Ventur. de Valent. parthen. litig. lib. 1. cap. 14. n. 32.Gomez. tom. 3. Var. resol. c. 3. n. 5.Adam Keller, de offic. Jurid. Polit. lib. 2. c. 12. §. abstineudum.Carpzov. p. 3. pract. Crim. q. 117. n. 38.Freudius, in Gewissens-Fragen von Zauberey und Zauberern/ Quaest 310. pag. 597.
Es gedencket auch D. Meyfart in seiner
Christlichen Erinnernug an gewaltige Regenten cap. 17. pag 138 v. c. 25. pag. 193.
daß er in seiner Jugend gesehen/ welcher gestalt ein Marter-Meister mit einem Schwefel-Knopf die die in der Marter hangende Person an heimlichen Orthen gebrennet habe. Ja man hat wohl die armen Leuthe an einen Stück hin/ gantzer 24. Stunden gepeiniget/ und dieselbe 20. 30. 40. oder 50. mahl aufgezogen/ und zwar so hart/ daß die Sone durch den Leib hin scheinen/ und man ihnen das Eingeweide sehen können.
Adam Keller, lib. 2. de Offic. Jurid. polit. c. 12. pag. 408.Meyfart. d. loc. 17. pag. 139.Cautio Criminalis in certi authoris Quaest. 20. §. 7.Hering. de Fidejuss. c. 10. n. 433.
Inzwischen haben der Richter und andere Gerichts-Personen gefressen/ und gesoffen/ auch wohl gespielet/ und den Reum allein unter der Hand der grausamen Scharffrichter gelassen/ biß ihnen gesagt worden/ ietzt wolte der Inquisit bekennen/ oder er wäre gar auf der Volter gestorben.
Freudius, d. p. 310. pag. 598.
Theils Judices haben wohl selber mit Hand angelegt/ ihr erbostes Gemüth an den aruien Gefangenen auszulassen und zu kühlen. Wie jener gethan/ dessen Paris de Puteo,
in tr. de Syndicatu verb. tortura, c. 4. n. 9.
gedencket/ daß er selber mit Augen angesehen/ wie solcher unbarmhertzigen Richter einer den Verhafften bey den Haren ergriffen/ und den Kopf etliche mahl an eine Säule gestossen/ sagende: Bekenne und sage die
Eyer/ so man denen so gemartert worden/ oben in die Höle unter die Arme geleget /
Ventur. de Valent. parthen. litig. lib. 1. cap. 14. n. 32.Gomez. tom. 3. Var. resol. c. 3. n. 5.Adam Keller, de offic. Jurid. Polit. lib. 2. c. 12. §. abstineudum.Carpzov. p. 3. pract. Crim. q. 117. n. 38.Freudius, in Gewissens-Fragen von Zauberey und Zauberern/ Quaest 310. pag. 597.
Es gedencket auch D. Meyfart in seiner
Christlichen Erinnernug an gewaltige Regenten cap. 17. pag 138 v. c. 25. pag. 193.
daß er in seiner Jugend gesehen/ welcher gestalt ein Marter-Meister mit einem Schwefel-Knopf die die in der Marter hangende Person an heimlichen Orthen gebrennet habe. Ja man hat wohl die armen Leuthe an einen Stück hin/ gantzer 24. Stunden gepeiniget/ und dieselbe 20. 30. 40. oder 50. mahl aufgezogen/ und zwar so hart/ daß die Sone durch den Leib hin scheinen/ und man ihnen das Eingeweide sehen können.
Adam Keller, lib. 2. de Offic. Jurid. polit. c. 12. pag. 408.Meyfart. d. loc. 17. pag. 139.Cautio Criminalis in certi authoris Quaest. 20. §. 7.Hering. de Fidejuss. c. 10. n. 433.
Inzwischen haben der Richter und andere Gerichts-Personen gefressen/ und gesoffen/ auch wohl gespielet/ und den Reum allein unter der Hand der grausamen Scharffrichter gelassen/ biß ihnen gesagt worden/ ietzt wolte der Inquisit bekennen/ oder er wäre gar auf der Volter gestorben.
Freudius, d. p. 310. pag. 598.
Theils Judices haben wohl selber mit Hand angelegt/ ihr erbostes Gemüth an den aruien Gefangenen auszulassen und zu kühlen. Wie jener gethan/ dessen Paris de Puteo,
in tr. de Syndicatu verb. tortura, c. 4. n. 9.
gedencket/ daß er selber mit Augen angesehen/ wie solcher unbarmhertzigen Richter einer den Verhafften bey den Haren ergriffen/ und den Kopf etliche mahl an eine Säule gestossen/ sagende: Bekenne und sage die
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Eyer/ so man denen so gemartert worden/ oben in die Höle unter die Arme geleget /</p><p>Item:</p><p>Dänische Mäntel/ Spanische Kappen/ Englische Jungfern/ Braunschweigische Stiefeln.</p><l>Ventur. de Valent. parthen. litig. lib. 1. cap. 14. n. 32.</l><l>Gomez. tom. 3. Var. resol. c. 3. n. 5.</l><l>Adam Keller, de offic. Jurid. Polit. lib. 2. c. 12. §. abstineudum.</l><l>Carpzov. p. 3. pract. Crim. q. 117. n. 38.</l><l>Freudius, in Gewissens-Fragen von Zauberey und Zauberern/ Quaest 310. pag. 597.</l><p>Es gedencket auch D. Meyfart in seiner</p><p>Christlichen Erinnernug an gewaltige Regenten cap. 17. pag 138 v. c. 25. pag. 193.</p><p>daß er in seiner Jugend gesehen/ welcher gestalt ein Marter-Meister mit einem Schwefel-Knopf die die in der Marter hangende Person an heimlichen Orthen gebrennet habe. Ja man hat wohl die armen Leuthe an einen Stück hin/ gantzer 24. Stunden gepeiniget/ und dieselbe 20. 30. 40. oder 50. mahl aufgezogen/ und zwar so hart/ daß die Sone durch den Leib hin scheinen/ und man ihnen das Eingeweide sehen können.</p><l>Adam Keller, lib. 2. de Offic. Jurid. polit. c. 12. pag. 408.</l><l>Meyfart. d. loc. 17. pag. 139.</l><l>Cautio Criminalis in certi authoris Quaest. 20. §. 7.</l><l>Hering. de Fidejuss. c. 10. n. 433.</l><p>Inzwischen haben der Richter und andere Gerichts-Personen gefressen/ und gesoffen/ auch wohl gespielet/ und den Reum allein unter der Hand der grausamen Scharffrichter gelassen/ biß ihnen gesagt worden/ ietzt wolte der Inquisit bekennen/ oder er wäre gar auf der Volter gestorben.</p><p>Freudius, d. p. 310. pag. 598.</p><p>Theils Judices haben wohl selber mit Hand angelegt/ ihr erbostes Gemüth an den aruien Gefangenen auszulassen und zu kühlen. Wie jener gethan/ dessen Paris de Puteo,</p><p>in tr. de Syndicatu verb. tortura, c. 4. n. 9.</p><p>gedencket/ daß er selber mit Augen angesehen/ wie solcher unbarmhertzigen Richter einer den Verhafften bey den Haren ergriffen/ und den Kopf etliche mahl an eine Säule gestossen/ sagende: Bekenne und sage die
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Eyer/ so man denen so gemartert worden/ oben in die Höle unter die Arme geleget /
Item:
Dänische Mäntel/ Spanische Kappen/ Englische Jungfern/ Braunschweigische Stiefeln.
Ventur. de Valent. parthen. litig. lib. 1. cap. 14. n. 32. Gomez. tom. 3. Var. resol. c. 3. n. 5. Adam Keller, de offic. Jurid. Polit. lib. 2. c. 12. §. abstineudum. Carpzov. p. 3. pract. Crim. q. 117. n. 38. Freudius, in Gewissens-Fragen von Zauberey und Zauberern/ Quaest 310. pag. 597. Es gedencket auch D. Meyfart in seiner
Christlichen Erinnernug an gewaltige Regenten cap. 17. pag 138 v. c. 25. pag. 193.
daß er in seiner Jugend gesehen/ welcher gestalt ein Marter-Meister mit einem Schwefel-Knopf die die in der Marter hangende Person an heimlichen Orthen gebrennet habe. Ja man hat wohl die armen Leuthe an einen Stück hin/ gantzer 24. Stunden gepeiniget/ und dieselbe 20. 30. 40. oder 50. mahl aufgezogen/ und zwar so hart/ daß die Sone durch den Leib hin scheinen/ und man ihnen das Eingeweide sehen können.
Adam Keller, lib. 2. de Offic. Jurid. polit. c. 12. pag. 408. Meyfart. d. loc. 17. pag. 139. Cautio Criminalis in certi authoris Quaest. 20. §. 7. Hering. de Fidejuss. c. 10. n. 433. Inzwischen haben der Richter und andere Gerichts-Personen gefressen/ und gesoffen/ auch wohl gespielet/ und den Reum allein unter der Hand der grausamen Scharffrichter gelassen/ biß ihnen gesagt worden/ ietzt wolte der Inquisit bekennen/ oder er wäre gar auf der Volter gestorben.
Freudius, d. p. 310. pag. 598.
Theils Judices haben wohl selber mit Hand angelegt/ ihr erbostes Gemüth an den aruien Gefangenen auszulassen und zu kühlen. Wie jener gethan/ dessen Paris de Puteo,
in tr. de Syndicatu verb. tortura, c. 4. n. 9.
gedencket/ daß er selber mit Augen angesehen/ wie solcher unbarmhertzigen Richter einer den Verhafften bey den Haren ergriffen/ und den Kopf etliche mahl an eine Säule gestossen/ sagende: Bekenne und sage die
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/328>, abgerufen am 22.11.2024.
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