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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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CAPUT I.

Von den Berichten ingemein: Insonderheit aber denen peinlichen Hals-Gerichten / wie dieselbe/ vor Alters/ bey allerhand Nationen und Völckern in Gebrauch gewesen/ und gehalten worden/ auch zum Theil noch heut zu Tage üblich sind.

I.

MAn saget/ daß einsmahls die Mörder/ Strassenräuber/ Hexen/ Diebe und ander dergleichen loses Gesindlein bey der hohen Obrigkeit üm Abschaffung der Galgen / Räder und Hexen-Stöcke angehalten/ mit dem Vorwand/ es wären fürchtliche Dinge / und solche Sachen/ wofür die Reisende offt Nasen/ Mund und Augen zuhalten müsten: Aber die Antwort gefiehl: Daß es nicht eher geschehen würde/ Sie enthielten sich denn ihres Raubens/ Mordens/ Zaubern und Stehlens. Da fing einer aus Ihnen/ der vor andern behertzt war/ an und sprach:

Gnädige Herren/ wir haben die Mauserey/ Würgen/ Zaubern und Stehlen nicht erfunden/ vielweniger gedencken wir es abzubringen/ es ist vor uns gewesen / wird auch wohl nach uns bleiben. Ey so müsset ihr Bösewichter wissen / replicirten die Richter/ daß wir gleicher gestalt weder Galgen oder Rad gebauet / noch auch die Hexen-Stöcke zu allererst setzen lassen/ vielweniger dieselbe erdacht haben/ geschweige euch zu Gefallen abschaffen werden.

Johann Stiefler im geistlichen Historien-Schatz c. 36. p. 2232.

II. Denn solche Zeichen der hohen Gerichtbarkeit werden eben um des Willen gesetzet und aufgerichtet/ auch der justificirten Ubelthäter Cörper am Galgen und auf den Rädern denen Raben zur Speise gelassen/ daß gottlose /

CAPUT I.

Von den Berichten ingemein: Insonderheit aber denen peinlichen Hals-Gerichten / wie dieselbe/ vor Alters/ bey allerhand Nationen und Völckern in Gebrauch gewesen/ und gehalten worden/ auch zum Theil noch heut zu Tage üblich sind.

I.

MAn saget/ daß einsmahls die Mörder/ Strassenräuber/ Hexen/ Diebe und ander dergleichen loses Gesindlein bey der hohen Obrigkeit üm Abschaffung der Galgen / Räder und Hexen-Stöcke angehalten/ mit dem Vorwand/ es wären fürchtliche Dinge / und solche Sachen/ wofür die Reisende offt Nasen/ Mund und Augen zuhalten müsten: Aber die Antwort gefiehl: Daß es nicht eher geschehen würde/ Sie enthielten sich denn ihres Raubens/ Mordens/ Zaubern und Stehlens. Da fing einer aus Ihnen/ der vor andern behertzt war/ an und sprach:

Gnädige Herren/ wir haben die Mauserey/ Würgen/ Zaubern und Stehlen nicht erfunden/ vielweniger gedencken wir es abzubringen/ es ist vor uns gewesen / wird auch wohl nach uns bleiben. Ey so müsset ihr Bösewichter wissen / replicirten die Richter/ daß wir gleicher gestalt weder Galgen oder Rad gebauet / noch auch die Hexen-Stöcke zu allererst setzen lassen/ vielweniger dieselbe erdacht haben/ geschweige euch zu Gefallen abschaffen werden.

Johann Stiefler im geistlichen Historien-Schatz c. 36. p. 2232.

II. Denn solche Zeichen der hohen Gerichtbarkeit werden eben um des Willen gesetzet und aufgerichtet/ auch der justificirten Ubelthäter Cörper am Galgen und auf den Rädern denen Raben zur Speise gelassen/ daß gottlose /

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[1/0017] CAPUT I. Von den Berichten ingemein: Insonderheit aber denen peinlichen Hals-Gerichten / wie dieselbe/ vor Alters/ bey allerhand Nationen und Völckern in Gebrauch gewesen/ und gehalten worden/ auch zum Theil noch heut zu Tage üblich sind. I. MAn saget/ daß einsmahls die Mörder/ Strassenräuber/ Hexen/ Diebe und ander dergleichen loses Gesindlein bey der hohen Obrigkeit üm Abschaffung der Galgen / Räder und Hexen-Stöcke angehalten/ mit dem Vorwand/ es wären fürchtliche Dinge / und solche Sachen/ wofür die Reisende offt Nasen/ Mund und Augen zuhalten müsten: Aber die Antwort gefiehl: Daß es nicht eher geschehen würde/ Sie enthielten sich denn ihres Raubens/ Mordens/ Zaubern und Stehlens. Da fing einer aus Ihnen/ der vor andern behertzt war/ an und sprach: Gnädige Herren/ wir haben die Mauserey/ Würgen/ Zaubern und Stehlen nicht erfunden/ vielweniger gedencken wir es abzubringen/ es ist vor uns gewesen / wird auch wohl nach uns bleiben. Ey so müsset ihr Bösewichter wissen / replicirten die Richter/ daß wir gleicher gestalt weder Galgen oder Rad gebauet / noch auch die Hexen-Stöcke zu allererst setzen lassen/ vielweniger dieselbe erdacht haben/ geschweige euch zu Gefallen abschaffen werden. Johann Stiefler im geistlichen Historien-Schatz c. 36. p. 2232. II. Denn solche Zeichen der hohen Gerichtbarkeit werden eben um des Willen gesetzet und aufgerichtet/ auch der justificirten Ubelthäter Cörper am Galgen und auf den Rädern denen Raben zur Speise gelassen/ daß gottlose /

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/17>, abgerufen am 21.11.2024.