Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.dies, pour feire leurs charges avec des mains nettes & impollues de corruption & du sang des parties. Und Gotfried Warlef in seinen Discurs, de abbrevianda lite, c. 4. erinnert solches auch mit folgenden Worten: Ein Richter kan nicht von den den Pfoten saugen/ Weib und Kinder wollen ernehret und bekleidet/ das Gesinde in Kost erhalten und belohnet/ es will auch ein Ehren- und Noth-Pfennig vorhanden seyn. Manche Herren sind in den Wahn/ wann sie nur Diener bekommen/ die am wenigsten zur Besoldung nehmen/ so hätten sie einen grossen Fisch gefangen / aber sie sie binden sich damit eine Ruthe über ihren eigenen Rücken: Sintemahl nothwendig daher kommen muß/ daß die Diener stehlen/ unrecht Guth zu sich ziehen/ Geschencke nehmen/ und alerhand gefährliche Sachen zuschmieden anfangen. Kluge Herren nehmen lieber desto weniger Diener an/ die sie aber annehmen/ müssen gut seyn/ und ihr Amt verstehen. Drum empfangen sie auch billig einen reichen Lohn. Fragestu/ woher? Denn die Fürstl. Renth-Cammer will das wissen/ und meinet immer/ was sie ausgiebt/ das verlöhre sie? Antwort: Wenn auch gleich der Fürst etliche unnützte Diener/ welche Fressen/ Sauffen und Müßig-gehen ihre Aufwartung heissen/ abschaffte/ die Hoffstadt enger einzöge/ etliche Pferde weniger auf der Streu hielte/ die viele Operen Balette, Feuer-Wercke und unnöthiges kostbares Bauen theils zurücke setzte/ und ein erkleckliches davon dem Richter und andern treuen Dienern/ welche täglich ihre Last und Mühe haben/ zuwendete/ würde es an Handhabung der Justiz und andern Wohlstand in seinem Lande nicht mangeln. XVIII. Sonderlich würde auch ein Richter/ und ander rechtschaffener Diener sich mit einem geringen begnügen lassen/ wann sie wüsten/ und versichert seyn möchten/ daß nach ihrem Tode ihre hinterbleibende Witwe und Kinder versorget / und diese vor andern mit Beförderung begnadiget werden solten. Die Ost-Indianische Compagnie in den vereinigten Niederlanden/ hält den Gebrauch / daß sie demjenigen Soldaten/ so in ihren Dienst üm ihre Gesundheit kommen / eine jährliche Provision auf ihr Leben machet/ daher flieget ihnen das Volck zu / welches dann tapffer und unverzagt ficht/ und sich weder vor Wunden/ noch dem Tode entsetzet. Vielmehr würden sich gelehrte Leuthe gerne gebrauchen lassen / und mit allen Kräfften aufrichtige Dienste thun/ auch vor eine schlechte Besoldung/ wofern sie sich nicht zu befahren hätten/ daß die Ihrigen nach ihnen Mangel leiden dürfften. dies, pour feire leurs charges avec des mains nettes & impollues de corruption & du sang des parties. Und Gotfried Warlef in seinen Discurs, de abbrevianda lite, c. 4. erinnert solches auch mit folgenden Worten: Ein Richter kan nicht von den den Pfoten saugen/ Weib und Kinder wollen ernehret und bekleidet/ das Gesinde in Kost erhalten und belohnet/ es will auch ein Ehren- und Noth-Pfennig vorhanden seyn. Manche Herren sind in den Wahn/ wann sie nur Diener bekommen/ die am wenigsten zur Besoldung nehmen/ so hätten sie einen grossen Fisch gefangen / aber sie sie binden sich damit eine Ruthe über ihren eigenen Rücken: Sintemahl nothwendig daher kommen muß/ daß die Diener stehlen/ unrecht Guth zu sich ziehen/ Geschencke nehmen/ und alerhand gefährliche Sachen zuschmieden anfangen. Kluge Herren nehmen lieber desto weniger Diener an/ die sie aber annehmen/ müssen gut seyn/ und ihr Amt verstehen. Drum empfangen sie auch billig einen reichen Lohn. Fragestu/ woher? Denn die Fürstl. Renth-Cammer will das wissen/ und meinet immer/ was sie ausgiebt/ das verlöhre sie? Antwort: Wenn auch gleich der Fürst etliche unnützte Diener/ welche Fressen/ Sauffen und Müßig-gehen ihre Aufwartung heissen/ abschaffte/ die Hoffstadt enger einzöge/ etliche Pferde weniger auf der Streu hielte/ die viele Operen Balette, Feuer-Wercke und unnöthiges kostbares Bauen theils zurücke setzte/ und ein erkleckliches davon dem Richter und andern treuen Dienern/ welche täglich ihre Last und Mühe haben/ zuwendete/ würde es an Handhabung der Justiz und andern Wohlstand in seinem Lande nicht mangeln. XVIII. Sonderlich würde auch ein Richter/ und ander rechtschaffener Diener sich mit einem geringen begnügen lassen/ wann sie wüsten/ und versichert seyn möchten/ daß nach ihrem Tode ihre hinterbleibende Witwe und Kinder versorget / und diese vor andern mit Beförderung begnadiget werden solten. Die Ost-Indianische Compagnie in den vereinigten Niederlanden/ hält den Gebrauch / daß sie demjenigen Soldaten/ so in ihren Dienst üm ihre Gesundheit kommen / eine jährliche Provision auf ihr Leben machet/ daher flieget ihnen das Volck zu / welches dann tapffer und unverzagt ficht/ und sich weder vor Wunden/ noch dem Tode entsetzet. Vielmehr würden sich gelehrte Leuthe gerne gebrauchen lassen / und mit allen Kräfften aufrichtige Dienste thun/ auch vor eine schlechte Besoldung/ wofern sie sich nicht zu befahren hätten/ daß die Ihrigen nach ihnen Mangel leiden dürfften. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0215" n="199"/> dies, pour feire leurs charges avec des mains nettes & impollues de corruption & du sang des parties. 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Antwort: Wenn auch gleich der Fürst etliche unnützte Diener/ welche Fressen/ Sauffen und Müßig-gehen ihre Aufwartung heissen/ abschaffte/ die Hoffstadt enger einzöge/ etliche Pferde weniger auf der Streu hielte/ die viele Operen Balette, Feuer-Wercke und unnöthiges kostbares Bauen theils zurücke setzte/ und ein erkleckliches davon dem Richter und andern treuen Dienern/ welche täglich ihre Last und Mühe haben/ zuwendete/ würde es an Handhabung der Justiz und andern Wohlstand in seinem Lande nicht mangeln.</p> <p>XVIII. Sonderlich würde auch ein Richter/ und ander rechtschaffener Diener sich mit einem geringen begnügen lassen/ wann sie wüsten/ und versichert seyn möchten/ daß nach ihrem Tode ihre hinterbleibende Witwe und Kinder versorget / und diese vor andern mit Beförderung begnadiget werden solten. Die Ost-Indianische Compagnie in den vereinigten Niederlanden/ hält den Gebrauch / daß sie demjenigen Soldaten/ so in ihren Dienst üm ihre Gesundheit kommen / eine jährliche Provision auf ihr Leben machet/ daher flieget ihnen das Volck zu / welches dann tapffer und unverzagt ficht/ und sich weder vor Wunden/ noch dem Tode entsetzet. Vielmehr würden sich gelehrte Leuthe gerne gebrauchen lassen / und mit allen Kräfften aufrichtige Dienste thun/ auch vor eine schlechte Besoldung/ wofern sie sich nicht zu befahren hätten/ daß die Ihrigen nach ihnen Mangel leiden dürfften.</p> </div> </body> </text> </TEI> [199/0215]
dies, pour feire leurs charges avec des mains nettes & impollues de corruption & du sang des parties. Und Gotfried Warlef in seinen
Discurs, de abbrevianda lite, c. 4.
erinnert solches auch mit folgenden Worten: Ein Richter kan nicht von den den Pfoten saugen/ Weib und Kinder wollen ernehret und bekleidet/ das Gesinde in Kost erhalten und belohnet/ es will auch ein Ehren- und Noth-Pfennig vorhanden seyn. Manche Herren sind in den Wahn/ wann sie nur Diener bekommen/ die am wenigsten zur Besoldung nehmen/ so hätten sie einen grossen Fisch gefangen / aber sie sie binden sich damit eine Ruthe über ihren eigenen Rücken: Sintemahl nothwendig daher kommen muß/ daß die Diener stehlen/ unrecht Guth zu sich ziehen/ Geschencke nehmen/ und alerhand gefährliche Sachen zuschmieden anfangen. Kluge Herren nehmen lieber desto weniger Diener an/ die sie aber annehmen/ müssen gut seyn/ und ihr Amt verstehen. Drum empfangen sie auch billig einen reichen Lohn. Fragestu/ woher? Denn die Fürstl. Renth-Cammer will das wissen/ und meinet immer/ was sie ausgiebt/ das verlöhre sie? Antwort: Wenn auch gleich der Fürst etliche unnützte Diener/ welche Fressen/ Sauffen und Müßig-gehen ihre Aufwartung heissen/ abschaffte/ die Hoffstadt enger einzöge/ etliche Pferde weniger auf der Streu hielte/ die viele Operen Balette, Feuer-Wercke und unnöthiges kostbares Bauen theils zurücke setzte/ und ein erkleckliches davon dem Richter und andern treuen Dienern/ welche täglich ihre Last und Mühe haben/ zuwendete/ würde es an Handhabung der Justiz und andern Wohlstand in seinem Lande nicht mangeln.
XVIII. Sonderlich würde auch ein Richter/ und ander rechtschaffener Diener sich mit einem geringen begnügen lassen/ wann sie wüsten/ und versichert seyn möchten/ daß nach ihrem Tode ihre hinterbleibende Witwe und Kinder versorget / und diese vor andern mit Beförderung begnadiget werden solten. Die Ost-Indianische Compagnie in den vereinigten Niederlanden/ hält den Gebrauch / daß sie demjenigen Soldaten/ so in ihren Dienst üm ihre Gesundheit kommen / eine jährliche Provision auf ihr Leben machet/ daher flieget ihnen das Volck zu / welches dann tapffer und unverzagt ficht/ und sich weder vor Wunden/ noch dem Tode entsetzet. Vielmehr würden sich gelehrte Leuthe gerne gebrauchen lassen / und mit allen Kräfften aufrichtige Dienste thun/ auch vor eine schlechte Besoldung/ wofern sie sich nicht zu befahren hätten/ daß die Ihrigen nach ihnen Mangel leiden dürfften.
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Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/215>, abgerufen am 17.07.2024. |