Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.von den Herrn Ambtmann Gotfried Rechtlieb/ in Beyseyn zweyer Gericht-Schöppen/ als Herrn Christian Frommans / und Herrn Theophili Ehrlichs/ und meiner des geschwornen Gerichts-Notarii und Actuarii Ernst Fleißigens/ wegen der an Georg Ackermannen in der Schencke zu Feldhausen den 2. dieses Monats begangenen Mordthat/ auf nachgesetzte Articul examiniret hat auf dieselbe geantwortet/ wie gegen über stehet: [Spaltenumbruch]
Articuli inquisitionales. Art. I. Wie Inquisit mit Nahmen heisse? Artic. 2. Wie alt Er sey? Artic. 3. Von wannen Er bürtig? Art. 4. Wer seine Eltern gewesen? Artic. 5. Wessen Er sich bißher genehret? Art. 6. Ob nicht wahr/ daß er den 2. dieses Monats Septemb. nach Feldhausen kommen/ sich in die Schencke allda [Spaltenumbruch]
Die Antwort drauf. ad Artic. I. Hans Unnütze. ad Artic. 2. Er gienge anietzo ins viertzigste Jahr. ad Artic. 3. Von Kiefhausen/ unter dem Amt Zanckheim gelegen. ad Artic. 4. Sein Vater hätte Harbort Unnütze/ die Mutter aber Anna Trinckgern geheissen/ hätten die Schencke zu Kiefhausen in Pacht gehabt/ wären aber / weil sie immer mit den Bauren zancken müssen/ endlich in den Krieg gezogen / und drinn ümkommen. ad Artic. 5. Er wäre/ als sein Vater und Mutter/ wie gedacht/ im Krieg ümkommen / unter die Hechelmänner/ Ratten- und Mäuse-Fänger gerathen/ und mit denenselben ein paar Jahr herum gelauffen: Ingleichen nachgehends mit den Kessel-Läppern 3. Jahr/ hernach hätte er das Scheeren. Schleifen gelernet / dessen er sich nun zwölf Jahre genehret/ und manche wackere Stadt und Land durchzogen? ad Art. 6. Er hätte erst unterschiedlichen Bauren und derselben Weibern Messer und Scheren geschliffen/ hernach freylich sich in die Schencke verfüget/ und den Tag 2. Stübgen Bier /
von den Herrn Ambtmann Gotfried Rechtlieb/ in Beyseyn zweyer Gericht-Schöppen/ als Herrn Christian Frommans / und Herrn Theophili Ehrlichs/ und meiner des geschwornen Gerichts-Notarii und Actuarii Ernst Fleißigens/ wegen der an Georg Ackermannen in der Schencke zu Feldhausen den 2. dieses Monats begangenen Mordthat/ auf nachgesetzte Articul examiniret hat auf dieselbe geantwortet/ wie gegen über stehet: [Spaltenumbruch]
Articuli inquisitionales. Art. I. Wie Inquisit mit Nahmen heisse? Artic. 2. Wie alt Er sey? Artic. 3. Von wannen Er bürtig? Art. 4. Wer seine Eltern gewesen? Artic. 5. Wessen Er sich bißher genehret? Art. 6. Ob nicht wahr/ daß er den 2. dieses Monats Septemb. nach Feldhausen kommen/ sich in die Schencke allda [Spaltenumbruch]
Die Antwort drauf. ad Artic. I. Hans Unnütze. ad Artic. 2. Er gienge anietzo ins viertzigste Jahr. ad Artic. 3. Von Kiefhausen/ unter dem Amt Zanckheim gelegen. ad Artic. 4. Sein Vater hätte Harbort Unnütze/ die Mutter aber Anna Trinckgern geheissen/ hätten die Schencke zu Kiefhausen in Pacht gehabt/ wären aber / weil sie immer mit den Bauren zancken müssen/ endlich in den Krieg gezogen / und drinn ümkommen. ad Artic. 5. Er wäre/ als sein Vater und Mutter/ wie gedacht/ im Krieg ümkommen / unter die Hechelmänner/ Ratten- und Mäuse-Fänger gerathen/ und mit denenselben ein paar Jahr herum gelauffen: Ingleichen nachgehends mit den Kessel-Läppern 3. Jahr/ hernach hätte er das Scheeren. Schleifen gelernet / dessen er sich nun zwölf Jahre genehret/ und manche wackere Stadt und Land durchzogen? ad Art. 6. Er hätte erst unterschiedlichen Bauren und derselben Weibern Messer und Scheren geschliffen/ hernach freylich sich in die Schencke verfüget/ und den Tag 2. Stübgen Bier /
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von den Herrn Ambtmann Gotfried Rechtlieb/ in Beyseyn zweyer Gericht-Schöppen/ als Herrn Christian Frommans / und Herrn Theophili Ehrlichs/ und meiner des geschwornen Gerichts-Notarii und Actuarii Ernst Fleißigens/ wegen der an Georg Ackermannen in der Schencke zu Feldhausen den 2. dieses Monats begangenen Mordthat/ auf nachgesetzte Articul examiniret hat auf dieselbe geantwortet/ wie gegen über stehet:
Articuli inquisitionales.
Art. I.
Wie Inquisit mit Nahmen heisse?
Artic. 2.
Wie alt Er sey?
Artic. 3.
Von wannen Er bürtig?
Art. 4.
Wer seine Eltern gewesen?
Artic. 5.
Wessen Er sich bißher genehret?
Art. 6.
Ob nicht wahr/ daß er den 2. dieses Monats Septemb. nach Feldhausen kommen/ sich in die Schencke allda
Die Antwort drauf.
ad Artic. I.
Hans Unnütze.
ad Artic. 2.
Er gienge anietzo ins viertzigste Jahr.
ad Artic. 3.
Von Kiefhausen/ unter dem Amt Zanckheim gelegen.
ad Artic. 4.
Sein Vater hätte Harbort Unnütze/ die Mutter aber Anna Trinckgern geheissen/ hätten die Schencke zu Kiefhausen in Pacht gehabt/ wären aber / weil sie immer mit den Bauren zancken müssen/ endlich in den Krieg gezogen / und drinn ümkommen.
ad Artic. 5.
Er wäre/ als sein Vater und Mutter/ wie gedacht/ im Krieg ümkommen / unter die Hechelmänner/ Ratten- und Mäuse-Fänger gerathen/ und mit denenselben ein paar Jahr herum gelauffen: Ingleichen nachgehends mit den Kessel-Läppern 3. Jahr/ hernach hätte er das Scheeren. Schleifen gelernet / dessen er sich nun zwölf Jahre genehret/ und manche wackere Stadt und Land durchzogen?
ad Art. 6.
Er hätte erst unterschiedlichen Bauren und derselben Weibern Messer und Scheren geschliffen/ hernach freylich sich in die Schencke verfüget/ und den Tag 2. Stübgen Bier /
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