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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Wunden Lethalität ziehet Todes-Straffe nach sich/ 232. So nicht lethal, extraordinarie bestraffet. 233.
X [Greek words] poena. 887.
Zähne/ schwartze hält das Frauenzimmer in der Insul Sumatra für schön. 956. Zähne ausbrechen/ dessen Exempel. 955. Geschiehet in Hispanien den Meineydigen/ und falschen Zeugen. ibid. In Persien einen Wucherer. 955. Affen-Zahn grosses Heiligthum in Indien. 956. Güldener Zahn/ streinerne Zähne. ibid.
Zänckischer Weiber Straffen. 35.
Zauberer will den Teuffel treu verbleiben/ ob er ihm gleich untreu wird. 410. Unterschreiben ihre Teuffelspacta mit Blut. 985.
Zaum in den Mund bey den Egyptiern. 16.
Zaun-Gerichte/ und deren Würckung. 149. seq.
Zehen Verhauung/ und deren Exempel. 980. seqq. Ihre Benennung. 988. Pyrrhi grosser Zehen Krafft. ibid. Statt der Zehen eine Wolffs-Klaue hat Lamiscus. Ibid.
Zehend heisset bißweilen so viel/ als district. 755.
[Spaltenumbruch]
Zeichen/ des Todes Urtheils bey den Egyptiern und Römischen Käysern. 16. Bey den Mohren. ibid. Unterschiedener Völcker sonderlich Zeichen. 905. seqq.
Zeilanische Gerichte sehr vorsichtig. 20.
Zeitel-Gerichte. 156.
Zeno Philosophus gestehet nichts auf der Volter. 349.
Zetter-Geschrey. 40. seq.
Zeugen-Verhör wie sie recht vorzunehmen und zu protocolliren. 246. seqq.
Zeugen müssen bey den Alemannen ihre wiedrige aussage mit einen Prügel-Gefechte bekräfftigen. 84.
Zeugnis der Christen und Jüden gilt wenig bey den Türcken. 21.
Zeugmacher/ so die Zeuge verfälschen/ und deren Straffe. 892.
Ziegen-Volter. 291.
Ziemlicher massen. It. Peinliche Frage ziemlicher massen. 315. 317. 323. 324.
Zigeuner zu Scharffrichtern gebraucht. 835. ins Zuchthaus zuschicken. 709. seq.
Zweiffelhaffte Sachen erwiesen durchs Feuer. 75. Durchs Kampff-Recht. 106. Gehören vor GOttes Gerichte. 88.
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Wunden Lethalität ziehet Todes-Straffe nach sich/ 232. So nicht lethal, extraordinariè bestraffet. 233.
X [Greek words] poena. 887.
Zähne/ schwartze hält das Frauenzimmer in der Insul Sumatra für schön. 956. Zähne ausbrechen/ dessen Exempel. 955. Geschiehet in Hispanien den Meineydigen/ und falschen Zeugen. ibid. In Persien einen Wucherer. 955. Affen-Zahn grosses Heiligthum in Indien. 956. Güldener Zahn/ streinerne Zähne. ibid.
Zänckischer Weiber Straffen. 35.
Zauberer will den Teuffel treu verbleiben/ ob er ihm gleich untreu wird. 410. Unterschreiben ihre Teuffelspacta mit Blut. 985.
Zaum in den Mund bey den Egyptiern. 16.
Zaun-Gerichte/ und deren Würckung. 149. seq.
Zehen Verhauung/ und deren Exempel. 980. seqq. Ihre Benennung. 988. Pyrrhi grosser Zehen Krafft. ibid. Statt der Zehen eine Wolffs-Klaue hat Lamiscus. Ibid.
Zehend heisset bißweilen so viel/ als district. 755.
[Spaltenumbruch]
Zeichen/ des Todes Urtheils bey den Egyptiern und Römischen Käysern. 16. Bey den Mohren. ibid. Unterschiedener Völcker sonderlich Zeichen. 905. seqq.
Zeilanische Gerichte sehr vorsichtig. 20.
Zeitel-Gerichte. 156.
Zeno Philosophus gestehet nichts auf der Volter. 349.
Zetter-Geschrey. 40. seq.
Zeugen-Verhör wie sie recht vorzunehmen und zu protocolliren. 246. seqq.
Zeugen müssen bey den Alemannen ihre wiedrige aussage mit einen Prügel-Gefechte bekräfftigen. 84.
Zeugnis der Christen und Jüden gilt wenig bey den Türcken. 21.
Zeugmacher/ so die Zeuge verfälschen/ und deren Straffe. 892.
Ziegen-Volter. 291.
Ziemlicher massen. It. Peinliche Frage ziemlicher massen. 315. 317. 323. 324.
Zigeuner zu Scharffrichtern gebraucht. 835. ins Zuchthaus zuschicken. 709. seq.
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[1191] Wunden Lethalität ziehet Todes-Straffe nach sich/ 232. So nicht lethal, extraordinariè bestraffet. 233. X [Greek words] poena. 887. Zähne/ schwartze hält das Frauenzimmer in der Insul Sumatra für schön. 956. Zähne ausbrechen/ dessen Exempel. 955. Geschiehet in Hispanien den Meineydigen/ und falschen Zeugen. ibid. In Persien einen Wucherer. 955. Affen-Zahn grosses Heiligthum in Indien. 956. Güldener Zahn/ streinerne Zähne. ibid. Zänckischer Weiber Straffen. 35. Zauberer will den Teuffel treu verbleiben/ ob er ihm gleich untreu wird. 410. Unterschreiben ihre Teuffelspacta mit Blut. 985. Zaum in den Mund bey den Egyptiern. 16. Zaun-Gerichte/ und deren Würckung. 149. seq. Zehen Verhauung/ und deren Exempel. 980. seqq. Ihre Benennung. 988. Pyrrhi grosser Zehen Krafft. ibid. Statt der Zehen eine Wolffs-Klaue hat Lamiscus. Ibid. Zehend heisset bißweilen so viel/ als district. 755. Zeichen/ des Todes Urtheils bey den Egyptiern und Römischen Käysern. 16. Bey den Mohren. ibid. Unterschiedener Völcker sonderlich Zeichen. 905. seqq. Zeilanische Gerichte sehr vorsichtig. 20. Zeitel-Gerichte. 156. Zeno Philosophus gestehet nichts auf der Volter. 349. Zetter-Geschrey. 40. seq. Zeugen-Verhör wie sie recht vorzunehmen und zu protocolliren. 246. seqq. Zeugen müssen bey den Alemannen ihre wiedrige aussage mit einen Prügel-Gefechte bekräfftigen. 84. Zeugnis der Christen und Jüden gilt wenig bey den Türcken. 21. Zeugmacher/ so die Zeuge verfälschen/ und deren Straffe. 892. Ziegen-Volter. 291. Ziemlicher massen. It. Peinliche Frage ziemlicher massen. 315. 317. 323. 324. Zigeuner zu Scharffrichtern gebraucht. 835. ins Zuchthaus zuschicken. 709. seq. Zweiffelhaffte Sachen erwiesen durchs Feuer. 75. Durchs Kampff-Recht. 106. Gehören vor GOttes Gerichte. 88.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1191>, abgerufen am 22.11.2024.