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Dergleichen Exempel/ daß die Hexen und Zauberer auf der Tortur eingeschlaffen / und dem Ansehen nach/ so sanffte geruhet/ als wenn sie in einen weichen Bette legen/ findet man mehr bey den
Bodino, de Magorum Daemonomania, lib. 4. c. 1. Gödelmanno, lib. 3. c. 16. de magis, Lamiis & Venef. Del-Rio Disquisit. Magic. lib. 5. Sect. 9. Und Brunnemann,
in Processu Criminali c. 8 n. 68.
bezeuget selber/ daß bey der Juristen-Facultät zu Franckfurth an der Oder / etliche solcher Exempel/ in denen dahin zum Spruch Rechtens geschickten Inquisitions Acten wieder die Hexen/ vorkommen.
CCXXXVII Und ob wohl D. Justus Oldekop.
Decade 3. contra Carpzov. quaest. ult. n. 11. & seq.
davor hält/ es sey dieses kein Schlaf/ sondern eine Ohnmacht/ und Verhaltung des respirirens oder Lufft-schöpffens: So befindet sich doch/ wenn man es selber mit Augen siehet/ hierbey ein grosser Unterscheid/ indem sie sich nicht enifärben/ und gantz blaß als eine Leiche werden/ wie denen wiederfähret/ so ohnmächtig dahin sincken/ sondern ihre natürliche Farbe gemeiniglich behalten / auch offte darbey starck schnauben und respiriren/ als ein Mensch der von der Reise ermüdet/ sanfft und süsse dahin schläfft. Wenn man sie gleich mit Feuer brennet/ angezündet Pech oder Schwefel auf die Haut trieffen lässet/ fühlen sie nichts davon/ ja es will offtmahls nicht brennen/ und siehet man keine Spuhr/ Macul oder Fleck auf der Haut davon.
M. Rüdinger, Dec. 1. Concion. de Mag. illicit. pag. 363.
Sie fühlen es auch nicht/ wenn man sie gleich mit einer scharffen Ruthen hauet.
Freudius, in Gewissens - Fragen/ von Zauberey und Zauberern/ quaest. 315. n. 11.
Goehausen,
in Process. Jurid. contra Sagas & Veneficos, tit. 7 pag. 318.
erzehlet von einem Zauberer/ der sich zum Weer - Wolff machen können/ daß derselbe 20. mahl gepeiniget worden/ aber allemahl nur gelachet/ und nichts bekandt/ biß endlich der Scharfrichter ihm einen Tranck zugetruncken / [ingredientia, quae lubens omitto, vid. pag. 319.] drauf er alles/ was er begangen/ und wie er sich 100. mahl zum Weer - Wolf gemachet/ eröffnet/ und angezeiget/ daß der böse Feind alle Pein von ihn auf sich ge-
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 351. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/367>, abgerufen am 24.11.2024.
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