ihnen schwartze Kleider an degradirte und entsetzte sie damit ihrer Priesterlichen Würden/ und hieß sie schimpflich zu den Raths Saal des Synedrii oder Consistorii hinnaus treten. Wusten sie sich aber zu Legitimiren und zu recht fertige: So kamen sie bald drauf in weißen Kleidern für jedermans Augen aufgezogen/ und traten zur Stunde / nebst andern ihren Collegen, an ihr Priesterliches Ambt/ wie Cunaeus aus den Talmudischen tractat Massechta middoth anführet. Erasm. Francisci, lib. 2. des neu Polirten Geschicht/ Kunst und Sitten-Spiegels pag. 384.
IX. D. Johann. Brunnemann, in processu criminali cap. 10. n. 26. setzet/ daß solche degradatio bey den Geistlichen Personen/ ehe sie hingerichtet werden / in Chur-Fürstenthum Brandeburg auch üblich sey. Derselben gedencken gleichfals Clarus lib. 5. sentent. § fin. q. 74. und Sigismundus Scaccia, de judiciis lib. 1. c. 10. n. 71. wie auch Theodorus Reinking, in tractatu de Rcgimine Seculari & Eccle siastico lib. 3. class. 2. cap. 2. n. 10.
X. Von der degradation eines grossen Dieners und Ritters findet sich bey den Sebastian Münster/ in der Cosmographi, lib. 3. cap. 122. pag. 613. & 614. folgendes merck würdige Exempel/ wenn er also schreibet: Hertzog Carl zu Burgund führete Anno 1474. Krieg mit denn Schweitzern/ und gebrauchte darzu Petern von Hagenbach Landvoigten/ welcher die arme Leuthe mit ungewöhnlichen Steuren beschwerete/ gegen Edel und Unedel sich hochmütig erzeigte/ allen Muthwillen mit Weibern und Jungfern trieb: Ja durfte sich wohl gar vernehmen lassen/ er dürffte thun/ was ihm in Sinn käme/ wenn er es nur anders zu wege bringe könte: Denn er wüste wohl/ wenn er stürbe/ daß er des bösen Feindes mit Leib und Seele wehre. Als nun Hertzog Sigmund zu Oesterreich oft und viele mahl angelanget wurde/ daß er dem bedrängten Lande zu Hülffe käme/ geschahe drauf / daß die von Breisach diesen von Hagenbach gefangen nahmen/ und ins Gefängnis legten, Wie dieses geschahe/ sungen die Kinder auf denn Gassen: Christ ist erstanden/ der Landvoigt ist gefangen/ des sollen wir alle froh seyn/ Sigmund soll unser Trost seyn; Kyrie Eleison! Wäre er nicht gefangen so wäre es übel zugangen/ seith daß er gefangen ist/ so Hilfft ihm nichts seine böse List. Darnach ward ein Tag beschrieben gen Breisach/ und kam eine grosse Menge vom gantzen Elsas/ von Strasburg/ von Sundgow und dem Schwartzwald. Es kamen auch mehr den 400. von Basel dahin/ unter welchen wahr Peter Rot Ritter / Burgemeister Heinrich Zigler/ Ulrich zum Lufft/ Heinrich Yselin und Hans Yrmy Es ließ auch Herr Hartmann von Eptingen/ Hertzog Sigmunds Landvoigt beruffen tapfere Männer von Strasburg/ Schlestadt/ Kentzin-
ihnen schwartze Kleider an degradirte und entsetzte sie damit ihrer Priesterlichen Würden/ und hieß sie schimpflich zu den Raths Saal des Synedrii oder Consistorii hinnaus treten. Wusten sie sich aber zu Legitimiren und zu recht fertige: So kamen sie bald drauf in weißen Kleidern für jedermans Augen aufgezogen/ und traten zur Stunde / nebst andern ihren Collegen, an ihr Priesterliches Ambt/ wie Cunaeus aus den Talmudischen tractat Massechta middoth anführet. Erasm. Francisci, lib. 2. des neu Polirten Geschicht/ Kunst und Sitten-Spiegels pag. 384.
IX. D. Johann. Brunnemann, in processu criminali cap. 10. n. 26. setzet/ daß solche degradatio bey den Geistlichen Personen/ ehe sie hingerichtet werden / in Chur-Fürstenthum Brandeburg auch üblich sey. Derselben gedencken gleichfals Clarus lib. 5. sentent. § fin. q. 74. und Sigismundus Scaccia, de judiciis lib. 1. c. 10. n. 71. wie auch Theodorus Reinking, in tractatu de Rcgimine Seculari & Eccle siastico lib. 3. class. 2. cap. 2. n. 10.
X. Von der degradation eines grossen Dieners und Ritters findet sich bey den Sebastian Münster/ in der Cosmographi, lib. 3. cap. 122. pag. 613. & 614. folgendes merck würdige Exempel/ wenn er also schreibet: Hertzog Carl zu Burgund führete Anno 1474. Krieg mit denn Schweitzern/ und gebrauchte darzu Petern von Hagenbach Landvoigten/ welcher die arme Leuthe mit ungewöhnlichen Steuren beschwerete/ gegen Edel und Unedel sich hochmütig erzeigte/ allen Muthwillen mit Weibern und Jungfern trieb: Ja durfte sich wohl gar vernehmen lassen/ er dürffte thun/ was ihm in Sinn käme/ wenn er es nur anders zu wege bringe könte: Denn er wüste wohl/ wenn er stürbe/ daß er des bösen Feindes mit Leib und Seele wehre. Als nun Hertzog Sigmund zu Oesterreich oft und viele mahl angelanget wurde/ daß er dem bedrängten Lande zu Hülffe käme/ geschahe drauf / daß die von Breisach diesen von Hagenbach gefangen nahmen/ und ins Gefängnis legten, Wie dieses geschahe/ sungen die Kinder auf denn Gassen: Christ ist erstanden/ der Landvoigt ist gefangen/ des sollen wir alle froh seyn/ Sigmund soll unser Trost seyn; Kyrie Eleison! Wäre er nicht gefangen so wäre es übel zugangen/ seith daß er gefangen ist/ so Hilfft ihm nichts seine böse List. Darnach ward ein Tag beschrieben gen Breisach/ und kam eine grosse Menge vom gantzen Elsas/ von Strasburg/ von Sundgow und dem Schwartzwald. Es kamen auch mehr den 400. von Basel dahin/ unter welchen wahr Peter Rot Ritter / Burgemeister Heinrich Zigler/ Ulrich zum Lufft/ Heinrich Yselin und Hans Yrmy Es ließ auch Herr Hartmann von Eptingen/ Hertzog Sigmunds Landvoigt beruffen tapfere Männer von Strasburg/ Schlestadt/ Kentzin-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f1140"n="1136"/>
ihnen schwartze Kleider an degradirte und entsetzte sie damit ihrer Priesterlichen Würden/ und hieß sie schimpflich zu den Raths Saal des Synedrii oder Consistorii hinnaus treten. Wusten sie sich aber zu Legitimiren und zu recht fertige: So kamen sie bald drauf in weißen Kleidern für jedermans Augen aufgezogen/ und traten zur Stunde / nebst andern ihren Collegen, an ihr Priesterliches Ambt/ wie Cunaeus aus den Talmudischen tractat Massechta middoth anführet. Erasm. Francisci, lib. 2. des neu Polirten Geschicht/ Kunst und Sitten-Spiegels pag. 384.</p><p>IX. D. Johann. Brunnemann, in processu criminali cap. 10. n. 26. setzet/ daß solche degradatio bey den Geistlichen Personen/ ehe sie hingerichtet werden / in Chur-Fürstenthum Brandeburg auch üblich sey. Derselben gedencken gleichfals Clarus lib. 5. sentent. § fin. q. 74. und Sigismundus Scaccia, de judiciis lib. 1. c. 10. n. 71. wie auch Theodorus Reinking, in tractatu de Rcgimine Seculari & Eccle siastico lib. 3. class. 2. cap. 2. n. 10.</p><p>X. Von der degradation eines grossen Dieners und Ritters findet sich bey den Sebastian Münster/ in der Cosmographi, lib. 3. cap. 122. pag. 613. & 614. folgendes merck würdige Exempel/ wenn er also schreibet: Hertzog Carl zu Burgund führete Anno 1474. Krieg mit denn Schweitzern/ und gebrauchte darzu Petern von Hagenbach Landvoigten/ welcher die arme Leuthe mit ungewöhnlichen Steuren beschwerete/ gegen Edel und Unedel sich hochmütig erzeigte/ allen Muthwillen mit Weibern und Jungfern trieb: Ja durfte sich wohl gar vernehmen lassen/ er dürffte thun/ was ihm in Sinn käme/ wenn er es nur anders zu wege bringe könte: Denn er wüste wohl/ wenn er stürbe/ daß er des bösen Feindes mit Leib und Seele wehre. Als nun Hertzog Sigmund zu Oesterreich oft und viele mahl angelanget wurde/ daß er dem bedrängten Lande zu Hülffe käme/ geschahe drauf / daß die von Breisach diesen von Hagenbach gefangen nahmen/ und ins Gefängnis legten, Wie dieses geschahe/ sungen die Kinder auf denn Gassen: Christ ist erstanden/ der Landvoigt ist gefangen/ des sollen wir alle froh seyn/ Sigmund soll unser Trost seyn; Kyrie Eleison! Wäre er nicht gefangen so wäre es übel zugangen/ seith daß er gefangen ist/ so Hilfft ihm nichts seine böse List. Darnach ward ein Tag beschrieben gen Breisach/ und kam eine grosse Menge vom gantzen Elsas/ von Strasburg/ von Sundgow und dem Schwartzwald. Es kamen auch mehr den 400. von Basel dahin/ unter welchen wahr Peter Rot Ritter / Burgemeister Heinrich Zigler/ Ulrich zum Lufft/ Heinrich Yselin und Hans Yrmy Es ließ auch Herr Hartmann von Eptingen/ Hertzog Sigmunds Landvoigt beruffen tapfere Männer von Strasburg/ Schlestadt/ Kentzin-
</p></div></body></text></TEI>
[1136/1140]
ihnen schwartze Kleider an degradirte und entsetzte sie damit ihrer Priesterlichen Würden/ und hieß sie schimpflich zu den Raths Saal des Synedrii oder Consistorii hinnaus treten. Wusten sie sich aber zu Legitimiren und zu recht fertige: So kamen sie bald drauf in weißen Kleidern für jedermans Augen aufgezogen/ und traten zur Stunde / nebst andern ihren Collegen, an ihr Priesterliches Ambt/ wie Cunaeus aus den Talmudischen tractat Massechta middoth anführet. Erasm. Francisci, lib. 2. des neu Polirten Geschicht/ Kunst und Sitten-Spiegels pag. 384.
IX. D. Johann. Brunnemann, in processu criminali cap. 10. n. 26. setzet/ daß solche degradatio bey den Geistlichen Personen/ ehe sie hingerichtet werden / in Chur-Fürstenthum Brandeburg auch üblich sey. Derselben gedencken gleichfals Clarus lib. 5. sentent. § fin. q. 74. und Sigismundus Scaccia, de judiciis lib. 1. c. 10. n. 71. wie auch Theodorus Reinking, in tractatu de Rcgimine Seculari & Eccle siastico lib. 3. class. 2. cap. 2. n. 10.
X. Von der degradation eines grossen Dieners und Ritters findet sich bey den Sebastian Münster/ in der Cosmographi, lib. 3. cap. 122. pag. 613. & 614. folgendes merck würdige Exempel/ wenn er also schreibet: Hertzog Carl zu Burgund führete Anno 1474. Krieg mit denn Schweitzern/ und gebrauchte darzu Petern von Hagenbach Landvoigten/ welcher die arme Leuthe mit ungewöhnlichen Steuren beschwerete/ gegen Edel und Unedel sich hochmütig erzeigte/ allen Muthwillen mit Weibern und Jungfern trieb: Ja durfte sich wohl gar vernehmen lassen/ er dürffte thun/ was ihm in Sinn käme/ wenn er es nur anders zu wege bringe könte: Denn er wüste wohl/ wenn er stürbe/ daß er des bösen Feindes mit Leib und Seele wehre. Als nun Hertzog Sigmund zu Oesterreich oft und viele mahl angelanget wurde/ daß er dem bedrängten Lande zu Hülffe käme/ geschahe drauf / daß die von Breisach diesen von Hagenbach gefangen nahmen/ und ins Gefängnis legten, Wie dieses geschahe/ sungen die Kinder auf denn Gassen: Christ ist erstanden/ der Landvoigt ist gefangen/ des sollen wir alle froh seyn/ Sigmund soll unser Trost seyn; Kyrie Eleison! Wäre er nicht gefangen so wäre es übel zugangen/ seith daß er gefangen ist/ so Hilfft ihm nichts seine böse List. Darnach ward ein Tag beschrieben gen Breisach/ und kam eine grosse Menge vom gantzen Elsas/ von Strasburg/ von Sundgow und dem Schwartzwald. Es kamen auch mehr den 400. von Basel dahin/ unter welchen wahr Peter Rot Ritter / Burgemeister Heinrich Zigler/ Ulrich zum Lufft/ Heinrich Yselin und Hans Yrmy Es ließ auch Herr Hartmann von Eptingen/ Hertzog Sigmunds Landvoigt beruffen tapfere Männer von Strasburg/ Schlestadt/ Kentzin-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1140>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.