CXCIII. Auf lateinisch wird dieses Instrument POLETRUM genennet/ und war so arg / daß es auch im drücken das Fleisch entzwey schnitte/ drum solche Arth
in L. 1. C, de Emendat-Servor.
abgeschaffet und verbothen worden.
Vent. de Valent. in Parthen. litig. lib. 1. c. 14. u. 32.Keller, lib. 2. de officio Jurid. Polit. c. 12. §. abstincudum.Gomez, tom. 3. Var. Resol. c. 13, n. 5.
CXCIV. D. Ammann.
in Irenico Numae Pompil. pag. 254.
schreibet/ daß die Daumen um deßwillen nur mit solchem Instrument gedrückt und geklemmet würden/ die Finger aber ler aus gingen/ weil die Daumen/ als/ in welchen die meiste Stärcke an den Händen bestehet/ in vielen delictis, sonderlich aber in Diebstahl/ daß meiste mit den Zugrif thäten/ und immer vornan mit wären/ drum es auch nicht unbillig/ daß sie solcher Gestalt gestrafft und gezüchtiget würden.
II. Das Schnüren /
CXCV. Geschiehet auf zweyerley Art/ einmahl daß bey der Real-Territion, wenn die Daumen-Schrauben nichts fruchten wollen/ auch der Anfang mit den Schnüren gemacht wird. i. e. daß dem Inquisiten nicht alle in die Hände fest gebunden werden/ sondern auch daß der Scharffrichter mit hin und Wiederziehung der Schnüre anhebet/ bald aber wieder aufhöret und es dabey lässet. Wenn aber bey dem ersten Grad der Tortur in dem Urthel auch die Worte gesetzet werden/ daß der Scharfrichter mit den Banden auch zuschnühren solle/ geschicht solches durch gewisse Chorden oder Siemen/ welche der Scharffrichter und dessen Knecht über die Adern und Sehnen beyder zusammen gebundenen Arme/ gleich unten wo die Hände sich anheben/ starck hin und wiederziehen/ als wenn man säget/ welches einen solchen empfindlichen Schmertzen machet/ daß die Geschnührte überlaut schreyen/ ruffen und wimmerwehen/ auch so greulich thun/ als wenn sie aus der Haut fahren wollen/ drum sie auch oft alles hersagen was sie wissen/ und gethan haben/ und wenn sie dieses überstehen/ ist schlechte Hoffnung daß sie bey den folgenden Instrumenten/ Marter und Pein was bekennen werden.
CXCIII. Auf lateinisch wird dieses Instrument POLETRUM genennet/ und war so arg / daß es auch im drücken das Fleisch entzwey schnitte/ drum solche Arth
in L. 1. C, de Emendat-Servor.
abgeschaffet und verbothen worden.
Vent. de Valent. in Parthen. litig. lib. 1. c. 14. u. 32.Keller, lib. 2. de officio Jurid. Polit. c. 12. §. abstincudum.Gomez, tom. 3. Var. Resol. c. 13, n. 5.
CXCIV. D. Ammann.
in Irenico Numae Pompil. pag. 254.
schreibet/ daß die Daumen um deßwillen nur mit solchem Instrument gedrückt und geklemmet würden/ die Finger aber ler aus gingen/ weil die Daumen/ als/ in welchen die meiste Stärcke an den Händen bestehet/ in vielen delictis, sonderlich aber in Diebstahl/ daß meiste mit den Zugrif thäten/ und immer vornan mit wären/ drum es auch nicht unbillig/ daß sie solcher Gestalt gestrafft und gezüchtiget würden.
II. Das Schnüren /
CXCV. Geschiehet auf zweyerley Art/ einmahl daß bey der Real-Territion, wenn die Daumen-Schrauben nichts fruchten wollen/ auch der Anfang mit den Schnüren gemacht wird. i. e. daß dem Inquisiten nicht alle in die Hände fest gebunden werden/ sondern auch daß der Scharffrichter mit hin und Wiederziehung der Schnüre anhebet/ bald aber wieder aufhöret und es dabey lässet. Wenn aber bey dem ersten Grad der Tortur in dem Urthel auch die Worte gesetzet werden/ daß der Scharfrichter mit den Banden auch zuschnühren solle/ geschicht solches durch gewisse Chorden oder Siemen/ welche der Scharffrichter und dessen Knecht über die Adern und Sehnen beyder zusammen gebundenen Arme/ gleich unten wo die Hände sich anheben/ starck hin und wiederziehen/ als wenn man säget/ welches einen solchen empfindlichen Schmertzen machet/ daß die Geschnührte überlaut schreyen/ ruffen und wimmerwehen/ auch so greulich thun/ als wenn sie aus der Haut fahren wollen/ drum sie auch oft alles hersagen was sie wissen/ und gethan haben/ und wenn sie dieses überstehen/ ist schlechte Hoffnung daß sie bey den folgenden Instrumenten/ Marter und Pein was bekennen werden.
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CXCIII. Auf lateinisch wird dieses Instrument POLETRUM genennet/ und war so arg / daß es auch im drücken das Fleisch entzwey schnitte/ drum solche Arth
in L. 1. C, de Emendat-Servor.
abgeschaffet und verbothen worden.
Vent. de Valent. in Parthen. litig. lib. 1. c. 14. u. 32. Keller, lib. 2. de officio Jurid. Polit. c. 12. §. abstincudum. Gomez, tom. 3. Var. Resol. c. 13, n. 5. CXCIV. D. Ammann.
in Irenico Numae Pompil. pag. 254.
schreibet/ daß die Daumen um deßwillen nur mit solchem Instrument gedrückt und geklemmet würden/ die Finger aber ler aus gingen/ weil die Daumen/ als/ in welchen die meiste Stärcke an den Händen bestehet/ in vielen delictis, sonderlich aber in Diebstahl/ daß meiste mit den Zugrif thäten/ und immer vornan mit wären/ drum es auch nicht unbillig/ daß sie solcher Gestalt gestrafft und gezüchtiget würden.
II. Das Schnüren /
CXCV. Geschiehet auf zweyerley Art/ einmahl daß bey der Real-Territion, wenn die Daumen-Schrauben nichts fruchten wollen/ auch der Anfang mit den Schnüren gemacht wird. i. e. daß dem Inquisiten nicht alle in die Hände fest gebunden werden/ sondern auch daß der Scharffrichter mit hin und Wiederziehung der Schnüre anhebet/ bald aber wieder aufhöret und es dabey lässet. Wenn aber bey dem ersten Grad der Tortur in dem Urthel auch die Worte gesetzet werden/ daß der Scharfrichter mit den Banden auch zuschnühren solle/ geschicht solches durch gewisse Chorden oder Siemen/ welche der Scharffrichter und dessen Knecht über die Adern und Sehnen beyder zusammen gebundenen Arme/ gleich unten wo die Hände sich anheben/ starck hin und wiederziehen/ als wenn man säget/ welches einen solchen empfindlichen Schmertzen machet/ daß die Geschnührte überlaut schreyen/ ruffen und wimmerwehen/ auch so greulich thun/ als wenn sie aus der Haut fahren wollen/ drum sie auch oft alles hersagen was sie wissen/ und gethan haben/ und wenn sie dieses überstehen/ ist schlechte Hoffnung daß sie bey den folgenden Instrumenten/ Marter und Pein was bekennen werden.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/330>, abgerufen am 25.11.2024.
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