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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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turen/ verfassete Inquisitional-Articul, der Verhafften A D. drauf gethane Antwort/ und unterschiedener abgehörter Zeugen summarische und eydliche Aussage/ auch angestellte Confrontation, beneben einer Frage zugeschicket/ und euch des Rechten darüber zubelernen gebethen habt. Demnach sprechen wir Churfl. Sächß. Schöppen des Stuhls zu Leipzig darauf vor Recht: Wird gedachte A. D. beschuldiget/ daß sie sich der Zauberey und Hexens beflissen/ und mit dem bösen Feind Gemeinschafft habe / insonderheit aber H. M. S. einen Schul-Knaben anfänglich das Bette voller Läuse gemacht/ und hernach ihn/ wie auch H. D. des Seilers Lehr Jungen eine abscheuliche Kranckheit zugebracht/ welche sie so wohl des Tages/ als des Nachtes vielfältig niederwirfft/ den Leib aufschwellet/ und hefftig plaget / daß sie allezeit etliche Persohnen halten müssen/ darbey der böse Feind aus ihnen wunderliche Dinge redet. Ferner A. R. ein Kind/ und M. S. einen Sohn von 20. Jahren/ ingleichen A. S. ein Kind von vier Wochen gesterbet/ gedachten R. wie auch S. Weibe die Milch genommen/ L. S. Sohne Micheln/ als er an der L. Mauer mit andern Knaben des Ballens gespielet/ die lincke Hand lahm gemacht / daß es ihm die Finger gantz krumm gezogen/ M. R. 2. Pferde verderbet/ auch ihm selbst etwas in den Rücken gehexet/ den Seiler H. D. etliche mahl/ wie auch L. S. als er sich mit Inquisitin gezanckt/ M. H. als er sie vexiret/ und vor 15. Jahren L. E. als er sich mit ihr geärgert/ mit Läusen und Ungeziefer überfüllet / D. Weib üm ein Auge gebracht/ in gleichen B. H. als sie bey ihr gewohnet / etwas am Hals gehexet/ daß sie es gestochen und gerissen/ welches ihr aber zum Theil wieder benommen. Ob nun wohl Inquisitin gar nichts geständig seyn will / und auf diejenige Reden/ so der böse Geist aus den beyden Knaben geführet / nicht zu trauen; Dieweil aber dennoch dieselbe der Hexerey halber lange Zeit im Beruff gewesen/ wenn ihr solche von den Leuthen vorgeworffen worden/ darzu geschwiegen/ und es nicht geklaget/ durch 2. Zeugen überführet/ daß sie den Knaben H. M. S. als er mit einem Stück Eisen an der Säule des Hauses geschabet / geschlagen/ und selbigen in den Arm gepfitzet/ auch so wohl demselben/ als Heinrich Darren/ da er Inquisitin deswegen gescho[unleserliches Material]ten/ bedrohet/ sie wolte es ihm wohl gedencken/ worauf bald des Jungen Bette voller garstigen Läuse worden/ und ihm die böse Kranckheit ankommen/ ingleichen des Seilers Lehr-Junge H. V. L. nachdem er der Inquisitin den Schleyer oder Schürtze auf der Gasse vom Kopf gerissen/ und wie er sie auf der Treppe im Hause sitzen sehen / und nach ihr geschla-

turen/ verfassete Inquisitional-Articul, der Verhafften A D. drauf gethane Antwort/ und unterschiedener abgehörter Zeugen sum̃arische und eydliche Aussage/ auch angestellte Confrontation, beneben einer Frage zugeschicket/ und euch des Rechten darüber zubelernen gebethen habt. Demnach sprechen wir Churfl. Sächß. Schöppen des Stuhls zu Leipzig darauf vor Recht: Wird gedachte A. D. beschuldiget/ daß sie sich der Zauberey und Hexens beflissen/ und mit dem bösen Feind Gemeinschafft habe / insonderheit aber H. M. S. einen Schul-Knaben anfänglich das Bette voller Läuse gemacht/ und hernach ihn/ wie auch H. D. des Seilers Lehr Jungen eine abscheuliche Kranckheit zugebracht/ welche sie so wohl des Tages/ als des Nachtes vielfältig niederwirfft/ den Leib aufschwellet/ und hefftig plaget / daß sie allezeit etliche Persohnen halten müssen/ darbey der böse Feind aus ihnen wunderliche Dinge redet. Ferner A. R. ein Kind/ und M. S. einen Sohn von 20. Jahren/ ingleichen A. S. ein Kind von vier Wochen gesterbet/ gedachten R. wie auch S. Weibe die Milch genommen/ L. S. Sohne Micheln/ als er an der L. Mauer mit andern Knaben des Ballens gespielet/ die lincke Hand lahm gemacht / daß es ihm die Finger gantz krumm gezogen/ M. R. 2. Pferde verderbet/ auch ihm selbst etwas in den Rücken gehexet/ den Seiler H. D. etliche mahl/ wie auch L. S. als er sich mit Inquisitin gezanckt/ M. H. als er sie vexiret/ und vor 15. Jahren L. E. als er sich mit ihr geärgert/ mit Läusen und Ungeziefer überfüllet / D. Weib üm ein Auge gebracht/ in gleichen B. H. als sie bey ihr gewohnet / etwas am Hals gehexet/ daß sie es gestochen und gerissen/ welches ihr aber zum Theil wieder benommen. Ob nun wohl Inquisitin gar nichts geständig seyn will / und auf diejenige Reden/ so der böse Geist aus den beyden Knaben geführet / nicht zu trauen; Dieweil aber dennoch dieselbe der Hexerey halber lange Zeit im Beruff gewesen/ wenn ihr solche von den Leuthen vorgeworffen worden/ darzu geschwiegen/ und es nicht geklaget/ durch 2. Zeugen überführet/ daß sie den Knaben H. M. S. als er mit einem Stück Eisen an der Säule des Hauses geschabet / geschlagen/ und selbigen in den Arm gepfitzet/ auch so wohl demselben/ als Heinrich Darren/ da er Inquisitin deswegen gescho[unleserliches Material]ten/ bedrohet/ sie wolte es ihm wohl gedencken/ worauf bald des Jungen Bette voller garstigen Läuse worden/ und ihm die böse Kranckheit ankommen/ ingleichen des Seilers Lehr-Junge H. V. L. nachdem er der Inquisitin den Schleyer oder Schürtze auf der Gasse vom Kopf gerissen/ und wie er sie auf der Treppe im Hause sitzen sehen / und nach ihr geschla-

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[329/0345] turen/ verfassete Inquisitional-Articul, der Verhafften A D. drauf gethane Antwort/ und unterschiedener abgehörter Zeugen sum̃arische und eydliche Aussage/ auch angestellte Confrontation, beneben einer Frage zugeschicket/ und euch des Rechten darüber zubelernen gebethen habt. Demnach sprechen wir Churfl. Sächß. Schöppen des Stuhls zu Leipzig darauf vor Recht: Wird gedachte A. D. beschuldiget/ daß sie sich der Zauberey und Hexens beflissen/ und mit dem bösen Feind Gemeinschafft habe / insonderheit aber H. M. S. einen Schul-Knaben anfänglich das Bette voller Läuse gemacht/ und hernach ihn/ wie auch H. D. des Seilers Lehr Jungen eine abscheuliche Kranckheit zugebracht/ welche sie so wohl des Tages/ als des Nachtes vielfältig niederwirfft/ den Leib aufschwellet/ und hefftig plaget / daß sie allezeit etliche Persohnen halten müssen/ darbey der böse Feind aus ihnen wunderliche Dinge redet. Ferner A. R. ein Kind/ und M. S. einen Sohn von 20. Jahren/ ingleichen A. S. ein Kind von vier Wochen gesterbet/ gedachten R. wie auch S. Weibe die Milch genommen/ L. S. Sohne Micheln/ als er an der L. Mauer mit andern Knaben des Ballens gespielet/ die lincke Hand lahm gemacht / daß es ihm die Finger gantz krumm gezogen/ M. R. 2. Pferde verderbet/ auch ihm selbst etwas in den Rücken gehexet/ den Seiler H. D. etliche mahl/ wie auch L. S. als er sich mit Inquisitin gezanckt/ M. H. als er sie vexiret/ und vor 15. Jahren L. E. als er sich mit ihr geärgert/ mit Läusen und Ungeziefer überfüllet / D. Weib üm ein Auge gebracht/ in gleichen B. H. als sie bey ihr gewohnet / etwas am Hals gehexet/ daß sie es gestochen und gerissen/ welches ihr aber zum Theil wieder benommen. Ob nun wohl Inquisitin gar nichts geständig seyn will / und auf diejenige Reden/ so der böse Geist aus den beyden Knaben geführet / nicht zu trauen; Dieweil aber dennoch dieselbe der Hexerey halber lange Zeit im Beruff gewesen/ wenn ihr solche von den Leuthen vorgeworffen worden/ darzu geschwiegen/ und es nicht geklaget/ durch 2. Zeugen überführet/ daß sie den Knaben H. M. S. als er mit einem Stück Eisen an der Säule des Hauses geschabet / geschlagen/ und selbigen in den Arm gepfitzet/ auch so wohl demselben/ als Heinrich Darren/ da er Inquisitin deswegen gescho_ ten/ bedrohet/ sie wolte es ihm wohl gedencken/ worauf bald des Jungen Bette voller garstigen Läuse worden/ und ihm die böse Kranckheit ankommen/ ingleichen des Seilers Lehr-Junge H. V. L. nachdem er der Inquisitin den Schleyer oder Schürtze auf der Gasse vom Kopf gerissen/ und wie er sie auf der Treppe im Hause sitzen sehen / und nach ihr geschla-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 329. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/345>, abgerufen am 23.11.2024.