CCXXVII. Maßen er denn hierin dem Römischen Proviant-Meister und Peinlichen Richter Maximino, so bey Regierung Käysers Valentiniani gelebet/ nicht nachzufolgen hat/ welcher bey der Tortur so grausam mit den armen Leuthen umgieng/ daß er auch öffentlich sagte: NEMINEM SE INVITO INVENIRI POSSE INNOCENTEM! Wenn er es nicht haben wolte/ könte keiner unschuldig seyn und bleiben!
Carol. Sigon. lib. 7. Imper. Occident.
Noch auch dem Käyser Tiberio, der mit Fleiß diejenige anmercken ließ/ welche sich vor seinen erschrecklichen Marter-Instrumenten fürchteten/ die er erbärmlich quählen ließ. Und wenn sie schon inständigst bathen/ und fleheten / ihnen nur das Leben zunehmen/ gab er zur Antwort: Er hätte ihnen ihre Missethaten noch nicht vergeben/ den Tod solchergestalt vor eine sonderlich grosse Gnade haltende. Und wenn einer oder der ander/ aus Furcht gepeiniget zu werden/ sich selber umbrachte/ sprach er: Dieser ist meinen Händen entwischet.
Joh. Graevius, in Tribunal. reform. sive tr. de tortur. lib. 2. c. 3. p. 276.
Vielweniger die Volter ein Allmächtig Ding mit jenen ungerechten Richter zu nennen/ wodurch man alles erforschen und herauß bringen könne.
Oldekop. Obs. Crim. tit. 4. Obs. 9. circa fin.
fondern er sol bedencken/ daß er ein Chri/ stder mit den armen gefangenen Sünder/ welcher so wohl/ als er nach Gottes Ebenbild erschaffen/ Menschlicher Weise/ seiner Constition gemäß/ und wie er es gegen GOtt/ der hohen Obrigkeit / und in seinem Gewissen zuver antworten getraue/ umzugehen schuldig sey.
L. Justissime 44. ff. de AEdilit. Edict.Ambrosin. in Process informativ. lib. 4. cap. 1. n. 6.Gomez. Var Resol. tom. 3. c. 13. n. 5.Matth. Stephani, ad art. 58. Const. Crim. Caroli V. n. 4.Zanger, de Quaestion. & toriur. c. 4. n. 16.Goehausen in Process. Jurid. contra Sagas tit. 3. pag. 154.Gilhausen, in Arbor. Judic. Crim. p. 7. c. 6. n. 32.
auch nicht alzu vorschnell und hitzig darbey verfahren/ noch aus Haß und Freundschafft sein Müthlein zu kühlen/ den Reo zuviel thun.
Paris de Puteo, tr. de Syndicat. verb. tortura §. an stetur dicto torti n. 12.
CCXXVII. Maßen er denn hierin dem Römischen Proviant-Meister und Peinlichen Richter Maximino, so bey Regierung Käysers Valentiniani gelebet/ nicht nachzufolgen hat/ welcher bey der Tortur so grausam mit den armen Leuthen umgieng/ daß er auch öffentlich sagte: NEMINEM SE INVITO INVENIRI POSSE INNOCENTEM! Wenn er es nicht haben wolte/ könte keiner unschuldig seyn und bleiben!
Carol. Sigon. lib. 7. Imper. Occident.
Noch auch dem Käyser Tiberio, der mit Fleiß diejenige anmercken ließ/ welche sich vor seinen erschrecklichen Marter-Instrumenten fürchteten/ die er erbärmlich quählen ließ. Und wenn sie schon inständigst bathen/ und fleheten / ihnen nur das Leben zunehmen/ gab er zur Antwort: Er hätte ihnen ihre Missethaten noch nicht vergeben/ den Tod solchergestalt vor eine sonderlich grosse Gnade haltende. Und wenn einer oder der ander/ aus Furcht gepeiniget zu werden/ sich selber umbrachte/ sprach er: Dieser ist meinen Händen entwischet.
Joh. Graevius, in Tribunal. reform. sive tr. de tortur. lib. 2. c. 3. p. 276.
Vielweniger die Volter ein Allmächtig Ding mit jenen ungerechten Richter zu nennen/ wodurch man alles erforschen und herauß bringen könne.
Oldekop. Obs. Crim. tit. 4. Obs. 9. circa fin.
fondern er sol bedencken/ daß er ein Chri/ stder mit den armen gefangenen Sünder/ welcher so wohl/ als er nach Gottes Ebenbild erschaffen/ Menschlicher Weise/ seiner Constition gemäß/ und wie er es gegen GOtt/ der hohen Obrigkeit / und in seinem Gewissen zuver antworten getraue/ umzugehen schuldig sey.
L. Justissimè 44. ff. de AEdilit. Edict.Ambrosin. in Process informativ. lib. 4. cap. 1. n. 6.Gomez. Var Resol. tom. 3. c. 13. n. 5.Matth. Stephani, ad art. 58. Const. Crim. Caroli V. n. 4.Zanger, de Quaestion. & toriur. c. 4. n. 16.Goehausen in Process. Jurid. contra Sagas tit. 3. pag. 154.Gilhausen, in Arbor. Judic. Crim. p. 7. c. 6. n. 32.
auch nicht alzu vorschnell und hitzig darbey verfahren/ noch aus Haß und Freundschafft sein Müthlein zu kühlen/ den Reo zuviel thun.
Paris de Puteo, tr. de Syndicat. verb. tortura §. an stetur dicto torti n. 12.
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CCXXVII. Maßen er denn hierin dem Römischen Proviant-Meister und Peinlichen Richter Maximino, so bey Regierung Käysers Valentiniani gelebet/ nicht nachzufolgen hat/ welcher bey der Tortur so grausam mit den armen Leuthen umgieng/ daß er auch öffentlich sagte: NEMINEM SE INVITO INVENIRI POSSE INNOCENTEM! Wenn er es nicht haben wolte/ könte keiner unschuldig seyn und bleiben!
Carol. Sigon. lib. 7. Imper. Occident.
Noch auch dem Käyser Tiberio, der mit Fleiß diejenige anmercken ließ/ welche sich vor seinen erschrecklichen Marter-Instrumenten fürchteten/ die er erbärmlich quählen ließ. Und wenn sie schon inständigst bathen/ und fleheten / ihnen nur das Leben zunehmen/ gab er zur Antwort: Er hätte ihnen ihre Missethaten noch nicht vergeben/ den Tod solchergestalt vor eine sonderlich grosse Gnade haltende. Und wenn einer oder der ander/ aus Furcht gepeiniget zu werden/ sich selber umbrachte/ sprach er: Dieser ist meinen Händen entwischet.
Joh. Graevius, in Tribunal. reform. sive tr. de tortur. lib. 2. c. 3. p. 276.
Vielweniger die Volter ein Allmächtig Ding mit jenen ungerechten Richter zu nennen/ wodurch man alles erforschen und herauß bringen könne.
Oldekop. Obs. Crim. tit. 4. Obs. 9. circa fin.
fondern er sol bedencken/ daß er ein Chri/ stder mit den armen gefangenen Sünder/ welcher so wohl/ als er nach Gottes Ebenbild erschaffen/ Menschlicher Weise/ seiner Constition gemäß/ und wie er es gegen GOtt/ der hohen Obrigkeit / und in seinem Gewissen zuver antworten getraue/ umzugehen schuldig sey.
L. Justissimè 44. ff. de AEdilit. Edict. Ambrosin. in Process informativ. lib. 4. cap. 1. n. 6. Gomez. Var Resol. tom. 3. c. 13. n. 5. Matth. Stephani, ad art. 58. Const. Crim. Caroli V. n. 4. Zanger, de Quaestion. & toriur. c. 4. n. 16. Goehausen in Process. Jurid. contra Sagas tit. 3. pag. 154. Gilhausen, in Arbor. Judic. Crim. p. 7. c. 6. n. 32. auch nicht alzu vorschnell und hitzig darbey verfahren/ noch aus Haß und Freundschafft sein Müthlein zu kühlen/ den Reo zuviel thun.
Paris de Puteo, tr. de Syndicat. verb. tortura §. an stetur dicto torti n. 12.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/357>, abgerufen am 23.11.2024.
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